EU-Hilfe für von verheerenden Bränden betroffenen Länder

Waldbrand2 300Neben Sonnenbaden, Freibad und jede Menge Eis bringt der diesjährige Hochsommer Europa vor allem eines: schreckliche Waldbrände. Das trockene Holz der Wälder steht schon beim kleinsten Funken in Flammen. 50 Menschen kamen in den letzten Tagen allein in Griechenland wegen Waldbränden ums Leben. Gemeinsam wollen die EU-Staaten den betroffenen Ländern helfen.

Im Kampf gegen die verheerenden Brände in Griechenland, Schweden und Lettland hat die EU am Dienstag, 24. Juli, weitere Unterstützung zugesagt. Griechenland bat die EU gestern Abend um Unterstützung durch das EU-Katastrophenschutzverfahren. Zypern, Spanien und Bulgarien haben umgehend konkrete Hilfsangebote gemacht, darunter Flugzeuge, Feuerwehrleute, Sanitäter und Fahrzeuge. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sprach den Angehörigen und Freunden der Opfer der Waldbränden in Griechenland sein Beileid aus.

In einem Brief an Premierminister Alexis Tsipras schrieb Juncker: „Schweren Herzens habe ich erfahren, dass viele Menschen bei den verheerenden Bränden in Athen, Griechenland, auf tragische Weise ihr Leben verloren haben. In diesen schwierigen Zeiten stehen wir Seite an Seite mit dem griechischen Volk und den Behörden, und ich würdige die unermüdlichen und mutigen Bemühungen der Rettungskräfte. “

Der für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Kommissar Christos Stylianides reist heute nach Athen und wird mit den griechischen Katastrophenschutzbehörden zusammentreffen, um die Hilfe der EU zu koordinieren.

Das von der Europäischen Kommission eingerichtete Zentrum für die Koordination von Notfallmaßnahmen (Emergency Response Coordination Centre, ERCC) arbeitet rund um die Uhr und steht in ständigem Kontakt mit den zuständigen Behörden.

Schweden wird weiterhin mit Flugzeugen, Feuerwehrleuten und Fahrzeugen unterstützt, die bereits in den betroffenen Gebieten im Einsatz sind. Für Lettland wurde das Kopernikus-Satellitensystem der EU aktiviert, um die nationalen Behörden bei der Notfallkartierung der Risikogebiete zu unterstützen. Die Kommission wird mit den am EU-Katastrophenschutzverfahren beteiligten Staaten in Kontakt bleiben, um jede mögliche weitere Hilfe zu leisten.

Das EU-Katastrophenschutzverfahren erleichtert die Zusammenarbeit von insgesamt 34 europäischen Staaten (28 EU-Mitgliedstaaten, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Norwegen, Montenegro, Serbien und die Türkei) bei der Katastrophenbewältigung. Die Europäische Kommission koordiniert freiwillige Angebote der Teilnehmerstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens.

Die Kommission hat vorgeschlagen, die Katastrophenschutzmaßnahmen der EU durch rescEU zu stärken. Der rescEU-Vorschlag ist ein zentraler Bestandteil der Agenda von Präsident Juncker für ein Europa, das schützt.

Das Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen der Kommission überwacht laufend die Gefahr der Waldbrände in ganz Europa.

EU unterstützt Schweden bei Bekämpfung der Waldbrände

Waldbrand 300Die Europäische Union hat ihren Katastrophenschutz zur Bekämpfung der verheerenden Waldbrände in Schweden erhöht. Bisher wurden 7 Löschflugzeuge, 7 Hubschrauber, 60 Fahrzeuge und mehr als 340 Feuerwehrleute von Italien, Frankreich, Deutschland, Litauen, Dänemark, Portugal, Polen und Österreich angeboten.

Schweden hatte am 16. Juli über das EU-Katastrophenschutzverfahren um Hilfe ersucht.
„Wir haben rund um die Uhr gearbeitet, um Schweden zu helfen. Das ist unsere Pflicht in einem Europa, das schützt und bürgernah ist“, sagte der für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Kommissar Christos Stylianides. „In der vergangenen Woche und am Wochenende wurde eine Rekordhöhe an EU-Unterstützung mobilisiert. Die Brände in Schweden zeigen, dass der Klimawandel real ist und kein Land gegen Naturkatastrophen immun ist. Aus diesem Grund hat die Kommission vorgeschlagen, die Katastrophenschutzmaßnahmen der EU durch rescEU zu verstärken, damit die Mitgliedstaaten bei mehreren Katastrophen besser gerüstet sind."

Die EU leistet bereits seit Anfang vergangener Woche Unterstützung für die schwedischen Behörden mit Feuerlöschflugzeugen aus Italien und Frankreich, Hubschraubern aus Deutschland und Litauen sowie Feuerwehrleuten und Fahrzeugen aus Polen und Dänemark. Das EU-Katastrophenschutzverfahren erleichtert die Zusammenarbeit von insgesamt 34 europäischen Staaten (28 EU-Mitgliedstaaten, ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien, Island, Norwegen, Montenegro, Serbien und die Türkei) bei der Katastrophenbewältigung. Die Europäische Kommission koordiniert freiwillige Angebote der Teilnehmerstaaten im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens.

 Der rescEU-Vorschlag ist ein zentraler Bestandteil der Agenda von Präsident Juncker für ein Europa, das schützt. Das Zentrum für die Koordinierung von Notfallmaßnahmen der Kommission überwacht die Lage in Schweden und die Waldbrandgefahr in ganz Europa genau.

Kommission verhängt weitere Strafzölle auf Stahlimporte

Euro 600Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 18. Juli, ihre Schutzmaßnahmen auf Importe einer Reihe von Stahlerzeugnissen aus Drittstaaten ausgeweitet.  Sie verhängte vorläufige Strafzölle auf Stahl, der auf Grund der kürzlich eingeführten US-Zölle aus anderen Ländern auf den EU-Markt umgeleitet wird.

Die Schutzmaßnahmen treten am Donnerstag, dem 19. Juli, in Kraft. Die traditionellen Einfuhren von Stahlerzeugnissen sind davon nicht betroffen.

„Die US-Zölle auf Stahlerzeugnisse führen zu Handelsumlenkungen, die den Stahlerzeugern und Arbeitnehmern in der EU schweren Schaden zufügen können. Wir haben keine andere Wahl, als vorläufige Schutzmaßnahmen einzuführen, um unsere heimische Industrie vor einem Anstieg der Einfuhren zu schützen“, sagte Handelskommissarin Cecilia Malmström dazu.

„Diese Maßnahmen stellen jedoch sicher, dass der EU-Markt offen bleibt und die traditionellen Handelsströme erhalten bleiben. Ich bin überzeugt, dass die Interessen der EU-Erzeuger und der Stahlverbraucher, wie der Automobilindustrie und des Bausektors, die auf Einfuhren angewiesen sind, in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen. Wir werden die Stahlimporte weiter beobachten, um spätestens Anfang nächsten Jahres eine endgültige Entscheidung zu treffen“, betonte Malmström weiter.

