Europäische Fördermittel

+++ EU-Förderperiode 2021 bis 2027 +++

Die Auflistung von EU-Fördermitteln ist kein Schwerpunkt von EUROPE DIRECT Aachen.
Dennoch wollen wir hier einige wenige nützliche Hinweise geben.
Schauen Sie darüber hinaus gerne im unten stehenden Archiv nach Übersichten und Tipps.
Alle Angaben ohne Gewähr.

+++ Archiv, nur gültig bis Ende 2020 +++

Sie interessieren sich für Europäische Fördermittel?

Vorweg in eigener Sache:
Die Suche nach Europäischen Fördermitteln ist leider kein Schwerpunkt von EUROPE DIRECT Aachen.
Wir können leider keine Fördermittelberatung oder Hilfe bei Förderanträgen bieten.

EUROPE DIRECT Informationszentren beraten die Bürgerinnen und Bürger, zudem Schulen und Institutionen.
Unternehmen wenden sich am besten direkt an das Enterprise Europe Network, für NRW zu finden unter www.nrweuropa.de.

Dennoch haben wir eine Übersicht zu Europäischen Fördermitteln für die Förderperiode bis 2014 bis 2020 erstellt. Wir bitten etwaige Fehler oder Lücken zu entschuldigen. Das Team von EUROPE DIRECT Aachen

Einleitung und Übersicht

In der aktuellen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 stehen insgesamt rund 960 Milliarden Euro zur Verfügung. Ein großer Teil davon fließt in Form von Fördermitteln in die Mitgliedstaaten. Um diese Gelder zielgerichtet zu verteilen, hat die EU in verschiedenen Politikbereichen Förderprogramme auferlegt.

Die EU unterstützt damit die Entwicklung in den Regionen - auch in der Region Aachen, Düren, Heinsberg und Euskirchen. Dies geschieht etwa im Bereich der Forschungsförderung, der Innovationsförderung für Unternehmen, der Qualifizierung von Arbeitslosen oder auch im Bereich der Kultur. EU-Förderungen sind ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche, strukturelle und gesellschaftliche Entwicklung unserer Region.

Viele Organisationen, Institutionen, Unternehmen und Privatpersonen fragen sich, ob es nicht auch Möglichkeiten gibt, sich die eigenen Aktivitäten von der EU unterstützen zu lassen. Mit der folgenden Übersicht und den Internetlinks soll diese Fragestellung erläutert werden. Hier können Sie direkt zu den Unterkapiteln springen:

  1. Die wichtigsten Arten der Finanzhilfe mit EU-Haushaltsmitteln
  2. Wie wird eine EU-Finanzhilfe beantragt?
  3. Suche nach passenden Fördermitteln

Bei Fragen und Anmerkungen wenden Sie sich gerne an unser Team. Leider können wir keine vertiefenden Beratungen zu diesem komplexen Thema geben oder gar Förderanträge mit Ihnen schreiben. Jedoch bemühen wir uns mit Ihnen zusammen die Sachlage zu klären, passende Ansprechpartner zu finden und Sie auf mögliche EU-Förderlinien aufmerksam zu machen.

Unternehmen aus dem Raum Aachen, die sich für Fördermittel oder Unterstützung bei der Existenzgründung interessieren, wenden sich gerne an die Wirtschaftsförderung der Stadt Aachen:

1. Die wichtigsten Arten der Finanzhilfe mit EU-Haushaltsmitteln

Aus EU-Haushaltsmitteln werden zum einen Dienstleistungen, Waren und Bauleistungen finanziert.

Zum anderen unterstützt die EU-Kommission über direkte Finanzhilfen Projekte und Organisationen, die die Interessen der EU fördern oder bei der Durchführung eines Programms oder einer Strategie der EU mitwirken.

Einführungen in das komplexe Themenfeld der Fördermittel

1.1 Aufträge: Suchen Sie Möglichkeiten, um Ihre Dienstleistungen oder Waren zu verkaufen?

1.2 EU-Strukturfonds: Entwicklung von Wohlstand in der gesamten EU

Die EU ist eine Solidargemeinschaft: Wohlstand in der gesamten Europäischen Union soll erreicht werden, indem die wohlhabenden Länder den schwächeren Wirtschaftsregionen finanziell dabei helfen, den Rückstand aufzuholen (Kohäsionspolitik). Dabei setzen die EU so genannten "Strukturfonds" ein. Die EU-Strukturfonds werden dezentral über die Mitgliedsstaaten und Regionen umgesetzt.

