EU-Nachrichten Nr. 16 vom 27.09.2018

EU-Nachrichten Nr. 16

Umfassende Partnerschaft angeregt
Engere Beziehungen zwischen der EU und Asien
Die EU und Asien sollen sich besser vernetzen. Ein entsprechender Strategievorschlag
der EU-Kommission bezieht sich sowohl auf Verkehrs-, Energie- und Kommunikationsnetze
wie auch auf digitale Technologien und Begegnungen zwischen Menschen.

Kurz & Knapp
Nach Kritik der EU-Kommission
Airbnb ändert Geschäftspraktiken

Im Fokus
EU-Gipfel in Salzburg
Grundkonsens zum Ausbau der EU-Grenzschutzagentur erzielt

Förmliche Prüfung
Kartellverdacht bei Abgasreinigung gegen fünf deutsche Autohersteller

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Zweckgesellschaft soll Zahlungskanäle mit Iran offen halten

EU Iran Flagge 300Unter Vorsitz der Hohen Beauftragten der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, haben die Außenminister aus China, Großbritannien, Frankreich, Deutschland, Russland und Iran am Montag, 23. September, am Rande der Uno-Vollversammlung in New York konkrete Schritte zum Erhalt des Atomabkommens mit dem Iran besprochen.

Die Teilnehmer erkannten an, dass der Iran auch nach dem einseitigen Ausstieg der USA aus dem Abkommen seine nuklearen Verpflichtungen erfüllt. Demnach soll die Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem Iran fortgesetzt werden. Eine Zweckgesellschaft soll dazu künftig die Zahlungskanäle für legitime Geschäfte mit dem Iran offen halten.

 „Konkret bedeutet dies, dass die EU-Mitgliedstaaten eine Zweckgesellschaft gründen werden, um legitime Finanztransaktionen mit dem Iran zu erleichtern. Dies wird es europäischen Unternehmen ermöglichen, den Handel mit dem Iran in Übereinstimmung mit dem Recht der Europäischen Union fortzusetzen“, sagte Mogherini nach dem Ministertreffen in New York. Diese Zweckgesellschaft könne auch für andere Partner in der Welt geöffnet werden.

Nun werde ein weiteres Treffen von technischen Experten aus den Mitgliedstaaten einberufen, um diese Arbeit voranzutreiben und die Zweckgesellschaft auf technischer Ebene zu operationalisieren, sagte Mogherini. Weitere Details würden voraussichtlich in den kommenden Tagen bekannt gegeben.

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, der Erste Vizepräsident Frans Timmermans und die Hohe Vertreterin Mogherini werden heute zusammen mit Ratspräsident Donald Tusk an der Eröffnung der 73. Uno-Vollversammlung in New York teilnehmen. Vizepräsident Dombrovskis und die Kommissare Hahn, Andriukaitis, Mimica und Stylianides sind ebenfalls in New York zu hochrangigen Gesprächen über den europäischen Beitrag zu globalen Herausforderungen. 

Rechtsstaatlichkeit: Kommission verklagt Polen vor dem Europäischen Gerichtshof

Um die richterliche Unabhängigkeit des Obersten Gerichts zu schützen, hat die EU-Kommission beschlossen, Polen vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission ersucht den Europäischen Gerichtshof, für die Zeit bis zum Erlass eines Urteils in der Hauptsache einstweilige Anordnungen zu treffen. Die Umsetzung der umstrittenen Pensionsregelung für Richter am Obersten Gericht in Polen wird zurzeit beschleunigt, sodass die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für die richterliche Unabhängigkeit in Polen und damit für die Rechtsordnung der EU besteht.

Polen 300Mit dem neuen polnischen Gesetz über das Oberste Gericht wird das Pensionsalter für Richter am Obersten Gericht von 70 auf 65 Jahre herabgesetzt, womit 27 der 72 derzeit amtierenden Richter zwangsweise in den Ruhestand geschickt werden könnten. Diese Maßnahme gilt auch für die Erste Präsidentin des Obersten Gerichts, deren Amtszeit – laut polnischer Verfassung sechs Jahre – vorzeitig beendet würde.

Nach dem am 3. April 2018 in Kraft getretenen Gesetz können Richter, die von der Herabsetzung des Pensionsalters betroffen sind, eine Verlängerung ihrer Amtszeit beantragen, die der Präsident der Republik bis zu zwei Mal für jeweils drei Jahre gewähren kann. Für die Entscheidung des Präsidenten gibt es jedoch keine klaren Kriterien, und die Ablehnung des Antrags kann nicht gerichtlich überprüft werden. Die einzige von den polnischen Behörden vorgesehene Rechtsschutzmöglichkeit ist eine nicht bindende Konsultation des Landesrats für Gerichtswesen, dessen Zusammensetzung nun nicht mehr den europäischen Standards für die Unabhängigkeit der Justiz entspricht.

Die Europäische Kommission hält daran fest, dass das polnische Gesetz über das Oberste Gericht gegen EU-Recht verstößt, da es den Grundsatz der richterlichen Unabhängigkeit und insbesondere auch der Unabsetzbarkeit von Richtern untergräbt. Sie vertritt daher nach wie vor die Auffassung, dass Polen seinen Verpflichtungen nach Artikel 19 Absatz 1 des Vertrags über die Europäische Union in Verbindung mit Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union nicht nachkommt.

Die Kommission übermittelte der polnischen Regierung am 2. Juli 2018 ein Aufforderungsschreiben zum Gesetz über das Oberste Gericht, an das sich am 14. August 2018 eine mit Gründen versehene Stellungnahme anschloss. In beiden Fällen wurden die rechtlichen Bedenken der Kommission durch die Antwort der polnischen Regierung nicht ausgeräumt.

Die Umsetzung der umstrittenen Pensionsregelung für Richter am Obersten Gericht in Polen wird zurzeit beschleunigt, sodass die Gefahr eines schweren und nicht wiedergutzumachenden Schadens für die richterliche Unabhängigkeit in Polen und damit für die Rechtsordnung der EU besteht. Die Unabhängigkeit der nationalen Gerichte ist für das Funktionieren der justiziellen Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten und insbesondere für den Vorabentscheidungsmechanismus nach Artikel 267 AEUV von grundlegender Bedeutung.

Die Kommission hat deshalb beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten und den Gerichtshof der EU anzurufen. Gleichzeitig hat die Kommission beschlossen, den Gerichtshof um einstweilige Anordnungen zu ersuchen, mit denen am Obersten Gericht Polens die Lage wiederhergestellt wird, die vor dem 3. April 2018, dem Tag des Erlasses der umstrittenen neuen Gesetze, bestanden hat. Außerdem hat die Kommission beschlossen, beim Gerichtshof ein beschleunigtes Verfahren zu beantragen‚ um so bald wie möglich eine rechtskräftige Entscheidung zu erwirken.

Europa und Asien verbinden - neue EU Strategie

Die Europäische Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini haben am Mittwoch, den 19. September 2018 ihre Vision für eine umfassende Strategie zur besseren Verbindung von Europa und Asien dargelegt.

Mogherini 300 2Dabei geht es um Verkehrsnetze, Energienetze und digitale Netze, aber auch die Beziehungen zwischen den Menschen. Der europäische Ansatz für eine nachhaltige Konnektivität basiere auf dem Respekt für gemeinsame Regeln, sagte Mogherini – gestützt auf die eigenen Erfahrungen der EU bei der Verbesserung der Verbindungen zwischen ihren Mitgliedstaaten und der unmittelbaren Nachbarschaft der EU.

„Konnektivität ist der Weg in die Zukunft. Je enger wir miteinander verbunden sind, desto mehr Möglichkeiten haben wir, gemeinsame politische Lösungen zu finden und den Menschen wirtschaftlichen Wohlstand zu bringen“, so Mogherini weiter.

Der für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Kommissionsvizepräsident Jyrki Katainen fügte hinzu: „Wir wollen mit unseren asiatischen Partnern zusammenarbeiten, um die Verbindungen zwischen Europa und Asien zu verbessern und dabei unsere Werte und unseren Ansatz einbringen. Die zu errichtenden Infrastrukturnetze sollten kohärent, interoperabel sowie finanziell und ökologisch nachhaltig sein. Die Ausschreibungen sollten offen und transparent sein, um eine verantwortungsvolle Staatsführung und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu fördern. Es ist ein Ansatz, der funktioniert, und der von den asiatischen Ländern, in unserer östlichen Nachbarschaft, auf dem westlichen Balkan und darüber hinaus gefragt ist.“

Die Strategie umfasst:

1. Neue Verkehrs- und Energieverbindungen, digitale Netze und Verbindungen zwischen den Menschen
Dazu will die Kommission unter anderem die transeuropäischen TEN-V-Netze an Netze in Asien anbinden. Der digitale Binnenmarkt der EU ist ein Vorbild dafür, wie der Handel mit digitalen Dienstleistungen verbessert werden kann. Die EU will ihre Erfahrungen beim Aufbau regionaler, liberalisierter Energiemärkte mit einer marktorientierten Umgestaltung hin zu sauberer Energie teilen. Der Austausch und die Mobilität von Menschen soll weiter gefördert werden, beispielsweise bei Bildung, Forschung, Innovation, Kultur und Tourismus.

2. Konnektivitäts-Partnerschaften mit Ländern in Asien und regionalen Organisationen
Dabei kann die EU beispielsweise auf ihre Erfahrungen zurückgreifen, die sie in der Ostsee und im Schwarzen Meer, mit der ASEAN und im Rahmen des ASEM-Prozesses gesammelt hat. Außerdem wird sie mit internationalen Organisationen zusammenarbeiten, um den Rechtsrahmen und konkrete Formen der Konnektivität festzulegen, beispielsweise um internationale Standards festzulegen.