Die vorläufigen Maßnahmen betreffen 23 Kategorien von Stahlerzeugnissen und werden in Form eines Zollkontingents (TRQ) durchgeführt. Für jede der 23 Kategorien werden Zölle in Höhe von 25 Prozent erst dann erhoben, wenn die Einfuhren den Durchschnitt der Einfuhren der letzten drei Jahre übersteigen. Die Quote wird nach dem Windhundverfahren zugeteilt, d.h. zum jetzigen Zeitpunkt nicht von den einzelnen Ausfuhrländern. Diese Maßnahmen gelten für alle Länder, mit Ausnahme einiger Entwicklungsländer mit begrenzten Ausfuhren in die EU. Aufgrund der engen wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der EU und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) (Norwegen, Island und Liechtenstein) wurden sie ebenfalls von den Maßnahmen ausgenommen. Diese Ausnahmen sind sowohl mit den bilateralen als auch mit den multilateralen Verpflichtungen der EU im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) vereinbar.

Die vorläufigen Schutzmaßnahmen können maximal 200 Tage gelten. Alle interessierten Parteien werden nun Gelegenheit haben, zu den bisherigen Ergebnissen der Untersuchung Stellung zu nehmen. Die Kommission wird diese Bemerkungen berücksichtigen, um spätestens Anfang 2019 zu ihrem endgültigen Abschluss zu gelangen. Wenn alle Bedingungen erfüllt sind, können endgültige Schutzmaßnahmen eingeführt werden.

Zusätzlich zu den heute angekündigten Schutzmaßnahmen umfasst die dreigleisige Reaktion der EU auf die US-Zölle auf Stahl und Aluminium auch Ausgleichsmaßnahmen für die US-Einfuhren, die am 20. Juni eingeführt wurden, sowie eine am 1. Juni eingeleitete Klage bei der WTO.

 

„Ein Meilenstein für den Welthandel“ - Partnerschaft zwischen Japan und EU

JapanDie Europäische Union und Japan haben am Dienstag, 17. Juli, in Tokio das bislang größte von der EU ausgehandelte Handelsabkommen sowie ein strategisches Partnerschaftsabkommen unterzeichnet.

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den beiden großen Volkswirtschaften ist ein klares Signal für Multilateralismus und fairen, regelbasierten Welthandel. „Heute ist ein historischer Tag für unsere langjährige Partnerschaft. Die heutige Unterzeichnung des Wirtschaftspartnerschaftsabkommens zwischen der EU und Japan ist ein Meilenstein für den Welthandel, und ich freue mich, dass wir erstmals ein Abkommen über eine strategische Partnerschaft unterzeichnet haben, das unsere Zusammenarbeit auf eine höhere Ebene stellt“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker in Tokio.

„Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen wird sich weit über unsere Küsten hinaus auswirken. Zusammen geben wir eine Erklärung über die Zukunft des freien und fairen Handels ab. Wir zeigen, dass wir stärker und besser dastehen, wenn wir zusammenarbeiten, und wir werden mit gutem Beispiel vorangehen und zeigen, dass es beim Handel nicht nur um Zölle und Schranken geht, sondern um Werte, Prinzipien und die Suche nach einer guten Lösung für alle. Wir sind der Auffassung, dass Protektionismus nicht Schutz bedeutet – und es keine Einheit geben kann, wo Unilateralismus herrscht“, fügte Juncker an.

Die Ausführungen von Präsident Juncker auf der Pressekonferenz im Anschluss an das Gipfeltreffen stehen online in voller Länge zur Verfügung. Die Europäische Union und Japan gaben eine Gemeinsame Gipfelerklärung ab.

Für einen offenen, fairen und Win-win-Handel

Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan ist das bisher umfangreichste, das von der Europäischen Union jemals ausgehandelt wurde. Es schafft eine offene Handelszone mit mehr als 600 Millionen Menschen und fast einem Drittel des weltweiten BIP. Es wird die überwiegende Mehrheit der 1 Mrd. Euro an Zöllen, die jährlich von EU-Unternehmen, die nach Japan exportieren, entrichtet werden, abschaffen und dazu führen, dass eine Reihe seit langem bestehender rechtlicher Hindernisse, z. B. für Autos, beseitigt werden. Außerdem wird durch das Abkommen der japanische Markt mit 127 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern für wichtige landwirtschaftliche EU-Ausfuhren geöffnet, und die Möglichkeiten für EU-Ausfuhren in einer ganzen Reihe weiterer Sektoren werden erhöht. Dem Abkommen liegen die höchsten Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutzstandards zugrunde und es enthält ein eigenes Kapitel über nachhaltige Entwicklung. Es handelt sich um das erste von der Europäischen Union ausgehandelte Handelsabkommen, das ein spezifisches Engagement für das Pariser Klimaschutzübereinkommen enthält.

Vereinbarung über Schaffung des weltweit größten Raums für sicheren Datenverkehr

Ergänzend zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen haben die EU und Japan haben heute ihre Gespräche über ein beiderseits angemessenes Datenschutzniveau erfolgreich abgeschlossen. Sie haben sich darauf verständigt, die Datenschutzsysteme der jeweils anderen Seite als „gleichwertig“ anzuerkennen, sodass Daten zwischen der EU und Japan sicher fließen können. Aufbauend auf einem hohen Schutzniveau für personenbezogene Daten wird durch diesen Angemessenheitsbeschluss der weltweit größte Raum für sichere Datenübertragung geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger der EU werden bei einer Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten nach Japan in den Genuss eines starken Schutzes kommen, der im Einklang mit den EU-Datenschutzstandards steht.

Jede Seite wird nun ihre jeweiligen internen Verfahren für die Annahme ihrer Angemessenheitsfeststellung einleiten. Im Falle der EU gehören dazu die Einholung einer Stellungnahme des Europäischen Datenschutzausschusses sowie die Zustimmung eines Ausschusses, der sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten zusammensetzt. Sobald dieses Verfahren abgeschlossen ist, wird die Kommission den Angemessenheitsbeschluss in Bezug auf Japan annehmen.

Abkommen über eine strategische Partnerschaft für wirklich strategische Partner

Die Europäische Union und Japan sind gleichgesinnte Partner, die sowohl bilateral als auch in multilateralen Foren wie den Vereinten Nationen und der G7 zusammenarbeiten. Das heute von Präsident Juncker‚ Präsident Tusk und Premierminister Abe ebenfalls unterzeichnete Abkommen wird die Beziehungen zwischen der EU und Japan vertiefen und stärken, indem ein übergreifender und verbindlicher Rahmen für eine verstärkte Zusammenarbeit geschaffen wird.

„In der heutigen Welt kann kein Land die globalen Herausforderungen, mit denen wir konfrontiert sind, alleine bewältigen“, erklärte die Hohe Vertreterin  der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini im Vorfeld des Gipfels. „Japan ist ein Land, mit dem wir bereits in vielen Bereichen zusammenarbeiten, von der Friedenskonsolidierung bis hin zur Entnuklearisierung, von der Terrorismusbekämpfung bis hin zu einem wirksamen Multilateralismus. Das Abkommen über eine strategische Partnerschaft wird es uns ermöglichen, diese Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen zu verstärken,“

Ein Factsheet zum Abkommen über eine strategische Partnerschaft ist online verfügbar, ebenso wie Informationen über die Unterstützung seiner Umsetzung im Rahmen des Partnerschaftsinstruments.

