Die Juncker-Kommission steht fest

Die Juncker-Kommission: 27 EU-Kommissare und sieben Vizepräsidenten

Am 10.09.2014 stellte der designierte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sein Team und die neue Struktur der nächsten Europäischen Kommission vor. Nachdem die Europäische Union eine der schwierigsten Phasen in ihrer Geschichte durchlaufen hat, wird eine ihrer größten Herausforderungen nun darin bestehen, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen, dass sich die Dinge ändern werden. Um diesen Wandel herbeizuführen, muss die Kommission für Reformen offen sein. Die neue Europäische Kommission wird ihr ganzes Augenmerk auf die großen politischen Herausforderungen Europas richten: Wiedereingliederung von Menschen in den Arbeitsmarkt zu annehmbaren Bedingungen, Ankurbelung der Investitionstätigkeit, Verbesserung der Kreditversorgung der Realwirtschaft, Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts, eine verlässliche Außenpolitik und die Gewährleistung, dass Europa in Puncto Energieversorgungssicherheit auf eigenen Füßen steht. Die neue Struktur der Kommission entspricht diesen Politischen Leitlinien, auf deren Grundlage Jean-Claude Juncker vom Europäischen Parlament gewählt wurde.

Eine neue Arbeitsweise

Das neue Kollegium wird sieben Vizepräsidenten haben: sechs Vizepräsidenten und die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (Federica Mogherini). Jeder von ihnen leitet ein Projektteam. Die Vizepräsidenten werden die Arbeit einer Reihe von Kommissaren leiten und koordinieren, wobei sich die Zuordnung der Kommissare ändern kann, wenn die Entwicklung neuer Projekte dies im Laufe der Zeit erfordern sollte. Der Zuschnitt der Projektteams trägt den Politischen Leitlinien Rechnung. So gibt es zum Beispiel die Projektteams „Arbeitsplätze, Wachstum, Investition und Wettbewerbsfähigkeit“, „Digitaler Binnenmarkt“ und „Energieunion“. Dies soll eine dynamische Interaktion aller Mitglieder des Kollegiums ermöglichen und das Schubladendenken und statische Strukturen aufbrechen. Die Vizepräsidenten werden echte Stellvertreter des Präsidenten sein.

Die neue Struktur

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Wichtige Neuerungen

  • Ein Erster Vizepräsident (Frans Timmermans) wird die rechte Hand des Präsidenten sein. Erstmals wird es einen EU-Kommissar für Fragen der besseren Rechtsetzung geben, der sicherstellt, dass jeder Kommissionsvorschlag wirklich erforderlich und nur auf Ziele ausgerichtet ist, die nicht durch die Mitgliedstaaten besser erreicht werden könnten. Der Erste Vizepräsident wird zudem eine Art Wächterfunktion haben und über die in der Grundrechtecharta verankerten Werte und die Rechtsstaatlichkeit in allen Tätigkeiten der Kommission wachen.
  • Das neue Ressort Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (unter Elžbieta Bieńkowska) soll die Schaltzentrale der Realwirtschaft werden. Erstmals werden auch die kleinen und mittleren Unternehmen, die das Rückgrat unserer Wirtschaft bilden, ausdrücklich genannt.
  • Das neue Ressort Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll (unter Pierre Moscovici) wird dafür Sorge tragen, dass die Unionspolitik in den Bereichen Steuern und Zoll fester Bestandteil einer vertieften und echten Wirtschafts- und Währungsunion werden und zum reibungslosen Funktionieren des allgemeinen Rahmens der EU für die wirtschaftspolitische Steuerung beiträgt.
  • Es wurde ein starkes Verbraucherressort geschaffen. Die Verbraucherpolitik ist nicht mehr auf verschiedene Portfolios verstreut, sondern spielt gebündelt eine wichtige Rolle im Portfolio der EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung (Věra Jourová).
  • Wie der designierte Kommissionspräsident in seiner Rede vor dem Europäischen Parlament am 15. Juli ankündigte, hat er ein Ressort für Migration (unter Dimitris Avramopoulos) geschaffen, um gezielt eine neue Migrationspolitik voranzubringen, die zum einen energische Maßnahmen gegen ungeregelte Zuwanderung vorsieht und zum Europa für hochqualifizierte Fachkräfte attraktiver machen sol.
  • Eine Reihe von Portfolios wurde neu zusammengestellt und gestrafft. So wurden die Bereiche Umweltschutz, Meerespolitik und Fischerei zusammengelegt (unter Karmenu Vella), um das „blaue“ und das „grüne“ Wachstum zusammenzuführen. Umweltschutz und der Schutz der Meere können und sollten eine entscheidende Rolle spielen, wenn es um die Schaffung von Arbeitsplätzen, den schonenden Umgang mit Ressourcen und die Wachstums- und Investitionsförderung geht. Umweltschutz und die Wahrung unserer Wettbewerbsfähigkeit müssen Hand in Hand gehen, denn bei beidem geht es um eine nachhaltige Zukunft. Von denselben Erwägungen wurde die Entscheidung bestimmt, ein Kommissionsmitglied mit den Bereichen Klimapolitik und Energie zu betrauen (unter Miguel Arias Cañete). Den Anteil der erneuerbaren Energien zu erhöhen, ist nicht nur eine Frage verantwortungsvoller Politik zur Bewältigung des Klimawandels, sondern auch in der Industriepolitik unerlässlich, wenn Europa sicherstellen will, dass mittelfristig erschwingliche Energien zur Verfügung stehen. Die beiden neuen Ressorts werden das von Alenka Bratušek geleitete und koordinierte Projektteam Energieunion unterstützen.
  • Der Schwerpunkt des Ressorts Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen (unter Johannes Hahn) liegt neben der Verstärkung der Europäischen Nachbarschaftspolitik auf der Fortsetzung der Erweiterungsverhandlungen, wohl wissend, dass in den nächsten fünf Jahren, wie von Präsident Juncker in seinen Politischen Leitlinien ausgeführt, keine Erweiterung der Europäischen Union erfolgen wird.
  • Im neuen Ressort Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion (unter Jonathan Hill) sind die vorhandene Ressortkenntnis und die Verantwortung an einer Stelle, in einer neu geschaffenen Generaldirektion, gebündelt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kommission weiterhin aktiv dafür sorgt und streng darüber wacht, dass die neuen Aufsichts- und Abwicklungsregeln für Banken umgesetzt werden.

Die nächsten Schritte

Das Europäische Parlament muss nun dem gesamten Kollegium – einschließlich des Präsidenten und der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, die gleichzeitig Vizepräsidentin der Europäischen Kommission ist – seine Zustimmung erteilen. Zuvor finden die Anhörungen der designierten Kommissare in den zuständigen Parlamentsausschüssen nach Artikel 118 der Geschäftsordnung des Europäischen Parlaments statt. Sobald das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat, ernennt der Europäische Rat förmlich die Europäische Kommission nach Artikel 17 Absatz 7 des Vertrags über die Europäische Union (EUV).