3. die Förderung nachhaltiger Finanzierungen durch den Einsatz verschiedener Finanzierungsinstrumente
Asien benötigt schätzungsweise 1,3 Billionen Euro pro Jahr für Infrastrukturinvestitionen. Daher gibt es für EU-Unternehmen viele Investitionsmöglichkeiten, vorausgesetzt, dass solide Rechtsrahmen vorhanden sind. Die EU wird sich bemühen, die Finanzierungsquellen internationaler Finanzinstitutionen, multilateraler Entwicklungsbanken und des Privatsektors zu bündeln, um eine nachhaltige nationale und internationale Finanzierung der Verbundfähigkeit zu gewährleisten und gleichzeitig Transparenz und gleiche Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen zu gewährleisten.

Weitere Schritte

Die in der gemeinsamen Mitteilung enthaltenen Vorschläge werden nun im Europäischen Parlament und im Rat erörtert und tragen zu den Diskussionen über die Konnektivität auf dem bevorstehenden Asien-Europa-Gipfel (ASEM) bei, der am 18. und 19. Oktober in Brüssel stattfinden wird.

 

Prüfung möglicher Absprachen zwischen BMW, Daimler und dem VW-Konzern

Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet‚ um zu prüfen, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern (Volkswagen, Audi und Porsche) unter Verstoß gegen die EU-Kartellvorschriften Absprachen getroffen haben, um bei der Entwicklung und Einführung von Systemen zur Verringerung der Emissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht unter Wettbewerbsdruck zu stehen.

Absprache 300EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärte dazu: „Die Kommission will eingehender untersuchen, ob BMW, Daimler und VW vereinbart haben, bei der Entwicklung und Einführung wichtiger Technologien zur Verringerung der Schadstoffemissionen von Benzin- und Diesel-Pkw nicht miteinander zu konkurrieren. Durch solche Emissionsminderungssysteme soll die von Pkw verursachte Umweltbelastung verringert werden. Falls dieser Verdacht zutreffen sollte, hätten die Hersteller den Verbrauchern die Möglichkeit vorenthalten, umweltfreundlichere Autos zu kaufen, obwohl die entsprechenden Technologien zur Verfügung standen.“

Im Oktober 2017 hatte die Kommission Untersuchungen zu möglichen Absprachen zwischen Automobilherstellern über technische Entwicklungen für Pkw aufgenommen und Nachprüfungen in den Geschäftsräumen von BMW, Daimler, Volkswagen und Audi in Deutschland durchgeführt.

Im Rahmen ihrer eingehenden Prüfung will die Kommission insbesondere Informationen nachgehen, wonach BMW, Daimler, Volkswagen, Audi und Porsche, die den sogenannten „Fünferkreis“ bildeten, bei Zusammenkünften unter anderem über die Entwicklung und Einführung von Technologien zur Verringerung der Emissionen von Pkw sprachen.

Die Kommission wird in erster Linie untersuchen, ob die Unternehmen vereinbart haben, die Entwicklung und Einführung folgender Emissionsminderungssysteme für im Europäischen Wirtschaftsraum verkaufte Pkw einzuschränken:

  • SCR-Systeme („SCR“ = selektive katalytische Reduktion) zur Verringerung schädlicher Stickoxidemissionen von Pkw mit Dieselmotor und
  • Partikelfilter für Ottomotoren zur Verringerung schädlicher Feinstaubemissionen von Pkw mit Benzinmotor.

Im Rahmen der eingehenden Prüfung soll ermittelt werden, ob BMW, Daimler und der VW-Konzern gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen, einschließlich Vereinbarungen zur Einschränkung oder Kontrolle der technischen Entwicklung (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union), verboten sind.

Gegenwärtig liegen der Kommission keine Anhaltspunkte dafür vor, dass sich die genannten Unternehmen in Bezug auf die Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen zur Manipulation des Emissionsverhaltens auf den Prüfständen abgestimmt haben.

Die Kommission wird diese eingehende Untersuchung vorrangig behandeln. Das Prüfverfahren wird ergebnisoffen geführt.

Hintergrund

Nach Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sind Vereinbarungen und aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen, die den Handel beeinträchtigen und den Wettbewerb verhindern oder einschränken können, verboten. Wie diese Bestimmungen umzusetzen sind, ist in der EU‑Kartellverordnung (Verordnung Nr. 1/2003 des Rates) festgelegt, die auch von den Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten angewendet werden kann.

Nach Artikel 11 Absatz 6 der Kartellverordnung entfällt mit der Verfahrenseinleitung durch die Kommission die Zuständigkeit der mitgliedstaatlichen Wettbewerbsbehörden für die Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts in der Sache. Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung besagt ferner, dass die Gerichte der Mitgliedstaaten keine Entscheidungen erlassen dürfen, die einem Beschluss zuwiderlaufen, den die Kommission in einem von ihr eingeleiteten Verfahren zu erlassen beabsichtigt.

Die Kommission hat die betroffenen Unternehmen und die Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten von der Verfahrensleitung in dieser Sache unterrichtet. Für den Abschluss einer kartellrechtlichen Untersuchung gibt es keine verbindliche Frist. Ihre Dauer hängt unter anderem von der Komplexität des jeweiligen Falls, der Kooperationsbereitschaft der betreffenden Unternehmen und der Ausübung der Verteidigungsrechte ab.

Die Kommission hat in der jüngeren Vergangenheit eine Reihe wichtiger Untersuchungen zu Kartellen in der Automobilzulieferindustrie durchgeführt. Dabei hat sie bereits Geldbußen verhängt gegen Anbieter von Kfz-Wälzlagern, von Kfz-Kabelbäumen‚ von Weichschaum, der unter anderem in Autositzen verwendet wird, von Kfz-Standheizungen, Generatoren und Anlassern, Klimaanlagen und Motorkühlsystemen, BeleuchtungssystemenInsassenschutzsystemen, Bremssystemen und Zündkerzen.

Weitere Informationen zu diesem Kartellfall können auf der Website der Generaldirektion Wettbewerb über das öffentlich zugängliche Registerder Kommission unter dem Aktenzeichen AT.40178 (Pkw-Emissionen) eingesehen werden.

EU-Kommission will Grenzmanagement und Migrationssteuerung weiter reformieren

Ein besserer Schutz der europäischen Außengrenzen, wirksamere Rückführungsverfahren und eine Stärkung der legalen Migration: mit drei neuen Vorschlägen will die EU-Kommission die Reform der europäischen Migrationspolitik vollenden.

Frontex Küstenschutz Grenzschutz 300Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte in seiner Rede zur Lage der Union am Mittwoch, den 12. September 2018: „Wir können nicht bei der Ankunft jedes neuen Schiffes weiter über Ad-hoc-Lösungen für die Menschen an Bord streiten. Ad-hoc-Lösungen reichen nicht aus. Wir brauchen mehr Gegenwarts- und Zukunftssolidarität – Solidarität muss von Dauer sein.“

Die Europäische Grenz- und Küstenwache und die Asylagentur der EU sollen so gestärkt werden, dass die Mitgliedstaaten sich jederzeit auf volle operative Unterstützung durch die EU verlassen können. Ferner schlägt die Kommission wirksamere Rückführungsverfahren vor, aktualisiert die bestehenden Rückführungsvorschriften der EU und legt die nächsten Schritte für eine legale Migration und damit einen wesentlichen Bestandteil einer ausgewogenen Migrationspolitik dar.

Der Erste Vizepräsident Frans Timmermans erklärte hierzu: „Der neue operative Arm der Europäischen Grenz- und Küstenwache mit seinen 10 000 EU-Bediensteten und die gestärkte EU-Asylagentur werden dafür sorgen, dass die EU vor Ort echte Solidarität zeigt – wann immer und wo immer dies nötig ist. Wir stellen den Mitgliedstaaten die erforderlichen Instrumente zur Verfügung, damit sie bei der allgemeinen Reform des EU-Asylsystems gut vorankommen und ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Solidarität und Verantwortung finden können. Es ist höchste Zeit, gemachte Zusagen zu erfüllen.“

EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos sagte: „Wir bieten mehr Europa, wo mehr Europa benötigt wird, und bauen zu diesem Zweck die EU-Unterstützung für Grenzmanagement und Migrationssteuerung aus. Die Europäische Grenz- und Küstenwache und die künftige Asylagentur der EU werden von nun an sicherstellen, dass die EU zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation Solidarität zeigt, ohne dabei Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten anzutasten. Gleichzeitig verschärfen wir die Vorschriften für die Rückführung, um in der gesamten EU ein einheitlicheres und wirksameres System für die Rückführung zu gewährleisten. Wir fordern die Mitgliedstaaten auf, sowohl aus humanitären als auch aus wirtschaftlichen Gründen glaubwürdige und konkrete Möglichkeiten für legale Wege nach Europa zu schaffen.“

Enorme Fortschritte sind bereits bei der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems der Union erzielt worden. Dank der intensiven Bemühungen der letzten beiden Jahre stehen fünf der sieben Vorschläge, die die Kommission im Jahr 2016 vorgelegt hat, kurz vor dem Abschluss. Die am 12. September 2018 präsentierten zusätzlichen Elemente sollen dazu beitragen, dass ein Gesamtkompromiss über alle Vorschläge erzielt werden kann. Die Kommission reagiert damit auf die Aufforderung der Staats- und Regierungschefs auf der Tagung des Europäischen Rates vom Juni 2018 und bereitet den Weg für rasche Fortschritte bei allen Asylreformen.

