Air Berlin insolvent: Damit müssen Fluggäste jetzt rechnen

Air Berlin: Airline stellt Insolvenzantrag - Damit müssen Fluggäste jetzt rechnen
Hinweise vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ)

Deutschlands zweitgrößte Fluglinie ist pleite. Ein entsprechender Antrag wurde am 15.08.2017 beim Amtsgericht Berlin-Charlottenburg gestellt. In einer ersten Stellungnahme sicherte die Bundesregierung der Fluggesellschaft einen Übergangskredit in Höhe von 150 Millionen Euro zu, mit dem der Flugverkehr für die nächsten drei Monate gesichert sei. Was Reisende jetzt wissen müssen.

Schon seit einigen Monaten kriselt es bei der Fluggesellschaft. Leidtragende waren dabei viel zu oft die Passagiere, die die Probleme der Airline unmittelbar zu spüren bekamen. „Seit Jahresbeginn sind 176 Beschwerden von Air Berlin-Reisenden aus ganz Europa bei uns eingegangen. Neben Flugverspätungen und Annullierungen, sind vor allem immer wieder verlorengegangene Gepäckstücke der Hauptbeschwerdegrund“, erklärt André Schulze-Wethmar, Jurist beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ).

EVZ fordert Insolvenzschutz bei selbstständig gebuchten Flügen

Pauschalreisende kommen im Falle einer Insolvenz besser weg als Reisende, die den Flug selbstständig gebucht haben. Grund hierfür ist die EU-Pauschalreiserichtlinie. Kommt es zu einer Annullierung, muss der Reiseveranstalter, bei dem die Reise gebucht wurde, für Ersatz sorgen. Selbstbucher schauen hingegen in die Röhre und bleiben meist auf ihren Kosten sitzen.

„Es wird endlich Zeit, dass der Verbraucherschutz, der seit 30 Jahren für Pauschalreisen eine Selbstverständlichkeit ist, auch auf einzeln gebuchte Flüge ausgedehnt wird. Es kann nicht sein, dass Verbraucher die Fehler bei Misswirtschaft der Airlines selbst ausbaden müssen“, sieht Bernd Krieger, Leiter beim Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland, dringenden Nachholbedarf.

So sollten sich Verbraucher jetzt verhalten:

  • Bitte nicht voreilig stornieren. Der Flugbetrieb soll schließlich fortgeführt werden. Wenn man von sich aus storniert, kann der Ticketpreis in der Regel nicht zurückgefordert werden, sondern allenfalls die Steuern und Gebühren.
  • Die EU-Fluggastrechte bei Flugverspätung und Annullierung gelten weiterhin. Verbraucher können in der Regel die Zahlung einer Entschädigung verlangen.
  • Grundsätzlich sollten Verbraucher bedenken, dass es von nun an schwer wird, Geld zurückzubekommen. Abgesehen davon ist zurzeit noch nicht klar, wie das Insolvenzverfahren durchgeführt wird. Leider gehen Kunden insolventer Airlines oft leer aus.

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