Abschaffung der Roaming-Gebühren: letzte Hürde genommen

Roaming Gebühren sinkenDie letzte Hürde zur Abschaffung der Roaming-Aufschläge bei Reisen in der EU ist genommen: in der vergangenen Nacht haben Vertreter des Europäische Parlaments, des Rates der EU-Staaten und der Kommission eine Einigung über die Preise erzielt, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen können, wenn ihre Kunden beim Roaming andere Netze in der EU benutzen. Damit kann das Roaming zu Inlandspreisen ab dem 15. Juni 2017 Wirklichkeit werden.

Andrus Ansip, Kommissionsvizepräsident zuständig für den digitalen Binnenmarkt, begrüßte die Einigung: „Das was das letzte Puzzleteil. Ab dem 15. Juni werden alle Europäerinnen und Europäer in der EU reisen können, ohne Roaminggebühren zu zahlen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Anbieter auch weiterhin im Wettbewerb um die besten Angebote auf ihren Heimatmärkten stehen können. Damit lösen wir heute unser Versprechen ein.“

Die Telekom-Unternehmen können sich gegenseitig Kosten in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden ein Netz im Ausland nutzen. Dafür haben sich die Verhandlungsführer auf folgende Obergrenzen geeinigt:

  • 3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ab 15. Juni 2017,
  • 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017,
  • eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr über 5 Jahre, von 7,7 Euro  pro GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 Euro pro GB (ab 1. Januar 2018), dann auf 4,5 Euro pro GB (ab 1. Januar 2019), 3,5 Euro pro GB (ab 1. Januar 2020), 3 Euro pro GB (ab 1. Januar 2021) und schließlich 2,5 Euro pro GB (ab 1. Januar 2022).

Die Einigung macht das Roaming zu Inlandspreisen möglich und stellt gleichzeitig sicher, dass Kosten gedeckt werden können und der Wettbewerb auf den nationalen Roamingvorleistungsmärkten erhalten bleibt.

Dank dieser politischen Einigung über die Vorleistungsbedingungen sowie dank der Regelung der angemessenen Nutzung und des Tragfähigkeitsmechanismus, die von der Kommission im Dezember 2016 vorgelegt worden waren, werden Verbraucher ihre Mobilgeräte auch auf vorübergehenden Auslandsreisen in der EU zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Wenn Verbraucher die vertraglichen Nutzungsgrenzen beim Roaming überschreiten, dürfen etwaige zusätzliche Entgelte nicht höher sein als die für die Vorleistungsebene festgelegten Obergrenzen.

Die Einigung muss nun noch formell von Parlament und Rat beschlossen werden.

Europas Energiewende auf einem gutem Weg

13 10 16 WindraederBei der Senkung der Treibhausgasemissionen, der Steigerung der Energieeffizienz und dem Anteil erneuerbarer Energien ist Europa auf gutem Weg, seine für 2020 gesetzten Ziele zu erreichen. Das zeigt der zweite Bericht über den Stand der Energieunion, den die Europäische Kommission am Mittwoch veröffentlicht hat. Er beleuchtet zudem die Fortschritte, die seit der Veröffentlichung des ersten Berichts im November 2015 erzielt wurden. „Trotz der derzeitigen geopolitischen Unwägbarkeiten arbeitet Europa unbeirrbar an der Energiewende“, sagte Energie- und Klimakommissar Miguel Arias Cañete.

Maroš Šefčovič, für die Energieunion zuständiger Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Die Energieunion ist weit mehr als nur Klima- und Energiepolitik. Es geht um eine grundlegende Modernisierung der gesamten europäischen Wirtschaft, mit der auf eine sozial ausgewogene Weise eine Reduzierung der CO2-Emissionen sowie Energie- und Ressourceneffizienz erreicht werden sollen. Wir sollten auch die externe Dimension der Energieunion ausbauen, damit die weltweite Führungsrolle der EU gestärkt wird."

Der für Klimapolitik und Energie zuständige EU-Kommissar Miguel Arias Cañete sagte: „Europa ist auf dem richtigen Weg, um die für 2020 gesetzten Ziele der Klima- und Energiepolitik zu erreichen. Trotz der derzeitigen geopolitischen Unwägbarkeiten arbeitet Europa unbeirrbar an der Energiewende. Zu ihr gibt es keine Alternative. Und die Tatsachen sprechen für sich: Energie aus erneuerbaren Quellen ist inzwischen wettbewerbsfähig und zuweilen sogar günstiger als fossile Brennstoffe; der Sektor beschäftigt mehr als eine Million Menschen in Europa und zieht mehr Investitionen an als viele andere Sektoren; außerdem hat die Nutzung der erneuerbaren Energieträger dazu geführt, dass wir 16 Mrd. Euro weniger für die Importe fossiler Brennstoffe ausgeben mussten. Jetzt ist der Zeitpunkt gekommen, an dem wir unsere Anstrengungen fortsetzen müssen, denn Europa muss zusammen mit seinen Partnern mit Nachdruck daran arbeiten, im weltweiten Rennen um eine nachhaltigere, wettbewerbsfähigere Wirtschaft die Führungsrolle zu übernehmen.“

Die EU als ganze hat weiterhin gute Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Energieunion gemacht,  insbesondere im Hinblick auf die energie- und klimapolitischen Ziele bis 2020. Sie hat bereits ihren für 2020 gesetzten Zielwert für den Endenergieverbrauch erreicht. Das gleiche gilt für Treibhausgasemissionen: 2015 lagen die Treibhausgasemissionen um 22 Prozent unter denen des Jahres 1990. Die EU ist auch im Bereich der erneuerbaren Energien auf einem guten Weg. Den Daten für 2014 zufolge machte der Anteil der erneuerbaren Energien 16 Prozent des Bruttoendenergieverbrauchs der EU aus.

Zudem koppelt die EU ihr Wirtschaftswachstum weiter von den Treibhausgasemissionen ab. Im Zeitraum 1990-2015 wuchs das Bruttoinlandsprodukt (BIP) der EU insgesamt um 50 Prozent, während die Emissionen um 22 Prozent zurückgingen.

In einem sich rasch wandelnden geopolitischen Umfeld ist der Erfolg der Energieunion entscheidend für den Schutz der langfristigen wirtschaftlichen Interessen und des Wohlergehens Europas und der Europäer.

EU fördert innovative Forschung – auch in Deutschland

Forschung 300Die Europäische Kommission und der Europäische Forschungsrat haben am Dienstag Forschungsstipendien an innovative Projekte vergeben, darunter auch Forschungsprojekte mit deutscher Beteiligung.

Zum einem unterstützt die Europäische Kommission mit 33 Mio. Euro die schnellere Marktreife von 17 innovativen Projekten aus 19 Ländern. Jedes der geförderten Projekte wird bis zu 2 Mio. Euro aus dem Forschungsprogramm Horizont 2020 erhalten. Das Instrument „Fast Track to Innovation“ erleichtert den Marktzugang für ihre Forschungsergebnisse.

Forschungskommissar Carlos Moedas gab am Dienstag die Ergebnisse des „Fast Track to Innovation“ bekannt. „Das Herzstück von Horizont 2020 ist die Entstehung neuer Märkte als Schlüssel von Wirtschaftswachstum und Beschäftigung. Das Instrument ‚Fast Track to Innovation‘ war insbesondere für innovative Unternehmen attraktiv, weil es ihnen dank europäischer Fördermittel von insgesamt 200 Mio. Euro einen Wettbewerbsvorteil am Markt verschafft“, sagte Moedas.

Zu den ausgewählten Projekten zählen unter anderem eine selbstreinigende Beschichtung von Solarpanelen, eine Anwendung zur Bekämpfung der Bienensterblichkeit sowie geräuscharmer und umweltfreundlicher Fahrbahnbelag aus Kautschuk.

Forschungsrat fördert 133 Projekte mit je 150.000 Euro

Zudem fördert der Europäische Forschungsrat 133 innovative Projekte mit jeweils 150.000 Euro. Dazu gehört das Forschungsprojekt von Professor Jonathan Harrington an der Ludwigs-Maximilians-Universität München, das sich mit der Entwicklung eines web-basierten Dienstes zur Diagnose von Sprachstörungen befasst. Bei den vergebenen Stipendien handelt es sich um sogenannte Proof-of-Concept-Grants. Damit werden ausschließlich Forscher gefördert, denen bereits eine Förderung des Forschungsrates gewährt wurde. Ziel der Proof-of-Concept-Projektes ist es, das Marktpotential neuer Ideen zu prüfen.

Forschungskommissar Moedas erklärte: „Über Horizont 2020 und insbesondere den Europäischen Forschungsrat nutzen wir EU-Geld, um für Wissenschaft und Wissen Schranken zu überwinden. Die Proof-of-Concept-Förderung ist ein Instrument, um den Übergang vom Labor hin zum erfolgreich vermarkteten Technologien und Produkten zu ermöglichen.“

Umweltausschuss strebt strengere Abfallgesetze an

13 12 20 PlastiktütenDie europäischen Abfallgesetze sollen künftig strenger gefasst werden. Am 24. Januar stimmte der Umweltasschuss des Europäischen Parlaments über das neue Abfallpaket ab. Betroffen von den Änderungen sind die Bereiche Abfälle, Deponien, Verpackungen, Batterien und Elektrogeräte sowie Fahrzeuge. Die Richtlinien sind Teil des Kreislaufwirtschaftspakets.

