EU und Japan erzielen Grundsatzeinigung

JapanDie Europäische Union und Japan haben am Donnerstag, 06. Juli, eine grundsätzliche Einigung über die wesentlichen Elemente eines Wirtschaftspartnerschaftsabkommens erzielt. Nach vierjährigen Verhandlungen ist damit der Weg für eines der weltweit größten Handelsabkommen mit einem speziellen Bekenntnis zum Pariser Klimaschutzübereinkommen geebnet.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Ratspräsident Donald Tusk und der japanische Premierminister Shinzo Abe verkündeten die grundsätzliche Einigung auf dem heutigen EU-Japan-Gipfeltreffen in Brüssel. Kommissionspräsident Juncker begrüßte die Einigung als ein Zeichen für freien und fairen Handel. „Gemeinsam senden wir die klare Botschaft an die Welt, dass wir für offenen und fairen Handel stehen. Nur wenn wir Hand in Hand arbeiten, werden wir in der Lage sein, weltweit hohe Maßstäbe zu setzen. Das ist die Botschaft, die die EU und Japan morgen gemeinsam den Staats-und Regierungschefs der G20 übermitteln werden“, sagte Juncker.

Juncker verwies zudem auf die über die reine Handelspolitik hinausreichende Signalwirkung der Einigung. „Heute haben wir eine grundsätzliche Einigung über ein Wirtschaftspartnerschaftsabkommen erzielt, dessen Wirkung weit über unsere Grenzen hinausreicht. Mit diesem Abkommen bekennen sich die EU und Japan zu ihren gemeinsamen Werten und zur Einhaltung höchster Standards in Bereichen wie Arbeit, Sicherheit, Umwelt- und Verbraucherschutz“, so Juncker.
EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström fügte hinzu: „Dieses Abkommen ist nicht nur von enormer wirtschaftlicher Bedeutung, sondern wird uns auch einander näher bringen. Wir zeigen damit ganz deutlich, dass die EU und Japan, zwei demokratische und offene internationale Partner, an den freien Handel glauben und daran, dass es besser ist, Brücken zu bauen statt Mauern zu errichten. Da Japan die viertgrößte Volkswirtschaft der Welt ist und großes Interesse an europäischen Produkten zeigt, birgt dieses Abkommen für Europa ein gewaltiges Potenzial. Wir rechnen mit einem starken Anstieg der Ausfuhren in zahlreichen Wirtschaftszweigen der EU.“

Japan ist einer der größten Handelspartner der EU. Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen beseitigt den Großteil der von EU-Unternehmen zu entrichtenden Zölle, die sich auf jährlich 1 Mrd. Euro belaufen. Es öffnet den japanischen Markt für wichtige Agrarausfuhren der EU und schafft in zahlreichen Branchen neue Geschäftsmöglichkeiten. Dabei werden höchste Standards in den Bereichen Arbeit, Sicherheit, Umwelt und Verbraucherschutz gesetzt. Öffentliche Dienstleistungen werden weiterhin vollumfänglich geschützt und es wird ein eigenes Kapitel über nachhaltige Entwicklung aufgenommen. In Bezug auf den Schutz personenbezogener Daten wird auf den hohen Standards aufgebaut, die sowohl die EU als auch Japan erst kürzlich in ihren Datenschutzvorschriften verankert haben, wodurch diese noch bekräftigt werden. EU-Landwirtschaftskommissar Phil Hogan sagte dazu: „Das ist eine Win-win-Situation für beide Partner, aber ein besonders großer Gewinn für das ländliche Europa. In puncto Landwirtschaft ist das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen EU-Japan ist das bedeutendste und weitreichendste Abkommen, das je geschlossen wurde. Heute setzen wir neue Maßstäbe für den Handel mit Agrarerzeugnissen. Für den österreichischen Tiroler Speck, das deutsche Münchener Bier, den belgischen Jambon d‘Ardenne, den Polska Wodka sowie für mehr als 200 weitere geografische Angaben der EU wird von nun an in Japan dasselbe Schutzniveau gelten wie in Europa.“

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird zu einer Steigerung der EU-Exporte führen und großen wie kleinen europäischen Unternehmen sowie Arbeitnehmern und Verbrauchern neue Chancen eröffnen. Der Wert der Ausfuhren aus der EU könnte um einen Betrag von 20 Mrd. Euro steigen. Dadurch könnten mehr Möglichkeiten und Arbeitsplätze in zahlreichen Branchen der EU geschaffen werden, beispielsweise in der Landwirtschaft, bei Lebensmitteln, Lederwaren, Schuhen und Bekleidung, Arzneimitteln, Medizinprodukten und in anderen Bereichen.

Das Abkommen öffnet außerdem die Dienstleistungsmärkte, insbesondere in den Bereichen Finanzdienstleistungen, E-Commerce, Telekommunikation und Verkehr, stellt für EU-Unternehmen den Zugang zu den großen Beschaffungsmärkten Japans in 48 Großstädten sicher und beseitigt bestehende Hemmnisse bei der Vergabe öffentlicher Aufträge im wirtschaftlich bedeutenden Bereich der Eisenbahn auf nationaler Ebene. Es schützt sensible Wirtschaftszweige der EU – etwa den Automobilsektor – durch Übergangsfristen bis zur Marktöffnung.
Zudem wird das Abkommen die Führungsrolle Europas bei der Gestaltung der Globalisierung und der Regeln des globalen Handels stärken und die Möglichkeit bieten, hierbei unsere Grundwerte einzubringen. Die Interessen und besonderen Anliegen der EU werden ebenfalls gewahrt. Damit trägt das Abkommen dazu bei, einige der Herausforderungen anzugehen, die im von der Kommission im Rahmen des Weißbuch-Prozesses vorgelegten Reflexionspapier Die Globalisierung meistern dargelegt sind.

Die heutige Grundsatzeinigung erstreckt sich auf die meisten Teile des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens. In manchen Kapiteln müssen noch technische Details geklärt werden und es gibt auch Kapitel, die nicht unter die Grundsatzvereinbarung fallen – beispielsweise der Investitionsschutz. Die EU hat ihr reformiertes Investitionsgerichtssystem ins Spiel gebracht und wird auf all ihre Partner – einschließlich Japans – zugehen, um auf die Einrichtung eines multilateralen Investitionsgerichtshofs hinzuarbeiten. Andere Bereiche, in denen weitere Arbeiten erforderlich sind, umfassen die Zusammenarbeit in Regulierungsfragen sowie die Kapitel mit den allgemeinen und den institutionellen Bestimmungen. Auf der Grundlage der heutigen Grundsatzvereinbarung werden beide Seiten ihre Arbeit fortsetzen, um die verbleibenden technischen Fragen zu klären und Ende des Jahres eine endgültige Fassung des Abkommens vorliegen zu haben. Dann wird die Kommission das Abkommen rechtlich prüfen, in alle Amtssprachen der EU übersetzen und schließlich den EU-Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zur Genehmigung vorlegen.