Juncker zum Brexit: 12. April ist ultimative Frist für Austrittsabkommen

Brexit 300EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat angesichts der Erklärung von Premierministerin May  dafür plädiert, dem Austrittsabkommen mit dem Vereinigten Königreich noch eine Chance zu geben. „Ich glaube, dass wir jetzt noch ein paar Tage haben. Wenn das Vereinigte Königreich in der Lage ist, das Austrittsabkommen mit einer nachhaltigen Mehrheit bis zum 12. April zu billigen, sollte die Europäische Union bereit sein, einen Aufschub des Brexit bis zum 22. Mai zu akzeptieren“, sagte Juncker.

„Die Europäische Union wird keinen Mitgliedstaat rauswerfen. Ich werde persönlich alles in meiner Macht Stehende tun, um einen ungeordneten Brexit zu verhindern, und ich erwarte, dass die führenden Politiker in der gesamten EU27 und im Vereinigten Königreich dasselbe tun.“ Dennoch werde ein „No-Deal“-Szenario zunehmend wahrscheinlicher. Die EU hat ihre Vorbereitungen für die nationalen Zollinfrastrukturen und das weiter visafreie Reisen für Briten vervollständigt.

In einer Pressekonferenz in Brüssel machte Pierre Moscovici, EU-Kommissar für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll, die rechtlichen und operationellen Konsequenzen für den Zoll deutlich, wenn das Vereinigte Königreich zu einem Drittstaat wird. „Wir hoffen, dass ein No-Deal-Brexit noch vermieden werden kann. Wir sind jedoch auch auf diese Herausforderung vorbereitet. Im Bereich Zoll und Steuern würde ein solches Szenario die sofortige Wiedereinführung von Zollkontrollen für Waren aus dem Vereinigten Königreich bedeuten sowie neue Zollformulare für Unternehmen, die Handel mit dem Vereinigten Königreich betreiben. Außerdem müsste Mehrwertsteuer auf aus dem Vereinigten Königreich eingeführte Waren erhoben werden. Alle Handelsunternehmen, die sich noch nicht darüber im Klaren sind, was dies für sie bedeutet, sollten sich unverzüglich an ihre nationalen Behörden wenden, um sicherzustellen, dass der Warenfluss bei einem No-Deal-Brexit so reibungslos wie möglich verläuft“, sagte Moscovici.

Er warnte europäische Unternehmen davor, die Auswirkungen durch Grenzkontrollen und Zollformalitäten zu unterschätzen. Trotz der enormen Aufstockung der Grenzbehörden auf EU-Seite werde es zu Unterbrechungen und langen Rückstaus kommen, so Moscovici weiter.

Die Kommission hat sich gemeinsam mit den Mitgliedstaaten an Unternehmen gewandt, um sie mit Informationen im Bereich Zoll und indirekte Steuern zu unterstützen.

Visumfreiheit für Briten von EU gebilligt

Bei der Visumfreiheit für britische Staatsangehörige in die EU haben das Europäische Parlament und der Rat eine vorläufige Einigung erzielt. Britische Staatsangehörige benötigen somit kein Visum, wenn sie in den Schengen-Raum reisen und sich dort für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen aufhalten. In einem „No-Deal- Szenario“ würde dies ab Mitternacht am 12. April 2019 gelten. In einem „Deal-Szenario“ würde dies ab dem Ende der Übergangszeit gelten, wie in der Ausstiegsvereinbarung beschrieben. Der Vorschlag der Kommission ist eine der Vorbereitungsmaßnahmen, die infolge des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union erforderlich sind.

Die Europäische Kommission hat insgesamt 90 sektorspezifische Mitteilungen zur Vorbereitung auf den Brexit veröffentlicht. Sie enthalten ausführliche Leitlinien für die verschiedenen vom Brexit betroffenen Branchen. Sie können unter folgendem Link abgerufen werden.

EU-Bürgerinnen und -Bürger, die mehr darüber erfahren wollen, wie sie sich auf ein No-Deal-Szenario vorbereiten können, können sich mit allen Fragen an Europe Direct wenden. Rufen Sie unter der gebührenfreien Nummer 00 800 6 7 8 9 10 11 von überall in der EU und in jeder Amtssprache der EU an. Die Kommission hat zudem eine Reihe leserfreundlicher Informationsblätter in allen EU-Amtssprachen veröffentlicht.