Weniger Bürokratie und mehr Flugsicherheit: Die Europäische Kommission und die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) haben 22 Fluggesellschaften aus Drittländern die ersten zentralen Flugsicherheitsgenehmigungen erteilt.
Ab 2016 müssen alle Fluggesellschaften aus Drittstaaten, die in die EU fliegen wollen, im Besitz einer solchen Genehmigung sein, die bestätigt, dass die Fluggesellschaften die europäischen Sicherheitsnormen einhalten. Die neue Regelung verfolgt zwei Ziele: Der Verwaltungsaufwand wird verringert, indem die vielen bislang noch erforderlich einzelstaatlichen Genehmigungen durch ein einziges Dokument ersetzt werden, und das hohe Niveau der Flugsicherheit in Europa wird aufrechterhalten. Die EASA ist die zentrale Anlaufstelle ("One-Stop-Shop"), die den Fluggesellschaften die Genehmigung ausstellt.
Die für Verkehr zuständige EU-Kommissarin Violeta Bulc sagte: "Die neue Regelung für die Sicherheitsgenehmigung ist mit einem eindeutigen europäischen Mehrwert verbunden. Sie wird die Sicherheit der Europäer weiter erhöhen: Betreiber aus Drittländern, die in die EU fliegen, müssen die strengsten Sicherheitsnormen erfüllen, die mit den für europäische Fluggesellschaften in der EU geltenden Standards vergleichbar sind. Die zentrale Anlaufstelle bedeutet aut Bürokratieabbau und eine Verringerung des Verwaltungsaufwands für die Fluggesellschaften."
Der Exekutivdirektor der EASA, Patrick Ky, fügte hinzu: "Ich freue mich, heute die ersten zentralen Sicherheitsgenehmigungen 22 Fluggesellschaften aus aller Welt und aus verschiedenen Tätigkeitsbereichen erteilen zu können. Das neue System führt zu einer weiteren Erhöhung der Sicherheitsstandards, die Fluggäste erwarten können. Insgesamt haben bereits 700 ausländische Fluggesellschaften aus mehr als 100 Ländern einen Antrag auf Genehmigung für Flüge in die Europäische Union gestellt."