Der Europäische Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gibt Finanzhilfe für produktive Investitionen, unternehmerische Initiativen, Verkehrs und Infrastruktur, Forschung und Technologie, Innovation, Informationsgesellschaft und nachhaltige Entwicklung.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) soll für mehr Beschäftigungschancen durch gute Arbeitsbedingungen, höhere Arbeitsproduktivität, bessere Bildungs- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Stärkung von Beschäftigungsfähigkeit, sozialen Zusammenhalt und transnationale Zusammenarbeit sorgen. Finanzielle Mittel aus dem ESF können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind.

Der Europäische Landwirtschaftsfonds (ELER) untersützt die Entwicklung des ländlichen Raums und stellt Förderung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie der ländlichen Entwicklung bereit.

Die NRW-Verwaltungsstellen von EU-Strukturfonds können direkt über den Link aufgerufen werden:

1.3 EU-Programme der Europäischen Territorialen Zusammenarbeit (früher: INTERREG)

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit ist eine Herausforderung. Die Beteiligten müssen Hemmnisse überwinden und gemeinsame Arbeitsroutinen entwickeln. Kooperation über nationale Grenzen hinweg erfordert Zeit und Ressourcen, Engagement und Durchhaltevermögen.

Hier finden Sie Ansprechpartner in NRW zur EU-Förderung der grenzüberschreitenden, transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen des Ziels "Europäische Territoriale Zusammenarbeit":

EU Ausstellung 2001.4 Aktionsprogramme: Benötigen Sie Geld zur Finanzierung Ihres Projekts?

Kurzlink: www.aktionsprogramme.europedirect-aachen.de

In eigener Sache: Die Suche nach Europäischen Fördermitteln ist leider kein Schwerpunkt von EUROPE DIRECT Aachen. Dennoch haben wir eine Übersicht zu Europäischen Fördermitteln für die Förderperiode bis 2014 bis 2020 erstellt. Wir bitten wir etwaige Fehler oder Lücken zu entschuldigen. Das Team von EUROPE DIRECT Aachen

Zusätzlich zu den EU-Strukturfonds und der Europäischen Terrritorialen Zusammenarbeit gibt es auch EU-Förderungen in Form von Aktionsprogrammen, mit denen Themen wie Bildung, Jugend, Kultur, Umweltschutz oder Energie gefördert werden.

Aktionsprogramme werden direkt durch die Europäische Kommission oder von ihr beauftragten Nationalen Agenturen (NA) gesteuert.

Beachten Sie bitte folgenden Grundvoraussetzungen für die meisten EU-Finanzhilfen:

  1. Die Empfänger von Finanzhilfen sind vorwiegend private und öffentliche Einrichtungen, Verbände, Vereine usw., in der Regel jedoch keine Privatpersonen.
  2. EU-Finanzhilfen werden nur gewährt, wenn ein Mehrwert für die Europäische Union erkennbar ist.
    Sie unterstützen die Ziele und Prioritäten der EU in ihren vielfältigen Politikfeldern.
    Rein nationale, kommunale, kommerzielle oder private Interessen werden nicht gefördert.
  3. EU-geförderte Projekte müssen in der Regel einen grenzüberschreitenden Charakter haben:
    meistens müssen mindestens drei Projektpartner in drei verschiedenen EU-Mitgliedsländern zusammen arbeiten.
  4. Die EU übernimmt in der Regel nicht die Gesamtkosten eines Projekts, sondern der Antragsteller muss selbst auch Kosten tragen (z.B. Personalkosten oder Sachkosten).
    EU-Finanzhilfen sind somit eine Form der komplementären Finanzierung.
  5. EU-Finanzmittel dienen der Kostendeckung, sodass der Empfänger mit der EU-Finanzhilfe keinen Gewinn erzielen darf.
  6. Um EU-Finanzhilfen zu erhalten, muss nach einem so genannten "Call", der im Internet veröffentlich wird, innerhalb einer von der EU definierten Ausschreibungsfrist ein meist komplexer Finanzhilfeantrag geschrieben und fristgerecht eingereicht werden. "Calls" sind je nach EU-Programm oft nur ein oder zwei Mal im Jahr.
  7. Die Vergabe erfolgt meistens über einen Wettbewerb auf der Basis europaweiter Ausschreibungen.
    In einem laufenden Projekt müssen später Zwischen- und Endauswertungen in von der EU verlangter Form fristgerecht verfasst werden.
  8. Viele Anträge und Berichte müssen auf Englisch verfasst werden.
  9. EU-geförderte Projekte haben meist einen Projektzeitraum von zwei bis drei Jahren, die personell und organisatorisch komplett abgedeckt werden müssen.
  10. Die EU fördert nicht rückwirkend für eine bereits durchgeführte Maßnahme.
    Für ein und dieselbe Maßnahme darf nur eine EU-Finanzhilfe gewährt werden, nicht mehrere.

