Glyphosat: Kommission verlängert Zulassung bis 2017

Kornfeld 300Da die Mitgliedstaaten sich nicht mehrheitlich für oder gegen eine weitere Zulassung des Unkrautvernichtungsmittels Glyphosat einigen konnten, hat die Kommission die Genehmigung von Glyphosat bis höchstens Ende 2017 verlängert.

Dabei wurde die äußerst gründliche und streng wissenschaftliche Bewertung des Wirkstoffs durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sowie durch zuständige Behörden der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Bis Ende 2017 wird ein weiteres Gutachten der Europäischen Agentur für chemische Stoffe (ECHA) erwartet, das wegweisend für weitere Schritte sein soll. Es obliegt den EU-Staaten, selbst zu entscheiden, ob sie in ihrem Land Glyphosat-basierte Pflanzenschutzmittel zulassen, verbieten oder deren Nutzung einschränken.

Deutschland hatte sich bei der Entscheidung im Rat enthalten. 20 Mitgliedstaaten hingegen wollten die Zulassung verlängern, erreichten aber nicht die notwendige qualifizierte Mehrheit. Hätte die EU-Kommission die Zulassung nicht verlängert, hätten diese Mitgliedstaaten die Nutzung von Glyphosat in ihrem nationalen Gebiet nicht erlauben dürfen.

Glyphosat ist ein Wirkstoff, der breiten Einsatz in Pflanzenschutzmitteln findet. Auf Glyphosat basierende Pflanzenschutzmittel (d.h. Formulierungen, die Glyphosat und weitere chemische Stoffe enthalten) werden in Landwirtschaft und Gartenbau vor allem zur Bekämpfung von Unkräutern verwendet, die mit Kulturpflanzen konkurrieren. Die Ausbringung erfolgt in der Regel vor der Aussaat und zur Trocknung vor der Ernte, was die Pflanzen schneller und gleichmäßiger reifen lässt.

Beschäftigungsbericht: Weniger Langzeitarbeitslose, mehr Jobs für junge Menschen

EU fördert Jobs 300Drei Millionen mehr Beschäftigte als vor einem Jahr, eine gesunkene Rate bei der Langzeitarbeitslosigkeit und weniger junge Arbeitslose sind die Bilanz des am Dienstag, 28. Juni, von der Europäischen Kommission vorgestellten vierteljährlichen Berichts zur Beschäftigung und sozialen Lage.

Sozialkommissarin Marianne Thyssen sagte zu dem Bericht: „Diese positive Daten zeigen, dass unsere Bemühungen bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit auf EU- und nationaler Ebene anfangen, Früchte zu tragen. Aus dem Bericht ergibt sich allerdings auch, dass es nach wie vor eine Herausforderung ist, die Menschen zu erreichen, die am weitesten vom Arbeitsmarkt entfernt sind, auch wenn sich die Langzeitarbeitslosenquote verbessert hat. In Bezug auf inaktive junge Menschen, die weder eine Arbeit haben noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren und auch nicht aktiv nach einer Beschäftigung suchen – ist zum Beispiel weder auf EU-Ebene noch auf Ebene der Mitgliedstaaten eine Verbesserung zu beobachten. Ich hoffe daher, dass wir möglichst bald von Initiativen wie der Empfehlung zur Langzeitarbeitslosigkeit und der neuen europäischen Kompetenzagenda profitieren können.“

Der Bericht zeigt einen Anstieg der Beschäftigungsrate insgesamt, sowohl für die EU als auch für den Euroraum, drei Millionen Menschen mehr als vor einem Jahr hatten eine Arbeit. Das höchste Beschäftigungswachstum hatten Ungarn, Luxemburg, Malta und Spanien. Die Langzeitarbeitslosenrate insgesamt ist im Vergleich zum Vorjahr um 0,6 Prozentpunkte gesunken und liegt jetzt bei 4,3 Prozent. Dies ist der stärkste Rückgang seit 2014, als ein erstes Absinken der Langzeitarbeitslosenzahlen festgestellt wurde. Zum ersten Mal seit Beginn der wirtschaftlichen Erholung ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen stärker gefallen als die Zahl derjenigen, die weniger als zwei Jahre ohne Arbeit waren. Der aktuelle Bericht zeigt auch eine kontinuierliche Verbesserung der Mitgliedstaaten bei der Jugendarbeitslosigkeit, die in den EU-Ländern, die von der Wirtschaftskrise am besonders betroffen waren, stärker zurückgegangen ist. So sank die Jugendarbeitslosigkeit z.B. in Spanien von 55,9 Prozent im April 2013 auf 44,8 Prozent im April 2016.