EU-Nachrichten Nr. 15 vom 13.09.2018

EU-Nachrichten Nr. 15

Junckers Rede zur Lage der EU
Europäische Souveränität ist gefragt
Die internationale Weltordnung, innerhalb derer die Europäische Union wachsen und eine Rolle als Garant des Friedens in Europa spielen konnte, gerät zunehmend durcheinander. Das hob EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in seiner „Rede zur Lage der EU “ hervor.

Kurz & Knapp
Rechtsstaatlichkeit
Europaparlament leitet Verfahren gegen Ungarn ein

Im Fokus
Sommerzeit
Kommission empfiehlt Ende der Uhrenumstellung

Migrationspolitik
Weitere Vorschläge zur Reform des EU-Asylrechts

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Mittel für Strukturreformen

Die Europäische Kommission begrüßt die Abstimmung des Europäischen Parlaments über die Aufstockung des Budgets für das Programm zur Unterstützung der Strukturreform um 80 Mio. Euro.

Euro Haus 300Die Abstimmung wird es der EU ermöglichen, auf die hohe Nachfrage der Mitgliedstaaten zu reagieren und ihre Unterstützung für Reformen bereits im nächsten Jahr zu verstärken. Sie wird es der Kommission auch ermöglichen, den EU-Mitgliedstaaten, die den Euro einführen wollen, gezielte technische Unterstützung zu gewähren.

Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog und ebenfalls für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Kapitalmarktunion zuständig, sagte: „Strukturreformen sind von entscheidender Bedeutung für die Modernisierung unserer Wirtschaft, die Förderung von Investitionen, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Anhebung des Lebensstandards. Die heutige Abstimmung wird es uns ermöglichen, die Unterstützung, die wir den Mitgliedstaaten bei der Vorbereitung, Gestaltung und Durchführung wachstumsfördernder Reformen gewähren, zu verstärken.“

Der Vorschlag zur Stärkung des Unterstützungsprogramms für die Strukturreform ist Teil des Vorschlagspakets der Europäischen Kommission vom 6. Dezember 2017 zur Vertiefung der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Das Strukturreformförderprogramm (SRSP) trat im Mai 2017 in Kraft und verfügt derzeit über ein Budget von 142,8 Mio. Euro für die Jahre 2017-2020. Mit der Vereinbarung erhöht sich das Gesamtbudget des Programms auf 222,8 Mio. Euro für den Zeitraum 2017-2020. Die Unterstützung erfolgt durch den im Jahr 2015 gegründeten Unterstützungsdienst für Strukturreformen.

Rede zur Lage der Union 2018

Die Stunde der Europäischen Souveränität

Juncker 300Der Präsident der Europäischen Kommission, Jean-Claude Juncker‚ hat am 12. September 2018 vor den Mitgliedern des Europäischen Parlaments in Straßburg seine Rede zur Lage der Union gehalten.

In der Ansprache stellte er seine Prioritäten für das kommende Jahr vor und führte aus, wie die Europäische Union den in der Vorjahresrede präsentierten „Fahrplan für eine geeintere, stärkere und demokratischere Union“ weiter voranbringen kann. Angesichts einer zunehmend instabilen Weltlage betonte Präsident Juncker, dass Europa souveräner werden müsse, um auf der weltpolitischen Bühne eine Führungsrolle einnehmen zu können.

Kommissionspräsident Juncker sagte vor den Parlamentariern: „Jetzt schlägt die Stunde der europäischen Souveränität. Die Weltpolitik verlangt es von uns. Es ist an der Zeit, dass Europa sein Schicksal selbst in die Hand nimmt. Es ist an der Zeit, dass Europa das entwickelt, was ich „Weltpolitikfähigkeitˮ nenne – die Fähigkeit, die Geschicke der Welt als Union mitzugestalten. Es ist an der Zeit, dass Europa zum souveränen Akteur auf der Weltbühne wird. Europäische Souveränität erwächst aus der nationalen Souveränität unserer Mitgliedstaaten – sie soll diese nicht ersetzen. Wenn die Nationalstaaten – da wo es nötig ist – Souveränität bündeln, werden sie dadurch nur an Stärke gewinnen.“

Neue Bürgerinitiative gegen Käfighaltung

Ein Jahr Zeit für eine Million Stimmen aus sieben Ländern

Käfighaltung Hühner 300Am 11. September 2018 registrierte die Europäische Kommission eine neue Bürgerinitiative. Ziel der Bürgerinitiative ist es, die „unmenschliche Behandlung von Nutztieren“ zu beenden, die in Käfigen gehalten werden. Die Organisatoren fordern die Kommission auf, Rechtsvorschriften vorzuschlagen, um Folgendes zu verbieten: Käfige für Legehennen, Kaninchen, Junghennen, Mastelterntiere, Legeelterntiere, Wachteln, Enten und Gänse; Abferkelbuchten für Sauen; Kastenhaltung von Sauen und Einzelboxen für Kälber, soweit nicht bereits verboten.

Seit der Registrierung am 11. September 2018 haben die Organisatoren der Initiative ein Jahr Zeit, Unterschriften zur Unterstützung ihres Vorschlags zu sammeln. Sollte die Initiative innerhalb eines Jahres eine Million Unterstützungsbekundungen aus mindestens sieben verschiedenen Mitgliedstaaten erhalten, muss die Kommission innerhalb von drei Monaten reagieren. Sie kann sich dazu entschließen, der Aufforderung nachzukommen, muss dies allerdings nicht tun. Ihre Entscheidung muss die Kommission aber in jedem Fall begründen.

Hintergrund

Die Europäische Bürgerinitiative wurde mit dem Vertrag von Lissabon eingeführt. Seit dem Inkrafttreten der daraus resultierenden Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative im April 2012 haben die Bürgerinnen und Bürger Europas die Möglichkeit, ein bestimmtes Thema auf die politische Tagesordnung der Kommission setzen zu lassen.

Ist eine Europäische Bürgerinitiative formal registriert, können eine Million Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten die Europäische Kommission dazu auffordern, im Rahmen ihrer Befugnisse einen Rechtsakt vorzulegen.

Laut der einschlägigen Verordnung muss eine Europäische Bürgerinitiative folgende Grundvoraussetzungen erfüllen: Die geplante Initiative darf nicht offenkundig außerhalb des Rahmens liegen, in dem die Kommission befugt ist einen Rechtsakt vorzuschlagen, sie darf nicht offenkundig missbräuchlich, unseriös oder schikanös sein und nicht offenkundig gegen die Werte der Union verstoßen.

Neues Selbsthilfe-Tool für Verbraucher

Ihr Flug ist ausgefallen? Der Fernbus verspätet? Das Gepäck verlorengegangen? Sie hatten einen Unfall mit einem Mietwagen?

EVD Website 300Das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland hat eine neue Website vorgestellt, die Verbrauchern hilft Flug- und Fahrgastrechte einzufordern. Die Verbraucherzentrum informiert welche Rechte Verbraucher besitzen, wie diese Rechte eingefordert werden können und wovor man sich hüten muss. Die Website deckt die Bereiche Flug, Bahn, Bus und Mietwagen im Urlaub ab.

Mithilfe des Onlinetools können Verbraucher einen maßgeschneiderten Musterbrief erstellen, der dann an die entsprechenden Stellen geschickt werden kann. Bei Unklarheiten hilft das Europäische Verbraucherzentrum und prüft, wie Verbraucher mit Hilfe von Schlichtungsstellen oder Gerichten ihr Recht durchsetzen können. Die Verbraucherzentrale gibt zudem Verbrauchern Tipps, um nicht zu Opfern unseriöser oder betrügerischer Unternehmen zu werden.

 

Gemeinsam gegen Impfskepsis

Mann mit Kittel und Mundschutz 300Impfmüdigkeit und Impfskepsis bis hin zur Ablehnung aufgrund von falschen Informationen sorgen in Europa für die Rückkehr von Krankheiten, die längst nicht mehr auftreten sollten; darunter insbesonder die sogenannten "Kinderkrankheiten", die nicht so heißen, weil sie harmlos sind, sondern weil sie in der Regel Kinder bekommen. Die meisten dieser Erkrankungen bergen ein großes Potential für Spätfolgen bis hin zum Tod. Um etwas gegen diese Entwicklung zu tun fiel am Dienstag. 04. September, in Paris der Startschuss für eine gemeinsame europäische Aktion gegen die wachsende Skepsis vor Impfungen.

Ein breites Bündnis aus 21 Ländern, darunter 17 EU-Mitgliedsstaaten, der EU-Kommission und weiteren internationalen Organisationen wie WHO und OECD, sowie Vertretern von Universitäten und der Zivilgesellschaft kamen zusammen, um über eine wirksame und langfristige Zusammenarbeit gegen Krankheiten zu beraten, die durch Impfungen vermieden werden können. Die Koordination liegt bei Frankreich. Insgesamt 3,5 Mio. Euro aus einem Gesamtbudget von 5,8 Mio. Euro für die kommenden drei Jahre kommen aus dem EU-Haushalt.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, begrüßte die gemeinsame Initiative: „Im April habe ich eine Initiative vorgestellt, um die Impfquote zu erhöhen und sicherzustellen, dass alle EU-Bürger Zugang zu relevanten Informationen über Impfungen haben, unter anderem durch die Einrichtung eines europäischen Informationsportals über Impfstoffe, ihren Nutzen und ihre Sicherheit. Die Impfung ist ein Akt der Solidarität, und wir brauchen einen konzertierten und strategischen Ansatz zur Bekämpfung der Impfstoffresistenz und zur Verbesserung der Impfquoten in der EU und den Nachbarländern. Infektionskrankheiten machen nicht an den Grenzen halt! Heute freue ich mich besonders, den Start dieser gemeinsamen europäischen Aktion ankündigen zu können. Sie wird dazu beitragen, Leben in Europa zu retten, insbesondere in den am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie Kindern."