Wenn Ihr Projekt nicht für EU-Fördermittel passend ist, könnte sich ein Blick auf die Fördermöglichkeiten von Stiftungen lohnen. Auch klassisches Fundraising, Crowdfunding und Anfragen bei Sponsoren und Banken sollten erwogen werden:

2. Wie wird eine EU-Finanzhilfe beantragt?

2.1 Grundsätzliche Vorgehensweise

2.1.1 Projektidee enwickeln

Entwickeln Sie eine Projektidee, die z.B. aufgrund ihres innovativen Ansatzes gut geeignet ist, die politischen Ziele der EU zu erreichen. Bei EU-Aktionsprogrammen werden überwiegend der europaweite Erfahrungsaustausch und Know-how-Transfer und die gemeinsame Entwicklung neuer Konzepte gefördert.

Hilfreich ist der Aufbau bzw. die Einbeziehung eines Netzwerks von möglichen Projektpartnern in anderen EU-Ländern, da dies in den meisten EU-Aktionsprogrammen zur Bedingung gehört.

Beachten Sie bei der Projektidee zudem die Darstellung eines europäischen Mehrwerts und die Sicherstellung der eigenen Kofinanzierung.

2.1.2 Fördermöglichkeiten und -bedingungen recherchieren

Da Finanzhilfen ein sehr breites Spektrum von Tätigkeitsbereichen abdecken, sind je nach Bereich unterschiedliche Bedingungen zu erfüllen. Es ist daher sehr wichtig, sich mit den für das jeweilige Finanzhilfeprogramm geltenden Bedingungen umfassend vertraut zu machen.

Kostenlose Beratung bei den EU-Aktionsprogrammen geben die so genannten Nationale Agenturen. Bei den EU-Strukturhilfefonds helfen die jeweiligen Landesregierungen.

Die Gewährung von Finanzhilfen erfolgt auf der Grundlage einer jährlichen Programmplanung. Die Kommissionsdienste veröffentlichen auf ihrer jeweiligen Internetseite ihr Jahresarbeitsprogramm, das die Hauptmerkmale der Finanzhilfeplanung für das betreffende Jahr enthält (Ziele, Zeitplan, verfügbares Budget, Vergabebedingungen etc.). Nachdem Sie diese Arbeitsprogramme eingesehen haben, wissen Sie vielleicht schon, welche Bereiche Sie besonders interessieren.

2.1.3 Förderantrag verfassen und rechtzeitig einreichen

Die Kommissionsdienste veröffentlichen auf ihrer Internetseite Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen, die Bewerber innerhalb einer bestimmte Frist einreichen müssen. Auch in Förderdatenbanken kann nach EU-Ausschreibungen gesucht werden.

EU-Fördermittelanträge müssen den angestrebten Zielen entsprechen und die geltenden Voraussetzungen erfüllen. Jedem Bewerber wird persönlich mitgeteilt, wie über seinen Vorschlag entschieden wurde.

2.2 Wer verwaltet das Geld und entscheidet über die Finanzhilfen?

Gewährt werden die Finanzhilfen

  • durch die für die jeweilige EU-Politik verantwortlichen Generaldirektionen der EU-Kommission
  • durch die Ämter und Agenturen der EU-Kommission in ganz Europa
  • durch andere nationale oder regionale Behörden
  • durch Behörden und internationale Organisationen in Drittstaaten

Über 76 % des EU-Haushalts werden von den nationalen und regionalen Behörden verwaltet. Dies schließt Strukturfonds und Agrarbeihilfen ein.

Rund 22 % der Mittel fließen in zentral von der EU verwaltete Programme (z. B. in den Bereichen Forschung, Bildung, Gesundheit, Jugend).