Darüber hinaus erörterten die Staats- und Regierungschefs auf dem Gipfel regionale und außenpolitische Fragen wie die Lage auf der koreanischen Halbinsel, den Konflikt in der Ostukraine und die rechtswidrige Annexion der Krim und Sewastopols sowie die Verpflichtung zur Wahrung des Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplans, unter anderem der Atomvereinbarung mit Iran. Wie im Abkommen über die strategische Partnerschaft vorgesehen, haben die Staats- und Regierungschefs auch das gemeinsame Engagement für die Stärkung der Zusammenarbeit in globalen Fragen erörtert und das gemeinsame Eintreten der EU und Japans für eine auf Regeln basierende internationale Ordnung mit Multilateralismus, Demokratie, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen, offenen Märkten und einem globalen Handelssystem mit der Welthandelsorganisation im Kern bekräftigt.

EU-China-Gipfel: Fortschritte beim Investitionsabkommen

Flagge EU China 300Beim 20. EU-China-Gipfel haben sich die EU und China in einer Gemeinsamen Erklärung zu einer multilateralen, regelbasierten Ordnung mit den Vereinten Nationen und einem offenen, regelbasiertem Handelssystem mit der WTO bekannt.

„Ich war immer überzeugt vom Potenzial der Partnerschaft zwischen der EU und China. Und in der heutigen Welt ist die Partnerschaft wichtiger denn je“, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am Montag, 16. Juli, nach dem Treffen in Peking.

Gemeinsam mit Ratspräsident Donald Tusk hat Juncker an dem Gipfel mit dem chinesischen Ministerpräsidenten Li Keqiang teilgenommen. Juncker begrüßte zudem den Austausch von Angeboten beim Umfassenden Investitionsabkommen. Dies sein ein wichtiger Schritt, aber nur der erste. Man brauche ein Abkommen, das die gemeinsamen Ziele erfülle und Investoren auf beiden Seiten berechenbaren und langfristigen Zugang zu den beiden Märkten gäbe, sagte Juncker bei der abschließenden Pressekonferenz.

In der Gemeinsamen Erklärung sprechen sich beide Seiten darüber hinaus für ein Festhalten an dem Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan (JCPOA) mit dem Iran und der vollen und wirksamen Umsetzung des Pariser Abkommens zum Klimaschutz aus.

Europa ist der größte Handelspartner Chinas und China der zweitgrößte Handelspartner Europas. Der Warenverkehr zwischen der EU und China hat einen Wert von über 1,5 Mrd. Euro pro Tag.

Allein im vergangenen Jahr exportierte Europa Waren im Wert von 198 Mrd. Euro und Dienstleistungen im Wert von 38 Mrd. Euro nach China.

EU-Nachrichten Nr. 13 vom 12.07.2018

EU-Nachrichten Nr. 13

Erfolgsprojekt Zollunion wird 50 Jahre alt
Handel fördern und Verbraucher schützen
Am 1. Juli 1968 hörten die damals sechs Mitgliedstaaten der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) auf, Zölle auf die miteinander gehandelten Waren zu erheben und schafften alle Einfuhrbeschränkungen ab. Ein gemeinsamer Zolltarif ersetzte die nationalen Zölle auf Einfuhren aus Drittstaaten. Es war die Geburtsstunde der Europäischen Zollunion, eines weltweit einzigartigen Verbunds, der die heute 28
EU-Staaten zu einem der größten Handelsräume der Welt gemacht hat.

Kurz & Knapp
Taskforce für Subsidiarität
Mehr Mitspracherecht für nationale Behörden

Im Fokus
EU-Verteidigungspolitik
Kooperation mit der NATO soll fortgesetzt und ausgebaut werden

Österreichs Ratspräsidentschaft
Motto: „Ein Europa, das schützt"

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Kommission geht gegen Weichmacher in Kunstoffen vor

Spielzeug 300Die Kommission hat am Mittwoch, 11. Dezember, weitere Maßnahmen ergriffen, um Verbraucher besser vor giftigen Stoffen zu schützen. So soll das Inverkehrbringen von Produkten eingeschränkt werden, die folgende vier Phthalate enthalten: DEHP, DBP, BBP und DIBP.

Phthalate werden häufig als Kunststoff-Weichmacher eingesetzt und finden sich in einer Vielzahl von Produkten des täglichen Lebens, von Spielzeug bis hin zu Sportgeräten. Verbraucher können einem dieser Phthalate oder ihrer Kombination durch verschiedene Quellen ausgesetzt werden, z. B. durch Einnahme von Nahrungsmitteln und Staub, Einatmen von Gegenständen in den Mund, Einatmen von Luft und Staub in Innenräumen sowie durch Staub und Gegenstände, die mit Schleimhäuten und Haut in Berührung kommen.

Gemäß der im REACH-Ausschuss vorgeschlagenen Beschränkung dürfen die vier Phthalate nicht in Erzeugnissen enthalten sein, die von Verbrauchern verwendet werden oder in Innenräumen in einer Konzentration von 0,1 Gew.-Prozent oder mehr einzeln oder in beliebiger Kombination in einem plastifizierten Material erhältlich sind. Der Beschränkungsvorschlag berücksichtigt die kumulativen Auswirkungen und die kombinierte Exposition gegenüber den 4 Phthalaten aus verschiedenen Erzeugnissen.

Der REACH-Ausschuss, der sich aus Experten aller Mitgliedstaaten zusammensetzt, unterstützte die von der Kommission vorgeschlagene Maßnahme einstimmig. Das Europäische Parlament und der Rat haben nun drei Monate Zeit, um die Maßnahme vor ihrer Annahme durch die Kommission zu prüfen. Die Beschränkung wird dann im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht und gilt 18 Monate nach Inkrafttreten für Produkte, die sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU hergestellt werden.

„REACH“ ist die europäische Verordnung über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe. Sie trat 2007 in Kraft und ersetzte den früheren Rechtsrahmen für Chemikalien in der EU, der in den späten 1960er und den 1970er Jahren eingeführt worden war. Grundsätzlich gilt REACH für praktisch alle chemischen Stoffe.

191 Millionen Euro für humanitärer Hilfe für die Länder der Sahelzone

Kornfeld 300Angesichts der schlimmsten Nahrungsmittel- und Ernährungskrise in der Sahelzone in den vergangenen fünf Jahren und der anhaltenden Unsicherheit hat die Kommission am Dienstag, 10. Juli, ein humanitäres Hilfspaket im Wert von 191,3 Mio. Euro angekündigt.

„Die Nahrungsmittelkrise in den Ländern der Sahelzone verschärft sich, deshalb ist keine Zeit zu verlieren. Unsere EU-Hilfe ist für die am stärksten von der Krise betroffenen Menschen gedacht. Unsere neue Hilfe soll mehr als 1,1 Millionen Menschen erreichen, die Nahrungsmittelsoforthilfe benötigen, und die Behandlung von über 650.000 schwer unterernährten Kindern unterstützen“, erklärte der für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige EU-Kommissar, Christos Stylianides.