Insgesamt sind 20 EU-Staaten in der gemeinsamen Initiative vertreten, von denen 17 am heutigen ersten Treffen teilnehmen. Zwar fällt die Impfpolitik in die Zuständigkeit der EU-Länder, doch die Europäische Kommission unterstützt sie bei der Koordinierung ihrer Strategien und Programme. Grundlegendes Ziel der heute startenden Aktion ist es, die Impfdichte in der EU zu erhöhen. Die Zusammenarbeit der nationalen Beratungsgruppen für Impfungen (NITAG) soll besser werden und so das Vertrauen und die Transparenz des Entscheidungsprozesses bei der Einführung neuer Impfstoffe wachsen. Konkret sind unter anderem folgende Maßnahmen geplant:

  • Stärkung der Koordinierung von Schutzimpfungs-Informationssystemen (IIS) für eine bessere Überwachung und einen umfassenderen Impfschutz
  • Prüfung der Durchführbarkeit einer europaweiten MMR-Durchimpfungsrate unter Verwendung von Daten aus den Informationssystemen, um Impflücken zu ermitteln
  • Bewertung der europäischen Erinnerungs- und Rückrufsysteme
  • Durchsetzung der Verwaltung von Angebot und Lagerhaltung durch Harmonisierung und Bestandsaufnahme
  • Entwicklung von Verfahren und Methoden zur Bestimmung des Bedarfs und der Beschaffung von Impfstoffen
  • Analyse und Evaluierung von Finanzierungsmechanismen für nachhaltige Beschaffung und Lagerung
  • Entwicklung eines Plans zur Vorhersage von Änderungen bei den Impfempfehlungen und der Nachfrage
  • Entwicklung eines Konzepts für ein Datenlager für den EU-weiten Austausch von Impfstoffen
  • Einrichtung einer Kooperationsplattform zwecks Bestimmung von Schwerpunkten für Forschung und Entwicklung
  • Bestandsaufnahme der bestehenden Instrumente für die Bestimmungen von Schwerpunkten wie WHO R&D Blueprint, CEPI, UK Vaccine Network, EC/IMI, BARDA, Global Health Innovative Technology Fund
  • Ermittlung von Mechanismen zur Verbesserung der Finanzierung und der Zusammenarbeit in der Forschung in der gesamten Wertschöpfungskette
  • Erstellung eines systematischen Überblicks und einer systematischen Analyse der derzeitigen Impfskepsis sowie der Aktivitäten und bewährten Verfahren dagegen
  • Schaffung nachhaltiger Mechanismen zur Analyse der Forschungsarbeiten zu Hindernissen/förderlichen Aspekten für eine hohe/niedrige Durchimpfungsrate, empfehlenswerten Verfahren und gewonnenen Erkenntnisse
  • Bereitstellung und Analyse von Daten in Echtzeit aus sozialen Medien und dem Internet, um das Vertrauen der Öffentlichkeit in Impfungen zu beobachten

Weltweit gibt das schwindende Vertrauen der Öffentlichkeit in Impfungen Anlass zur Besorgnis und stellt eine große Herausforderung für Fachleute im Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens dar. Impfskepsis bezieht sich auf die zögerliche Akzeptanz oder die Ablehnung von Impfstoffen, obwohl ein Impfservice angeboten wird.

Impfskepsis führt derzeit in einigen europäischen Ländern zu vermeidbaren Masernepidemien. Europa exportiert die Masern auch in andere Teile der Welt. In einigen EU-Ländern könnte sogar Kinderlähmung (Polio) wieder ausbrechen, eine Krankheit, die in EU eigentlich schon als ausgerottet galt.

Neue Emissionstests für Neufahrzeuge

Ab dem 1. September gelten für alle Neufahrzeuge neue Emissionstests, bevor sie in Europa in Verkehr gebracht werden können. Die Tests sind seit September 2017 für neue Automodelle vorgeschrieben und werden nun auf alle neuen Fahrzeuge ausgeweitet.

Auto Abgas 2 300Die neuen Emissionstests (Emissionsmessung im praktischen Fahrbetrieb - „Real Driving Emissions“, RDE), aber auch verbesserte Laboruntersuchungen (nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge – „World Harmonised Light Vehicle Test Procedure“, WLTP) sorgen für zuverlässigere Ergebnisse und helfen so, das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit neuer Fahrzeuge wiederherzustellen.

Das WLTP wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission von der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (United Nations Economic Commission for Europe, UNECE) entwickelt. Es ersetzt den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFC), der die heutigen Fahrbedingungen und Fahrzeugtechnologien nicht mehr angemessen widerspiegelt. Das WLTP wird zum Nutzen der Verbraucher und der Regulierungsstellen sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene CO2- und Kraftstoffverbrauchswerte liefern, die repräsentativer für die tatsächlichen Fahrbedingungen sind. Dies wird einen stärkeren Anreiz zum Einsatz von kraftstoffeffizienten und kohlenstoffarmen Technologien liefern.

Im Rahmen der Prüfung der Emissionen im praktischen Fahrbetrieb (RDE) wird der Ausstoß von Schadstoffen – darunter Stickoxiden und Partikeln – mithilfe tragbarer, am Fahrzeug angebrachter Messsysteme auf einer Fahrt unter realen Bedingungen auf der Straße ermittelt. Dies bedeutet, dass das Auto im Freien und auf echten Straßen gefahren wird, wobei es zu zufallsbedingten Änderungen von Parametern wie Beschleunigung, Verzögerung, Umgebungstemperatur und Nutzlast kommt. Das RDE-Verfahren ist kein Ersatz, sondern eine Ergänzung der Laborprüfungen, welche ebenfalls verbessert wurden, damit sie die tatsächlichen Fahrbedingungen besser widerspiegeln und insbesondere realistischere Werte für CO2-Ausstoß und Verbrauch liefern.

Luftverschmutzende Emissionen verursachen in der EU jedes Jahr 400.000 vorzeitige Todesfälle und führen zu Atemwegserkrankungen und erheblichen Gesundheitskosten.

Der Stadtverkehr ist mitverantwortlich für die übermäßige Belastung der Luft in zahlreichen städtlichen Gegenden. In den vergangenen Jahrzehnten hat daher die EU unter der Federführung der Kommission Anstrengungen zur schrittweisen Verringerung der Luftschadstoff-Emissionen von Straßenfahrzeugen unternommen. Die Grenzwerte für die Emissionen von Stickoxiden (NOx) für Diesel-PKW wurden von 500 mg/km im Jahr 2000 auf 80 mg/km im Jahr 2014 gesenkt. Zudem werden die Abgastests immer zuverlässiger.

Bis September 2017 wurden die Emissionen von Luftschadstoffen im Rahmen des Typgenehmigungsverfahrens, bevor das Fahrzeug auf den Markt gebracht werden durfte, nur im Labor gemessen. Die auf der Straße gemessenen Schadstoffemissionen übertrafen die Werte des Labortests jedoch erheblich. Die Kommission hat daher zwei bedeutende Änderungen vorgenommen, um die Emissionstests strenger zu gestalten und das Vertrauen der Verbraucher wiederherzustellen, nämlich die Verbesserung der Labortests und die Einführung von Tests im praktischen Fahrbetrieb.

Die Verbesserung der Emissionstests ist Teil der umfassenderen Bemühungen der Kommission um eine saubere, nachhaltige und wettbewerbsfähige Automobilindustrie gemäß der Mitteilung der Kommission „Europa in Bewegung“. Initiativen der Kommission gelten unter anderem der Luftqualität und den CO2-Normen, der Überarbeitung der Rahmenvorschriften für die Typgenehmigung oder der Unterstützung alternativer Kraftstoffe und der Batterieproduktion.

„Seit der Aufdeckung des Abgas-Skandals vor drei Jahren haben wir die Spielregeln grundlegend geändert. Die Maßnahmen, die ich veranlasst habe – darunter auch neue Emissions-Tests – erlauben eine bessere Kontrolle des Systems“, so EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska. „Aber man muss ganz klar sagen: Es bleibt noch viel zu tun. Ich denke dabei insbesondere an die laufenden Untersuchungen auf nationaler Ebene, den nach wie vor nicht abgeschlossenen Rückrufprozess für nicht konforme Fahrzeuge und die Anwendung der neuen Bestimmungen über die Typgenehmigung von Fahrzeugen.“

EU-Kommission unterstützt von Dürre betroffene Landwirte

Kühe im Stall 2 300Um die Auswirkungen der sommerlichen Dürre auf die europäische Landwirtschaft zu lindern, ergreift die Europäische Kommission weitere konkrete Maßnahmen. Insbesondere erhalten die Landwirte noch mehr Flexibilität beim Tierfutteranbau. Sicherzustellen, dass genug Futter für Nutztiere zur Verfügung steht, ist eine der größten Herausforderungen, mit der die Landwirte aufgrund der anhaltenden Dürre zu kämpfen haben. Ein Paket von Donnerstag, 30. August, ergänzt die bereits Anfang August angekündigten Maßnahmen.

