EU verschärft Handelsregeln für Folterinstrumente

Waage 300Die EU will die Handelsregeln für Waren, die zur Vollstreckung der Todesstrafe oder zur Folter verwendet werden, weiter verschärfen.

Auf Vorschlag der Europäischen Kommission hat das Europäische Parlament am Dienstag, 04. Oktober, entsprechende Beschränkungen beschlossen. Nach der Abstimmung im Parlament müssen die Änderungen nun vom Rat genehmigt werden, bevor die ursprüngliche Verordnung (1236/2005) geändert im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und damit zu EU-Recht wird.

„Die Abstimmung des Europäischen Parlaments unterstreicht die Bedeutung, die die Europäische Union der Achtung der Grundrechte beimisst. Als Europäische Union setzen wir uns mit allen Mitteln, Instrumenten und Möglichkeiten für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ein“, sagte Federica Mogherini, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik. „Die Abschaffung von Folter erfordert ebenso wie die Abschaffung der Todesstrafe weltweit politischen Willen und eine gemeinsame Anstrengung von Parlamenten und Zivilgesellschaft. Heute zeigen wir, das unsere Europäische Union an vorderster Linie bei dieser Aufgabe bleiben wird“, so Mogherini weiter.

„Von Einspritzsystemen für tödliche Mittel über elektrische Stühle bis hin zu Schlagstöcken mit Stacheln - so schreckliche Geräte haben keinen Platz in unserer Gesellschaft“, sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström. „Neben dem Verbot von Verkauf und Export verbieten wir jetzt die Bewerbung dieser Waren auf Messen und Ausstellungen und führen einen Fast-Track-Mechanismus ein, um sicherzustellen, dass neue Produkte dieser Art schnell verboten werden können. Es ist zwingend notwendig, dass wir mit den neuen Entwicklungen Schritt halten können.“

Die EU hatte bereits 2005 eine Verordnung auf den Weg gebracht, die die Ausfuhr von zur Vollstreckung der Todesstrafe und zur Folter dienenden Gütern untersagt. Zudem hat sie Exportkotrollen für diese Waren festgeschrieben. Im Januar 2014 hat die EU-Kommission vorgeschlagen, die Gesetzgebung in diesem Bereich zu verschärfen. Im Trilogverfahren zwischen EU-Kommission, Rat und EU-Parlament hat es dann eine Einigung gegeben.

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