Zusatzrenten in der EU

14-04-17-ZusatzrentenEU ermöglicht Zusatzrenten für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können künftig ihre Ansprüche aus Betriebsrenten bei einem Umzug innerhalb der Eurpäischen Union mitnehmen.

Dabei müssen sie allerdings auf Mindestfristen achten: Renten- und Pensionsansprüche sollten spätestens nach drei Beschäftigungsjahren unverfallbar (garantiert) sein.

Das EU-Parlament hat die neue Regelung am 15.04.2014 endgültig angenommen. Sozialkommissar László Andor wies nach dem Votum darauf hin, dass Arbeitnehmer europaweit immer stärker auf Zusatzrenten angewiesen sind. Der Umzug in ein anderes Land dürfe sich nicht nachteilig auf Ansprüche auf Zusatzrenten oder Zusatzpensionen auswirken.

Der  Schutz gesetzlicher Rentenansprüche bei Umzug in ein anderes EU-Land ist bereits durch EU-Gesetze sichergestellt. Die neue Regelung führt jetzt zu gleichwertigen Schutz für zusätzliche Renten, zum Beispiel Betriebsrenten, die durch den Arbeitgeber finanziert werden.

Die nun geschaffenen Möglichkeiten, Ansprüche zu erwerben und zu wahren, sind vor allem für mobile EU-Bürger wichtig, die in EU-Ländern beschäftigt sind, in denen diese Vorsorgesysteme weit verbreitet und die Anforderungen zu den Mitgliedschaftsjahren besonders hoch sind.

Einrichtung der Bankenunion

Beschluss über die Bankenunion durch das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat drei Gesetzestexte für die Vollendung der Bankenunion verabschiedet.

Um die Stabilität des europäischen Finanzsystems zu sichern und das Geld der Steuerzahler zu schützen, wird ein bankenfinanzierter Fonds künftig die schnelle Abwicklung von Pleitebanken ermöglichen. Die Verluste der Banken sollen in erster Linie von Aktionären und Anleihegläubigern getragen werden.

Bereits im September 2013 hat das Parlament die Einrichtung eines einheitlichen Bankenaufsichtsmechanismus beschlossen. Die Europäische Zentralbank (EZB) wird dafür verantwortlich sein, die größten Banken der Eurozone zu beaufsichtigen. Dazu zählen zurzeit 128 Banken.

Um die Ersparnisse der Bürger zu schützen, stimmten die EU-Abgeordneten am Dienstag auch über eine Aktualisierung der Richtlinie zu den Einlagensicherungssystemen ab. Die Änderung der Richtlinie sieht vor, dass Ersparnisse von bis zu 100.000 Euro durch nationale Garantien geschützt werden.

Ein europäischer Bankenabwicklungsfonds zur Finanzierung der Abwicklung von Pleitebanken soll gemäß der Einigung in acht Jahren durch Bankenabgaben mit dem Zielvolumen von rund 55 Mrd. Euro gefüllt werden. Im Rahmen der Bankenreform hat das Europaparlament auch die Boni von Bankern begrenzt und damit die Anreize für risikoreiche Geschäfte gemindert, die eine Bank in die Pleite führen können.

Weniger LKW-Leerfahrten

Die Europäische Kommission fordert weniger Lkw-Leerfahrten

Jeden Tag ist ein Viertel aller Lkw in der EU ohne Ladung unterwegs. Das bestehende Regelwerk für die Transportbranche enthält zu viele Hürden, die vor allem inländische Transporte durch ausländische Spediteure ("Kabotage") erschweren.

Zur Vorstellung des Berichts forderte Siim Kallas, Vizepräsident der Kommission und zuständig für Verkehr, einfachere und präzisere EU-Vorschriften für den Güterverkehr: "Durch die jetzigen Vorschriften entstehen den europäischen Unternehmen Verluste. Außerdem wirken sie sich auf alle Straßennutzer nachteilig aus und sind schlecht für die Umwelt. Wir brauchen klare Regelungen für die Wirtschaft und gleichzeitig gute Arbeitsbedingungen für die Fahrer. Ich hoffe, dass die neue Kommission die Arbeiten in diesem Sinne fortsetzt."

Auf den Inlandsverkehr entfallen 67 Prozent des gesamten Straßenverkehrs in der EU. Der Zugang ausländischer Verkehrsunternehmen zu Inlandsmärkten ist aber weiterhin sehr begrenzt. Viele Lkw-Fahrten sind Leerfahrten: 20 Prozent aller Lkw in der EU fahren ohne Ladung. Im Inlandsverkehr beträgt dieser Anteil sogar 25 Prozent. Eine Aufhebung der Beschränkungen würde die Zahl der Leerfahrten verringern. Für die Verkehrsunternehmen wäre es dann einfacher, Lasten zusammenzulegen und auch Rückfahrten zu nutzen.

