Steuervermeidung: Mitgliedstaaten einigen sich

Euro 600Ein Erfolg im Kampf gegen Steuervermeidung kann die EU vermelden. Eine neue Richtlinie soll die Steuervermeidung von Großkonzernen erheblich erschweren, so dass die Unternehmen nicht länger Unterschiede zwischen den Steuersystemen zur Steuervermeidung nutzten können. Dies soll durch neue Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung gewährleistet werden.
 
Die Kommission begrüßt die am Dienstag, 21.06, erzielte politische Einigung der Mitgliedstaaten über weitreichende neue Vorschriften zur Beseitigung der gängigsten Praktiken zur Steuervermeidung von Unternehmen. „Zu lange konnten einige Unternehmen die Unterschiede zwischen den Steuersystemen verschiedener Mitgliedstaaten nutzen, um die Zahlung von Steuern in Milliardenhöhe zu vermeiden“, sagte EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici am Dienstag, 21.06, am Rande seines Besuchs in Berlin. „Ich beglückwünsche die Mitgliedstaaten, die sich nun zur Wehr setzen und zusammenarbeiten, um die erforderlichen Veränderungen zu veranlassen, damit diese Unternehmen ihren fairen Steueranteil zahlen.“

Nach der Vorlage der Vorschläge der Kommission im Januar einigte man sich nach nur fünf Monaten auf diese rechtsverbindlichen Vorschriften, um die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung voranzubringen. Diese Vorschriften kommen angesichts der jüngsten Enthüllungen der Panama Papers genau zur richtigen Zeit.  

Die Maßnahmen der Richtlinie zielen auf die wichtigsten, von multinationalen Großunternehmen praktizierten Arten der Steuervermeidung ab und basieren auf den von der OECD im vergangenen Jahr entwickelten Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (base erosion and profit shifting – BEPS).

Obwohl einige Maßnahmen aufgrund von Umsetzungsfragen in den Mitgliedstaaten geändert werden mussten, ist die Kommission nach wie vor überzeugt, dass ohne eine rasche Einigung über diese Richtlinie kein schnelles Handeln möglich wäre. Da das Europäische Parlament seine Stellungnahme bereits abgegeben hat, werden die neuen Vorschriften in Kürze vom Rat verabschiedet.

Durch die Anwendung dieser Rechtsvorschriften wird den am häufigsten genutzten Schlupflöchern und aggressiven Steuerplanungsstrategien ein Ende gesetzt, die einige Großunternehmen derzeit nutzen, um einer angemessenen Besteuerung zu entgehen. So werden alle Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit haben, Gewinne zu besteuern, die in Niedrigsteuerländer verlagert werden, in denen das Unternehmen keine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (CFC-Regeln). Zuvor unbesteuerte Gewinne aus Vermögenswerten wie Rechten am geistigen Eigentum, die aus dem Gebiet der EU ausgelagert wurden, können ebenfalls besteuert werden (Wegzugsbesteuerung), und gleichzeitig erhalten die Länder die Möglichkeit, gegen Steuervermeidungsstrategien vorzugehen, für die keine spezifischen Steuervermeidungsvorschriften gelten (allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch).

Im Laufe der Verhandlungen wurden einige Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag vorgenommen, etwa beim Anwendungsbereich der sogenannten Zinsschranke.

Hintergrund

Mit den heute vereinbarten bindenden Maßnahmen übernimmt die EU eine Vorreiterrolle bei der politischen und wirtschaftlichen Herangehensweise an die Unternehmensbesteuerung nach der Einigung der OECD-Länder über Empfehlungen zur Eindämmung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).

Die Kommission macht rasche Fortschritte bei der Umsetzung der Zusage von Präsident Juncker, Möglichkeiten zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen vorzuschlagen, einen faireren Binnenmarkt zu gewährleisten und für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Investitionen in Europa zu sorgen.

Die von der Juncker-Kommission vorgelegten größeren Initiativen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben bereits Ergebnisse vorzuweisen. Der von der Kommission im Januar vorgelegte Vorschlag für eine länderbezogene Berichterstattung zwischen EU-Steuerbehörden wurde im März genehmigt und wird multinationale Großunternehmen mit Sitz in der EU verpflichten, den Steuerbehörden detaillierte Steuerinformationen zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten einigten sich im Oktober vergangenen Jahres nach nur sieben Monaten auf den Vorschlag der Kommission über den automatischen Austausch von Informationen über Steuervorbescheide.

Darüber hinaus wurden einige weitere bedeutende Unternehmenssteuerreformen auf den Weg gebracht. 2016 wird die Kommission ihre Kampagne zur Reform der Unternehmensbesteuerung mit wichtigen Vorschlägen wie der Neubelebung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) fortsetzen. Ferner haben die Mitgliedstaaten ihre Absicht signalisiert, eine gemeinsame EU-Liste von Steuergebieten außerhalb der EU zusammenzustellen, die nicht die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllen.