Zum Internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung haben mehrere EU-Kommissare in einer gemeinsamen Erklärung zur mehr Schutz von Frauen vor Gewalt in der EU aufgerufen. „Wir widmen das Jahr 2017 der Bekämpfung aller Formen von Gewalt gegen Frauen in der Europäischen Union. Auch die weibliche Genitalverstümmelung ist eine Form der Gewalt“, so die EU-Kommissare. Die weibliche Genitalverstümmelung ist in allen Mitgliedstaaten der EU strafbar. Die EU unterstützt Partnerländer dabei, sie ebenfalls unter Strafe zu stellen. So haben zum Beispiel Gambia und Nigeria die Genitalverstümmelung unter Strafe gestellt.
Weiter heißt es in einer gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, der EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, Vĕra Jourová, und der EU-Kommissar für Entwicklung, Neven Mimica: „Weltweit haben mehr als 200 Millionen Mädchen und Frauen eine Genitalverstümmelung erlitten. 500 000 von ihnen leben in Europa. Wir müssen dieser schädlichen Praxis, die die Menschenrechte, die Würde und die körperliche Unversehrtheit von Mädchen und Frauen in abscheulicher Weise verletzt, ein Ende setzen. Wir sind entschlossen, der weiblichen Genitalverstümmelung Einhalt zu gebieten, bevor es zu spät ist für die weltweit drei Millionen Mädchen, die Jahr für Jahr als gefährdet gelten.
Frauen und Mädchen in Europa müssen vor dieser Gewalt und den Schmerzen, die mit der Praxis einhergehen, geschützt werden. Lehrern, Ärzten, Krankenpflegepersonal, Polizisten, Rechtsanwälten, Richtern und für Asylfragen zuständigen Beamten kommt eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht zu erkennen, welche Mädchen Gefahr laufen, Opfer der Genitalverstümmelung zu werden. Die EU wird diese Berufsgruppen nun durch Einrichtung einer EU-weiten Internetplattform bei der Erfüllung dieser Aufgabe unterstützen.
Wir schützen auch von Migration betroffene Frauen und Mädchen, indem wir sicherstellen, dass sie Zugang zu medizinischer Versorgung, psychosozialer Betreuung und juristischer Unterstützung erhalten. Auf der Grundlage einer Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems werden wir besser auf die spezifischen Bedürfnisse weiblicher Asylbewerber, die geschlechtsspezifische Verletzungen erlitten haben, eingehen können.
Die weibliche Genitalverstümmelung ist in allen Mitgliedstaaten der EU eine strafbare Handlung, und wir unterstützen die Partnerländer außerhalb der EU dabei, sie ebenfalls unter Strafe zu stellen. Seit Beginn des einschlägigen Programms von EU und der UNO haben zum Beispiel Gambia und Nigeria bahnbrechende Rechtsvorschriften verabschiedet, die die Praxis strafbar machen. 531 300 Mädchen sind im Zusammenhang mit der Genitalverstümmelung betreut worden oder haben Unterstützung bei der Verhinderung der Anwendung der Praxis erhalten, und 2000 lokale Gemeinschaften haben sich öffentlich dazu verpflichtet, die schädliche Praxis aufzugeben."