3. Suche nach passenden Fördermitteln

3.1 Allgemeine Suche in Förderdatenbanken und Übersichten

Haben Sie bereits konkrete Vorstellungen und suchen ganz spezielle Fördergelder? Dann finden Sie hier Links zur allgemeinen Suche in Förderdatenbanken und Übersichten:

3.2 Fördermittelsuche nach inhaltlichen Bereichen und Zielgruppen

3.2.1 Zivilgesellschaft (Nichtregierungsorganisationen, Vereine, Initiativen usw.)

Kurzlink: www.zivilgesellschaft.europedirect-aachen.de

In eigener Sache: Die Suche nach Europäischen Fördermitteln ist leider kein Schwerpunkt des EUROPE DIRECT Informationsbüros Aachen. Dennoch haben wir eine Übersicht zu Europäischen Fördermitteln für die Förderperiode bis 2014 bis 2020 erstellt. Wir bitten wir etwaige Fehler oder Lücken zu entschuldigen. Das Team von EUROPE DIRECT Aachen

Die Bezeichnungen "Nichtregierungsorganisation" (NRO) und "Organisation der Zivilgesellschaft" sind rechtlich nicht festgelegt. Der Einfachheit halber werden unter der Bezeichnung NRO zahlreiche Organisationen zusammenfasst, die u.a. nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, gemeinnützige Ziele verfolgen und eine formelle oder institutionelle Grundlage haben. Sie sind insbesondere von Regierungen, Behörden, politischen Parteien und Wirtschaftsverbänden unabhängig.

  • Kurze Einführung: Förderung für Nichtregierungsorganisationen
    NRO und Organisationen der Zivilgesellschaft sind förderfähige Zielgruppen vieler EU-Programme. Da sie gemeinnützig tätig sind, erfüllen sie, wenn ihre Ziele den politischen Zielen der EU entsprechen, die Voraussetzung für eine Förderung mit EU-Mitteln.
    EU-Finanzierungsmöglichkeiten für NRO nach Politikbereich

  • Förderung kleiner Projekte in der Euregio Maas-Rhein
    Die Euregio Maas-Rhein (EMR) unterstützt Initiativen in den Bereichen Kultur, Sport und bürgerschaftliches Engagement. Auch kleinere "Forschungsprojekte" zur euregionalen Zusammenarbeit können gefördert werden.
    Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte, die zur Stärkung des Zusammengehörigkeitsgefühls der Einwohner/innen der EMR und/oder der Kontakte zwischen den verschiedenen Regionen beitragen sollen. Häufig sind es Projekte, die für eine aufwändige andere EU-Finanzierung nicht in Frage kommt:
    Förderung kleiner Projekte in der Euregio Maas-Rhein

  • Finanzielle Förderung grenzüberschreitender Schulaustausche und Schulbesuche
    Ein Zuschuss kann beantragt werden für grenzüberschreitende Austausche zwischen zwei oder mehr Schulen aus unterschiedlichen Teilregionen der EMR, zudem für Besuche von Schulen in einer anderen Teilregion der Euregio Maas-Rhein. Es handelt sich hierbei um Besuche in Museen, auf Expositionen und an historische Orte, oder um die Teilnahme an Stadtführungen und an Veranstaltungen in den Bereichen Kultur und Sport.
    Finanzielle Förderung grenzüberschreitender Schulaustausche und Schulbesuche

  • Förderung bürgernaher grenzüberschreitende Initiativen
    Unter dem Motto "Nähe schafft Neues" unterstützt die Euregio Maas-Rhein im Rahmen von "People to People" bürgernahe grenzüberschreitende Initiativen. Deren Ziel ist es, das Bewusstsein für die Zusammenarbeit über die Grenzen hinweg zu verbessern und das Erleben in der Grenzregion zu stärken sowie schließlich die Lebensqualität der Einwohner/innen der EMR zu erhöhen. Die Aktivitäten in Form von Mikroprojekten stehen ganz im Zeichen der Sensibilisierung zu grenzüberschreitender Begegnung sowie dem Austausch zwischen Bürgern, Vereinen, Organisationen, Besuchern sowie öffentlichen Einrichtungen.
    Mehr Infos
  • Förderung von Projekten zwischen deutschen und niederländischen Jugendlichen
    Der Förderkreis Deutsch-Niederländisches Jugendwerk e.V. fördert Projekte zwischen deutschen und niederländischen Jugendlichen. Dazu zählen z.B. der Aufbau und die Unterstützung von Schulpartnerschaften oder Kooperationen zwischen Jugendorganisationen wie Sport- oder Musikvereinen, die Förderung des Erlernens der deutschen beziehungsweise niederländischen Sprache durch Jugendliche, die Durchführung von Symposien der Jugend über das deutsch-niederländische Verhältnis und Problemlagen, die im Interesse beider Nationen liegen usw.
    Allgemeine Fördermöglichkeit durch das Jugendwerk
    Besondere Fördermöglichkeit 2019 für NRW