Neben dem, im Dezmeber 2015 veröffentlichten, Vorschlag für das Kreislaufwirtschaftspaket stellte  die EU-Kommission auch neue Recycling- und Deponierungsziele für 2030 vor.
Diese Ziele waren jedoch dem Parlamentsausschuss zu wenig ambitioniert. Er erhöhte die Zahl der Abfälle, die recycelt werden sollen, von 65 auf 70 Prozent. Außerdem sieht der Vorschlag nun vor, dass 2030 maximal fünf Prozent und nicht zehn Prozent des Abfalls auf Deponien gelagert werden dürfen. Diese Änderungsvorschläge kommen dem ursprünglichen Vorschlag des zurückgezogenen Pakets, aus dem Jahr 2014, gleich.
Das „Abfallpaket“ gehört zu den Prioritäten der Institutionen für das kommende Jahr. Es ist Teil der Bemühungen der EU zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft. Dabei solle die Lebenszyklen von Produkteverlängert werden oder deren Rohstoffe wieder in den Produktionsprozess zurückgeführt werden.
Das Plenum des EU-Parlaments wird in der Sitzungswoche vom 13. bis zum 16. März über das „Abfallpaket“ abstimmen.

EU unterstützt Chile bei der Bekämpfung der Großbrände

13 07 15 FlaggenDie Europäische Union hat ihren Katastrophenschutz aktiviert, um Chile im Kampf gegen die verheerenden Großbrände in weiten Teilen des Landes zu unterstützen. Unter anderem werden 180 Feuerwehrleute in das südamerikanische Land entsendet. Die chilenische Regierung hatte am vergangenen Freitag die EU um Unterstützung mit Ausrüstung, Helfern und Expertise gebeten.

„Die EU steht den Menschen und Behörden in Chile uneingeschränkt zur Seite, während die Waldbrände große Teile des Landes bedrohen. Über den EU-Katastrophenschutz haben wir, wie von Chile angefragt, Feuerwehrleute und Experten geschickt, um in diesen schwierigen Zeiten zu helfen. Unsere Gedanken sind bei den betroffenen Menschen und den nationalen Ersthelfern. Lassen Sie mich den Mitgliedstaaten danken, die ihre wertvolle Hilfe angeboten haben“, sagte EU-Kommissar Christos Stylianides, zuständig für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, am Montag.

Frankreich, Portugal und Spanien haben ihre Unterstützung angeboten und wollen Feuerwehrteams mit jeweils 55 bis 65 Feuerwehrleuten entsenden. Darüber hinaus wird der EU-Katastrophenschutz ein Team von acht Experten aus Spanien, Frankreich, Schweden und Finnland nach Chile schicken.

Klarstellung: EU verbietet keine Buntstifte und Wasserfarben

EU Karte FlaggeJunge 300Die Europäische Kommission weist einen Bericht der „Bild“-Zeitung zurück, laut dem die EU Buntstifte und Wasserfarben verbiete. Tatsächlich erfüllt der größte Teil der betroffenen Produkte bereits die notwendigen Grenzwerte für Blei, wie umfangreiche Tests in Deutschland und Schweden zeigen. Die jüngste Verschärfung der Grenzwerte für Blei in Spielzeug basiert auf den aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die bestätigen, dass Blei gerade für Kinder giftiger ist, als man viele Jahre glaubte. „Wir kümmern uns um die Sicherheit unserer Kinder – und zwar mit der vollen Unterstützung der Mitgliedstaaten, einschließlich Deutschlands“, sagte Richard Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland.

„Wir wollen, dass alle Spielzeuge, die im europäischen Binnenmarkt verkauft werden, sicher sind für unsere Kinder: egal ob Buntstifte oder Teddybären, egal ob in der EU produziert oder importiert“, so Kühnel weiter.

Der Vorschlag zur Verschärfung der Grenzwerte für Blei in Spielzeug (nicht nur in Buntstiften, Finger- und Wasserfarben) wurde von den Mitgliedstaaten beschlossen, einschließlich der Bundesregierung. Nachdem im zuständigen Fachausschuss keine Entscheidung gefunden werden konnte, präsentierte die Kommission ihren Vorschlag am 17. Oktober 2016 dem Umweltrat. Weder das Europäische Parlament noch die Mitgliedstaaten haben sich bis zum Ende der Prüfungsfrist am 9. Januar 2017 gegen den Vorschlag der Kommission ausgesprochen, so dass die Kommission nun rechtlich dazu verpflichtet ist, den Rechtsakt formal anzunehmen.

Die schärferen Grenzwerte wurden vorab nicht nur mit den Mitgliedstaaten diskutiert, sondern auch mit betroffenen Stakeholdern, darunter auch Hersteller von Buntstiften und anderen Spielzeugen.

Tatsächlich erfüllt der Großteil der betroffenen Produkte bereits die notwendigen Grenzwerte, wie umfangreiche Tests in Deutschland zeigen: eine in Deutschland durchgeführte Marktübersicht zu Blei in Spielzeugen (in den Jahren 2010 und 2011) führte zu der Erkenntnis, dass der Großteil der möglicherweise betroffenen Spielzeuge bereits die vorgeschlagenen strengeren Grenzwerte für Blei erfüllen.

Allerdings wurden drei Arten von Malwerkzeugen entdeckt, von denen einige wenige die strengeren Grenzwerte nicht erfüllen: Fingerfarben, Buntstifte und Wasserfarbenkästen. Von diesen Produkten erfüllen wiederrum 70 bis 80 Prozent bereits die strengeren Grenzwerte, einschließlich der von außerhalb der EU importierten Produkte. Weitere Tests in Schweden bestätigten diese Situation.

Der Kommissionsvorschlag basiert auf den jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen, die bestätigen, dass Blei giftiger ist, als man viele Jahre glaubte. Neueste Daten zeigen, dass es keinen sicheren Grenzwerte für Blei gibt und dass sogar kleinste Mengen schädlich für die Entwicklung des kindlichen Gehirns sein können.

Um das höchste Schutzniveau für Kinder aufrecht zu erhalten, hat die Europäische Agentur für Lebensmittelsicherheit einen täglichen Grenzwert in Höhe von 0,5 Mikrogramm pro Kilogramm Körpergewicht vorgeschlagen. Dieser Grenzwert wurde auch von der Europäischen Chemikalienagentur bestätigt. Der Europäischen Chemikalienagentur zufolge ist der Durchschnittswert von Blei im Blut europäischer Kinder bereits viermal höher als das vorgeschlagene Niveau. Deshalb sollte jede weitere Einnahme so weit wie möglich verhindert werden.

„Die europäischen Sicherheitsanforderungen für Spielzeug gehören zu den strengsten der Welt, besonders was die Verwendung von Chemikalien in Spielzeug betrifft. Die Sicherheit unserer Kinder kommt zuerst“, sagte Kühnel.

Die neuen Regeln treten 2018 in Kraft.

Teilnehmerrekord: Knapp 680.000 Europäer nutzten 2015 Erasmus-Programm

erasmus2678 000 Europäerinnen und Europäer konnten 2015 dank Erasmus+ im Ausland studieren, sich fortbilden, arbeiten oder Freiwilligendienst leisten. 83 100 Teilnehmer kamen aus Deutschland. Damit verzeichnete das Programm einen neuen Teilnehmerrekord. Um dies zu ermöglichen, investierte die EU  2015 über 2 Mrd. Euro in fast 20.000 Projekte. Die meisten Erasmus-Teilnehmer stammen aus Frankreich, Deutschland und Spanien. Spanien, Deutschland und Großbritannien waren 2015 die beliebtesten Zielländer. Der am Donnerstag vorgelegte Jahresbericht 2015 zeigt, dass das Programm weiterhin auf gutem Weg ist, sein Ziel einzuhalten, zwischen 2014 und 2020 vier Millionen Menschen zu unterstützen. Die EU-Kommission hat ebenfalls heute die Kampagne zum 30-jährigen Bestehen des Programms gestartet.

Jyrki Katainen, Vizepräsident der Kommission und ehemaliger Erasmus-Studierender an der Universität Leicester (Vereinigtes Königreich), erklärte: „Durch Bildung erwerben wir die Kenntnisse, Kompetenzen, Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es uns ermöglichen, unser Potenzial voll auszuschöpfen und unsere Chancen zu nutzen. Mobilität erweitert unseren Horizont und stärkt unser Selbstbewusstsein. Erasmus kann beides bieten. Als ehemaliger Erasmus-Studierender kann ich dies aus meiner persönlichen Erfahrung heraus bestätigen. Ich rufe alle Studierenden und insbesondere auch Lehrkräfte, Ausbilder, Jugendbetreuer und Auszubildende dazu auf, die Möglichkeiten, die Erasmus+ ihnen bietet, zu nutzen.“

Tibor Navracsics, EU-Kommissar für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, ergänzte: „Seit mittlerweile drei Jahrzehnten eröffnet Erasmus jungen Menschen große Chancen, hilft ihnen dabei, wichtige Fähigkeiten wie soziale und interkulturelle Kompetenz zu entwickeln, und fördert bürgerschaftliches Engagement. Das Programm verbindet Menschen miteinander, unterstützt ihre Zusammenarbeit und versetzt so unsere Jugend in die Lage, eine bessere Gesellschaft aufzubauen. Genau diese Solidarität braucht Europa – heute mehr denn je. Ich möchte dafür sorgen, dass mit Erasmus+ künftig noch mehr Menschen mit unterschiedlichstem Hintergrund gefördert werden.“

Jahresbericht 2015

2015 wurde das Spektrum von Erasmus+ noch ausgeweitet: Erstmals konnten Hochschuleinrichtungen mehr als 28 000 Studierende und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Länder außerhalb Europas entsenden oder aus diesen Ländern aufnehmen. Frankreich, Deutschland und Spanien entsenden weiterhin die meisten Teilnehmerinnen und Teilnehmer; bei den Empfängerländern stehen Spanien, Deutschland und das Vereinigte Königreich an der Spitze. Die Rückmeldungen der Teilnehmenden belegen, dass sich ein Auslandsaufenthalt mit Erasmus+ lohnt: 94 Prozent geben an, dass sie ihre Kompetenzen steigern konnten, und 80 Prozent sind der Auffassung, dass sich ihre beruflichen Perspektiven verbessert haben. Ein Drittel der Erasmus-Studierenden, die Praktika im Ausland absolvierten, erhielt vom aufnehmenden Unternehmen anschließend ein Stellenangebot.

