Europäische Krankenversicherungskarte: Kommission will Auskunft von Spanien

Europäische Kommission stellte schon 2010 Mängel fest

Krankenhäuser in Spanien lehnen immer häufiger die Behandlung von EU-Bürgerinnen und -Bürgern auf der Grundlage der Europäischen Krankenversicherungskarte (EKVK) ab. Die Kommission geht Beschwerden von Reisenden vor allem in touristischen Regionen Spaniens nach. Statt der EVKV werden von den Touristen häufig eine Reiseversicherung und Kreditkartenangaben verlangt. Leistungen der öffentlichen Gesundheitsversorgung sind in Spanien in der Regel kostenlos, und die EKVK verleiht ihrem Inhaber Anspruch auf die gleiche Behandlung, die spanische Staatsangehörige erhalten. In mehreren Fällen erhielten EU-Bürgerinnen und -Bürger jedoch die falsche Auskunft, dass ihre EKVK nicht gültig sei, wenn sie eine Reiseversicherung abgeschlossen hätten. Andere Patienten dachten, sie seien auf der Grundlage ihrer EKVK behandelt worden, fanden jedoch später heraus, dass die Behandlung ihrer Reiseversicherung in Rechnung gestellt worden war.

Mit der Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK) hat der Inhaber während eines vorübergehenden Aufenthalts in einem EU-Land, der Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island Anspruch auf medizinische Notfallhilfe. Dies gilt für alle Personen, die in einem der genannten Länder in der öffentlichen Krankenversicherung versichert sind. Der Inhaber der EKVK hat das Recht, eine notwendige medizinische Behandlung gemäß dem öffentlichen Krankenversicherungssystem des Gastlandes zu erhalten, und dies zu denselben Bedingungen und zu den gleichen Kosten wie die Staatsangehörigen des betreffenden Staates.

Durch das Verhalten dieser Krankenhäuser wird den Inhabern der EKVK der Zugang zur öffentlichen Gesundheitsversorgung zu den gleichen Bedingungen wie spanischen Staatsangehörigen verweigert, und sie erhalten nur private Behandlungen. Die höheren Kosten einer solchen privaten Behandlung werden an die Versicherungsunternehmen weitergegeben oder immer häufiger den Patienten direkt in Rechnung gestellt.  Die Reiseversicherungsbranche teilte der Europäischen Kommission mit, dass Reiseversicherungen in den meisten Fällen keine privaten Behandlungen abdecken. Die Europäische Kommission steht seit 2010 zu diesem Thema in Kontakt mit den spanischen Behörden. Diese haben der Kommission Maßnahmen zur Beseitigung des Problems angezeigt. Bei der Kommission gehen jedoch weiterhin Beschwerden über die Nichtanerkennung der EKVK durch Krankenhäuser in Spanien ein. Das Auskunftsersuchen der Kommission ergeht in Form eines Aufforderungsschreibens (erste Stufe des EU-Vertragsverletzungsverfahrens). Spanien muss binnen zwei Monaten antworten.