Rechte für Patienten in der EU

EU-Patientenrechte - Gesundheit wird grenzenlos

Ob Urlaub, Arbeit, Studium oder einfach nur, um den Ruhestand im europäischen Ausland zu verbringen - die Menschen werden immer mobiler. Ein besonderer Bereich in diesem Zusammenhang ist daher auch die Gesundheitsversorgung und der europäische Gesundheitsmarkt. Kann ich eine medizinische Behandlung verlangen, wenn ich unerwartet krank werde? Wer trägt dann die Kosten? Welche Möglichkeit gibt es, im Ausland behandelt zu werden oder Medikamente zu erwerben?

Mit der Richtlinie 2011/24, die bis zum 25. Oktober 2013 in allen Mitgliedstaaten umgesetzt werden muss, hat die Europäische Union die Möglichkeiten verbessert, sich außerhalb seines Heimatlandes ärztlich behandeln zu lassen. Unter anderem beinhaltet sie einen besseren Zugang zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung im Ausland, die Anerkennung der im Heimatland ausgestellten ärztlichen Rezepte in Apotheken anderer EU-Staaten sowie die Einrichtung mindestens einer nationalen Kontaktstelle, die u.a. Versicherte über ihre Rechte und Ansprüche bei der Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen in anderen EU-Staaten infomiert.

Das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ECC) hat mit der Internetseite www.eu-verbraucher.de/gesundheit ein informatives Online-Portal erstellt, auf der viele Fragen zum Gesundheitsschutz und zu den EU-Patientenrechten beantwortet werden. So können Sie sich z. B. ganz genau darüber informieren, was Sie bei einem EU-Auslandsaufenthalt beachten müssen. Ebenso können Sie sich dort die passenden Flyer und Broschüren herunterladen, die teilweise auch bei uns im EUROPE DIRECT Informationsbüro in gedruckter Form erhältlich sind.