Im Vergleich zu den Vorgängerprogrammen wurde bei Erasmus+ auch die Einbeziehung des Arbeitsmarktes gestärkt, Schüler können jetzt Praktika in Unternehmen und Organisationen im Ausland machen und damit Erfahrungen sammeln, die sie auf die Arbeitswelt vorbereiten.

Der typische Erasmus-Hochschulstipendiat war 2014/15 übrigens weiblich, 24,5 Jahre alt und verbrachte 5,3 Monate im Ausland.

Eine weitere wichtige Funktion von Erasmus+ ist die Förderung der sozialen Eingliederung. Dies gilt auch für neu angekommene Migranten und Flüchtlinge, deren Bildungsbedarf nun verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet wird. Dem Jahresbericht 2015 zufolge wurden  zusätzlich 4 Mio. Euro bereitgestellt, damit die Online-Sprachhilfe in den kommenden drei Jahren von 100 000 Flüchtlingen genutzt werden kann. Auch der Bekämpfung der Radikalisierung im Rahmen von Erasmus+-Maßnahmen wird eine größere Priorität beigemessen.

Neu hinzugekommen ist die Finanzierung von Austauschmaßnahmen zwischen europäischen Hochschulen und Hochschulen aus der ganzen Welt. Im Rahmen dieser Aktion wurden über 28 000 Teilnehmer mit insgesamt 110 Mio. Euro gefördert. Im zweiten Laufzeitjahr von Erasmus+ richteten internationale Zusammenschlüsse von Hochschuleinrichtungen außerdem 32 gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterstudiengänge ein; jeder dieser Studiengänge bietet von der EU finanzierte Stipendien für Studierende aus der ganzen Welt.

Erasmus-Austauschmaßnahmen stehen allen Menschen offen. Im Einklang mit dem Programmziel, Gerechtigkeit und Inklusion zu fördern, wurde denjenigen der Zugang erleichtert, die mit Hindernissen konfrontiert sind – aufgrund ihrer wirtschaftlichen Lage, einer Behinderung, des sozialen Status, der geografischen Abgelegenheit oder aus gesundheitlichen Gründen. Dies sind derzeit rund 10 Prozent der Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Austauschmaßnahmen. Personen, die gemäß nationalen Kriterien aus benachteiligten Verhältnissen kommen, erhalten eine zusätzliche Förderung von 100-200 Euro pro Monat. Derzeit werden über 39 000 benachteiligten Studierenden solche Zusatzstipendien gezahlt.

 

Schengen: Kommission schlägt Verlängerung der Grenzkontrollen vor

13 07 15 FlaggenDie EU-Kommission hat am Mittwoch vorgeschlagen, die Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze und weiteren Binnengrenzen des Schengen-Raums in Dänemark, Österreich Schweden und Norwegen für weitere drei Monate beizubehalten. Trotz einer allmählichen Stabilisierung der Lage und maßgeblichen Fortschritten beim Schutz der Außengrenzen sind die Bedingungen hin zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum noch nicht vollständig erfüllt. Die von der Kommission vorgeschlagene Empfehlung muss nun vom Rat der EU-Staaten verabschiedet werden.

Vorübergehende Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums sollten die Ausnahme bleiben und verhältnismäßig sein, mit dem Ziel, so schnell wie möglich zur Normalität zurückzukehren. Die empfohlene Verlängerung um weitere drei Monate betrifft Kontrollen an denjenigen Binnengrenzen, an denen gemäß Empfehlung des Rates vom 11. November 2016 bereits Kontrollen erfolgen.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte: „Es wurden maßgebliche Fortschritte hinsichtlich einer Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen erzielt, die aber noch weiter gefestigt werden müssen. Deshalb empfehlen wird, dass die betroffenen Mitgliedstaaten die befristeten Grenzkontrollen für weitere drei Monate beizubehalten dürfen."

Dimitris Avramopoulos, Kommissionsmitglied für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte dazu: „Die Europäische Kommission ist und bleibt weiterhin fest entschlossen, mit den Mitgliedstaaten an einem schrittweisen Abbau der vorübergehenden Kontrollen an den Binnengrenzen zu arbeiten und so bald wie möglich zu einem normal funktionierenden Schengen-Raum ohne Kontrollen an den Binnengrenzen zurückzukehren. Auch wenn wir in den vergangenen Monaten unsere Maßnahmen kontinuierlich verstärkt haben, um dem beispiellosen Migrationsdruck auf Europa zu begegnen, sind wir aber leider noch nicht am Ziel.“

In den vergangenen Monaten wurden bei der Sicherung und besseren Verwaltung der Außengrenzen sowie bei der Eindämmung der irregulären Migration wichtige Fortschritte erzielt. Mit der neuen Europäischen Grenz- und Küstenwache, die am 6. Oktober 2016 eingerichtet wurde, stehen die Mittel zur Verfügung, um die Außengrenzen der EU besser zu schützen und auf neue Entwicklungen zu reagieren. Seit der Einführung des Hotspot-Konzepts erfolgen die Registrierung und die Abnahme der Fingerabdrücke von Migranten, die in Griechenland und in Italien ankommen, jetzt nahezu zu 100 Prozent.

Die von der Kommission vorgeschlagenen, anstehenden systematischen Abgleiche mit einschlägigen Datenbanken für alle Personen, die die Außengrenzen überschreiten, werden einen weiteren Beitrag zur Stärkung der Außengrenzen leisten. Darüber hinaus hat die Erklärung EU-Türkei zu einem wesentlichen Rückgang der Zahl der irregulären Migranten und Asylbewerber, die in der EU eintreffen, geführt.

Gleichwohl ist in Griechenland nach wie vor eine große Zahl irregulärer Migranten und Asylbewerber zu verzeichnen und bleibt die Lage auf der Westbalkanroute instabil, was ein potenzielles Risiko für Sekundärmigration in sich birgt.

Die Kommission hält es daher nach dem Vorsorgeprinzip für gerechtfertigt, den betroffenen Mitgliedstaaten nach Prüfung alternativer Maßnahmen zu gestatten, die derzeitigen Kontrollen an den Binnengrenzen als außergewöhnliche Maßnahme für einen weiteren begrenzten Zeitraum von drei Monaten zu verlängern. Solche Kontrollen müssen gezielt erfolgen und hinsichtlich Umfang, Häufigkeit sowie räumlicher und zeitlicher Ausdehnung auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.

Kleinhirsche im Leipziger Zoo müssen nicht wegen der EU sterben

14 02 24 FlaggeEntgegen anderslautender Berichte muss der Zoo Leipzig seine chinesischen Kleinhirsche (Muntjaks) nicht aufgrund einer EU-Verordnung töten. Die Verordnung über invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung  schreibt nicht das Töten von Tieren vor. Reinhard Hönighaus, Sprecher der EU-Kommission in Deutschland, erklärte dazu am Montag in Berlin: „Laut der Verordnung sind Zoos zwar dazu verpflichtet, zur Umsetzung der Verordnung beizutragen, das heißt, die Ausbreitung der in der Liste aufgeführten Arten (wie der Chinesischen Muntjaks) zu verhindern. Sie können aber jedes Tier bis zu seinem natürlichen Tod halten - wenn sie sicherstellen, dass die Tiere sich nicht vermehren oder entkommen.“

Die erste EU-Liste über invasive gebietsfremde Arten enthält 37 Pflanzen- und Tierarten, die eine Gefahr für die Artenvielfalt in Europa darstellen. Dazu gehören auch die Kleinhirsche (Chinesische Muntjaks). Die Mitgliedstaaten sind angehalten, gegen eine weitere Verbreitung der aufgeführten Arten vorzugehen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, um dieses Ziel zu erreichen. Aus der Verordnung ergibt sich keine Verpflichtung zur Schlachtung von Tieren.

Zudem gelten für die 37 Arten auf der EU-Liste der invasiven Arten Übergangsfristen hinsichtlich eines generellen Verkaufs- und Beförderungsverbotes. Artikel 32(2) der Verordnung legt fest, dass kommerzielle Bestände aller auf der Liste aufgeführten Arten innerhalb eines Jahres nach Inkrafttreten der Liste verkauft werden können. Die Tiere können transportiert werden, auch in andere EU-Staaten. Es gilt auch hier die Vorgabe, eine Vermehrung oder das Entkommen der Tiere zu verhindern. Die Übergangsfrist läuft für alle 37 aufgeführten Arten bis zum 2. August 2017.

Bericht: Europäer wissen zu wenig über ihre Rechte als EU-Bürger

14 06 16 VerbraucherrechteJeder Europäer besitzt als Bürger der Europäischen Union bestimmte Rechte, darunter das Recht auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz sowie das aktive und passive Wahlrecht bei Kommunal- und Europawahlen unabhängig vom Wohnort in der Europäischen Union. Doch viele EU-Bürger üben ihre Rechte aus Unkenntnis nicht vollständig aus, wie ein am Dienstag von der EU-Kommission vorgelegter Bericht zeigt. „87 Prozent der Europäer sind sich ihrer Unionsbürgerschaft bewusst, das ist mehr als jemals zuvor. Dennoch sind ihnen nicht immer die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte bekannt“, so Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung.

„Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger darin bestärken, sich besser über ihre Unionsrechte zu informieren, um sie auch leichter in Anspruch nehmen zu können“, so Jourová weiter.

EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Um dafür zu sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU ihre Rechte in Zeiten zunehmender Globalisierung und grenzüberschreitender Herausforderungen uneingeschränkt wahrnehmen können, werden wir uns weiter für die Verbesserung der Sicherheit innerhalb der EU und die Stärkung des Schutzes an unseren gemeinsamen Außengrenzen einsetzen.“

Zur  Stärkung der mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte und der gemeinsamen Werte der EU plant die Kommission unter anderem Folgendes:

  • Eine europaweite Informationskampagne, um die Bürger besser über die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte zu informieren.
  • Förderung des ehrenamtlichen Engagements: Die Kommission möchte jungen Menschen in Europa mehr Chancen geben, einen sinnvollen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten und Solidarität zu zeigen. Das am 7. Dezember 2016 auf den Weg gebrachte Europäische Solidaritätskorps bietet jungen Menschen die Möglichkeit, wertvolle Berufserfahrung zu sammeln und gleichzeitig Menschen in Not zu helfen.
  • Entwicklung eines zentralen digitalen Zugangstors, um den Bürgern einen einfachen Online-Zugriff auf Informationen und Unterstützung in einer Vielzahl von Verwaltungsfragen zu bieten.
  • Ausbau der Bürgerdialoge und öffentlichen Debatten für den Meinungsaustausch mit EU‑Bürgern, um ihnen eine klarere Vorstellung davon zu vermitteln, wie sich die EU auf ihr tägliches Leben auswirkt. Seit Amtsantritt der Juncker-Kommission haben bereits 125 Bürgerdialoge mit EU-Kommissaren stattgefunden.
  • Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger bei der Teilnahme an EU‑Wahlen, sowohl als Wähler als auch als Kandidaten, insbesondere im Vorfeld der Wahlen von 2019 durch Förderung bewährter Verfahren.

Europäer sind sich mehr denn je ihres Status als Bürger der Union bewusst und der Anteil der Europäer, die mehr über ihre Rechte erfahren möchten, steigt weiter. Vier von fünf Europäern wissen insbesondere das Recht auf Freizügigkeit zu schätzen, welches es ihnen gestattet, an einem beliebigen Ort in der EU zu arbeiten, zu studieren oder einer Geschäftstätigkeit nachzugehen (Eurobarometer vom Dezember 2016). Dennoch üben viele EU-Bürger ihr Wahlrecht bei Europa- und Kommunalwahlen aus Unkenntnis nicht aus und vielen ist nicht bekannt, dass sie konsularischen Schutz durch die Botschaften der anderen Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen können.

Wer die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats besitzt, ist automatisch auch Unionsbürger. Die Unionsbürgerschaft ersetzt nicht die nationale Staatsbürgerschaft, sondern ergänzt sie.

Grüne Woche: Konsultation zur Zukunft der EU-Agrarpolitik startet im Februar

17 01 23 HoganZum Auftakt der Grünen Woche in Berlin hat EU-Agrarkommissar Phil Hogan den Fahrplan für die Reform der EU-Agrarpolitik nach 2020 skizziert. Der Prozess für die Modernisierung der Gemeinsamen Agrarpolitik in der nächsten Finanzierungsperiode beginne am 2. Februar mit einer breit angelegten öffentlichen Konsultation, sagte Hogan am Donnerstagabend bei der Eröffnung der weltgrößten Agrar- und Ernährungsmesse. „Unser Ziel ist es, Wege zu finden, wie die Agrarpolitik zu modernisieren und zu vereinfachen ist. Ich bin mir der Komplexität unserer Politik sehr wohl bewusst und möchte mich dafür einsetzen, dass sie für die europäischen Landwirte einfacher wird.“  Ende des Jahres 2017 werde die Kommission eine Mitteilung zur Zukunft der EU-Agrarpolitik vorlegen.

„Die Grüne Woche sorgt für ein großes Engagement der Landwirtschaft mit den Bürgern“, sagte Hogan. „Das ist wichtig, denn wir brauchen die Unterstützung von möglichst vielen Menschen - vor allem unserer Stadtbürger -, um unsere Landwirte und ländlichen Gemeinschaften für die bevorstehenden Herausforderungen zu stärken.“

„Als EU-Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung habe ich stets deutlich gemacht, dass die Landwirte und der breitere Agrar- und Ernährungssektor eine umfassende und vorrangige Rolle bei der Erfüllung der gesellschaftlichen Erwartungen für eine umweltverträgliche Nahrungsmittelproduktion spielen müssen. Aber es ist gleichermaßen wichtig, dass die Bürger die Landwirtschaft verstehen und wie viel qualifizierte Arbeit und Hingabe nötig ist, um qualitativ hochwertige Lebensmittel zu produzieren und dabei Klima und Umwelt zu schützen. Die Grüne Woche ist eine ausgezeichnete Gelegenheit, um dieses gegenseitige Verständnis zu stärken“, so Hogan weiter.

Zuerst müssten die Landwirte die Verantwortung für den Wandel übernehmen. Doch Bürger und Politiker müssten auch akzeptieren, dass Landwirte für ihren Einsatz für die Umwelt die richtigen Anreize benötigen. „Wer ist besser aufgestellt als die Landwirte, um die Wasser- und Bodenerhaltung zu verbessern? Wer ist besser aufgestellt als die Landwirte, um bei der Schaffung wirklich nachhaltiger Nahrungsmittelproduktionssysteme voranzugehen? Wer ist besser aufgestellt als die Landwirte, um bei der Bewältigung der steigenden weltweiten Nahrungsmittelnachfrage voranzugehen?“, fragte Hogan an das Publikum gerichtet.

EU stockt Soforthilfe für Tschadsee-Region auf

13 11 12 SahelzoneDie Europäische Kommission hat am Donnerstag zusätzliche humanitäre Hilfe in Höhe von 40 Mio. Euro für die Menschen im Tschadsee-Becken angekündigt. Die Krise in der Region eskaliert und der Bedarf an humanitärer Hilfe steigt dramatisch an. Die Mittel helfen, die dringendsten humanitären Bedürfnisse wie etwa Nahrungsmittel, medizinische Hilfe sowie Wasser- und Sanitärversorgung zu decken.

„Die EU unterstützt die Bedürftigsten in Nigeria, Kamerun, Niger und Tschad mit umfangreicher humanitärer Hilfe. Die humanitäre Notlage in dieser fragilen Region hat äußerst besorgniserregende Ausmaße angenommen. Die schwierige Sicherheitslage und der fehlende Zugang zu bestimmten Gebieten erschweren die Hilfeleistungen der humanitären Organisationen. Ich kündige heute neue Unterstützung der EU an, um den immer dringender werdenden Bedarf zu decken. Wir dürfen nichts unversucht lassen, um zu gewährleisten, dass unsere humanitären Partner den Notleidenden sicher und schnell lebensrettende Hilfe leisten können", sagte der für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Kommissar Christos Stylianides.

Damit beläuft sich die humanitäre Hilfe, die von der EU seit Anfang 2016 für die Region bereitgestellt wurde, insgesamt auf mehr als 116 Mio. Euro. Die Europäische Kommission unterstützt die Bereitstellung humanitärer Hilfe für die lokale Bevölkerung, Aufnahmegemeinschaften und Vertriebene in der Region, um den dringendsten Bedarf zu decken.

Die Krise, von der das Tschadsee-Becken, einschließlich Nigeria, Kamerun, Tschad und Niger betroffen ist, hat sich im Verlauf der letzten zwei Jahre drastisch verschärft. Derzeit gibt es rund 2,6 Mio. Vertriebene in der Region und 169 000 Menschen haben in den Nachbarländern Zuflucht gesucht. Sowohl die Aufnahmegemeinschaften als auch die Bevölkerung vor Ort sind dringend auf humanitäre Hilfe angewiesen. Die am stärksten gefährdeten Haushalte haben keinen ausreichenden Zugang zu Nahrungsmitteln.

ERASMUS feiert 30 Jahre Jugendaustausch

Erasmus 300Das europäische Förderprogramm Erasmus wird 30 Jahre alt. Wohl kaum ein anderes europäisches Instrument hat so sehr zur europäischen Integration beigetragen wie das Austauschprogramm – denn wer eine Weile im Ausland gelebt hat, hat die Vorteile europäischer Vielfalt wahrhaftig erlebt.

Erasmus hat jahrzehntelang Studierende innerhalb Europas bewegt – und das so erfolgreich, dass seit 2015 sogar alle EU-Förderprogramme für den Bereich Bildung und Jugend unter dem Namen Erasmus+ zusammengelegt wurden.

Erasmus+ soll einen Beitrag zur Strategie Europa 2020 für Wachstum, Beschäftigung, soziale Gerechtigkeit und Inklusion sowie zu den Zielen von ET2020, dem strategischen Rahmen der EU für allgemeine und berufliche Bildung, leisten.

Das Programm dient auch der Förderung einer nachhaltigen Entwicklung seiner Partnerorganisationen im Bereich der Hochschulbildung und soll zur Verwirklichung der Ziele der EU-Jugendstrategie beitragen.


In der laufenden Förderperiode (2014 bis 2020) stellt die EU mehr als 14 Milliarden Euro für den Austausch  in der allgemeinen und beruflichen Bildung sowie für den Jugend- und Sportaustausch zur Verfügung. Die Palette der potentiellen Austauschmöglichkeiten ist dabei ähnlich lang wie die Geschichte von Erasmus und erreicht mittlerweile Studierende genauso wie Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Berufsschüler, ja sogar Lehrkräfte und Jugendbetreuer/innen. Zudem wird der Austausch zwischen schulischen und anderen Bildungseinrichtungen,  Jugendorganisationen und Partnern im Sport oder der Arbeitswelt ermöglicht. Im Jubiläumsjahr 2017 sind die Chancen für deutsche Schulen für eine Förderzusage besonders hoch – denn die Förderung für die schulische Bildung ist 2017 in Deutschland um 30% gestiegen.

