Deutschland treibt europäische Finanztransaktionsteuer voran

Die Europäische Kommission sieht Fortschritte in der Diskussion um die in elf EU-Staaten geplanten Finanztransaktionsteuer.

"Deutschland ist wie die Kommission an einer Finanztransaktionsteuer mit einer breiten Bemessungsgrundlage interessiert. Ich gehe davon aus, dass sich die Bundesregierung demnächst aktiver positionieren wird mit einem Vorschlag, in dem sich auch Italien und Frankreich wiederfinden", sagte Manfred Bergmann, der für die Finanztransaktionsteuer federführende Direktor in der Generaldirektion Steuern der Kommission am Mittwoch vor Journalisten in Berlin. "Die Finanzminister der elf Staaten haben sich selbst das Ziel gesetzt, bis Ende dieses Jahres zu einer Einigung zu kommen. Die Politik muss liefern." Eurobarometer-Umfragen zeigen, dass drei von vier Bürgern in den elf Mitgliedstaaten die Finanztransaktionssteuer wollen.

Die Europäische Kommission hatte ihre Vorschläge zur Ausgestaltung der Finanztransaktionssteuer bereits 2011 vorgelegt. Allerdings konnten sich die 28 Mitgliedstaaten nicht auf einen gemeinsamen Rahmen zur Besteuerung von Finanztransaktionen einigen, sodass eine Gruppe von elf Mitgliedstaaten, unter ihnen Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien, alleine vorangehen möchte. Für diese elf Staaten hat die Kommission im Februar 2013 konkrete Vorschläge gemacht. Aber auch hier ist es trotz aller Willensbekundungen – insbesondere auch von Frankreich und Deutschland - bisher noch zu keiner Einigung gekommen, wie die Steuer tatsächlich ausgestaltet werden soll und wie ambitioniert die erste Stufe der Umsetzung sein soll.

Deutschland habe die Gruppe der elf Mitgliedstaaten organisiert und zusammengehalten, sich aber selbst noch nicht  inhaltlich positioniert, sagte Bergmann, der am Mittwoch auch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages sprach. Damit sei die Bundesregierung in einer guten Position, einen Kompromiss unter den elf Staaten zu vermitteln.

Die Finanztransaktionsteuer hat drei Kernziele. Sie soll zunächst den Binnenmarkt stärken, indem nationale Ansätze für die Besteuerung von Finanztransaktionen aufeinander abgestimmt werden. Zweitens soll sie gewährleisten, dass der Finanzsektor angemessen und substanziell zu den öffentlichen Einnahmen beiträgt. Drittens soll die Finanztransaktionsteuer Regelungsmaßnahmen unterstützen, indem sie den Finanzsektor ermutigt, verantwortungsvoller und mit Blick auf die Realwirtschaft zu handeln.