Beratung über Syrien und Migration

Flüchtlingszelte 300Die Außenminister der EU sind am Montag und Dienstag in Luxemburg zusammengetroffen. In den zweitägigen Sitzungen ging es insbesondere um die Lage in Syrien, Grundsatzfragen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, Migration und Handel.

(17.10.2016) - Am ersten Tag standen die jüngsten Entwicklungen in Syrien im Zentrum der Beratungen. Außerdem stand die Globale Strategie der EU und deren Umsetzung auf der Agenda. Hierbei ging es um die wesentlichen Interessen, Werte und Grundsätze, die das außenpolitische Handeln der EU leiten sollen. Weiterhin haben die Außenminister über Maßnahmen und Prioritäten der EU-Migrationspolitik beraten und die EU-Hilfen für Tunesien erläutert.

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, hob bei ihrer Ankunft in Luxemburg den Fokus auf Syrien am ersten Tag des Außenministerrates hervor: "Ich werde den Ministern einige Vorschläge vorlegen, warum und wie die Europäische Union die Anstrengungen zur Zukunft Syriens unterstützen kann. Wir werden hierbei mit [dem UN-Sondergesandten] Staffan de Mistura zusammenarbeiten, den ich eingeladen habe, sich uns für einen Teil unserer Sitzung anzuschließen, denn die Europäische Union unterstützt die Arbeit der UN uneingeschränkt. Wir werden uns insbesondere auf die Maßnahmen fokussieren, die die Europäische Union auf der humanitären Ebene vorschlägt, vor allem in Aleppo, wo die Situation dramatisch ist, aber auch auf die politische Zukunft Syriens."

Am zweiten Tag des Außenministerrats ging es um Handelspolitik. Es wurde ein Beschluss über den Abschluss, die Unterzeichnung und die vorläufige Anwendung des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens mit Kanada (CETA) erwartet. Durch das Abkommen sollen mehr als 99 Prozent der Zölle beseitigt werden, die derzeit für den Handel zwischen der EU und Kanada gelten. Die EU Außenminister haben außerdem über die Annahme einer Gemeinsame Auslegungserklärung beschlossen, die die EU zuvor mit Kanada ausgearbeitet hatte. In dieser geht es um verbindliche Auslegungen für spezifische umstrittene Sachverhalte des Abkommens, wie etwa Schadensersatzklagen vor Investitionsgerichten.