EU-Nachrichten Nr. 1 vom 19.01.2017

EU-Nachrichten Nr. 01

Ausblick auf 2017
Eine neue Besonnenheit macht sich breit
Mein Ausblick auf das Jahr 2016 hieß: Kein Jahr für schwache Nerven. Es kam noch schlimmer als befürchtet. Jetzt, zu Beginn 2017, wage ich eine antizyklische, optimistische Prognose: Der Wind beginnt zu drehen. Verantwortung und Zusammenhalt gewinnen an Zuspruch. Eine neue Besonnenheit macht sich breit, denn viele realisieren: Im Neo-Biedermeier ist es doch nicht so gemütlich. Wenn alle sich zunehmend abschotten, wird jeder bald recht einsam.

KURZ UND KNAPP
Binnenmarkt für Dienstleistungen
Bürokratische Hürden beseitigen

IM FOKUS
Datenschutz
EU-Regeln sollen auch für WhatsApp, Facebook und Co gelten

Geteilter EU-Staat Zypern
Fortschritte auf dem Weg zur Wiedervereinigung


Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

EU-Kommissar Avramopoulos fordert schnelle Hilfe für Flüchtlinge auf Lesbos

17 01 19 AvramopolousEU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos hat während seines Besuchs am Mittwoch auf der griechischen Insel Lesbos alle Seiten zu weiteren Anstrengungen aufgerufen. „Ich bin heute hier auf Lesbos, um eine sehr wichtige Botschaft weiterzugeben: Es ist für uns alle, Griechen und Europäer, ein Gebot der Menschlichkeit , die Situation hier auf den Inseln abzumildern, sowohl für die Migranten wie auch für die Einwohner der Inseln“, so der Kommissar.

„Es kann einfach nicht sein, dass Flüchtlinge draußen in der Kälte gelassen werden und ohne ein Dach über dem Kopf die Härten des Winters ertragen müssen. Lösungen müssen heute gefunden werden, nicht morgen, nicht nächste Woche, sondern jetzt.“

Kommissar Avramopoulos erklärte weiter: „Die Europäische Union wird Griechenland dabei weiterhin unterstützen, wie wir es auch bisher getan haben. In den letzten 2 Jahren haben wir Griechenland über 1 Milliarde Euro an finanzieller Unterstützung zur Verfügung gestellt. Damit ist Griechenland der größte Empfänger von EU-Mitteln aus dem Bereich Inneres. Und wir sind bereit, diese Hilfe erforderlichenfalls noch aufzustocken.

Ein großer Teil dieser finanziellen Unterstützung ist an unsere in Griechenland tätigen internationalen Partnerorganisationen gegangen. Ich möchte heute diese Partner dazu aufrufen, ihre Anstrengungen zu verstärken, um den Bedürftigen hier auf den Inseln sofortige Hilfe zu bringen. Es geht hier nicht um Politik. Es geht darum, operativ  und pragmatisch auf ein Gebot der Menschlichkeit zu antworten.

Ich rufe auch alle EU-Mitgliedstaaten dazu auf, die Anzahl der im Rahmen der Umverteilung aus Griechenland aufgenommenen Menschen weiter zu erhöhen und ihnen einen sicheren Hafen in ihren eigenen Ländern zu bieten. Dank der EU-Türkei-Erklärung konnten wir dem tragischen Verlust von Menschenleben auf See ein Ende setzen; die Bewältigung der größten Flüchtlingskrise aber, die Europa je gesehen hat, bleibt eine gemeinsame europäische Verantwortung.

Den Behörden hier vor Ort möchte ich ausdrücklich meinen Dank aussprechen für das, was sie bei der Bewältigung der akuten Notlage geleistet haben. Ich bin sicher, wir finden Platz für die von der EU finanzierten winterfesten UNHCR-Zelte, die als vorrübergehenden Maßnahmen aufgestellt werden sollen. Dies ist natürlich keine Dauerlösung. Wir werden weiterhin mit Ihnen zusammen auf eine Entlastung der Inseln hinarbeiten, indem die wir gefährdete Menschen aufs Festland bringen, Personen, die keinen Asylanspruch haben, bei der Rückkehr in ihre Heimat helfen und die Verfahren zur Rückführung von Personen, die in der Türkei Schutz erhalten können, beschleunigen.

Bis dahin haben wir alle die moralische Pflicht, schnell auf die humanitäre Situation zu reagieren."

EU und USA halten den letzten Stand der TTIP-Verhandlungen fest

14 02 24 USADie EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und der US-Handelsbeauftragte Michael Froman haben eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht, in der sie die Fortschritte bewerten, die seit Beginn der Verhandlungen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) im Juli 2013 erzielt wurden. „Wie die Bewertung zeigt, haben wir deutliche und spürbare Fortschritte erreicht. Ich freue mich darauf, mit der neuen US-Regierung gemeinsam an der Zukunft der transatlantischen Handelsbeziehungen zu arbeiten“, sagte Malmström.

In dem gemeinsamen Bericht der EU und der USA werden die Fortschritte in sämtlichen Verhandlungsbereichen – Verbesserung des Marktzugangs für Unternehmen auf beiden Seiten, Vereinfachung technischer Vorschriften ohne gleichzeitige Absenkung von Standards, globale Handelsregeln – dargelegt. Abgedeckt werden dabei auch die Themen nachhaltige Entwicklung, Arbeit und Umwelt sowie kleinere Unternehmen, wobei letzteren ein eigenes Kapitel gewidmet ist.

Es werden aber nicht nur die Bereiche aufgeführt, in denen eine Einigung erzielt wurde, sondern auch jene, in denen es gilt, bestehende Differenzen beizulegen. Dazu gehört es, den Zugang zu den öffentlichen Beschaffungsmärkten zu erleichtern, für einen starken Investitionsschutz zu sorgen, der das Recht der Regierungen auf Regulierung schützt, und die unterschiedlichen Ansätze bei Marken und geografischen Angaben miteinander in Einklang zu bringen.

Für ein Abkommen zwischen den beiden größten, fortgeschrittenen Industrienationen der Welt sprechen nach wie vor gewichtige Gründe – wirtschaftliche wie strategische. In den letzten drei Jahren sind wir dem Abschluss eines ausgewogenen und hohe Maßstäbe setzenden Abkommens, das auf beiden Seiten des Atlantiks Wachstum fördert, die Wettbewerbsfähigkeit verbessert und Arbeitsplätze schafft, ein gutes Stück näher gekommen.

In der gemeinsamen Erklärung von Malmström und Froman heißt es: „Die bisher erreichten Fortschritte machen uns zuversichtlich, dass die USA und die EU bei fortgesetztem Engagement beider Seiten und mit dem politischen Willen, die Priorität auf langfristige Gewinne für unsere Volkswirtschaften und unsere Beziehungen zu legen, genau das erreichen können, was wir uns im Jahr 2013 vorgenommen haben: den Abschluss eines ehrgeizigen, ausgewogenen, umfassenden Abkommens mit hohen Standards, das die transatlantische Partnerschaft stärkt und auf unsere wirtschaftlichen Beziehungen in einer Art und Weise aufbaut, die den Lebensstandard und die Wettbewerbsfähigkeit auf beiden Seiten des Atlantiks erhöht.“

Antonio Tajani ist neuer Präsident des Europäischen Parlaments

17 01 18 Tajani JunckerDer Christdemokrat Antonio Tajani hat am Dienstag die Wahl zum Präsidenten des Europäischen Parlaments gewonnen. Im vierten Wahlgang setze er sich gegen den sozialdemokraten Gianni Pitella durch.

Insgesamt gab es sechs Kandidaten für das Amt des Präsidenten. In den ersten drei Runden der Abstimmung konnte jedoch keiner der Kandidaten die erforderliche absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen erreichen. Die beiden bestplatzierten Kandidaten Tajani (EVP) und Pittella (S&D) traten im vierten Wahlgang gegeneinander an. Der Christdemokrat gewann schließlich das Rennen um das Amt des Präsidenten mit der notwendigen einfachen Mehrheit, mit 351 zu 282 Stimmen. 

Hintergrund

Im Europäischen Parlament werden die Ämter des Präsidenten jeweils zur Halbzeit der Legislaturperiode neu vergeben. Bei den bisherigen Wahlen waren Absprachen zwischen Fraktionen üblich, da eine Fraktion für sich alleine nicht über die notwendige Mehrheit verfügte. Laut einer Vereinbarung zwischen Sozialdemokraten und Christdemokraten aus dem Jahr 2014 sollte der Posten in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode an einen Christdemokraten gehen. Für die EVP-Fraktion kandidierte daher der Italiener Antonio Tajani. Die Sozialdemokraten hielten sich jedoch nicht mehr an die Abmachung und schickten mit Gianni Pitella einen eigenen Kandidaten ins Rennen.

Syrien und Nahost-Friedensprozess

Flaggen vor EU Kommission 300EU-Außenminister beraten über Syrien und Nahost-Friedensprozess

Die Außenminister der EU treffen in Brüssel zur ersten Tagung des Rats für Auswärtige Angelegenheiten in 2017 zusammen. Im Zentrum der Beratungen stehen die jüngsten Entwicklungen in Syrien und der Nahost-Friedensprozess. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, wird zu Beginn einen Ausblick auf die Themenprioritäten für die erste Jahreshälfte geben. „Wir werden uns dabei hauptsächlich auf Syrien konzentrieren. Ich werde die Minister über unsere Arbeit und über die Initiativen der EU mit den Regionalmächten informieren sowie über die jüngsten Gespräche mit dem neuen UN-Generalsekretär Antonio Guterres, dem UN-Sonderbeauftragten für Syrien, Staffan de Mistura, und auch mit dem türkischen Minister“, sagte Mogherini vor dem Treffen.

Einen Tag nach der Nahost-Konferenz in Paris steht zudem der Konflikt zwischen Israel und Palästina auf der Tagesordnung. Die Außenminister werden darüber sprechen, wie weiter vorgegangen werden soll, damit eine umfassende Friedensvereinbarung zustande kommt, die Zwei-Staaten-Lösung realisierbar bleibt und die derzeitige negative Entwicklung aufgehalten und zurückgedreht werden kann. Die EU fordert im Nahost-Konflikt seit langem eine Zwei-Staaten-Lösung als dauerhafte Friedensicherung.

