Rechtsstaat in Polen bedroht - die EU reagiert

EU-Kommission löst Artikel 7-Verfahren gegen Polen aus

Die Europäische Kommission sieht in Polen die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der Rechtsstaatlichkeit. Deshalb hat sie am 20.12.2017 einen Beschlusses nach Artikel 7 Absatz 1 des Vertrages über die Europäische Union vorgeschlagen. Nach diesem Artikel kann der Europäische Rat mit der Mehrheit von vier Fünfteln seiner Mitglieder feststellen, dass die eindeutige Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung gemeinsamen Werte durch einen Mitgliedstaat besteht. Der Artikel 7 ermöglicht unter anderem, die Mitwirkungsrechte eines Mitgliedsstaates einzuschränken. Voraussetzung sind aber weitere Abstimmungen des Europäischen Rats und der Mitgliedsstaaten. 

Die Kommission hat sich fast zwei Jahre lang immer wieder bemüht, einen konstruktiven Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen. Infolge der Justizreformen in Polen steht die Justiz des Landes nun unter der politischen Kontrolle der regierenden Mehrheit. Die Europäische Kommission wird tätig, um die Rechtsstaatlichkeit in Polen zu schützen, bekräftigt aber gleichzeitig ihr Angebot eines konstruktiven Dialogs mit Polen, um eine Lösung herbeizuführen.

Die fehlende Unabhängigkeit der Justiz in Polen wirft zudem ernste Fragen hinsichtlich der wirksamen Anwendung des EU-Rechts vom Investitionsschutz bis zur gegenseitigen Anerkennung so unterschiedlicher Entscheidungen wie Sorgerechtsbeschlüssen oder Europäischen Haftbefehlen auf.

Die Kommission hat auch eine ergänzende Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit abgegeben mit einer Liste der Maßnahmen, die die polnische Regierung noch ergreifen kann, um die Angelegenheit beizulegen. Sollte die polnische Regierung die empfohlenen Maßnahmen umsetzen, ist die Kommission bereit, in enger Abstimmung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat ihren begründeten Vorschlag zu überprüfen.

Darüber hinaus hat die EU-Kommission beschlossen, das Vertragsverletzungsverfahren gegen Polen wegen Verstoßes gegen EU-Recht durch das Gesetz über die ordentlichen Gerichte in die nächste Phase überzuleiten und vor dem Gerichtshof der Europäischen Union Klage gegen Polen zu erheben.

Parallel zu diesen Maßnahmen, auf die erstmals zurückgegriffen wird, hält die Kommission ihr Angebot eines konstruktiven Dialogs aufrecht, um eine Lösung in dieser Angelegenheit herbeizuführen.