Phil Hogan, EU-Kommissar für Landwirtschaft, erklärte dazu: „Die Kommission hat sehr schnell auf die ersten Anzeichen dieser extremen klimatischen Situation reagiert, und ich verfolge die Lage weiterhin mit großer Aufmerksamkeit. In engem Kontakt mit den Ministern der betroffenen Mitgliedstaaten prüfen wir die Wirkung der bereits ergriffenen Maßnahmen und ich denke, die heute vorgestellten zusätzlichen Maßnahmen dürften den europäischen Landwirten helfen, den Futtermangel zu lindern.“

Die heute vorgelegten neuen Ausnahmeregelungen betreffen insbesondere bestimmte Ökologisierungsbestimmungen:

  • Möglichkeit, Winterkulturen, die normalerweise im Herbst für die Ernte/Beweidung ausgesät werden, als Zwischenfrüchte nutzen (was nach den geltenden Vorschriften nicht gestattet ist), soweit sie für die Beweidung/Futtererzeugung bestimmt sind.
  • Möglichkeit zur Aussaat von Zwischenfrüchten als Reinkulturen (und nicht als Mischung aus mehreren Kulturen, wie derzeit vorgeschrieben), sofern sie für die Beweidung/Futtererzeugung vorgesehen sind.
  • Möglichkeit, die 8-Wochen-Frist für Zwischenfrüchte zu verkürzen, damit Landwirte ihre Winterkulturen rechtzeitig nach den Zwischenfrüchten aussäen können
  • Ausweitung der Ausnahmegenehmigung zum Mähen und zur Beweidung brachliegender Flächen auf Frankreich

Auch der bereits vor einigen Wochen angekündigte Vorschlag für höhere Vorauszahlungen wurde am Donnerstag, 30. August, offiziell vorgelegt. Landwirte sollen zur Verbesserung ihrer Liquidität bis zu 70 Prozent der ihnen zustehenden Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums bereits Mitte Oktober 2018 erhalten können, anstatt bis Dezember warten zu müssen.

Diese Vorschläge ergänzen die bereits existierenden Sonderbestimmungen für derartige Umstände. Die Kommission sorgt dabei immer auch dafür, dass die betreffenden Maßnahmen in verhältnismäßiger Weise angewandt und Umweltbelange berücksichtigt werden. So können nach den geltenden Vorschriften unter bestimmten Bedingungen staatliche Beihilfen von bis zu 80 Prozent der dürrebedingten Schäden (bis zu 90 Prozent in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) gewährt werden. Auch für den Ankauf von Futter können Beihilfen gewährt werden, wenn er als materieller Schaden oder als Einkommensverlust eingestuft wird. Entschädigungszahlungen können auch ohne vorherige Mitteilung an die Kommission gewährt werden (sogenannte „De-minimis“-Beihilfen), und zwar bis zu einem Betrag von 15 000 Euro je Landwirt über einen Zeitraum von drei Jahren. Auch im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, z. B. für die Neuansaat von Weidenflächen oder in Form von Ausgleichszahlungen für Einkommenseinbußen.

Die Vorschläge wurden den Mitgliedstaaten in einer Ausschusssitzung vorgelegt. Sie sollen in den kommenden Tagen abgestimmt und bis Ende September förmlich angenommen werden. Die Maßnahmen werden auch rückwirkend gelten.

Die Kommission steht mit allen Mitgliedstaaten in Kontakt. Diese sollen bis zum 31. August aktualisierte Informationen über die Auswirkungen der Dürre vorlegen.

Roadtrip-Projekt: 12.000 km, 4 Routen, 1 Europa

Nach einer viermonatigen Reise durch ganz Europa erreicht ein Roadtrip von acht jungen Europäern am Freitag, den 24. August, sein letztes Ziel: Berlin

Roadtrip 300Auf vier Routen (Mittelmeer, Atlantik, Donau, Ostsee) haben vier Duos aus Reisenden mit einer ganz eigenen Version eines Hop-on/Hop-off-Busses Europa bereist und dabei rund 100 EU-finanzierte Projekte in mehr als 20 europäischen Ländern besucht. Mit dem Roadtrip-Projekt will die EU-Kommission jungen Europäern die Gelegenheit geben persönlich zu erfahren, wofür die EU steht und was sie vor Ort bewirkt. Ihre Erfahrungen und Geschichten haben die acht Teilnehmer in den sozialen Medien geteilt.

Luna (23) aus Madrid und Achilleas (22) aus Athen starteten am 28. Juli am nördlichen Polarkreis die letzte Route und reisten durch Finnland, die baltischen Staaten und Polen bis nach Deutschland. Luisa (26) aus Berlin, die die Mittelmeerroute bereist hat, wird die beiden in Empfang nehmen. Sie wird den jungen Reisenden aus Madrid und Athen ihre Lieblingsecken in Berlin zeigen: das Nikolaiviertel, den Holzmarkt und die East Side Gallery. Sie werden außerdem an einer Schatzsuche durch die Berliner Straßen teilnehmen. Mit dabei sind auch die zwei jungen deutschen Entwickler der Look@EU-App, die im letzten Frühjahr den Hackathon „Take Europe to the hearts“ in Hamburg gewonnen haben. Mit dieser App können mithilfe von Geofencing und Gamification EU-finanzierte Orte und Aktivitäten in der Nähe ausfindig gemacht werden.

Vor ihrer Ankunft in Berlin werden Luna und Achilleas am Donnerstag, den 23. August, in Brandenburg im Naturschutzgebiet Döberitzer Heide wandern. Am Abend des 24. August werden sie schließlich alle anderen Reisenden unter der Siegessäule in Berlin-Tiergarten treffen, um den Abschluss der ersten Ausgabe des Roadtrip-Projekts zu feiern.

Das Roadtrip-Projekt ist eine Initiative der Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung der Europäischen Kommission. Die Teilnehmer wurden aus 2 000 Bewerbungen aus ganz Europa ausgewählt (rund 60 Bewerbungen stammten aus Deutschland). Während ihrer Reise besuchten die jungen Europäer rund 100 EU-finanzierte Projekte in mehr als 20 europäischen Ländern.

Im Anschluss an den Roadtrip werden die Erfahrungen der Teilnehmer in den alternativen Online-Reiseführer „99 Dinge, die man in Europa tun sollte“ einfließen.

Einzelheiten zum Roadtrip-Projekt in Deutschland:

  • Donnerstag, 23. August: Besuch des Naturschutzgebiets Döberitzer Heide, Brandenburg
  • Freitag, 24. August: Berlin
    • Vormittags: Erkundung der Stadt mit der aus Berlin stammenden deutschen Roadtrip-Reisenden Luisa, die die Mittelmeerroute bereist hat.
    • Nachmittags: Schatzsuche mit Look@EU
    • Abends: Treffen mit allen anderen Roadtrip-Reisenden
  • Samstag, 25. August: Gemeinsame Aktivitäten der Roadtrip-Reisenden in Berlin

 

 

Mitmachen lohnt sich: Online-Konsultationen der EU

EU BevoelkerungSie haben an der öffentlichen Konsultation der EU zur Zeitumstellung teilgenommen? Sie würden gerne Ihre Meinung häufiger einbringen und einen Beitrag zur Zukunft und zur Politik der EU leisten? Dann werfen Sie doch einen Blick auf die vielen anderen Bürger-Konsultationen -  die EU ist an Ihrer Meinung interessiert!

Es dauert meist nur wenige Minuten, an einer solchen Konsultation teilzunehmen und es geht bequem vom heimischen Sofa aus. Man kann sich Zeit lassen und über ein Thema auch erst informieren, denn die Frist für Online-Konsultationen beträgt mindestens einen Monat, meist sogar zwei oder drei. Prinzipiell kann es zu allen Themenbereichen der EU Konsultationen geben; von den Maritimen Angelegenheiten und Fischerei über den Klimaschutz und das Gesundheitswesen bis hin zur Steuerpolitik, Drogenpolitik oder Nachbarschaftspolitik.

Die Online-Konsultationen dienen verschiedenen Zwecken und dauern unterschiedlich lang. Die sogenannten "Öffentlichen Konsultationen" dienen dem Sammeln von Informationen und dauern in aller Regel 12 Wochen. Bürgerinnen und Bürger können sich auch zu Legislativvorschlägen, sprich: neuen Gesetzesvorschläge der Kommission äußern. Die Frist für die Rückmeldung beträgt hier acht Wochen. Im Anschluss werden die Beiträge an das Parlament und den Rat weitergeleitet.

Auch zu den sogenannten "delegierten Rechtsakten" oder den "Durchführungsrechtsakten" können die Bürger und Bürgerinnen innerhalb von vier Wochen Rückmeldung geben. Es handelt sich dabei, vereinfacht, um Rechtsvorschriften, die die Kommission unter bestimmten Umständen und in nicht wesentlichen Elementen auch ohne das Parlament ändern kann.

Auch im Bereich Bürokratieabbau können Bürgerinnen und Bürger aktiv werden und Vorschläge einbringen, Initiativen oder sogar Rechtsvorschriften einfacher und weniger bürokratisch zu gestalten.

Schon rund ein Jahr vor der nächsten Europawahl heißt es also: Bringen Sie sich ein – es lohnt sich.

Präsident Juncker erinnert an Niederschlagung des Prager Frühlings

EU Flagge Menschen 300EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat am Dienstag, 21. August, an den 50. Jahrestag des Endes des Prager Frühlings erinnert.

„Genau heute vor fünfzig Jahren wurden die Hoffnungen und Sehnsüchte des Prager Frühlings mit Gewalt niedergeschmettert, einer der tragischsten und bittersten Momente der modernen europäischen Geschichte. Die Panzer, die am 21. August 1968 durch die Straßen Prags rollten, beendeten den Versuch, Menschenrechte und Freiheiten einzuführen. Das verfestigte ein Regime, das zwei weitere Jahrzehnte lang andauern sollte, und lieferte die Vorlage für die brutale Unterdrückung von Dissidenten im Warschauer Pakt.