Schulz, Tusk, Rutte und Juncker geben gemeinsame Erklärung ab

EU Flagge 300Präsident Schulz, Präsident Tusk und Premierminister Rutte sind am Freitag, 24. Juni, auf Einladung des Präsidenten der Europäischen Kommission Juncker in Brüssel zusammengekommen. Sie berieten das Ergebnis des Referendums im Vereinigten Königreich und gaben die folgende gemeinsame Erklärung ab.

„In einem freien und demokratischen Prozess hat das britische Volk den Wunsch geäußert, die Europäische Union zu verlassen. Wir bedauern diese Entscheidung, aber respektieren sie.

Dies ist eine noch nie da gewesene Situation, doch wir sind vereint in unserer Antwort. Wir stehen zusammen und halten die Werte der Europäischen Union hoch, um Frieden und das Wohl der Menschen zu fördern. Die Union der 27 Mitgliedstaaten wird fortbestehen. Die Union ist der Rahmen unserer gemeinsamen politischen Zukunft. Geschichte, Geographie und gemeinsame Interessen haben uns zusammengeschweißt und auf diesem Fundament werden wir unsere Zusammenarbeit weiterentwickeln. Vereint werden wir die gemeinsamen Herausforderungen anpacken, um Wachstum zu erzeugen, Wohlstand zu schaffen und ein sicheres und geschütztes Umfeld für unsere Bürger zu gestalten. Die Institutionen werden hierbei ihren vollen Beitrag leisten.

Wir erwarten nun von der Regierung des Vereinigten Königreichs, dass sie die Entscheidung des britischen Volkes so schnell wie möglich umsetzt, so schmerzhaft der Prozess auch sein mag. Jede Verzögerung würde die Unsicherheit unnötig verlängern. Wir verfügen über die Regeln, um auf geordnete Weise damit umzugehen. Das Prozedere für den Fall, dass sich ein Mitgliedstaat entscheidet, die Europäische Union zu verlassen, ist in Artikel 50 des Vertrages über die Europäische Union festgeschrieben.

Wir stehen bereit, die Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich über die Voraussetzungen und Bedingungen seines Rückzugs aus der Europäischen Union zügig zu beginnen. Bis dieser Prozess der Verhandlungen zu Ende ist, bleibt das Vereinigte Königreich Mitglied der Europäischen Union, mit allen Rechten und Pflichten, die sich daraus ableiten. Nach den Verträgen, die das Vereinigte Königreich ratifiziert hat, ist EU-Recht solange vollumfänglich im Vereinigten Königreich anzuwenden, bis es nicht länger Mitglied ist.

Die „Neue Regelung für das Vereinigte Königreich innerhalb der Europäischen Union”, die beim Europäischen Rat vom 18. und 19. Februar 2016 beschlossen wurde, wird wie vereinbart nicht in Kraft treten und ist damit hinfällig. Es wird keine Neuverhandlung geben.

Wir hoffen, dass das Vereinigte Königreich auch in Zukunft ein enger Partner der Europäischen Union sein wird. Wir erwarten, dass das Vereinigte Königreich seine Vorschläge in diesem Sinne zum Ausdruck bringen wird.

Jede Vereinbarung, die mit dem Vereinigten Königreich als Drittstatt beschlossen wird, muss die Interessen beider Seiten widerspiegeln und in Bezug auf Rechte und Pflichten ausgewogen sein.“

Stadt Reims – für Europa werben

jungeleute6 6002017 feiern das Partnerschaftskomitee und die Stadt Reims den 50. Jahrestag der Partnerschaft zwischen Reims und Aachen. Deshalb sucht die Stadtverwaltung Reims im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienst nach einem/einer deutschen Freiwilligen, der/die von November 2016 bis Juni 2017 bei der Umsetzung der Feierlichkeiten zu diesem Jubiläum der Städte-Partnerschaft zwischen Reims und Aachen helfen möchte.

Dabei hat man speziell an eine Aachener/eine Aachenerin gedacht. Kosten für Unterkunft, Anreise und Versicherung werden im Rahmen des Europäischen Freiwilligendienstes übernommen, außerdem werden ein monatliches Taschengeld und Verpflegungsgeld gezahlt. Der Europäische Freiwilligendienst ist ein informelles Austausch- und Bildungsprogramm, das zum Programm Erasmus + gehört. Bei einer Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst besteht darüber hinaus Kindergeldberechtigung.

