Hilfsfonds für stark benachteiligte EU-Bürger

14-02-27-euro-banknotenEU stellt 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung

Mit 3,8 Mrd. Euro unterstützt die EU bis 2020 die am stärksten von Armut betroffenen EU- Bürger. Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament soll der Hilfsfonds rückwirkend zum 1. Januar zur Verfügung stehen. Sozialkommissar László Andor begrüßte die Entscheidung, mit der die sozial schwächsten Menschen in Europa in die Gesellschaft integriert werden sollen.

Die Mitgliedstaaten können Unterstützung beantragen und mithilfe von Partnerorganisationen Nahrungsmittel an die am stärksten unter Armut leidenden Menschen sowie Kleidung und andere Güter des täglichen Bedarfs (wie Schuhe, Seife und Shampoo) an obdachlose Menschen und in materieller Armut lebende Kinder abgeben. Für die Abgabe der Nahrungsmittel und sonstigen Güter sind Partnerorganisationen, häufig Nichtregierungsorganisationen (NGO), zuständig.

In der EU leben 116 Millionen Menschen, die armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, 40 Millionen davon leiden unter gravierender materieller Armut. Ein wesentliches Kennzeichen materieller Armut ist, dass die Betroffenen keinen Zugang zu Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und Qualität haben. 43 Millionen Menschen in der EU konnten sich 2010 nicht jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch (oder der vegetarischen Entsprechung) leisten – laut Definition der Weltgesundheitsorganisation ein Grundbedürfnis. EU-weit sind 25,4 Millionen Kinder armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht. So müssen zum Beispiel 5,7 Millionen Kinder ohne neue (nicht gebrauchte) Kleidung auskommen und 4,7 Millionen besitzen keine zwei Paar gut passender Schuhe (einschließlich eines Paares wetterfester Schuhe).

Die Gesetzesvorlage für den Hilfsfonds muss in den kommenden Wochen noch vom EU-Ministerrat angenommen werden.