Gegen 15.30 Uhr ist eine Pressekonferenz angesetzt, die über Europe by Satellite verfolgt werden kann.

Juncker und Mogherini in Genf zu Zypern-Gesprächen

Flaggen 28 EU StaatenSeit Jahren kämpft Kommissionspräsident Juncker für die Wiedervereinigung Zyperns. Die Insel ist seit 1974 geteilt.

Nach ersten Gesprächen auf Ministerialebene bei der Konferenz zur Überwindung der Teilung Zyperns sind am Donnerstag, den 12.01., die Garantiemächte Griechenland, Türkei und Großbritannien in Genf zusammengekommen. Auch Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, nehmen für die  Europäische Union an der Konferenz teil. Vor seiner Reise nach Genf sagte Juncker: „Seit Beginn meines Mandats ist mir die Wiedervereinigung Zyperns ein persönliches Anliegen. Jetzt bietet sich die Gelegenheit, dieses Ziel zu erreichen, und wir müssen sie nutzen! Darum bin ich heute in Genf. Wenn es um Frieden geht, muss man ins Flugzeug steigen. Es ist riskant, aber im Interesse des Friedens muss man Risiken eingehen. Wer nichts riskiert, riskiert in Wirklichkeit viel mehr.“

Seit seinem Amtsantritt war Juncker in engem Kontakt mit allen wichtigen Vertretern der Volksgruppen und Garantiemächte, um eine Wiedervereinigung der beiden Landesteile herbeizuführen. Eine Überwindung der Teilung wäre nicht nur für die EU, sondern für die Stabilität der gesamten Region von entscheidender Bedeutung.

Nikos Anastasiades, der griechisch-zyprische Präsident, und Mustafa Akıncı, der türkisch-zyprische Volksgruppenführer, verhandeln seit Beginn der Woche unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen in Genf, um zu einer umfassenden Lösung der Zypern-Frage zu gelangen.

Zypern ist der EU als de facto getrennte Insel beigetreten, Unionsgebiet ist aber das gesamte Territorium. Die türkischen Zyprer sind als Bürger eines EU-Mitgliedstaats, der Republik Zypern, EU-Bürger – auch wenn sie auf einem Teil Zyperns leben, der nicht unter der Kontrolle der Regierung steht.

Europäische Datenwirtschaft: Kommission stellt Konzept für Daten-Binnenmarkt vor

Digitaler Binnenmarkt 300Die EU-Kommission will den freien, grenzüberschreitenden Datenfluss in der EU möglich machen und die bestehenden ungerechtfertigten Beschränkungen abschaffen. Dafür hat sie politische und rechtliche Konzepte vorgeschlagen, mit denen Europas Digitalwirtschaft vorangebracht werden soll.

„Es sollte ein freier Datenfluss zwischen Standorten, über Grenzen hinweg und innerhalb eines einheitlichen Datenraums möglich sein“, erklärte Andrus Ansip, der für den digitalen Binnenmarkt zuständiger Vizepräsident. "Wenn unsere Datenwirtschaft Wachstum und Beschäftigung hervorbringen soll, müssen Daten genutzt werden. Dafür müssen sie allerdings verfügbar sein und analysiert werden können.“

Die heute veröffentlichte Mitteilung befasst sich mit nationalen Vorschriften und Regeln, die den freien Datenverkehr behindern, und stellt Lösungswege vor, mit denen ungerechtfertigte oder unverhältnismäßige Beschränkungen beseitigt werden können.

Die Kommission gibt außerdem einen Überblick über rechtliche Probleme im Zusammenhang mit Datenzugang und Datenübermittlung, Datenübertragbarkeit und der Haftung bei nicht personenbezogenen, maschinengenerierten digitalen Daten. Sie hat zu diesen Themen zwei öffentliche Konsultationen eingeleitet und Gespräche mit den Mitgliedstaaten und anderen Interessenträgern aufgenommen.

Worin besteht das Problem?

Der EU fehlt ein Binnenmarkt für Daten. Das liegt daran, dass es sowohl Hemmnisse für den freien Datenverkehr in der EU als auch zugleich viele rechtliche Unklarheiten in Bezug auf Daten gibt. Dies führt dazu, dass in Europa wirtschaftliche, soziale und unternehmerische Chancen nicht realisiert werden können. Die EU muss dafür sorgen, dass sich Datenströme über Grenzen und Sektoren hinweg bewegen können und Daten bestmöglich verfügbar gemacht und weiterverwendet werden. Dies erfordert ein koordiniertes europäisches Konzept, um die Datenwirtschaft als Teil des digitalen Binnenmarkts voranzubringen.

Welche Chancen bringt der Vorschlag mit sich?

Digitale Produkte und Dienste können ganze Bereiche – z. B. Umweltschutz, Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit, Klima, Ressourceneffizienz, Energie, intelligente Verkehrssysteme und Städte – grundlegend verändern. Die Datenanalyse bringt Verbesserungen für Verfahren und Entscheidungen, Innovation und Zukunftsprognosen. So können Unternehmen, die für ihre Entscheidungsfindung datengestützte Fakten heranziehen, ihre Produktivität um bis zu 6 Prozent (Studie) steigern.

Der EU-Datenmarkt (auf dem digitale Daten als aus Rohdaten gewonnene Produkte oder Dienste gehandelt werden) hatte 2015 ein Volumen von 54,5 Milliarden Euro (7 Prozent Zuwachs jährlich) und dürfte bis 2020 auf 84 Milliarden Euro anwachsen.

Die Datenwirtschaft der EU (bei der sämtliche Auswirkungen des Datenmarktes auf die Gesamtwirtschaft erfasst werden) beschäftigte 2015 6 Millionen Menschen und könnte 2020 7,4 Millionen Menschen in der EU Beschäftigung bieten. 2015 wurde ihr Wert auf 272 Mrd. Euro veranschlagt. Wenn das richtige politische und rechtliche Umfeld geschaffen würde, könnte die Datenwirtschaft bis 2020 einen Anteil von 3,17 Prozent am EU-BIP (643 Mrd. Euro) erlangen (Quelle: European Data Market Studie).

EU liefert über 200 Tonnen Hilfsgüter in den Irak

EU Flagge hinter Weltkugel 300Die EU-Kommission arbeitet zusammen mit den Mitgliedstaaten daran, Hilfslieferungen in den Irak zu senden – speziell an die Menschen in Mossul. Insgesamt hat die Kommission neun Flüge mit Hilfsgütern organisiert und kofinanziert, einschließlich drei zusätzliche Flüge, die am 09.01.17 von Österreich und Frankreich aus gestartet und im Irak gelandet sind.

Christos Stylianides, EU-Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, sagte: „Im Rahmen der EU-Hilfeleistungen für Irak konnten inzwischen dringend benötigte Güter wie Zelte, Decken, Generatoren, Hygieneartikel sowie fünf Tonnen Arzneimittel und medizinische Ausrüstung geliefert werden. Ich möchte allen Ländern danken, die über das Katastrophenschutzverfahren der Union Unterstützung bereitgestellt haben. Diese Hilfsgüter können für die in Mossul oder an anderen von dem Konflikt betroffenen Orten festsitzende Zivilbevölkerung oder für die vor den Kampfhandlungen flüchtenden Menschen, die sich oft in einer verzweifelten Lage befinden, den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten. Wir müssen unbedingt dafür sorgen, dass die Zivilbevölkerung geschützt und das Humanitäre Völkerrecht gewahrt werden, sowohl während der Kampfhandlungen als auch danach.“

Deutschland, Österreich, Dänemark, Finnland, Frankreich, Schweden und Norwegen haben bisher über 200 Tonnen an Hilfsgütern mit Hilfe des EU-Zivilschutzmechanismus in den Irak gesendet um die Menschen zu unterstützen, die während der militärischen Operationen in Mossul vertrieben wurden. Zusätzliche Hilfsgüter werden in den kommenden Wochen in den Irak gesendet. Damit wird die humanitäre Hilfe der EU für den Irak ergänzt, die allein 2016 über 159 Mio. Euro betragen hat.

Malta übernimmt Ratspräsidentschaft

EU Flagge 2 300

Zum 01. Januar 2017 übernimmt erstmalig Malta den Vorsitz im Rat der Europäischen Union - kurz die EU-Ratspräsidentschaft.

Malta ist der letzte Staat der Trio-Ratspräsidentschaft bestehend aus den Niederlanden (Januar 2016 – Juni 2016), der Slowakei (Juli 2016 – Dezember 2016) und nun Malta (Januar 2017 – Juni 2017) am Zug. Gemeinsam hatten diese Länder sich Ziele gesetzt, die während ihrer jeweiligen Ratspräsidentschaft verfolgt werden sollten. Darüber hinaus konnte jedes Land eigene Prioritäten setzten.

Das Gesamtprogramm umfasst im Einzelnen folgende Thematiken:
1) Eine Union der Arbeitsplätze, des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit
2) Eine Union, die jeden ihrer Bürger befähigt und schützt
3) Auf dem Weg zu einer Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimapolitik
4) Eine Union der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts
5) Die Union als starker globaler Akteur

Wie auch schon den Niederlanden und der Slowakei steht auch Malta keine einfache Ratspräsidentschaft bevor, denn die Probleme der EU sind derzeit besonders groß.

Malta, das mit 316 Quadratkilometern und rund 430.000 Einwohnern kleinste Land der europäischen Union, möchte die Politik der beiden Vorgänger fortsetzen, gleichzeitig setzten die Regierung aber auch eigene Schwerpunkte.

