Anbau von Genpflanzen

14-06-12-GenpflanzenEntscheidung über den Anbau liegt künftig in Händen der EU-Staaten

Die Europäische Kommission hat die Einigung der EU-Umweltminister auf mögliche nationale Anbau-Verbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) begrüßt.

Die Europäische Kommission hatte bereits vor vier Jahren vorgeschlagen, den EU-Staaten mehr Spielraum zu geben, um den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, selbst wenn eine europaweite Zulassung für ein GVO vorliegt.

Unter der am 12.06.2014 erzielten Einigung haben die EU-Staaten nun mehr und rechtlich gesicherte Möglichkeiten, den Anbau von Gen-Pflanzen mit Blick auf nationale Gegebenheiten zu verbieten. Bisher ist ein Verbot nur möglich, wenn Risiken für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen sind. Künftig können EU-Staaten bereits im Rahmen des EU-weiten Zulassungsverfahrens für GVO einem Anbau in ihrem Gebiet widersprechen. Zudem können sie sich auch nach bereits erfolgter Zulassung eines Produkts für ein "Opt-out" entscheiden und den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze auf ihrem Gebiet verbieten.

In die Diskussion um den Anbau von GVO war nach der Kontroverse um die Maissorte 1507 Anfang des Jahres neue Bewegung gekommen. Nach den derzeit geltenden Regeln hatte die Europäische Kommission keine andere Wahl, als den Mais zuzulassen, da es keine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten gegen die Zulassung gab. Das Zulassungssystem der EU basiert auf der wissenschaftlichen Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).