Wir erinnern an diesem Jahrestag an all jene, die ihr Leben auf diese tragische Weise verloren, und wir zollen all jenen unsere Anerkennung – darunter viele Studenten –, die mutig und heldenhaft im Angesicht von Panzern und Waffen aufgestanden sind. Ihr Vermächtnis ist unser Auftrag – niemals dürfen wir ihren Versuch vergessen, die grundsätzlichen  Menschenrechte und Freiheiten zu verteidigen.

Fünfzig Jahre später ist Europa nicht länger durch einen Eisernen Vorhang getrennt und die Menschen der Tschechischen Republik und der Slowakei leben zusammen mit anderen Europäern in einer Union des Friedens und der Solidarität, auf die sie sich verlassen können und die sie schützt. Lassen Sie uns diesen Tag dazu nutzen, um gemeinsam daran zu erinnern, dass wir die Freiheit und den Respekt der Menschenrechte niemals als selbstverständlich betrachten dürfen – sie müssen jeden Tag aufs Neue erstritten werden. Ich kann mir keine bessere Art vorstellen, das zu tun, als die Erinnerung an die Helden des Prager Frühlings in Ehren zu halten. “

Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič und Justizkommissarin Věra Jourová mahnten, dass die Lehren von August 1968 in Erinnerung bleiben müssen. Freiheit könne nicht als selbstverständlich angesehen werden. „Ein sowjetischer Tank vor meiner Haustür ist eine meiner frühesten Erinnerungen, dies prägt einen für das gesamte Leben. Ich betrachte daher die Verteidigung unserer Demokratie als die größte Aufgabe, die heute für uns alle gilt: Tschechen, Slowaken, Europäer“, so Jourová.

Ein neues Kapitel für Griechenland

Für Griechenland endet das auf drei Jahre angelegte Stabilitätshilfeprogramm aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM). Damit sichert sich das Land seinen Platz im Euro-Währungsgebiet und in der Europäischen Union.

Flagge GriechenlandIm Rahmen des Stabilitätshilfeprogramms hat Griechenland auf der Grundlage der Umsetzung eines beispiellosen Reformpakets Darlehen in Höhe von insgesamt 61,9 Mrd. Euro erhalten. Mit dem Programm wurden langjährige, tief verwurzelte Strukturprobleme, die zur Wirtschaftskrise in Griechenland beigetragen hatten, in koordinierter Weise angegangen.

Griechenland hat Maßnahmen ergriffen, um die Tragfähigkeit seiner öffentlichen Finanzen zu gewährleisten. So ist es dem Land gelungen, den gesamtstaatlichen Haushaltssaldo von einem erheblichen Defizit auf einen Überschuss im Jahr 2017 anzuheben, der zudem den Prognosen zufolge gewahrt werden kann. Diese Reformmaßnahmen und Konsolidierungsanstrengungen werden im Laufe der Zeit eine kumulative Wirkung entfalten und so die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen noch lange nach Abschluss des Programms positiv beeinflussen.

Dank erfolgreicher Rekapitalisierungsmaßnahmen, einer tiefgreifenden Reform der Bankenverwaltung und konkreter Maßnahmen zur Umsetzung einer Strategie zum Abbau notleidender Kredite ist der Finanzsektor nun erheblich besser aufgestellt. Diese Maßnahmen gilt es nun fortzuführen.

Effizienz und Wirksamkeit der öffentlichen Verwaltung wurden verbessert. Dies wurde unter anderem durch die Einführung neuer Vorschriften für Einstellung, Beurteilung und Mobilität der Beschäftigten im öffentlichen Dienst, die Einrichtung der Unabhängigen Behörde für öffentliche Einnahmen und Maßnahmen zur Verbesserung der Effizienz des Justizwesens erreicht.

Darüber hinaus wurden bedeutende Strukturmaßnahmen getroffen, mit denen die Rahmenbedingungen und die Wettbewerbsfähigkeit der griechischen Unternehmen verbessert werden sollen. Ziel ist es, Griechenland für Investoren attraktiv zu machen und bereits in Griechenland tätige Unternehmen in die Lage zu versetzen, zu expandieren, innovativ zu arbeiten und Arbeitsplätze zu schaffen. Ferner sollen mithilfe der Strukturmaßnahmen nachhaltige universale Renten-, Gesundheits- und Sozialleistungssysteme geschaffen werden, einschließlich eines garantierten Mindesteinkommens.

Diese tiefgreifenden Reformen haben die Grundlage für eine nachhaltige Erholung gelegt, denn sie haben die Voraussetzungen für nachhaltiges Wachstum, die Schaffung von Arbeitsplätzen und die Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in den kommenden Jahren geschaffen.

Mit dem Abschluss des Programms beginnt für Griechenland ein neues Kapitel. Vorrangiges Ziel wird es weiterhin sein müssen, die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krisenjahre in vollem Umfang anzupacken. Dies setzt voraus, dass die griechischen Behörden die Reformen, zu denen sie sich auf der Sitzung der Euro-Gruppe am 22. Juni 2018 verpflichtet haben, auch weiterhin in Eigenverantwortung und in nachhaltiger Weise umsetzen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, damit insbesondere unmittelbar nach Programmende das Vertrauen der Märkte gefestigt und die wirtschaftliche Erholung Griechenlands konsolidiert werden kann.

Griechenland wird in vollem Umfang in das Europäische Semester für die Koordinierung der Wirtschafts- und Sozialpolitik einbezogen, um sicherzustellen, dass die Anstrengungen der vergangenen Jahre dem Land und seiner Bevölkerung uneingeschränkt zugutekommen. In der Zeit nach Abschluss des Programms werden die Durchführung, Vollendung und Fortführung der im Rahmen des Programms vereinbarten Reformen auch Gegenstand einer verstärkten Überwachung sein.

Projektvorschläge für das Europäische Solidaritätskorps

Solidaritätskorps 1 300Mehr Engagement für Europa: Erste Projektvorschläge für das Europäische Solidaritätskorps können eingereicht werden

Mit der Förderung von freiwilligem Engagement und praktizierter Europäischer Bürgerschaft junger Menschen setzt das neue Programm Europäisches Solidaritätskorps (ESK) ein deutliches Zeichen für ein solidarisches und soziales Europa. Die Europäische Kommission hat dazu aufgerufen, Ideen für Projekte im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps einzureichen. Dies ist die erste von mehreren Aufforderungen, die es bis Ende 2020 insgesamt 100.000 jungen Menschen ermöglichen werden, im Solidaritätskorps mitzuwirken. Für die ausgewählten Projekte, die sich an alle jungen Menschen in ganz Europa und in anderen Teilen der Welt richten, stehen insgesamt 44 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt zur Verfügung.

Der für Haushalt und Personal zuständige EU-Kommissar Günther H. Oettinger erklärte: „Mit dieser neuen Aufforderung für das Europäische Solidaritätskorps lösen wir unser Versprechen ein, jungen Menschen mehr Möglichkeiten für solidarisches Engagement zu geben. Das aus dem EU-Haushalt finanzierte Europäische Solidaritätskorps bietet ihnen optimale Rahmenbedingungen, um zu lernen, sich auszutauschen und ihre Energie für das Gemeinwohl einzusetzen.“

Welche Projekte können gefördert werden?

Das Spektrum der Projekte, die im Rahmen der heutigen Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen gefördert werden können, ist breiter denn je. Neben längeren individuellen Freiwilligentätigkeiten, Praktika und beruflichen Tätigkeiten im Solidaritätsbereich sind auch folgende Projekte förderfähig:

  • Organisationen können Kurzzeitprojekte für Freiwilligenteams mit einer Laufzeit von zwei Wochen bis zwei Monaten anbieten. Zuvor müssen die Organisationen ein Qualitätssiegel beantragen. Der Antrag hierfür kann jederzeit bei der nationalen Agentur für Erasmus+ oder in bestimmten Fällen bei der Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur gestellt werden.
  • Nicht nur öffentliche und private Organisationen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat können Mittel beantragen, sondern auch junge Menschen, die sich beim Portal des Europäischen Solidaritätskorps registriert haben. Wenn sie sich zu einer Gruppe mit mindestens fünf Personen zusammenschließen, können sie eigene solidarische Vorhaben umsetzen.
  • Bestimmte Projekte des Europäischen Solidaritätskorps stehen auch Organisationen aus Island, Liechtenstein, Norwegen, der Türkei, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien sowie aus anderen Partnerländern offen.

Ausführliche Informationen zur veröffentlichten Aufforderung, einschließlich der Prioritäten sowie der Verfahren zur Einreichung von Anträgen, sind dem Leitfaden zum Europäischen Solidaritätskorps zu entnehmen.

Blocking-Verordnung zur Unterstützung des Atomabkommens mit Iran

EU Iran Flagge 300Als Reaktion auf das von den USA aufgekündigte Nuklearabkommen mit Iran und die Wiedereinführung von US-Sanktionen gegen Iran hat die EU ein Abwehrgesetz zum Schutz der EU-Unternehmen auf den Weg gebracht. Diese aktualisierte Blocking-Verordnung tritt am Dienstag, 07. August, in Kraft, um die Auswirkungen auf die Interessen der EU-Unternehmen, die rechtmäßig Geschäfte mit Iran treiben, abzumildern.

In einer Gemeinsamen Erklärung haben am Montag, 06. August, die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und die Außenminister Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens ihr tiefes Bedauern über die US-Entscheidung zur Wiedereinführung der Sanktionen gegen Iran ausgedrückt. „Die Aufrechterhaltung des Nuklearabkommens mit dem Iran ist eine Frage der Einhaltung internationaler Abkommen und der internationalen Sicherheit“ heißt es in der Erklärung.