  • Übersicht aktueller Fördermöglichkeiten und Wettbewerbe in der kulturellen Bildung
    Die Arbeitsstelle "Kulturelle Bildung in Schule und Jugendarbeit NRW" unterstützt landesweit Kommunen und Kreise dabei, ihre Gesamtkonzepte für kulturelle Bildung auszubauen. Gemeinsam werden vor Ort passende Strategien zur langfristigen Erweiterung kultureller Bildungsangebote für Kinder und Jugendliche entwickelt. Außerdem berät die Fachstelle Schulen und Einrichtungen der Jugendarbeit bei der Entwicklung eines kulturellen Profils.
    Übersicht zur Unterstützung bei der kulturellen Bildung
  • Regionale Kulturpolitik: Förderung von (eu)regionalen Kulturprojekten
    Die Landesregierung NRW unterstützt die vielfältigen Kulturlandschaften des Landes mit dem bundesweit einzigartigen Förderprogramm "Regionale Kulturpolitik", kurz RKP. Das Programm will die zehn Kulturregionen Nordrhein-Westfalens dabei unterstützen, sich auch im zusammenwachsenden Europa zu profilieren und ihre ­Attraktivität und Identität nach innen und außen zu stärken.
    Förderprogramm Regionale Kulturpolitik NRW

  • KuBiS: Netzwerk für kulturelle Bildung in der StädteRegion Aachen
    KuBiS fördert die strukturierte Zusammenarbeit aller Beteiligten im Bereich der kulturellen Bildung über räumliche Grenzen und inhaltliche Zuständigkeiten hinweg. Beteiligt sind Kindertagesstätten, Schulen, Jugendfreizeiteinrichtungen, Kultureinrichtungen, freie Kunst- und Kulturleute sowie die Fachverwaltung – und natürlich die Kinder und Jugendlichen selbst.
    KuBIS

  • Europa für Bürgerinnen und Bürger
    Das Programm "Europa für Bürgerinnen und Bürger" steht allen Akteurinnen und Akteuren offen, die eine aktive europäische Staatsbürgerschaft fördern. Dazu gehören beispielsweise: Bürgergruppen, Organisationen der Zivilgesellschaft, Nichtregierungsorganisationen, Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, Organisationen, die ehrenamtliche Arbeit leisten, Organisationen aus dem Bereich des Amateursports usw. :
    Nationale Kontaktstelle "Europa für Bürgerinnen und Bürger" (EfBB)
    EfBB: Projektkostenzuschüsse für Vereine und Verbände

  • Erasmus+
    Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Darin werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Erasmus+ ist mit einem Budget in Höhe von rund 14,8 Mrd. Euro ausgestattet. Mehr als vier Millionen Menschen werden bis 2020 von den EU-Mitteln profitieren. Das auf sieben Jahre ausgelegte Programm soll Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit verbessern und die Modernisierung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Kinder- und Jugendhilfe voranbringen.
    Erasmus+
    Leitfaden Erasmus+
    Programmleitfaden Erasmus+ (PDF)

  • Erasmus+ Jugend in Aktion
    Innerhalb von Erasmus+ ist JUGEND IN AKTION der Programmteil für alle jungen Menschen im Bereich der nicht formalen und informellen Bildung. Junge Menschen können mit Erasmus+ JUGEND IN AKTION Kompetenzen für ihre persönliche und berufliche Entwicklung entwickeln. Sie sollen Lust bekommen, die Zukunft der EU mitzugestalten. Das Programm will Solidarität über Grenzen hinweg vermitteln und junge Menschen anregen, als aktive europäische Bürgerinnen und Bürger zu handeln.

    Dieses Programm fördert europäische Bildungsangebote außerhalb von Schulen und Hochschulen wie u.a. Jugendbegegnungen, Europäischer Freiwilligendienst, Mobilitätsmaßnahmen für Fachkräfte der Jugendarbeit, Strategische Partnerschaften und Transnationale Jugendinitiativen.
    Jugend in Aktion

  • Youth Bank Deutschland
    Gemeinnützige kleine Projekte von Jugendlichen werden mit bis zu 400 Euro unterstützt. Auch in Aachen gibt es eine Youth Bank, die unkompliziert hilft. Die Youth Bank wird nicht von der EU unterstützt sondern ist ein gemeinnütziger Verein, der ähnlich einer Stiftung Geld an sinnvolle Projekte vergibt.
    Youth Bank Homepage
    Youth Bank bei Facebook
    Youth Bank Aachen