Beratung zur Ukraine-Krise

Beratung zur Ukraine-Krise durch die EU-Außenminister

Die EU-Außenminister beraten am 14. und 15.04.2014 in Luxemburg über die Krise in der Ostukraine.

Zudem spricht Energiekommissar Günther Oettinger mit den EU-Energieministern in einer Telefonkonferenz über die Gasversorgung der Ukraine und den Gastransit in die Europäische Union.

Am Wochenende hatte die EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton ihre Besorgnis über die Aktionen bewaffneter Separatisten in der Ostukraine zum Ausdruck gebracht und Russland aufgefordert, alle Aktionen zur Destabilisierung der Ukraine zu unterlassen. Die Europäische Union setzt sich für die Einheit, Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine ein.

Die EU-Außenminister tagen seit dem 14.04.2014 in Luxemburg unter Ashtons Vorsitz. Am 15.04.2014 kommen die EU-Verteidigungsminister in Luxemburg zusammen.

EU-Nachrichten Nr. 07 vom 10. April 2014

EU-Nachrichten Nr. 07 pdf - 2 MB [989 KB]

EU-Regeln für Enerige-und Umweltbeihiflen
Die Energiewende soll bezahlbar bleiben

Die EU verfolgt weiter das Ziel, den Klimawandel zu bremsen und die Energieversorgung stärker durch die Nutzung erneuerbarer und einheimischer Quellen wie Sonne, Wind und Biomasse zu sichern. Diese Energiewende hin zu "sauberem" Strom soll aber bezahlbar bleiben, und kein Produzent einer bestimmten Eenrgieform soll Wettbewerbsvorteile haben, weil er besonders viele Fördermittel erhält.

KURZ & KNAPP
Europawahl
Sechs EU-Kommissare lassen ihr Amt im Wahlkampf ruhen

IM FOKUS
Börsennotierte Unternehmen
Künftig noch stärker langfristige Ziele verfolgen

Visapolitik
Vorschriften sollen flexibler werden

Engagierte Zuschauer und spannende Fragen zur Europawahl gesucht

14-04-11-schulzARD Wahlarena mit den Spitzenkandidaten

Die ARD plant anlässlich der Europawahl eine "Wahlarena" am Dienstag, den 20. Mai. Diese wird live im Ersten Deutschen Fernsehen ausgestrahlt. Die beiden Spitzenknadidaten Jean-Claude Juncker und Martin Schulz werden sich in der Sendung in einem "Townhall-Format" den Fragen von etwa 200 Bürgerinnen und Bürgern stellen. Chefredeaktuere des Westdeutschen und Norddeutschen Rundfunks moderieren die Sendung, die um 21:00 Uhr beginnt und in Hamburg aufgenommen wird.

Der WDR ist auf der Suche nach EU-interessierten Zuschauern, die am 20. Mai nach Hamburg fahren und den Kandidaten ihre Fragen stellen möchten. Organisation und Kosten der Reise übernimmt dabei der Sender. Die Zuschauer reisen am gleichen Tag vormittags an, die Abfahrt erfolgt am 21. Mai nach dem Frühstück.

Die Bewerbung erfolgt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und muss folgende Angaben beinhalten:

Name, Adresse, Alter, Telefonnumer, E-Mailadresse und die Frage(n), die den Kandidaten gestellt werden soll(en).

Schutz von Kindern gegen Gewalt

Befragung der Öffentlichkeit zu Schutz von Kindern

Wie können Kinder am besten gegen Gewalt geschützt werden? Welches sind die größten Herausforderungen für die Kinderschutzsysteme der Mitgliedstaaten?

Dazu befragt die EU-Kommission ab dem 10. April bis zum 3. Juli die Öffentlichkeit. Mit der öffentlichen Konsultation möchte die EU-Kommission in Erfahrung bringen, wie die nationalen Kinderschutzsysteme am effektivsten verbessert werden können. Die eingegangenen Beiträge werden in EU-Leitlinien zu Kinderschutzsystemen einfließen, die Ende 2014 vorgelegt werden sollen.

Kommissionsvizepräsidentin Viviane Reding, zuständig für Justiz, erklärte dazu: "Es ist an der Zeit, Nägel mit Köpfen zu machen und sicherzustellen, dass alle Maßnahmen der EU und der Mitgliedstaaten kinderfreundliche Schutzsysteme unterstützen. Diese Systeme können nur dann im Interesse des Kindes funktionieren, wenn sie gewährleisten, dass diejenigen, die beruflich mit Kindern zu tun haben – sei es im Bildungs-, Gesundheits- oder Sozialwesen, in der Justiz, der Zivilgesellschaft oder der Gemeinschaft – zusammenarbeiten, um ein schützendes Umfeld für alle Kinder zu schaffen. Mit der heute gestarteten Konsultation möchten wir genau dieses Ziel erreichen. Das Wohl des Kindes muss stets Vorrang haben.“

Innerhalb der EU unterliegen die Kinderschutzsysteme in erster Linie der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten. Allerdings hat die EU durchaus ein Mandat, für Verfahren, bei denen die Rechte des Kindes eine Rolle spielen, gemeinsame Vorschriften festzulegen. Dabei wurden bereits zahlreiche Maßnahmen umgesetzt.