Die aktualisierte Blocking-Verordnung ist Teil der Unterstützung der Europäischen Union für die weitere uneingeschränkte und wirksame Umsetzung des Gemeinsamen umfassenden Aktionsplans (Joint Comprehensive Plan of Action – JCPOA), auch Atomabkommen mit Iran genannt. Zu diesem Zweck werden vor allem die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der EU und Iran aufrechterhalten, die sich nach der Unterzeichnung des JCPOA und der damit einhergehenden Aufhebung der Nuklearsanktionen normalisiert hatten.

Die Aktualisierung der Blocking-Verordnung wurde von der Kommission am 6. Juni 2018 eingeleitet, als sie die Liste der extraterritorialen Sanktionen, die die USA erneut gegen Iran verhängt haben, in den Geltungsbereich aufnahm. Daraufhin hatten das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit für eine Überprüfung. Da keine der Institutionen Einwände erhoben hat, wird die Aktualisierung im Amtsblatt veröffentlicht und tritt am Dienstag, 7. August in Kraft.

Mehr zur Blocking-Verordnung

Die Blocking-Verordnung ermöglicht es Wirtschaftsbeteiligten aus der EU, für die durch die extraterritorialen US-Sanktionen verursachten Schäden bei den Urhebern Schadensersatz geltend zu machen. Außerdem werden Urteile ausländischer Gerichte, die zur Durchsetzung der Sanktionen verhängt werden, in der EU nicht anerkannt. Ferner untersagt die Verordnung Personen aus der EU, sich an diese Sanktionen zu halten, es sei denn, die Kommission hat dies ausnahmsweise genehmigt, wenn durch die Nichteinhaltung die Interessen dieser Personen oder der Union schwer geschädigt würden. Die Genehmigungen werden nach vereinbarten Kriterien erteilt, die ebenfalls am 7. August bekanntgegeben werden.

Um die EU-Unternehmen bei der Umsetzung der aktualisierten Blocking-Verordnung zu unterstützen, hat die Kommission auch einen Leitfaden veröffentlicht, der das Verständnis der einschlägigen Rechtsakte erleichtern soll.

Nächste Schritte

Die Europäische Union ist fest entschlossen, den JCPOA auch weiterhin vollständig und wirksam umzusetzen, solange Iran seinen Verpflichtungen im Nuklearbereich ebenfalls nachkommt. Die Aufhebung der Nuklearsanktionen, die eine Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran ermöglicht, stellt eine wesentliche Komponente des JCPOA dar. Zugleich ist die Europäische Union auch entschlossen, an der Zusammenarbeit mit den Vereinigten Staaten festzuhalten, die nach wie vor ein wichtiger Partner und Verbündeter sind.

Zusätzlich zu der genannten Maßnahme arbeitet die EU in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und anderen Partnern an konkreten Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Zusammenarbeit mit Iran in wichtigen Wirtschaftssektoren, insbesondere in den Bereichen Banken und Finanzen, Handel und Investitionen, Öl und Verkehr.

Hintergrund

Am 8. Mai gab US-Präsident Trump die Entscheidung bekannt, dass sich die USA aus dem gemeinsamen umfassenden Aktionsplan (JCPOA) zurückziehen und sämtliche auf seiner Grundlage aufgehobenen Sanktionen wieder in Kraft setzen werden. Die reaktivierten US-Sanktionen sollen nach einer „Abwicklungsfrist“, die im Falle einiger Sanktionen 90 Tage (bis 6. August 2018) und bei den übrigen Sanktionen 180 Tage (bis 4. November 2018) beträgt, wirksam werden.

Am 18. Mai leitete die Kommission mehrere Schritte ein, um die Interessen europäischer Unternehmen, die in Iran investieren, zu schützen und der EIB die Finanzierung von Tätigkeiten in Iran zu ermöglichen. Damit demonstrierte sie die Entschlossenheit der EU, am JCPOA festzuhalten.

Am 6. Juni verabschiedete die Europäische Kommission Aktualisierungen der Blocking-Verordnung und des Außenmandats der EIB, die nach Ablauf der zweimonatigen Frist für Einwände am Dienstag, 7. August, in Kraft treten.

Am 6. Juli fand in Wien auf Ministerebene ein Treffen der Gemeinsamen JCPOA-Kommission unter Vorsitz der Hohen Vertreterin/Vizepräsidentin Federica Mogherini statt, an dem die EU, die E3-Länder (Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich), Russland, China und Iran teilnahmen. Alle übrigen Parteien des Abkommens bekräftigten ihre Entschlossenheit zu einer weiteren vollständigen Umsetzung des Atomabkommens. Sie befürworteten die jüngsten Bemühungen um eine Normalisierung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit Iran und würdigten auch die Bemühungen der EU um die Aktualisierung der Blocking-Verordnung zum Schutz von EU-Unternehmen.

Kommission gewährt Landwirten zusätzliche Hilfe wegen Dürre

Kornfeld 300Die Europäische Kommission steht den europäischen Landwirten in diesem Sommer, der von extremer Dürre geprägt ist, zur Seite. Die Landwirte können ihre Direktzahlungen und Zahlungen für die ländliche Entwicklung im Voraus erhalten. Außerdem können sie flexibler die Flächen nutzen, die normalerweise nicht für die Produktion gedacht sind, um so ihre Tiere füttern zu können. Die anhaltende Dürre in mehreren EU-Ländern hat erhebliche Auswirkungen auf das Ackerland und den Zugang zu Futtermitteln, was sich auf die Tierhaltung auswirken könnte.

Darüber hinaus wirkt sich die Reduzierung des Futtermittels insbesondere auch langfristig auf die Einkommen der Viehzüchter aus. Der für Landwirtschaft zuständige Kommissar Phil Hogan sagte: "Ich bin sehr beunruhigt über dies anhaltenden klimatischen Entwicklungen. Ich habe mit einer Reihe von Ministern aus den betroffenen Ländern Kontakt aufgenommen, um über die aktuelle Situation und die Einschätzungen der Auswirkungen zu sprechen. Die Kommission ist wie immer bereit, betroffene Landwirte mit einer Reihe von Instrumenten wie höheren Vorauszahlungen, Ausnahmen von ökologischen Vorgaben und staatlichen Beihilfen zu unterstützen. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) bietet bereits ein Sicherheitsnetz für Landwirte, die mit unvorhersehbaren Ereignissen zu kämpfen haben. Ich fordere die Mitgliedstaaten auf, alle möglichen Aktionen und Maßnahmen im Rahmen unserer Gesetzgebung zu prüfen."

Es wurden zwei spezifische Beschlüsse gefasst, um die Landwirte bei der Bewältigung von Dürren zusätzlich zu der Gemeinsamen Agrarpolitik zu unterstützen:
- Höhere Vorauszahlungen: Landwirte können bis zu 70 Prozent ihrer Direktzahlungen und 85 Prozent der Zahlungen im Rahmen der ländlichen Entwicklung bereits ab Mitte Oktober 2018 erhalten, anstatt, wie ursprünglich geplant, im Dezember.
- Ausnahmen von den spezifischen Ökologisierungsanforderungen insbesondere bezüglich Anbaudiversifizierung der Regeln für im Umweltinteresse genutzte brachliegende Flächen, um eine Nutzung dieser Flächen zur Tierfutterproduktion zu erlauben. Auch die Annahme weiterer Ausnahmeregelungen wird erwogen, um mehr Flexibilität bei der Futterproduktion zu ermöglichen. Diese Maßnahmen werden insbesondere den Viehzüchtern zugutekommen.

Bestehende Unterstützung im Rahmen der GAP
Nach den geltenden Vorschriften für staatliche Beihilfen in der Landwirtschaft können Beihilfen in Höhe von bis zu 80 Prozent der durch Dürre verursachten Schäden (oder bis zu 90 Prozent in Gebieten mit naturbedingten Benachteiligungen) unter bestimmten Bedingungen bereitgestellt werden. Der Kauf von Futtermitteln kann als Sachschaden oder Einkommensverlust eingestuft werden.
Schadenersatz kann auch ohne Anmeldung bei der Kommission gewährt werden (die so genannte "De-minimis-Beihilfe"). Die Mitgliedstaaten können Beihilfen von bis zu 15 000 Euro je Bauer über einen Zeitraum von drei Jahren gewähren.
Was die Entwicklung des ländlichen Raums anbelangt, so sind in der derzeitigen GAP folgende Möglichkeiten vorgesehen:
- Erkennt ein Mitgliedstaat die Dürre als "Naturkatastrophe" an, so kann er Folgendes vorsehen: Unterstützung von bis zu 100 Prozent für die Wiederherstellung des durch die Dürre geschädigten landwirtschaftlichen Potenzials. Das Geld kann für Investitionen wie z.B. die Wiederansiedlung von Weiden verwendet werden. Diese Maßnahme kann nachträglich aktiviert werden;
- Die Landwirte können ihre jeweiligen nationalen Behörden über außergewöhnliche Umstände informieren und können von ihrem Mitgliedstaat von ihren Verpflichtungen im Rahmen verschiedener Systeme befreit werden. Die Landwirte dürfen beispielsweise Pufferstreifen (die Dinger heißen tatsächlich so) für Futtermittel verwenden;
- Die Mitgliedstaaten können die Landwirte durch Risikomanagementinstrumente unterstützen. Zum Beispiel können sie einen finanziellen Beitrag Investmentfonds leisten, um den betroffenen Landwirten einen finanziellen Ausgleich zu zahlen. Zudem werden Landwirte, die einen Einkommensverlust von mehr als 30 Prozent ihres durchschnittlichen Jahreseinkommens erleiden, eine finanzielle Entschädigung erhalten.

Die Mitgliedstaaten haben die Möglichkeit, ihr Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums einmal jährlich zu ändern, um eine der oben genannten Maßnahmen aufzunehmen.