Die heute angekündigte Hilfe wird acht Ländern der Region zugutekommen: Burkina Faso, Tschad, Kamerun, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria und Senegal. EU-Mittel werden ferner in Initiativen zur Verringerung des Katastrophenrisikos fließen, die der Bevölkerung dabei helfen können, sich besser auf Naturkatastrophen vorzubereiten.

Die Europäische Union ist einer der größten Geber humanitärer Hilfe für die Sahelzone. Im Jahr 2017 hat die EU für die Bevölkerung in der Region humanitäre Hilfe in Höhe von 240,8 Mio. Euro bereitgestellt, u. a. für die lebensnotwendige Nahrungsmittelhilfe für schutzbedürftige Haushalte, die Behandlung stark unterernährter Kinder sowie medizinische Versorgung, Wasser- und Sanitärversorgung, Unterkünfte und Schutz.

Aufschlüsselung der Mittel:

Land

Mittelzuweisung

Burkina Faso

11 095 000

Tschad

40 200 000

Kamerun

13 900 000

Mali

35 350 000

Mauretanien

11 405 000

Niger

32 250 000

Nigeria

35 300 000

Senegal

1 000 000

Regional

10 800 000

Insgesamt

191 300 000

Hintergrund

Die humanitäre Lage in der Sahelzone, die zu den ärmsten Regionen der Welt zählt, ist äußerst angespannt. Fast 11,8 Millionen Menschen in den acht Ländern der Region benötigen sofortige Nahrungsmittelhilfe, um eine akute Hungersnot zu verhindern, wobei Frauen und Kinder am stärksten betroffen sind. Bis zu 4 Millionen Kinder sind von schwerer akuter Unterernährung bedroht und benötigen lebensrettende Behandlung, das sind 20 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Situation verschlechtert sich rasch, da Tausende von Familien ihre Nahrungsmittelreserven vier Monate früher als üblich ausgeschöpft haben und die nächste Ernte erst im September ansteht.

Der humanitäre Bedarf in der Sahelzone ist enorm. Gleichzeitig fördert die EU weiterhin gemeinsame Anstrengungen mit Entwicklungspartnern, um die langfristige Resilienz in der Region zu stärken.

Die EU stellt zusammen mit ihren Mitgliedstaaten 8 Mrd. Euro für den Zeitraum 2014-2020 bereit und ist somit der größte Geber von Entwicklungshilfe für die Region.

Reiserechte und Tipps für Urlauber in Europa

Flughafen 300Das Europäische Verbraucherzentrum informiert über Reiserechte

In Nordrhein-Westfalen stehen die Sommerferien kurz bevor. Leider läuft bei der Anreise oder im Urlaub nicht immer alles reibungslos ab. Daher sollten Urlauber wissen, wo sie sich für den Fall der Fälle über ihre Reiserechte informieren können.

Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland erklärt in verschiedenen Broschüren und Apps, welche Rechte Urlauber in Europa haben und wie sie diese geltend machen. So gibt eine Broschüre darüber Auskunft, welche wichtigen rechtlichen Änderungen es bei Pauschalreisen durch Europa ab dem 1. Juli 2018 zu beachten gibt. Broschüren zum Reisen mit dem Bus oder der Bahn skizzieren zum Beispiel, wann eine Hotelübernachtung gezahlt werden muss und wie man bei Gepäckverlust vorgeht.

Diese Broschüren finden Sie auch bei EUROPE DIRECT Aachen im Grashaus, kommen Sie vorbei!

Eine App bietet Reisetipps für Jugendliche, die ohne ihre Eltern verreisen wollen.
Eine zweite App gibt zu schwierigen Urlaubssituationen konkrete Lösungsvorschläge und hat als Besonderheit die passenden Sätze in 24 europäischen Sprachen parat.

Klarstellung: EU-Japan-Abkommen führt nicht zu Wasserprivatisierung

EU Wasserqualität 300Entgegen anderslautender Behauptungen führt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan nicht zu einer Deregulierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie der  Wasser- und Abwasserversorgung. Das Vorrecht der Behörden der Mitgliedstaaten der EU, öffentliche Dienstleistungen in der öffentlichen Hand zu belassen, bleibt erhalten und keine Regierung wird zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen auf nationaler oder lokaler Ebene gezwungen. Deutschland kann wie alle anderen EU-Mitgliedstaaten auch weiterhin frei über den Schutz und Erhalt seiner Wasservorkommen entscheiden. Der Vorbehalt ist klar im EU-Japan-Abkommen geregelt.

Kein EU-Freihandelsabkommen – auch nicht das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan – zwingt nationale Regierungen zu einer Privatisierung oder Deregulierung von öffentlichen Dienstleistungen. Die Behörden der Mitgliedstaaten behalten außerdem das Recht, privat erbrachte Dienstleistungen wieder zu verstaatlichen. So werden die Menschen in Europa nach wie vor selbst darüber entscheiden, wie etwa Dienstleistungen in den Bereichen Gesundheit, Bildung und Wasserversorgung erbracht werden sollen.

Das EU-Japan-Abkommen bietet ebenso wie das EU-Kanada-Abkommen (CETA) ein hohes Schutzniveau für öffentliche Dienstleistungen wie der Wasserversorgung. Beide Abkommen sehen entsprechende Vorbehalte beim Marktzugang für den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehr vor.

Im Kanada-Abkommen gibt es für Deutschland zwei Vorbehalte (Anhang II) für Umweltdienstleistungen: einen für „Abfallwirtschaft: Abwasser (Produktklassifizierungscode CPC 9401), Abfallentsorgung (CPC 9402) und Sanitärdienstleistungen (CPC 9403)“ und einen zweiten für „Bodenmanagement (CPC 94060)“.

Im Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan wurden diese beiden Vorbehalte zu einem Vorbehalt (Anhang II Nr. 15) zusammengefasst, der sich auf „Umweltdienstleistungen: Abfall und Bodenbewirtschaftung“ bezieht, d.h. auf die Sektoren, die unter die Klassifizierungscodes 9401, 9402, 9403 und 94060 fallen. In beiden Abkommen ist der CPC-Sektor 9403 (Sanitärdienstleistungen) in Deutschland also vollständig durch einen entsprechenden Vorbehalt („policy space reservation“) abgedeckt.

Kein Handels- und Wirtschaftsabkommen der EU ist identisch, sondern ist auf den jeweiligen Partner zugeschnitten. Auch wenn die Texte der verschiedenen Abkommen nicht die exakt gleichen Artikel und Formulierungen enthalten, so basiert auch das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Japan auf dem seit langem praktiziertem Ansatz der EU zum Schutz öffentlicher Dienstleistungen in internationalen Abkommen. Die EU hat dies im Rahmen der WTO (GATS) und in allen ihren Handelsabkommen so praktiziert.

