Kommission fördert Projekte zu Medienfreiheit und Pluralismus in der EU

Zeitungen 300Die Kommission hat am 21.02.2019 angekündigt, drei Pilotprojekte zu Medienfreiheit und grenzüberschreitender Zusammenarbeit zwischen Medienfachleuten zu fördern. Medienfreiheit und Pluralismus sind Säulen der modernen Demokratie, da sie wesentliche Bestandteile einer offenen und freien Debatte sind.

Ein Jahr nach dem Mord an dem slowakischen Journalisten Jan Kuciak und seiner Partnerin hat die Europäische Kommission erneut auf die Bedeutung des freien Journalismus hingewiesen. „Die für seinen Mord Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden. Wir wollen die volle Wahrheit“, erklärte Justizkommissarin Vera Jourová.

Das erste Pilotprojekt mit einem verfügbaren Gesamtetat von 1,2 Mio. Euro wird die Mobilität junger Medienfachkräfte und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen ihnen und Medienunternehmen erleichtern. Ziel ist es, die Innovation im europäischen Mediensektor zu fördern und ein dem Qualitätsjournalismus und Medienpluralismus förderliches Umfeld zu schaffen. Das zweite Pilotprojekt (Gesamtbudget: 500.000 Euro), das Praktika für Medien mit Minderheitensprachen anbietet, wird Medienschaffenden, die mit Medien mit Minderheitensprachen in ganz Europa arbeiten, die Möglichkeit geben, Praktika bei führenden europäischen Medienhäusern zu absolvieren. Im Rahmen des dritten Pilotprojekts (verfügbares Gesamtbudget: 500.000 Euro) werden die Aktivitäten der Selbstregulierungsorganisationen für Medien (auch bekannt als „Medien- oder Presserat“) in der EU untersucht. Das Projekt wird auch zur Einrichtung einer Plattform beitragen, um die Zusammenarbeit zwischen diesen Einrichtungen zu erleichtern und ihre Anpassung an die Online-Welt zu erleichtern. Es wird erwartet, dass das Projekt dazu beiträgt, dass die Kommunen mit Internetvermittlern und anderen Online-Verantwortlichen zusammenarbeiten.

Die Europäische Union hat sich zur Achtung der Freiheit und des Pluralismus der Medien sowie des Rechts auf freie Meinungsäußerung - dazu gehört auch das Recht auf Erhalt und Weitergabe von Informationen ohne Einmischung durch die Behörden –verpflichtet. Dies ist in Artikel 11 der Charta der Grundrechte der EU verankert.

Die Ausschreibungen laufen vom 21. Februar bis 17. April 2019. Die drei ausgewählten Projekte werden 12 Monate dauern.