  • Jugendbank der StädteRegion Aachen
    Die Jugendbank fördert Einzelprojekte von Jugendlichen (zwischen 13 und 25 Jahre) in der StädteRegion Aachen. Das Projekte sollte zu mindestens einem dieser Themen passen: Politische, soziale oder kulturelle Bildung Verbesserung von Bildungsteilhabe und Bildungschancen Stärkung des gesellschaftlichen Engagements. Man kann eine Förderung in Höhe von 50 bis 400 € erhalten.
    Jugendbank der StädteRegion Aachen
  • Europäischer Sozialfonds (ESF)
    Finanzielle Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) können öffentliche Verwaltungen, Nichtregierungsorganisationen, Wohlfahrtsverbände sowie Sozialpartner erhalten, die im Bereich Beschäftigung und soziale Eingliederung aktiv sind:
    Europäischer Sozialfonds (ESF)
    Europäischer Sozialfonds für Deutschland

  • Europäische Jahre
    Die Europäische Union ruft seit 1983 Europäische Jahre aus, denen sie jeweils ein sozio-kulturelles Thema zuordnet. Während eines Europäischen Jahres findet auf europäischer und nationaler Ebene eine themenbezogene Öffentlichkeitsarbeit statt, die die Bevölkerung auf das gewählte Thema aufmerksam machen sollen. Für Projekte, die zu den Themen stattfinden, stellt die Europäische Kommission Fördergelder zur Verfügung.
    Wann und zu welchem Thema ein Europajahr stattfindet, entscheidet der EU-Ministerrat auf Vorschlag der Europäischen Kommission. Nicht jedes Jahr ist ein Europajahr. Ob ein Europajahr stattfindet, hängt davon ab, welche Schwerpunkte die Europäische Union in ihrer Arbeit setzt.
    Hinweise auf unserer Homepage
    Überblick über Europäische Jahre von 1983 bis heute

  • Überblick über Finanzhilfen nach Politikbereichen
    Über direkte Finanzhilfen unterstützt die Kommission Projekte und Organisationen, die die Interessen der EU fördern oder zur Durchführung eines Programms oder einer Strategie der EU beitragen. Interessierte Personen können sich an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen beteiligen. Jedoch muss bei jeder einzelnen Ausschreibung geprüft werden, ob auch NRO einen Antrag stellen können.
    Finanzhilfen nach Politikbereichen

3.2.2 Bildung, Jugend und junge Erwachsene

Erasmus+ ist das Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union. Darin werden die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, Jugend und Sport sowie die europäischen Kooperationsprogramme im Hochschulbereich zusammengefasst. Programmbereiche sind: Hochschulbildung, Erwachsenenbildung, Schulbildung, Berufsbildung, Jugend in Aktion und Sport.

Überblick

Schule

Ausbildung und Beruf

Hochschule

Erwachsenenbildung

Jugend

Wege ins Ausland (für junge Menschen)

3.2.3 Kleine und mittlere Unternehmen, Beschäftigung und Soziales

Als kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bezeichnet die EU ein Unternehmen mit weniger als 250 Angestellten und einem Umsatzerlös unter 50 Mio. Euro. Die finanzielle Unterstützung der EU für Unternehmen ist entweder direkter oder indirekter Art. Unter indirekter Unterstützung ist die Verbesserung des Zugangs zu regelmäßigen geschäftlichen Investitionen und Umlaufkapital zu verstehen, während eine direkte Unterstützung meist in Form einer Mitfinanzierung von Projektaktivitäten geleistet wird.

Kleine und mittlere Unternehmen

Beschäftigung und Soziales

Forschung 2003.2.4 Forschung und Innovation

Horizont 2020 ist das Rahmenprogramm der Europäischen Union für Forschung und Innovation. Es ersetzt das bisherige 7. Forschungsrahmenprogramm. Als Förderprogramm zielt es darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen. Um gezielt in die Gesellschaft wirken zu können, setzt das Programm Schwerpunkte und enthält einen umfassenden Maßnahmenkatalog.

 3.2.5 Andere Bereiche (Auswahl)

Übersicht

Kommunen

Kultur, Medien und Sport

Energie, Klima, Umwelt, Verkehr

Landwirtschaft

3.3 Fördermittelsuche bei Bund, Land und in der Region

Bund

Land NRW

Region Aachen