Aktualisierte Liste verbotener Fluggesellschaften

Aktualisierung der Sicherheitsliste verbotener Fluggesellschaften durch die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission hat am 10.04.2014 die Liste der Luftfahrtunternehmen aktualisiert, für die aus Sicherheitsgründen Flugverbote oder Betriebsbeschränkungen in Europa gelten.

Die so genannte Schwarze Liste wird zum 23. Mal herausgegeben. Alle Airlines aus Swaziland und die philippinische Cebu Pacific Air wurden von der Schwarzen Liste gestrichen. Sie dürfen europäische Flughäfen wieder ansteuern. Auch für die kasachische Air Astana wurden Beschränkungen gelockert.

Vize-Kommissionspräsident Siim Kallas, verantwortlicher Kommissar für Verkehr, sagte: "Wenn Länder die nötigen Maßnahmen treffen, um die Sicherheit ihrer Luftfahrt zu gewährleisten, dann ist es wichtig, diese Bemühungen zu würdigen."

Die Entscheidung der Kommission folgt der einstimmig verabschiedeten Einschätzung des Europäischen Ausschusses für Flugsicherheit. Der Ausschuss setzt sich zusammen aus Luftfahrt-Experten der Kommission, aller 28 Mitgliedsstaaten plus Norwegen, Island und Schweiz, der Europäischen Agentur für Flugsicherheit und der europäischen Organisation für die Koordination der Luftverkehrskontrolle Eurocontrol.

Neue Vorschriften für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen

Neue Vorschriften zur marktorientierten Förderung erneuerbarer Energien

Die Europäische Kommission hat am 09.04.2014 neue Vorschriften für staatliche Beihilfen in den Bereichen Umweltschutz und Energie verabschiedet.

Die Leitlinien unterstützen die EU-Staaten darin, schrittweise zu einer marktorientierten Förderung der erneuerbaren Energien überzugehen. Sie enthalten auch Kriterien dafür, wie energieintensive und besonders dem internationalen Wettbewerb ausgesetzte Unternehmen von Abgaben zur Förderung erneuerbarer Energien entlastet werden können.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: "Es ist an der Zeit, dass die erneuerbaren Energien Teil des Marktgeschehens werden. Die neuen Leitlinien bieten einen Rahmen für die Ausgestaltung effizienterer öffentlicher Förderungen, die schrittweise und pragmatisch an die Marktbedingungen angepasst werden. Europa sollte seine ehrgeizigen Energie- und Klimaziele zu möglichst geringen Kosten für die Steuerzahler und ohne übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt erreichen. Dies wird dazu beitragen, dass Energie für die europäischen Bürger und Unternehmen erschwinglicher wird."

Kernpunkte der neuen Leitlinien sind die schrittweise Einführung von marktorientierten Mechanismen, die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie, die Förderung grenzübergreifender Energieinfrastrukturen mit Blick auf den europäischen Energiebinnenmarkt sowie Beihilfen zur Gewährleistung einer angemessenen Stromerzeugung.

"Support Group" der Europäischen Kommission

Beschluss zur Einrichtung einer "Support Group" für die Ukraine

Die Europäische Kommission hat am 09.04.2014 beschlossen, eine "Support Group" für die Ukraine einzurichten.

Die Gruppe wird die Arbeit der Kommission zur Ukraine unterstützten und Ansprechpartner für die ukrainischen Behörden sein. Sie wird von EU-Kommissar Stefan Füle, zuständig für die EU-Nachbarschaftspolitik und die Erweiterung, koordiniert und besteht neben Mitarbeitern der EU-Institutionen aus Experten der EU-Staaten.

"Die Europäische Union ist entschlossen, der Ukraine auf lange Sicht zu helfen", erklärte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso. "Die Kommission hat bereits ein Hilfspaket in Höhe von mindestens 11 Mrd. Euro über die kommenden Jahre vorgeschlagen. Die heutige Entscheidung, eine Unterstützungsgruppe einzurichten, soll sicherstellen, dass die ukrainischen Behörden jede notwendige Hilfe haben, um die politischen und wirtschaftlichen Reformen durchzusetzen, die für die Stabilisierung des Landes notwendig sind."

Die EU-Außenminister werden sich bei ihrer Tagung am 14. April mit der Ukraine beschäftigen.