Zusammenfassend lässt sich also sagen, dass

  • die EU-Mitgliedstaaten öffentliche Monopole für eine bestimmte Dienstleistung weiterhin wahrnehmen können,
  • das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan keine Regierung zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen wie Wasserversorgung, Gesundheitsfürsorge oder Bildung zwingt,
  • die EU-Mitgliedstaaten weiterhin frei entscheiden können, welche Dienstleistungen sie öffentlich erhalten und subventionieren wollen,
  • die Negativliste der Dienstleistungsverpflichtungen daran nichts ändert; die EU hat den Mitgliedstaaten das Recht vorbehalten, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie für ihre öffentlichen Dienstleistungen für angemessen halten,
  • es den EU-Mitgliedstaaten frei steht, die kommerzielle Nutzung von Wasser für Zwecke wie die Erhaltung der natürlichen Wasserquellen zu regeln
  • darüber hinaus nichts im EU-Japan-Abkommen eine Regierung in der EU daran hindert, eine etwaige Entscheidung zur Privatisierung dieser Sektoren jederzeit rückgängig zu machen. Dieses Recht wird durch Vorbehalt 21 in Anhang II (über künftige Maßnahmen) gewährt.

 

EU-Umfrage: Soll die Sommerzeit beibehalten werden?

EU Kind Strand Ball 300Die Europäische Kommission hat eine öffentliche Umfrage zur EU-Sommerzeitregelung eingeleitet und fordert Bürgerinnen und Bürger der EU und Interessengruppen auf, ihre Ansichten zur Zeitumstellung in einem Online-Fragebogen zu äußern. Die Umfrage soll zeigen, ob die Sommerzeit für alle Mitgliedstaaten unverändert bleibt oder ob sie für die gesamte EU abgeschafft wird. Die Konsultation läuft bis zum 16. August.

Abgefragt wird unter anderem:
Welche der folgenden Alternativen würden Sie vorziehen:
Beibehaltung der derzeitigen EU-Regelung mit Zeitumstellung zwischen Sommerzeit und Winterzeit für alle EU-Mitgliedstaaten
Abschaffung der Zeitumstellung für alle EU-Mitgliedstaaten?
Falls die Zeitumstellung abgeschafft würde, welche Option würden Sie bevorzugen? Die Zeitumstellung abschaffen und stattdessen Folgendes einführen:
- ständige Sommerzeit (Uhren werden gegenüber der Winterzeit um eine Stunde vorgestellt)
- ständige Winterzeit
- keine Meinung/weiß nicht

Diese Konsultation ist Teil einer Überprüfung der EU-Sommerzeitrichtlinie, die die Kommission kürzlich eingeleitet hat, um zu bewerten, ob die Vorschriften geändert werden sollten oder nicht. Dies folgt auf die Abstimmung des Europäischen Parlaments über eine Entschließung zur Sommerzeit im Februar 2018 sowie auf Forderungen von Bürgern und bestimmten EU-Mitgliedstaaten. Zur Umfrage geht über diesen Online-Fragebogen.

EU-Investitionsplan für Drittländer fördert wirtschaftliche Entwicklung in Palästina

Wachstum Beschäftigung 300Die EU hat am 4. Juli in Palästina den EU-Investitionsplan für Drittländer gestartet und stellt erste 23,5 Mio. Euro für Investitionen zur Stärkung der Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bereit. Eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung im Westjordanland und im Gazastreifen ist ein Schlüsselfaktor, um Stabilität und Perspektiven für die palästinensische Bevölkerung zu schaffen. Der EU-Investitionsplan für Drittländer wurde im September 2017 lanciert, um die Investitionen in den Partnerländern der EU in Afrika und in der Europäischen Nachbarschaft anzukurbeln.

In Palästina bremsen Herausforderungen wie Einschränkungen des Waren- und Personenverkehrs, eine wachsende Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, hohe Arbeitslosigkeit, politische Instabilität und ein steigender Energiebedarf die wirtschaftliche Entwicklung und schrecken ausländische Investoren ab.

Über den EU-Investitionsplan für Drittländer sollen ein effizienter Energieverbrauch sowie eine erschwingliche und zuverlässige Energieerzeugung in Palästina gewährleistet werden. Außerdem sollen kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Beratungsleistungen und einem verbesserten Angebot an Finanzdienstleistungen unterstützt werden. Die Entscheidung wurde auf einer EIP-Einführungsveranstaltung in Ramallah bekannt gegeben.

Urlaubszeit: Artikelsammlung zum Thema 'Reise'

Urlaub EU 300Die Sommerferien stehen wieder vor der Tür und damit für viele auch die Urlaubszeit.

Bei den meisten drängen sich daher in diesen Tagen Fragen rund um das Reisen in der EU in den Vordergrund. Aus diesem Grund haben wir für Sie alle unsere Artikel zu diesem Thema in einer Sammlung zusammengefasst.

Zum Thema 'Reise' gelangen Sie über diesen Link: http://bit.ly/Reisen_in_der_EU

Preis der Zivilgesellschaft 2018

DE CSP2018 300Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss vergibt in diesem Jahr wieder denn Europäischen Preis der Zivilgesellschaft.

Mit dem EWSA-Preis der Zivilgesellschaft 2018 sollen herausragende Initiativen ausgezeichnet werden, die wesentlich zur Bewältigung der folgenden Herausforderungen beigetragen haben:

  • Sensibilisierung für die Vielschichtigkeit und den Reichtum der europäischen Identitäten
  • Ausschöpfung des Potenzials des kulturellen Reichtums Europas
  • Förderung des Zugangs zum europäischen Kulturerbe
  • Förderung europäischer Werte wie Achtung der Menschenwürde und der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit

Bewerbungen können bis zum 7. September 2018 eingereicht werden. Der Preis ist mit insgesamt 50.000 Euro ausgeschrieben, prämiert werden fünf Preisträger.

Parlament billigt Entwicklungsprogramm für die Verteidigungsindustrie

Polizist 300Das Europäische Parlament hat das Europäische Entwicklungsprogramm für die Verteidigungsindustrie (EDIDP) gebilligt. Das Entwicklungsprogramm für die Verteidigungsindustrie ist ein wichtiger Pfeiler des Europäischen Verteidigungsfonds, der von Präsident Juncker im September 2016 angekündigt und im Juni 2017 ins Leben gerufen wurde. Ziel ist es, die Zusammenarbeit bei der Entwicklung der Technologien und Ausrüstungen zu fördern, die zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit erforderlich sind.

Bereits im Mai hatten sich Unterhändler von Parlament und Rat auf das Programm geeinigt. Elżbieta Bieńkowska, Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, begrüßte die Entscheidung: „Die drei EU-Institutionen haben hart daran gearbeitet, eine Einigung zu erzielen, und der heute angenommene Text ist ausgewogen und umfassend und wird der europäischen Verteidigungsindustrie wirksam helfen, besser zusammenzuarbeiten.“

Durch das Programm können Projekte mit 500 Mio. Euro für 2019 und 2020 gefördert werden, die von mindestens drei Unternehmen in mindestens drei Mitgliedstaaten durchgeführt werden. Bei Prototypen können bis zu 20 Prozent der Kosten durch das Programm gedeckt werden, bei anderen Maßnahmen wie Design oder Tests bis zu 100 Prozent. Am 2. Mai hatte die Kommission im Rahmen des Kommissionsvorschlags für den nächsten langfristigen EU-Haushalt vorgeschlagen, 13 Mrd. Euro für einen vollwertigen Europäischen Verteidigungsfonds bereitzustellen.