Die Hauptaufgabe des/der Freiwilligen ist es Aktionen zu organisieren, die darauf abzielen, das Interesse der Reimser Bevölkerung an Europa und den deutsch-französischen Beziehungen zu wecken. Der/Die Freiwillige kann auch Aktivitäten organisieren, die sich an die Bevölkerung im Allgemeinen oder auch an junge Leute in Reims richten und zum Ziel haben, sein Heimatland authentisch zu präsentieren.

Er/Sie nimmt auch an gemeinsamen Projekten mit anderen Freiwilligen in Reims und den studentischen Mitbewohnern teil.

Der/Die Freiwillige sollte kommunikativ, positiv und dynamisch sein. Er/Sie sollte gut mit Menschen umgehen können und bereit sein, Initiative zu ergreifen. Ein Minimum an französischen Sprachkenntnissen ist wünschenswert um seine Integration zu erleichtern, ebenso wie Kenntnisse über die Stadt Aachen, um Projekte zur Stadt zu verwirklichen.

Für die Bewerbung sollte ein Motivationsschreiben und Lebenslauf bis spätestens 10. Juli an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden.

EU-Nachrichten Nr. 11 vom 23. Juni 2016

EU-Nachrichten Nr. 11

Beziehungen zu China
EU will großes Potenzial voll ausschöpfen
China hat sich im vergangenen Jahrzehnt noch einmal rasant entwickelt und ist inzwischen sowohl wirtschaftlich als auch finanziell und militärisch zu einem absoluten Schwergewicht auf der weltpolitischen Bühne geworden. Was sich politisch, wirtschaftlich und sozial in China tut, spielt deshalb für die EU eine immer größere Rolle. Nach Meinung der EU-Kommission ist es deshalb höchste Zeit, die von 2006 datierende Strategie für die Beziehungen zu China zu überarbeiten.


KURZ UND KNAPP
Mindestlohn für Lkw-Fahrer
EU -Kommission hakt in Berlin nach

IM FOKUS
Urteil zu OMT-Programm
EZB handelt im Einklang mit Grundgesetz

Europäische Kompetenzagenda
Lebenslange Weiterbildung ist wichtig


Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

EU steckt ehrgeizige Ziele für Beziehungen zu China fest

Flaggen China EU 300Die EU-Kommission möchte die Zusammenarbeit mit dem Reich der Mitte vertiefen. Unternehmen, Bürger und Organisationen sollen von einer vertiegenden, präzisierten Zusammenarbeit mit China profitieren. Die Hauptziele der Zusammenarbeit sollen darin bestehen, Beschäftigung und Wachstum in Europa zu fördern, dafür soll energischer auf eine Öffnung des chinesischen marktes für europäische Unternehmen geforder werden.

Die Europäische Kommission hat sich am Mittwoch, 22. Juni, für eine ehrgeizige Ausgestaltung der künftigen Beziehungen zu China ausgesprochen. In einer Gemeinsamen Mitteilung „Elemente für eine neue China-Strategie der EU“  haben Kommission und die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik, Federica Mogherini, ihre Strategie für die Beziehungen der EU zu China in den nächsten fünf Jahren vorgestellt.

Federica Mogherini, erklärte dazu: „Die Europäische Union und China kooperieren bereits in so vielen Bereichen – wir arbeiten gemeinsam an den globalen und politischen Themen unserer Zeit, wie Iran, Syrien, Afghanistan, Migration und Klimawandel. Doch wir können und müssen noch mehr tun, um die Europäische Union und China miteinander zu verbinden. Von engeren, verbesserten und präziser definierten Beziehungen zwischen der EU und China, die auf gemeinsamer Verantwortung beruhen, können unsere Bürger, Unternehmen und Organisationen nur profitieren. Ich bin überzeugt, dass die Gemeinsame Mitteilung, die wir heute angenommen haben, uns in die Lage versetzen wird, das große Potenzial unserer Beziehungen zu China voll auszuschöpfen.“

Das in der heutigen Mitteilung aufgeführte Hauptziel besteht darin, für Beschäftigung und Wachstum in Europa zu sorgen, energisch eine größere Öffnung des chinesischen Markts für europäische Unternehmen zu fördern und damit einen Beitrag zur Verwirklichung der ersten Priorität der von Präsident Juncker geführten Kommission zu leisten.