Die wesentlichen Prioritäten der maltesischen Ratspräsidentschaft sind

  1. Migration
  2. Binnenmarkt
  3. Sicherheit
  4. Soziale Eingliederung
  5. Europas Nachbarn
  6. Maritimes

Migration
Malta möchte dafür sorgen, dass das Thema Migration weiterhin ganz oben auf der Agenda der Europäischen Union steht. Dabei geht es nicht nur um die aktuelle Flüchtlingssituation, sondern auch um Überlegungen, wie man mit dem Thema in Zukunft umgehen möchte: So möchte sich Malta während der Ratspräsidentschaft dafür einsetzen, dass längst vereinbarte Maßnahmen zur Schaffung eines gemeinsamen Europäischen Asylsystem umgesetzt werden. Ebenfalls soll die Lastenverteilung beim Schutz der EU-Außengrenzen gerechter verteilt und die Aufnahme von Flüchtlingen EU-weit besser geregelt wird. Darüber hinaus steht die sogenannte Migrationspartnerschaft mit afrikanischen Staaten auf der Agenda.

Binnenmarkt
Bereits die Slowakei und die Niederlande hatten die Entwicklung des Binnenmarktes als einen großen Schwerpunkt verstanden. Die maltesische Präsidentschaft greift diese Politik auf und konzentriert sich insbesondere auf den digitalen Binnenmarkt. Durch Ausbau desselbigen soll mehr Wachstum und mehr Beschäftigung in der EU generiert werden. Darüber hinaus möchte sich Malta für den Energiemarkt, die Entfernung von Handelsschranken und die Kapitalmarktunion einsetzten.

Sicherheit
Auch das Thema Sicherheit steht auf der Agenda der maltesischen Ratspräsidentschaft. Dabei wird jedoch ganz bewusst auf effektive Diplomatie gesetzt.

Soziale Eingliederung
Dies ist ein besonderer Schwerpunkt der maltesischen Regierung. Darunter ist unter anderem die Einbindung von Menschen mit Behinderung zu verstehen ebenso wie die weitere Arbeit an der Gleichstellungen der Geschlechter.

Europas Nachbarn
Gerade die Stabilität des Nahen Ostens ist eine wichtige Aufgabe für die Regierung Maltas während der Ratspräsidentschaft. Gearbeitet werden soll beispielsweise an der Stabilisierung Libyens. Weitere wichtige Aufgabenfelder sind die Wiederaufnahme des Nahost-Friedensprozess zwischen Israel und Palästina, die Stärkung des demokratischen Wandels in Tunesien, ein besserer Beitrag zu internationalen und EU-Maßnahmen bezüglich des Kriegs in Syrien, eine Vertiefung des Verhältnisses der EU und der Arabischen Liga und die Wiederherstellung der Beziehungen zum Golfkooperationsrat.

Maritimes
Malta hat als Insel ein ganz besonderes Interesse an den maritimen Angelegenheiten der EU. Daher ist einer der besonderen Schwerpunkte allein der maltesischen Regierung die Nachhaltigkeit und fortgeführte Entwicklung des Seefahrtsektors gemäß der integrierten Meerespolitik der EU, es sollen innovative Forschungen gefördert werden, die „Strategie Blaues Wachstum“ mehr in den Vordergrund rücken und eine Initiative für das westliche Mittelmeerbecken eingeleitet werden.

Besondere Gedanken zum Logo:

Das Logo der maltesischen Ratspräsidentschaft entstand, wie auch das Logo der Slowakei, auf dem Wege einer öffentlichen Ausschreibung. Der Entwurf von Alexia Muscat war schließlich Grundlage für das aktuelle Logo. Als Basis dient das maltesische Kreuz, wobei die acht Spitzen für die acht Tugenden der Malteserritter stehen: Wahrheit, Glaube, Buße, Demut, Gerechtigkeit, Erbarmen, Ehrlichkeit und Beharrlichkeit. Dass seine Spitzen gleichzeitig in alle Richtungen weisen soll ein Symbol dafür sein, dass Malta eine zukunftsweisende Perspektive vertritt, nach vorne und nach hinten gleichzeitig blickt und verschiedene Einflüsse und Ströme vereint, wobei gerade die Farbgebung dafür relevant ist. Dargestellt werden soll zudem der fortwährende Prozess der Wiedergeburt und Erneuerung sowie der Wiedervereinigung, alles Merkmale, die auch die europäische Union in sich vereint.

Trio: Niederlande, Slowakei, Malta

Im Rahmen des halbjährlichen Rotationsprinzips übernimmt Malta die Ratspräsidentschaft von der Slowakei von Januar bis Juni 2017. Darauf folgen Estland, Bulgarien und Österreich.

In den europäischen Verträgen ist das System der „Dreier-Präsidentschaft“ innerhalb des Rates der Europäischen Union vorgesehen. Es dient der Kontinuität und der Effektivität der Arbeit im Rat. Da der Ratsvorsitz eines Mitgliedsstaates nur sechs Monate dauert und in solch kurzen Zyklen Arbeitskontinuität und effektive Ressourcennutzung schwierig ist, bilden immer drei Mitgliedsstaaten, die aufeinanderfolgend die Ratspräsidentschaft innehaben, das sogenannte „Trio.“ Seit 2007 erstellen daher jeweils drei Länder, die formal nacheinander die Ratspräsidentschaft einnehmen, ein gemeinsames „Achtzehnmonateprogramm“. Das eigene Programm der jeweiligen Ratspräsidentschaft sollte daher auf das Trio-Programm abgestimmt sein.

Aufgaben der Ratspräsidentschaft

Die Position der Ratspräsidentschaft wechselt nach den derzeit gültigen Verträgen alle sechs Monate zwischen den EU-Mitgliedsländern nach einer festgelegten Reihenfolge. Die Arbeit des Rates der EU (Ministerrat) und des Europäischen Rates muss koordiniert und organisiert werden. Deshalb hat immer ein Mitgliedsstaat die EU-Ratspräsidentschaft inne. Die jeweiligen Fachminister aus dem präsidierenden Mitgliedstaat führen den Vorsitz in den einzelnen Räten (Rat für Landwirtschaft und Fischerei, Verkehrsministerrat und so weiter). Einzig im Außenministerrat hat seit dem Vertrag von Lissabon die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, einen ständigen Vorsitz. Eine Ratspräsidentschaft leitet nicht nur - in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission - die laufenden Geschäfte der Union, sondern setzt in der Regel auch neue Impulse.

Der deutsche EU-Ratsvorsitz 2007

Am 1. Januar 2007 hatte die Bundesrepublik Deutschland turnusgemäß für ein halbes Jahr die Ratspräsidentschaft in der Europäischen Union (EU) übernommen.

07-01-09-EU-Kommission

Das Foto entstand bei der gemeinsamen Sitzung des Bundeskabinetts und der Europäischen Kommission in Berlin am 09.01.2007.

Die Errungenschaften der deutschen Ratspräsidentschaft lassen sich in fünf zentralen Bereichen festmachen.

Die Ausarbeitung des neuen EU-Reformvertrags beim Gipfel vom 23. Juni 2007 und somit die Überwindung der Starre der letzten Jahre gilt als der größte Erfolg von Kanzlerin Merkel und ihrem Team. Als Wegbereiter gilt dabei die "Berliner Erklärung", auf die sich 27 EU-Mitgliedsländer gemeinsam am 25. März 2007 einigten, dem 50. Jahrestag der Unterzeichnung der Römischen Verträge. Einen weiteren Fortschritt bedeutet der weit reichende Beschluss des europäischen Rates, die nationale Klima- und Energiepolitik der Mitgliedsstaaten stärker zu integrieren und dadurch die klimaschädlichen Emissionen und den globalen Anstieg der Temperatur zu reduzieren. Bürgernähe bewies die EU unter der Leitung der Kanzlerin besonders durch die Verabschiedung der "Roaming-Verordnung", die ab dem 1. Juli 2007 europaweit eine preisgünstige Nutzung des Mobiltelefons ermöglicht. Die Erweiterung der Kooperation im Bereich der Justiz und Innenpolitik hat Europas Entschlossenheit bekräftigt, gegen illegale Immigration vorzugehen und dadurch den Menschen-, Drogen-, und Warenschmuggel maßgeblich einzudämmen. Die Konsolidierung der transatlantischen Beziehungen durch den EU-US Gipfel am 30. April 2007, die Revitalisierung des Nahost-Quartetts und die Unterstützung der Arabischen Friedensinitiative, sowie der Ausbau der Europäischen Nachbarschaftspolitik stellen ein weiteres Ergebnis der deutschen Ratspräsidentschaft dar.

Diese Ergebnisse bilden eine entscheidende Basis für die EU, sich in Zukunft als handlungsfähiger globaler Akteur auf der internationalen Ebene zu profilieren.

Weiterführende Internetlinks

Fahrplan für einheitliches europäisches Verkehrsleitsystem im Eisenbahnverkehr beschlossen

Schienen 300Noch zwingen 25 verschiedene nationale Sicherungssysteme die Züge, an den innereuropäischen Grenzen halt zu machen. Das soll sich mit der Einführung eines europäischen Standards, dem europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS (European Rail Traffic Management System), ändern. Bis 2023 soll die Hälfte der großen europäischen Verkehrskorridore mit diesem einheitlichen Zugleit- und Zugsicherungssystem ausgestattet sein. Den Plan für die Umsetzung hat die EU-Kommisson beschlossen.

Die neue Regelung betrifft viele deutsche Bahnstrecken, die Teil des Rhein-Donau-Korridors, des Atlantik-Korridors, des Rhein-Alpen-Korridors, des Skandinavien-Mittelmeer-Korridors, des Korridors Orient-Östliches Mittelmeer und des Nordsee-Ostsee-Korridors sind. 2023 soll der Plan erneut aktualisiert werden und die Umsetzung für die verbleibenden Korridore festgelegt werden.

