Mehr Rechte für Menschen mit Behinderungen

11-01-07-menschen-mit-behinderungEU ratifiziert UN-Konvention

Mit der heutigen Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung hat die Europäische Union als Ganzes die Gleichbehandlung und den Schutz von behinderten Menschen festgeschrieben. Rund 80 Millionen EU-Bürger mit Beeinträchtigungen können so leichter am täglichen Leben teilhaben.Die für Justiz zuständige Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding sagte dazu: „Erstmalig ist die EU Partei eines internationalen Menschenrechts-Vertrags geworden. Das sind gute Nachrichten zu Jahresbeginn, und ein wichtiger Fortschritt für die Menschenrechte. Ich appelliere an die Mitgliedstaaten, die die Konvention noch nicht ratifiziert haben, das bald nachzuholen. Wir tragen gemeinsam die Verantwortung dafür, dass Menschen mit Behinderungen der Alltag nicht noch zusätzlich erschwert wird“.

Die Konvention gewährleistet, dass Menschen mit Behinderungen ihre Menschenrechte und Grundfreiheiten auf gleicher Basis wahrnehmen können wie alle anderen. Die EU ist damit verpflichtet, politische Maßnahmen, Gesetze und Programme auf EU-Ebene mit den Bestimmungen der Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen in Einklang zu bringen, soweit es ihre Zuständigkeit erlaubt. Menschen mit Behinderungen erhalten dadurch Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Verkehr, öffentlichen Infrastrukturen und Gebäuden. Sie können ihre politischen Mitwirkungsmöglichkeiten verbessern und die uneingeschränkte Rechts- und Geschäftsfähigkeit wird garantiert. Durch diese Konvention ist ein weiterer Schritt in Richtung eines barrierefreien Europas geschafft.