Migration: Soforthilfe für Spanien und Griechenland

Flüchtlingszelte 300Die Europäische Kommission hat Spanien und Griechenland insgesamt 45,6 Mio. Soforthilfe zur Bewältigung der Flüchtlingssituation bereitgestellt. „Die Kommission hält weiterhin an ihrer Zusage fest, die Mitgliedstaaten zu unterstützen, die besonderem Druck ausgesetzt sind“, so Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos.

„In Spanien ist die Zahl der ankommenden Menschen im vergangenen Jahr gestiegen; wir müssen das Land daher bei der Bewältigung dieser Zahlen und der Rückführung von Personen ohne Bleiberecht stärker unterstützen. Auch Griechenland ist nach wie vor mit einem erheblichen Migrationsdruck konfrontiert, insbesondere auf den Inseln, auch wenn die Erklärung EU-Türkei erheblich dazu beigetragen hat, die Zahl der Neuankömmlinge zu senken. Mehr als 1 Mrd. Euro wurden inzwischen im Rahmen der Soforthilfe gewährt, um den Mitgliedstaaten bei der Steuerung der Migration zu helfen.“

In Spanien sollen mit der Soforthilfe in Höhe von 25,6 Mio. Euro die Aufnahmekapazitäten an der Südküste und in Ceuta und Melilla verbessert sowie die Rückführungen derer, die nicht das Recht haben, sich in der EU aufzuhalten, unterstützt werden. In Griechenland erhält das UN-Flüchtlingshilfswerk UNHCR 20 Mio. Euro zur Verbesserung der Aufnahmebedingungen für Flüchtlinge, insbesondere auf Lesbos.

Mit der heutigen Entscheidung wurde ein wichtiger Meilenstein erreicht: die Kommission hat nun insgesamt über 1 Mrd. Euro Soforthilfe zur Steuerung der Migration im Rahmen des derzeitigen Finanzrahmens (2014-2020) bereitgestellt - Unterstützung erhielten die am stärksten betroffenen Mitgliedstaaten wie Italien, Griechenland, Bulgarien, Kroatien, Deutschland, Schweden und jetzt auch Spanien.

Während der Flüchtlingskrise im Zeitraum 2015-2016 trug die finanzielle und technische Hilfe, die die EU ihren Mitgliedstaaten bereitstellte, entscheidend dazu bei, die unter Druck geratenen Mitgliedstaaten zu unterstützen, Such- und Rettungskapazitäten aufzubauen, Rückführungen zu beschleunigen und das Außengrenzenmanagement zu verbessern. Unter Berücksichtigung der bisherigen Erfahrungen hat die Kommission im Juni vorgeschlagen, die Mittel für die entscheidenden Bereiche Migration und Grenzmanagement im nächsten mehrjährigen Haushaltsrahmen der EU (2021-2027) nahezu zu verdreifachen.

Neue EU-Vorschriften garantieren weniger Bürokratie für reglementierte Berufe

Wirtschaft und Eurozeichen 300Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben neue Rechtsvorschriften unterzeichnet, um sicherzustellen, dass nationale Regeln für reglementierte Berufe keine unnötigen Hindernisse für die Freizügigkeit von Fachkräften schaffen.

Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, Kosten und Nutzen geplanter Rechtsvorschriften für reglementierte Berufe durch eine Verhältnismäßigkeitsprüfung gründlich zu bewerten. „Die neue Richtlinie wird unseren Fachkräften und insbesondere jungen Hochschulabsolventen helfen, vom Binnenmarkt zu profitieren“, sagte die für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU zuständige Kommissarin Elżbieta Bieńkowska.

Die Kommission hatte den Vorschlag im Januar 2017 als Teil eines Pakets vorgelegt, um der Dienstleistungswirtschaft der EU neuen Schwung zu verleihen. Etwa 50 Millionen Menschen, also 22 Prozent aller Erwerbstätigen in Europa, arbeiten in Berufen, deren Ausübung an den Besitz bestimmter Qualifikationen gebunden ist oder in denen das Führen eines bestimmten Titels geschützt ist, z. B. Apotheker oder Architekten. Für eine Reihe von Berufen, beispielsweise in den Bereichen Gesundheit und Sicherheit, ist die Reglementierung häufig gerechtfertigt. Es gibt jedoch zahlreiche Fälle, in denen durch übermäßig umständliche und nicht mehr zeitgemäße Vorschriften qualifizierten Bewerbern der Zugang zu Berufen unverhältnismäßig erschwert wird. Das wirkt sich auch zum Nachteil der Verbraucher aus. Für die Reglementierung oder Liberalisierung freier Berufe ist die EU nicht zuständig; dies ist nach wie vor ein Vorrecht der Mitgliedstaaten. Allerdings muss ein Mitgliedstaat nach EU-Recht nachweisen, dass neue nationale Vorschriften für Freiberufler notwendig und angemessen sind.

Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, um die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen.

Reform der EU-Urheberrichtlinie

Digitales Sicherheit 300Die EU-Regeln für den Schutz von Urheberrechten im Internet stammen aus dem J‌a‌h‌r‌ ‌2‌0‌0‌1‌. Damals platzte die Internet-Blase und niemand konnte sich vorstellen, dass Internet-Konzerne wie Facebook und Google einmal mehr wert sein könnten als Ölfirmen oder Autohersteller. Heute stammen die fünf wertvollsten Firmen der Welt aus dem Digitalsektor. Damit in Zukunft nicht nur Internet-Riesen profitieren, sondern auch Künstler und Journalisten, arbeitet das Europäische Parlament an einer Reform des EU-Urheberrechts.

Am 2‌0‌.‌ ‌J‌u‌n‌i‌ verabschiedete der Rechtausschuss den Vorschlag des deutschen Berichterstatters Axel Voss (EVP). A‌m‌ ‌2‌.‌ ‌J‌u‌l‌i‌ wird während der Plenarsitzung in Straßburg die vom Rechtsausschuss gebilligte Position für die Verhandlungen mit Rat und Kommission (Trilog) bekanntgegeben. Die Abgeordneten können diese Entscheidung jedoch anfechten und zu einem späteren Zeitpunkt im Plenum darüber abstimmen. Die letzte Reform der aktuell gültigen Regeln liegt 1‌7‌ ‌J‌a‌h‌r‌e‌ zurück. Seitdem hat sich sowohl der Konsum von Nachrichtenartikeln als auch von Musik und Videos tiefgreifend verändert. Berichterstatter Axel Voss hofft, mit seinem Vorschlag allgemein anerkannte und akzeptierte Urheberrechtsgrundsätze auch für die Online-Welt einzuführen.