„Das europäische Eisenbahnverkehrsleitsystem ERTMS leistet einen direkten Beitrag für die Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit der europäischen Eisenbahn. Der heute verabschiedete Plan sieht seine schrittweise Umsetzung im europäischen Schienennetz vor. Dies bringt uns einem vollständig interoperablen einheitlichen europäischen Eisenbahnraum näher, in dem die Züge problemlos die Grenzen überqueren“, sagte Verkehrskommissarin Violeta Bulc.

Dieser Plan ist das Ergebnis vieler Konsultationen und Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten, die der Europäische ERTMS-Koordinator Karel Vinck in den vergangenen zwei Jahren durchgeführt hat. „Alle Mitgliedstaaten haben ERTMS als das europäische Signalisierungssystem in Europa akzeptiert“, so Vinck. „Aus technischer Sicht ist alles bereit und mit dem beschlossenen Plan für die Umsetzung können wir den rechtzeitigen Einsatz von ERTMS sicherstellen.“

ERTMS ist ein seit mehr als 20 Jahren auf dem europäischen Markt verfügbares Steuerungs-, Befehls-, Melde- und Kommunikationssystem. Es ist ein softwarebasiertes System für das Bahnmanagement und stellt kontinuierlich sicher, dass die Züge die sichere Geschwindigkeit und Distanz einhalten. Dieses standardisierte europäische Signalisierungssystem wird 25 verschiedene nationale Signalisierungssysteme ersetzen und eines der wichtigsten Engpässe eines interoperablen europäischen Eisenbahnnetzes beseitigen.

Derzeit müssen Züge an den Grenzen aufgrund der verschiedenen nationalen Signalanlagen anhalten. Mit ERTMS werden diese Systeme interoperabel. Ein weiterer Vorteil ist das höhere Sicherheitsniveau, das ERTMS gegenüber den meisten bestehenden nationalen Systemen bietet. ERTMS ermöglicht höhere Geschwindigkeiten und reduziert den Abstand zwischen den Zügen. Das steigert direkt Kapazität und Produktivität. ERTMS-ausgestattete Züge sind zuverlässiger und pünktlicher.

Europäischer Sozialfonds hilft Europäern, einen Job zu finden

EU fördert Jobs 300Mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) haben bis Ende 2014 mindestens 9,4 Millionen Menschen in Europa eine Arbeit gefunden, knapp 610.000 davon in Deutschland. 8,7 Millionen Menschen europaweit konnten mit Unterstützung des ESF an einer Qualifizierung teilnehmen oder ein Zertifikat erwerben, in Deutschland über 600.000. Dies geht aus der von der EU-Kommission vorgelegten Evaluierung des Europäischen Sozialfonds für die Förderperiode 2007 bis 2013 hervor.

Valdis Dombrovskis, für den Euro und den sozialen Dialog zuständiger Vizepräsident der Kommission, erklärte: „Aus dem Bericht geht hervor, dass der Europäische Sozialfonds in sieben Jahren Millionen Europäerinnen und Europäern geholfen hat, einen Job zu finden und zusätzliche Kompetenzen und Qualifikationen zu erwerben. Der Europäische Sozialfonds spielte eine wesentliche Rolle bei der Funktionsweise der Arbeitsmärkte in allen Mitgliedstaaten: er trug zur Modernisierung der Arbeitsverwaltungen bei, förderte die Bildungssysteme und die allgemeine öffentliche Verwaltung und unterstützte die am stärksten Benachteiligten in der Gesellschaft. Wir sollten nun auf dieser Erfahrung aufbauen und in Europas Humankapital – Arbeitskräfte, junge Menschen sowie alle Arbeitsuchenden – investieren.“

Das Budget des ESF belief sich zwischen 2007 und 2013 auf 115,6 Mrd. Euro. Davon erhielt Deutschland 15,8 Mio. Euro, der größte Teil, 6,3 Mio. Euro, stand für die Förderung des Humankapitals zur Verfügung, 4,5 Mio. Euro wurden in Projekte zur Förderung der sozialen Inklusion investiert, 4,1 Mio. Euro in den Zugang zur Beschäftigung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an ESF-Maßnahmen waren gleichmäßig verteilt auf Nichterwerbstätige (EU28: 36 Prozent, Deutschland 40 Prozent), Erwerbstätige (EU28: 33 Prozent, Deutschland: 36 Prozent) und Arbeitslose (EU28: 30 Prozent, Deutschland: 24 Prozent). Zu den wichtigsten Zielgruppen gehörten Geringqualifizierte, junge Menschen und benachteiligte Personen. In Deutschland profitierten mit 49 Prozent besonders junge Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren vom ESF, über 400.000 Unternehmer erhielten ein Start-up Coaching.

Der ESF hat zudem neue Wege der Zusammenarbeit zwischen den Interessenträgern gefördert sowie lokale und regionale Innovationen unterstützt, die anschließend auf nationaler Ebene übernommen wurden und eine zentrale Rolle bei der Modernisierung der öffentlichen Arbeitsverwaltungen und anderen für aktive Arbeitsmarktmaßnahmen zuständigen Einrichtungen gespielt. In weniger entwickelten Regionen hat der Fonds Reformen in den Bereichen Bildung, Justiz und öffentliche Verwaltung unterstützt. Auf diese Weise hat er dem unternehmerischen Umfeld und der Schaffung stärker integrativer Gesellschaften positive Impulse verliehen.

Mit dem Vertrag von Rom im Jahr 1957 geschaffen, verbessert der ESF seit fast 60 Jahren die Beschäftigungschancen der Menschen in Deutschland und in Europa: Er fördert eine bessere Bildung, unterstützt durch Ausbildung und Qualifizierung und trägt zum Abbau von Benachteiligungen am Arbeitsmarkt bei. Davon profitieren insbesondere Arbeitslose, Schülerinnen und Schüler beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Gründerinnen und Gründer. Der Europäische Sozialfonds ist Europas wichtigstes Instrument zur Förderung der Beschäftigung und sozialer Integration in Europa. Er ermöglicht Menschen, ihre berufliche Zukunft in die Hand zu nehmen. Auch unter schwierigen Umständen oder in einem zweiten Anlauf.

Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Vermeidung jeglicher Art von Diskriminierung. Daher kümmert sich der ESF besonders um diejenigen, die Gefahr laufen, aus dem Arbeitsmarkt ausgegrenzt zu werden, wie z.B. benachteiligte junge Menschen, Langzeitarbeitslose sowie Migranten und Migrantinnen. Ziel ist, dass alle Menschen eine berufliche Perspektive erhalten. Jeder Mitgliedstaat und jede Region entwickelt dabei im Rahmen eines Operationellen Programms eine eigene Strategie. Damit kann den Erfordernissen vor Ort am besten Rechnung getragen werden.

Gefördert werden praxisnahe Projekte, die direkt vor Ort Wirkung entfalten. Der ESF ist keine Arbeitsvermittlung. Vielmehr fördert er arbeitsmarktbezogene Projekte auf lokaler, regionaler und bundesweiter Ebene, die im Hinblick auf Art, Ziele, Größe und Zielgruppen sehr unterschiedlich sind. Eine Förderung einzelner Personen erfolgt nur über die verschiedenen ESF-Förderprogramme und zwar über die ausgewählten Projekte bzw. verantwortlichen Institutionen in dem jeweiligen Programm.

Im Programmplanungszeitraum 2007-2013 wurde der ESF in allen 28 Mitgliedstaaten im Rahmen von insgesamt 117 operationellen Programmen (OP) in Anspruch genommen. Mit diesen Programmen wurden unterschiedliche Ziele verfolgt: 59 Programme wurden im Rahmen des Ziels „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ und 42 im Rahmen des Ziels „Konvergenz“ durchgeführt, 16 hatten eine mehrfache Zielsetzung. Entsprechend dem Grundsatz der geteilten Verwaltung legen die Kommission und die Mitgliedstaaten die Prioritäten und Ziele der Programme gemeinsam fest. Anschließend kann jeder Mitgliedstaat seine konkreten Projekte auswählen und sie im Rahmen des jeweiligen Programms so entwickeln, dass sie den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger am besten gerecht werden.

Zur Gewährleistung der Unabhängigkeit wurde die Bewertung von externen Fachleuten durchgeführt. Sie umfasste eine vorbereitende Studie, fünf thematische Studien, die die gesamte Bandbreite der ESF-Interventionen abdeckten, und einen zusammenfassenden Bericht. Auch die Ergebnisse einer öffentlichen Konsultation flossen in die Bewertung ein.

Informationsaustausch für Steuervorbescheide tritt in Kraft

EU Flagge 300Seit dem 1. Januar 2017 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, automatisch Informationen über alle neuen grenzüberschreitenden Steuervorbescheide für Unternehmen auszutauschen. Dies geschieht über ein zentrales Depot, das für alle EU-Länder zugänglich ist. „Der automatische Austausch von Informationen über grenzüberschreitende Steuerbescheide am 1. Januar ist ein wichtiger Schritt nach vorne“, sagte Pierre Moscovici, Kommissar für Wirtschaft und Finanzen, Steuern und Zoll.

„Damit stellt den Mitgliedstaaten und ihren nationalen Steuerbehörden die Informationen zur Verfügung, die sie benötigen, um bestimmte missbräuchliche steuerliche Praktiken festzustellen und die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen.“

Alle sechs Monate werden die nationalen Finanzbehörden einen Bericht an den Verwahrer übermitteln, in dem alle von ihnen erlassenen grenzüberschreitenden Steuerbescheide aufgeführt sind. Andere Mitgliedstaaten werden dann in der Lage sein, diese Listen zu überprüfen und den Ausstellungsmitgliedstaat um genauere Informationen zu einem bestimmten Urteil zu bitten. Dieser erste Austausch sollte spätestens am 1. September 2017 stattfinden.

Bis zum 1. Januar 2018 müssen die Mitgliedstaaten auch für alle seit Anfang 2012 ergangenen grenzüberschreitenden Urkunden die gleichen Informationen bereitstellen.