Kommission pro Euro-Einführung in Litauen

14-06-05-Litauen-Euro-2015Euroraum könnte 2015 durch Litauen erweitert werden

Die Europäische Kommission hat am 04.06.2014 die Aussichten von acht Mitgliedsstaaten auf Einführung des Euro bewertet. Litauen hat mit der Erfüllung der Konvergenzkriterien ein besonders gutes Ergebnis erzielt. Nach Ansicht der Kommission sollte der EU-Ministerrat daher einen Beschluss über die Aufnahme Litauens in das Euro-Währungsgebiet zum 1. Januar 2015 fassen.

Eine endgültige Entscheidung wird der Rat in der zweiten Julihälfte treffen, sobald die EU-Staats- und Regierungschefs das Thema auf der Tagung des Europäischen Rates am 26. und 27. Juni erörtert haben und auch das Europäische Parlament eine Stellungnahme abgegeben hat.

Hierzu der für Wirtschaft, Währung und den Euro zuständige Kommissionsvizepräsident Olli Rehn: „Die Teilnahme an der Wirtschafts- und Währungsunion ist nach wie vor ein erstrebenswertes Ziel. Der Euroraum verfügt heute über eine wirksamere wirtschaftspolitische Koordinierung, ein robustes finanzielles Sicherungssystem zum Schutz der Stabilität und seit diesem Jahr auch über eine Bankenunion. Litauen hat sich verpflichtet, an all diesen Elementen teilzunehmen und sie weiter zu stärken. Dank der Anstrengungen der letzten fünf Jahre sind wir heute weit besser für stürmische Zeiten gerüstet als zu Beginn der Krise.“

Keiner der sieben weiteren Mitgliedstaaten (Bulgarien, die Tschechische Republik, Kroatien, Ungarn, Polen, Rumänien und Schweden) erfüllt derzeit alle Kriterien für die Einführung des Euro. Ihre Situation wird daher in zwei Jahren erneut geprüft.

Litauen ist es über den gesamten Krisenzeitraum hinweg gelungen, einen schwierigen makroökonomischen Anpassungspfad zu verfolgen, so dass die Wirtschaft des Landes nach einer schweren Rezession im Jahr 2009 wieder wächst.

Gemäß dem EU-Vertrag prüfen die Kommission und die EZB alle zwei Jahre sowie auf Antrag eines EU-Mitgliedstaates, der dem Euroraum beitreten möchte, ob diese Mitgliedstaaten die Voraussetzungen für die Einführung der gemeinsamen Währung erfüllen.

Die Bedingungen für die Einführung des Euro umfassen vier stabilitätsorientierte Kriterien für die Finanzlage der öffentlichen Hand, die Preisstabilität, die Wechselkursstabilität und die Konvergenz der langfristigen Zinssätze. Alle diese Kriterien müssen in nachhaltiger Weise erfüllt sein. Außerdem müssen die nationalen Rechtsvorschriften im monetären Bereich mit dem EU-Vertrag in Einklang stehen.