Glyphosat: Kommission verlängert Zulassung bis 2017

Kornfeld 300Da die Mitgliedstaaten sich nicht mehrheitlich für oder gegen eine weitere Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat einigen konnten, hat die Kommission die Genehmigung von Glyphosat bis höchstens Ende 2017 verlängert.

Dabei wurde die äußerst gründliche und streng wissenschaftliche Bewertung des Wirkstoffs durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Bis Ende 2017 wird ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) erwartet, das wegweisend für weitere Schritte sein soll. Es obliegt den EU-Staaten, selbst zu entscheiden, ob sie in ihrem Land Glyphosat-basierte Pflanzenschutzmittel zulassen, verbieten oder deren Nutzung einschränken.

Deutschland hatte sich bei der Entscheidung im Rat enthalten. 20 Mitgliedstaaten hingegen wollten die Zulassung verlängern, erreichten aber nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit. Hätte die EU-Kommission die Zulassung nicht verlängert, hätten diese Mitgliedstaaten die Nutzung von Glyphosat in ihrem nationalen Gebiet nicht erlauben dürfen.

Glyphosat ist ein Wirkstoff, der breiten Einsatz in Pflanzenschutzmitteln findet. Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel (d.h. Formulierungen, die Glyphosat und weitere chemische Stoffe enthalten) werden in Landwirtschaft und Gartenbau vor allem zur Bekämpfung von Unkräutern verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren. Die Ausbringung erfolgt in der Regel vor der Aussaat und zur Trocknung vor der Ernte, was die Pflanzen schneller und gleichmäßiger reifen lässt.