Europäische Kommission schlägt Befreiung von der Visumpflicht für georgische Staatsbürger vor

Georgier sollen in Zukunft für Kurzaufenthalte visumfrei in die Europäische Union einreisen können.

Diesen Vorschlag hat die EU-Kommission am 10.03.2016 dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Georgien hat laut Bericht der EU-Kommission im Dezember alle Vorgaben für die Aufhebung der Visumspflicht erfüllt.

"Mit unserem heutigen Vorschlag erkennen wir die Erfolge der georgischen Regierung bei der Umsetzung weitreichender und schwieriger Reformen in den Bereichen Justiz und Inneres an, mit denen sie sehr viel für Rechtsstaatlichkeit und das Justizsystem erreicht hat. Ich bin sehr zufrieden mit den erzielten Fortschritten, und ich hoffe, dass das Europäische Parlament und der Rat unseren Vorschlag rasch verabschieden werden, “ sagte der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos. Der visafreie Reiseverkehr werde die Kontakte von Bürger zu Bürger weiter erleichtern und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bande zwischen der Europäischen Union und Georgien vertiefen.

Wenn die Abgeordneten im Europäischen Parlament und die Minister der EU-Mitgliedstaaten zustimmen, benötigen georgische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum kein Visum mehr. Die Visumfreiheit wird für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands, sowie für die vier assoziierten Schengen-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Kurzaufenthalte, d. h. Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Befreiung von der Visumpflicht ist nicht mit dem Recht verbunden, in der EU zu arbeiten.