Der Ausschuss hat die ursprüngliche Vorlage der Europäischen Kommission in entscheidenden Punkten angepasst, um insbesondere Musiker und Nachrichtenverleger besser an den Gewinnen ihrer Arbeit zu beteiligen. Bisher wurden diese aufgrund der Geschäftsmodelle von Online-Plattformen und Nachrichten-Aggregatoren nicht ausreichend für ihre Arbeit entlohnt. So müssen Nachrichten-Aggregatoren, also meist Suchmaschinen und Social Media-Plattformen, in Zukunft in vielen Fällen den Rechteinhabern eines Nachrichtenartikels eine Lizenzgebühr zahlen, wenn Teile des Artikels bereits in einer Vorschau sichtbar sind. Tun sie das nicht, müssten sie das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern.
Der Vorschlag stärkt auch die Verhandlungsposition vieler Künstler. Sollten ihre Werke nicht genutzt werden, dürfen sie bereits erteilte Verwertungslizenzen ihrer Werke einseitig beenden. Sehen die abgeschlossenen Verträge im Vergleich zu den mit den Werken erzielten tatsächlichen Einnahmen nur geringe Erträge für die Künstler vor, erhalten sie in Zukunft auch Anteile an „indirekten Einnahmen“.
Kritiker fürchten, dass diese strengeren Copyright-Regeln die freie Meinungsäußerung im Netz einschränken könnten und eine Infrastruktur automatisierter Upload-Filter gefördert wird. Der Vorschlag des Rechtsausschusses macht hier aber keine technischen Vorgaben. Die Abgeordneten wollen es den Betreibern überlassen, hier die geeignete Umsetzung zu finden.

Um die Meinungsfreiheit zu schützen, sollen Nutzerinnen und Nutzer von Online-Plattformen auch leicht und unbürokratisch gegen fehlerhaft entfernte Inhalte vorgehen können. Auch bleiben Online-Enzyklopädien wie Wikipedia oder Open-Source-Software-Plattformen wie GitHub von der Richtlinie ausgenommen.

Neue Video-Reihe: #BeliveInEurope

Was bringt Europa uns eigentlich? In unserer Kurzvideo-Reihe antwortet das Europäische Verbraucherzentrum nach und nach auf diese Frage. Macht mit und erzählt auf Twitter unter #BelieveInEurope, was Ihr an Europa gut findet!

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EU-Nachrichten Nr. 12 vom 28.06.2018

EU-Nachrichten Nr. 12

Probleme der Asyl- und Migrationspolitik
Viele Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch
Die Zahl der in der EU ankommenden Schutzsuchenden und irregulären Migranten ist seit dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise 2015 sehr deutlich gesunken, und die Überarbeitung des EU-Asylrechts, die dessen Unzulänglichkeiten korrigieren soll, ist weit fortgeschritten. Darauf hat die EU-Kommission hingewiesen, bevor sich die EU-Staats- und Regierungschefs bei ihrem Gipfeltreffen am 28. und 29. Juni unter anderem mit dem Thema Migrations- und Asylpolitik befassen wollten.

Kurz & Knapp
Streit um Justizreform
Polen muss sich Fragen der EU stellen

Im Fokus
Hilfsprogramm wird beendet
Griechenland soll finanziell wieder auf eigenen Füßen stehen

EuGH-Urteil
Deutschland hat zu wenig gegen Nitrat getan

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Parlament und Rat stärken das Europäische Solidaritätskorps

Junge Leute und EU Flagge 300Das Europäische Parlament und der Rat haben eine politische Einigung über den Vorschlag der Kommission erzielt, das Europäische Solidaritätskorps bis 2020 mit eigenem Budget und Rechtsrahmen auszustatten. „Das Solidaritätskorps ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Bemühungen, junge Menschen stark zu machen und in die Lage zu versetzen, engagierte, hilfsbereite Mitglieder unserer Gesellschaft zu werden und ihren Beitrag zum Aufbau eines widerstandsfähigen und von Zusammenhalt geprägten Europas der Zukunft zu leisten“, erklärten die EU-Kommissare Navracsics, Oettinger und Thyssen.

„Seit dem Start des Europäischen Solidaritätskorps im Dezember 2016 konnten wir erleben, wie viel Interesse junge Menschen an Solidaritätsmaßnahmen haben. Bislang haben sich fast 67.000 junge Menschen angemeldet und Tausende üben bereits eine freiwillige Tätigkeit aus, befinden sich in einer Schulung oder nehmen an Unterstützungsmaßnahmen für Menschen und Gemeinschaften in Not teil“, heißt es weiter in der Erlärung.

Das Europäische Solidaritätskorps hat sich bereits bewährt. In Mittelitalien beispielsweise haben Freiwillige aus ganz Europa 2017 und 2018 an Projekten teilgenommen, die zur Wiederherstellung des kulturellen Erbes in Regionen beitragen, die 2016 von verheerenden Erdbeben heimgesucht wurden. Da das Korps nun einen eigenen Rechtsrahmen und ein eigenes Budget in Höhe von 375,6 Mio. Euro bis 2020 bekommt, können wir unser Versprechen halten, bis Ende 2020 100.000 junge Menschen zu vermitteln. Darüber hinaus können wir dank der heute erzielten Einigung mehr Möglichkeiten bieten und in ganz Europa mehr Hilfe leisten. Diese Einigung wird zudem weitere 350.000 Angebote ermöglichen, die wir im Rahmen des Vorschlags für den nächsten langfristigen EU-Haushalt schaffen möchten. Wir möchten dem maltesischen, dem estnischen und dem bulgarischen Ratsvorsitz sowie den Ausschüssen des Europäischen Parlaments ‚Bildung und Kultur‘ und ‚Beschäftigung und soziale Angelegenheiten‘ für ihre harte Arbeit und ihr Engagement danken. Unser Dank gilt auch den Berichterstattern Frau Helga Trüpel und Herrn Brando Benifei. Wir hoffen, dass das Parlament und der Rat die auf dieser Einigung basierende endgültige Fassung rasch annehmen werden, damit wir den nächsten Schritt einleiten können, um das Europäische Solidaritätskorps noch erfolgreicher und praxistauglicher zu machen.“

Sobald das Europäische Parlament über die Einigung abgestimmt und der Rat den Text formell angenommen hat, kann die Kommission mit der Auswahl der Projekte im Rahmen des Europäischen Solidaritätskorps beginnen. Vorbereitende Schritte können bereits vorher eingeleitet werden, und die erste Aufforderung zur Einreichung von Finanzierungsanträgen ist noch im Verlauf dieses Jahres zu erwarten.

Am 30. Mai 2017 legte die Kommission im Anschluss an gezielte Konsultationen mit den Interessenträgern einen Vorschlag vor, um das Europäische Solidaritätskorps mit einer einzigen Rechtsgrundlage, einem eigenen Finanzierungsmechanismus und einem breiteren Angebot an Solidaritätsprojekten auszustatten. Dies wird Kohärenz, Wirksamkeit und Kosteneffizienz weiter verbessern. Am 11. Juni 2018 legte die Kommission ihren Vorschlag für das Europäische Solidaritätskorps nach 2020 mit einer Mittelausstattung von 1,26 Mrd. Euro vor, um etwa 350.000 jungen Menschen einen Solidaritätseinsatz zu ermöglichen.

Kommission gibt Überblick über Reform des EU-Asylsystems

Camp Idomeni 300Vor dem am Donnerstag beginnenden Europäischen Rat stehen europäische Lösungen in der Migrationspolitik im Fokus der Debatte. Ein von der Kommission veröffentlichtes Faktenblatt gibt einen Überblick darüber, wie die von der Kommission 2015 eingeleitete Reform der EU-Asylvorschriften die Sekundärmigration unterbinden und ebenso Solidarität mit besonders betroffenen Mitgliedstaaten gewährleisten kann.