Zu diesen Chancen zählen u. a. der Abschluss eines ehrgeizigen und umfassenden Investitionsabkommens, ein Beitrag Chinas zum Europäischen Fonds für strategische Investitionen, gemeinsame Forschungs- und Innovationsvorhaben sowie der Aufbau eines den eurasischen Kontinent umspannenden physischen und digitalen Netzwerks für Handels- und Investitionsströme und direkte Kontakte zwischen den Menschen.

Nach dem Abschluss eines weitreichenden Investitionsabkommens zwischen der EU und China und nach der Umsetzung von Reformen in China zur Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen für einheimische und ausländische Unternehmen können auf längere Sicht ehrgeizigere Ziele wie die Aushandlung eines vertieften und umfassenden Freihandelsabkommens ins Auge gefasst werden.

Die Gemeinsame Mitteilung wird nun dem Rat und dem Europäischen Parlament vorgelegt werden.

Die letzte Mitteilung der Europäischen Kommission zu China wurde im Jahr 2006 angenommen. Seitdem haben sich die EU und China beide stark verändert. China verstärkt seine politische und wirtschaftliche Präsenz in allen Regionen der Welt. Für den Umgang mit dieser neuen Realität braucht die EU ein neues Konzept. Aus diesem Grund wird in der neuen Strategie der EU dargelegt, wie in den kommenden fünf Jahren die EU im Rahmen ihrer Beziehungen zu China ihre eigenen Interessen fördern und ihre eigenen Werte zur Geltung bringen kann.

Neuer Europäischer Grenz- und Küstenschutz ab Sommer einsatzbereit

Frontex Küstenschutz Grenzschutz 300Das Europäische Parlament, der Rat und die Europäische Kommission haben eine Einigung zum Gesetzentwurf der Kommission für einen neuen Europäischen Grenz- und Küstenschutz erzielt. Damit kann eine gestärkte Agentur für den Grenz- und Küstenschutz ab Sommer ihre Arbeit aufnehmen.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wies darauf hin, dass das Übereinkommen zu einem Europäischen Grenz- und Küstenschutz zeige, dass Europa in der Lage sei, schnell und resolut auf gemeinsame Herausforderungen zu reagieren. Die Kommission habe bereits im Mai 2014 erklärt – und er habe dies auch während seiner Präsidentschaftswahlkampagne gesagt – das Frontex deutlich gestärkt werden und zu einem voll einsatzfähigen Europäischen Grenz- und Küstenschutz weiterentwickelt werden muss.

Die Europäische Kommission hatte im Dezember 2015 Vorschläge zum Management der EU-Außengrenzen und zum Schutz des Schengen-Raums ohne Binnengrenzen vorgelegt. Die Vorschläge beinhalteten die Einrichtung eines europäischen Grenz- und Küstenschutzes, um ein starkes und gemeinsames Management der Außengrenzen der Europäischen Union zu gewährleisten. Der europäische Grenz- und Küstenschutz wird sich aus einer Europäischen Agentur, die aus der EU-Grenzschutzbehörde Frontex hervorgeht, und den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten zusammensetzen.

Die Europäische Agentur soll zudem europäische Grenzschutz- und Küstenwache-Teams einsetzen können, damit vor Ort auch dann gehandelt wird, wenn ein Mitgliedstaat nicht in der Lage ist, die erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Die Mitgliedstaaten werden weiterhin ihre Kompetenzen ausüben und Souveränität über ihre Grenzen haben. Von entscheidender Wichtigkeit ist, dass der Europäische Grenz- und Küstenschutz alle Mitgliedstaaten unterstützen wird und in der Lage sein wird, Schwachstellen im voraus zu identifizieren und einzugreifen, und nicht erst dann, wenn es zu spät ist.

Steuervermeidung: Mitgliedstaaten einigen sich

Euro 600Ein Erfolg im Kampf gegen Steuervermeidung kann die EU vermelden. Eine neue Richtlinie soll die Steuervermeidung von Großkonzernen erheblich erschweren, so dass die Unternehmen nicht länger Unterschiede zwischen den Steuersystemen zur Steuervermeidung nutzten können. Dies soll durch neue Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung gewährleistet werden.
 