Zusätzlich zu diesen Maßnahmen und der kontinuierlichen Überwachung der Dürre-SituationDiesen Link in einer anderen Sprache aufrufenEN••• und ihrer Folgen mit europäischen Satelliten steht die Kommission in Kontakt mit allen Mitgliedstaaten, um aktualisierte Informationen über die Auswirkungen der Frühjahrs- und Sommerdürre auf ihre Landwirte zu erhalten. Die Informationen, die bis zum 31. August zu liefern sind/geliefert werden müssen, dienen der Beurteilung der Angemessenheit der Maßnahmen und der Reaktion der Kommission und als Grundlage für Entscheidungen über Änderungen der Maßnahmen oder den Erlass zusätzlicher Maßnahmen.

EU-Nachrichten Nr. 14 vom 26.07.2018

EU-Nachrichten Nr. 14

Marktmacht bei Android missbraucht
Kartellstrafe von 4,34 Mrd. Euro für Google
Um den Wettbewerb zu schützen und die Auswahlmöglichkeiten der Nutzer von Smartphone-Anwendungen zu bewahren, hat sich die EU-Kommission erneut mit einem Großen der Internet-Branche angelegt. Wegen eines Verstoßes gegen das EU-Kartellrecht verhängte sie gegen Google eine Rekordstrafe von 4,34 Mrd. Euro. Der US-Konzern habe mit illegalen Praktiken seine marktbeherrschende Stellung bei allgemeinen Internet-Suchdiensten gefestigt, lautet der Vorwurf.

Kurz & Knapp
Brexit-Verhandlungen
Noch immer schwierige Fragen offen

Im Fokus
Bilanz des „Juncker-Plans“
Mehr Investitionen ermöglicht als erwartet

Juncker in Washington
Überraschende Einigung im Handelsstreit

Die EU-Nachrichten verabschieden sich in die Sommerpause.
Die nächste Ausgabe erscheint am 13. September 2018.

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Präsident Juncker trifft US-Präsident Trump in Washington

Flagge EU USA2 300Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trifft heute (Mittwoch) US-Präsident Donald J. Trump in Washington. Juncker will bei der Unterredung die transatlantischen Handelsbeziehungen und den Aufbau einer stärkeren Wirtschaftspartnerschaft in den Mittelpunkt stellen. „Ich bin der Auffassung, dass wir einen Handelskrieg vermeiden müssen“, sagte Juncker gestern Abend in einem Interview mit dem ZDF.

„Wir brauchen keine zusätzlichen Erhöhungen der Zölle, sondern eine Beruhigung der Gesamtlage.“ Juncker machte klar: „Wir sitzen hier nicht auf der Anklagebank.“ Falls der US-Präsident nicht von den geplanten Zusatzzöllen auf Autoimporte absehen werde, sei die EU bereit, adäquate Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Nach dem Treffen mit Trump wird Juncker eine Rede zu den transatlantischen Beziehungen halten, die ab 22 Uhr MESZ live auf EbS übertragen wird.

Bei dem Treffen im Weißen Haus geht es ferner um die Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik, Terrorismusbekämpfung, Energiesicherheit und Wirtschaftswachstum.

Der Kommissionspräsident wird bei seiner Reise von Handelskommissarin Cecilia Malmström begleitet. Sie hatte sich gestern (Dienstag) mit dem Sprecher des US-Repräsentantenhauses, Paul Ryan, mit der Abgeordneten der Demokratischen Partei, Nancy Pelosi, sowie weiteren US-Abgeordneten und Senatoren getroffen. Die Gespräche über die transatlantischen Handelsbeziehungen seien gut verlaufen, twitterte Malmström anschließend.

Das Weiße Haus hatte den Kommissionspräsidenten nach Washington  eingeladen. Er wird um 19.30 Uhr (MESZ) Donald Trump treffen und anschließend um 22.00 Uhr  MESZ am Zentrum für strategische und internationale Studien (CSIS) eine Rede zu den transatlantischen Beziehungen halten. Die Rede wird live auf Europe by Satellite übertragen.

Die Vereinigten Staaten erheben seit dem 1. Juni 2018 auf Stahl- und Aluminiumimporte aus der EU zusätzliche Zölle in Höhe von 25 Prozent bzw. 10 Prozent. Die EU hatte bis zuletzt Gespräche geführt, um dies zu verhindern. Sie hat daraufhin mit Gegenmaßnahmen im Rahmen der WTO-Regeln reagiert, die u. a. ab dem 22. Juni in Kraft sind. Nun droht die US-Administration mit weiteren Zusatzzöllen auf Autoimporte aus der EU.

EU-Hilfe für von verheerenden Bränden betroffenen Länder

Waldbrand2 300Neben Sonnenbaden, Freibad und jede Menge Eis bringt der diesjährige Hochsommer Europa vor allem eines: schreckliche Waldbrände. Das trockene Holz der Wälder steht schon beim kleinsten Funken in Flammen. 50 Menschen kamen in den letzten Tagen allein in Griechenland wegen Waldbränden ums Leben. Gemeinsam wollen die EU-Staaten den betroffenen Ländern helfen.

Im Kampf gegen die verheerenden Brände in Griechenland, Schweden und Lettland hat die EU am Dienstag, 24. Juli, weitere Unterstützung zugesagt. Griechenland bat die EU gestern Abend um Unterstützung durch das EU-Katastrophenschutzverfahren. Zypern, Spanien und Bulgarien haben umgehend konkrete Hilfsangebote gemacht, darunter Flugzeuge, Feuerwehrleute, Sanitäter und Fahrzeuge. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sprach den Angehörigen und Freunden der Opfer der Waldbränden in Griechenland sein Beileid aus.

In einem Brief an Premierminister Alexis Tsipras schrieb Juncker: „Schweren Herzens habe ich erfahren, dass viele Menschen bei den verheerenden Bränden in Athen, Griechenland, auf tragische Weise ihr Leben verloren haben. In diesen schwierigen Zeiten stehen wir Seite an Seite mit dem griechischen Volk und den Behörden, und ich würdige die unermüdlichen und mutigen Bemühungen der Rettungskräfte. “

Der für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Kommissar Christos Stylianides reist heute nach Athen und wird mit den griechischen Katastrophenschutzbehörden zusammentreffen, um die Hilfe der EU zu koordinieren.

Das von der Europäischen Kommission eingerichtete Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) arbeitet rund um die Uhr und steht in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden.

Schweden wird weiterhin mit Flugzeugen, Feuerwehrleuten und Fahrzeugen unterstützt, die bereits in den betroffenen Gebieten im Einsatz sind. Für Lettland wurde das Kopernikus-Satellitensystem der EU aktiviert, um die nationalen Behörden bei der Notfallkartierung der Risikogebiete zu unterstützen. Die Kommission wird mit den am EU-Katastrophenschutzverfahren beteiligten Staaten in Kontakt bleiben, um jede mögliche weitere Hilfe zu leisten.

Das EU-Katastrophenschutzverfahren erleichtert die Zusammenarbeit von insgesamt 34 europäischen Staaten (28 EU-Mitgliedstaaten, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Norwegen, Montenegro, Serbien und die Türkei) bei der Katastrophenbewältigung. Die Europäische Kommission koordiniert freiwillige Angebote der Teilnehmerstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens.

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Katastrophenschutzmaßnahmen der EU durch rescEU zu stärken. Der rescEU-Vorschlag ist ein zentraler Bestandteil der Agenda von Präsident Juncker für ein Europa, das schützt.

Das Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen der Kommission überwacht laufend die Gefahr der Waldbrände in ganz Europa.

EU unterstützt Schweden bei Bekämpfung der Waldbrände

Waldbrand 300Die Europäische Union hat ihren Katastrophenschutz zur Bekämpfung der verheerenden Waldbrände in Schweden erhöht. Bisher wurden 7 Löschflugzeuge, 7 Hubschrauber, 60 Fahrzeuge und mehr als 340 Feuerwehrleute von Italien, Frankreich, Deutschland, Litauen, Dänemark, Portugal, Polen und Österreich angeboten.

Schweden hatte am 16. Juli über das EU-Katastrophenschutzverfahren um Hilfe ersucht.
„Wir haben rund um die Uhr gearbeitet, um Schweden zu helfen. Das ist unsere Pflicht in einem Europa, das schützt und bürgernah ist“, sagte der für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Kommissar Christos Stylianides. „In der vergangenen Woche und am Wochenende wurde eine Rekordhöhe an EU-Unterstützung mobilisiert. Die Brände in Schweden zeigen, dass der Klimawandel real ist und kein Land gegen Naturkatastrophen immun ist. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, die Katastrophenschutzmaßnahmen der EU durch rescEU zu verstärken, damit die Mitgliedstaaten bei mehreren Katastrophen besser gerüstet sind."

Die EU leistet bereits seit Anfang vergangener Woche Unterstützung für die schwedischen Behörden mit Feuerlöschflugzeugen aus Italien und Frankreich, Hubschraubern aus Deutschland und Litauen sowie Feuerwehrleuten und Fahrzeugen aus Polen und Dänemark. Das EU-Katastrophenschutzverfahren erleichtert die Zusammenarbeit von insgesamt 34 europäischen Staaten (28 EU-Mitgliedstaaten, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Norwegen, Montenegro, Serbien und die Türkei) bei der Katastrophenbewältigung. Die Europäische Kommission koordiniert freiwillige Angebote der Teilnehmerstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens.

 Der rescEU-Vorschlag ist ein zentraler Bestandteil der Agenda von Präsident Juncker für ein Europa, das schützt. Das Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen der Kommission überwacht die Lage in Schweden und die Waldbrandgefahr in ganz Europa genau.