Die EU-Asylreform wird eine menschenwürdige Behandlung von Asylbewerbern, vereinfachte und verkürzte Asylverfahren sowie strengere Vorschriften zur Bekämpfung von Missbrauch gewährleisten. Fünf von sieben Gesetzesvorschlägen der Kommission stehen bereits kurz vor der Einigung zwischen Parlament und Rat. Kein Mitgliedstaat darf angesichts von Primär- oder Sekundärmigration allein gelassen oder einem unverhältnismäßig hohen Druck ausgesetzt werden.

Bis zum Abschluss der Reform könnten die Mitgliedstaaten beschließen, einstweilige Maßnahmen anzuwenden, die einige Elemente des künftigen Systems vorausnehmen, um sicherzustellen, dass die Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten bereits jetzt sichtbar und zeitnah praktiziert wird (einschließlich Umverteilungszusagen, finanzieller und personeller Mittel und anderer Verpflichtungen); ferner könnten sie Maßnahmen zur Bekämpfung der Sekundärmigration ergreifen (z. B. die Einrichtung angemessener Gewahrsams- und Unterbringungseinrichtungen, in denen die Bearbeitung von Asylanträgen und die unverzügliche Übermittlung von Anträgen unverzüglich geschieht).

Neuer Online-Flyer 'Studieren und Leben in Frankreich'

Studieren 3 300Sie möchten einige Zeit in Frankreich verbringen. Sei es im Rahmen eines Studiums oder eines Austauschprogramms, bei einem Praktikum oder in der Ausbildung. Um Sie bei der Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes zu unterstützen und Ihnen den Alltag in Frankreich zu erleichtern, hat das Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e. V. (ZEV) diesen Leitfaden entwickelt. Mit praktischen Tipps und zahlreichen Links beantwortet er umfassend alle Fragen, die sich Ihnen vor und während Ihrer Zeit in Frankreich stellen.

Das ZEV ist ein deutsch-französischer Verein, der Verbrauchern bei grenzüberschreitenden Fragen mit Rat und Tat zur Seite steht. Den neuen Flyer zum Thema 'Studieren und Leben in Frankreich' erhalten Sie hier.

Arbeitstreffen vor EU-Gipfel: Kein Mitgliedstaat kann Migration allein bewältigen

Frau hinter Zaun 30016 Mitgliedstaaten haben auf Initiative von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker bei einem informellen Arbeitstreffen am 24.Juni in Brüssel mögliche Kompromisse in der Migrationspolitik ausgelotet. „Man war sich einig, dass kein Mitgliedstaat allein gelassen werden sollte, um die Herausforderungen der Migration zu bewältigen - sei es durch Primär- oder Sekundärbewegungen. Alle haben erkannt, wie wichtig es ist, europäische und nicht einseitige Lösungen zu finden“, sagte ein Kommissionssprecher.

„Dies war kein Treffen, auf dem Beschlüsse gefasst wurden, sondern ein Treffen, das dazu beitragen wird, den Boden für die Diskussionen des Europäischen Rates in dieser Woche zu bereiten.“ EU-Haushaltskommissar Günther Oettinger verwies heute auf die zusätzlichen Mittel zur Bewältigung der Migration, welche die Kommission für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen der EU vorgeschlagen hat. Er rief die Parteien der Bundesregierung auf, eine weitere Eskalation im Asylstreit zu vermeiden.

Die Kommission hatte am 2. Mai eine Verdreifachung der Ausgaben in den Bereichen Verwaltung externer Grenzen, Migration und Asyl vorgeschlagen, was einem Anstieg von gegenwärtig 13 Mrd. Euro auf etwa 33 Mrd. Euro entspricht. Dabei hatte Oettinger auch vorgeschlagen, die Europäische Grenz- und Küstenwache auf 10.000 Grenzschutzbeamte auszubauen. Präsident Juncker wird heute mit Ratspräsident Donald Tusk sprechen, um ihn über die gestrigen Diskussionen zu informieren. Beide werden weiterhin Hand in Hand bei den Vorbereitungen für den Europäischen Rat ab Donnerstag arbeiten.

Die Staats- und Regierungschefs der EU werden am 28. und 29. Juni in Brüssel zum Europäischen Rat zusammenkommen, um sich mit den dringendsten Fragen zu befassen, darunter Migration, Sicherheit und Verteidigung, Arbeitsplätze, Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und digitales Europa, langfristiger EU-Haushalt und Außenbeziehungen. Die EU-Führungsspitzen werden ferner (im EU27-Format) über den Brexit und (im Euro-Gipfel-Format) über das Euro-Währungsgebiet beraten.

Juncker begrüßt Ausstieg Griechenlands aus dem Hilfsprogramm

Euromünze 300Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat die Einigung der Eurogruppe auf den Abschluss des Hilfsprogramms für Griechenland begrüßt. „Das Abkommen der Eurogruppe ebnet den Weg für einen erfolgreichen Abschluss des Programms und ein neues Kapitel für das Land. Ich werde immer dafür kämpfen, dass Griechenland im Herzen Europas liegt", so Juncker.

„Ich zolle dem griechischen Volk meine Anerkennung für seine Widerstandsfähigkeit und sein europäisches Engagement. Ihre Bemühungen waren nicht umsonst." Die Minister der Eurogruppe hatten am 21.Juni die Fortschritte bewertet, die Griechenland bei der Umsetzung der im Rahmen der vierten (und letzten) Überprüfung seines Programms erforderlichen Maßnahmen erzielt hat. Nach der Überprüfung kamen sie überein, dass das Stabilitätsprogramm für Griechenland zum 20. August 2018 abgeschlossen werden kann.

Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll, ergänzte: „Mit dem Beschluss der Eurogruppe wird erreicht, was wir gefordert haben: ein glaubwürdiges, vorausschauendes Maßnahmenpaket, das die Schuldenlast Griechenlands sinnvoll verringert, es dem Land ermöglicht, auf eigenen Füßen zu stehen und alle Partner und Investoren zu beruhigen. Heute gehen acht lange Jahre der Krise für Griechenland und symbolisch für den Euroraum insgesamt zu Ende. Heute beginnt ein neues Kapitel."

Das Abkommen enthält ein glaubwürdiges Maßnahmenpaket, das den Partnern und Investoren versichert, dass die Schulden Griechenlands tragfähig sind, wodurch eine Rückkehr zur Marktfinanzierung erleichtert wird und Griechenland auf eigenen Füßen stehen kann. Außerdem ist eine Auszahlung von 15 Mrd. Euro vorgesehen, die zum Teil für den Aufbau eines Liquiditätspuffers verwendet wird, der als Rückhalt für künftige Risiken dient. Die Opfer und Bemühungen des griechischen Volkes bei der Durchführung von Reformen haben zu echten, greifbaren Ergebnissen geführt, die es Griechenland ermöglichen, ein neues Kapitel aufzuschlagen, das seinen Platz im Herzen des Euroraums und der Europäischen Union gesichert hat.