Die Kommission begrüßt die am Dienstag, 21.06, erzielte politische Einigung der Mitgliedstaaten über weitreichende neue Vorschriften zur Beseitigung der gängigsten Praktiken zur Steuervermeidung von Unternehmen. „Zu lange konnten einige Unternehmen die Unterschiede zwischen den Steuersystemen verschiedener Mitgliedstaaten nutzen, um die Zahlung von Steuern in Milliardenhöhe zu vermeiden“, sagte EU-Steuerkommissar Pierre Moscovici am Dienstag, 21.06, am Rande seines Besuchs in Berlin. „Ich beglückwünsche die Mitgliedstaaten, die sich nun zur Wehr setzen und zusammenarbeiten, um die erforderlichen Veränderungen zu veranlassen, damit diese Unternehmen ihren fairen Steueranteil zahlen.“

Nach der Vorlage der Vorschläge der Kommission im Januar einigte man sich nach nur fünf Monaten auf diese rechtsverbindlichen Vorschriften, um die internationalen Bemühungen zur Bekämpfung der aggressiven Steuerplanung voranzubringen. Diese Vorschriften kommen angesichts der jüngsten Enthüllungen der Panama Papers genau zur richtigen Zeit.  

Die Maßnahmen der Richtlinie zielen auf die wichtigsten, von multinationalen Großunternehmen praktizierten Arten der Steuervermeidung ab und basieren auf den von der OECD im vergangenen Jahr entwickelten Standards zur Bekämpfung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (base erosion and profit shifting – BEPS).

Obwohl einige Maßnahmen aufgrund von Umsetzungsfragen in den Mitgliedstaaten geändert werden mussten, ist die Kommission nach wie vor überzeugt, dass ohne eine rasche Einigung über diese Richtlinie kein schnelles Handeln möglich wäre. Da das Europäische Parlament seine Stellungnahme bereits abgegeben hat, werden die neuen Vorschriften in Kürze vom Rat verabschiedet.

Durch die Anwendung dieser Rechtsvorschriften wird den am häufigsten genutzten Schlupflöchern und aggressiven Steuerplanungsstrategien ein Ende gesetzt, die einige Großunternehmen derzeit nutzen, um einer angemessenen Besteuerung zu entgehen. So werden alle Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit haben, Gewinne zu besteuern, die in Niedrigsteuerländer verlagert werden, in denen das Unternehmen keine echte wirtschaftliche Tätigkeit ausübt (CFC-Regeln). Zuvor unbesteuerte Gewinne aus Vermögenswerten wie Rechten am geistigen Eigentum, die aus dem Gebiet der EU ausgelagert wurden, können ebenfalls besteuert werden (Wegzugsbesteuerung), und gleichzeitig erhalten die Länder die Möglichkeit, gegen Steuervermeidungsstrategien vorzugehen, für die keine spezifischen Steuervermeidungsvorschriften gelten (allgemeine Vorschrift zur Verhinderung von Missbrauch).

Im Laufe der Verhandlungen wurden einige Änderungen an dem ursprünglichen Vorschlag vorgenommen, etwa beim Anwendungsbereich der sogenannten Zinsschranke.

Hintergrund

Mit den heute vereinbarten bindenden Maßnahmen übernimmt die EU eine Vorreiterrolle bei der politischen und wirtschaftlichen Herangehensweise an die Unternehmensbesteuerung nach der Einigung der OECD-Länder über Empfehlungen zur Eindämmung von Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS).

Die Kommission macht rasche Fortschritte bei der Umsetzung der Zusage von Präsident Juncker, Möglichkeiten zur Bekämpfung der Steuervermeidung auf Ebene der Unternehmen vorzuschlagen, einen faireren Binnenmarkt zu gewährleisten und für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Investitionen in Europa zu sorgen.

Die von der Juncker-Kommission vorgelegten größeren Initiativen zur Förderung der Steuertransparenz und zur Reform der Unternehmensbesteuerung haben bereits Ergebnisse vorzuweisen. Der von der Kommission im Januar vorgelegte Vorschlag für eine länderbezogene Berichterstattung zwischen EU-Steuerbehörden wurde im März genehmigt und wird multinationale Großunternehmen mit Sitz in der EU verpflichten, den Steuerbehörden detaillierte Steuerinformationen zu übermitteln. Die Mitgliedstaaten einigten sich im Oktober vergangenen Jahres nach nur sieben Monaten auf den Vorschlag der Kommission über den automatischen Austausch von Informationen über Steuervorbescheide.

Darüber hinaus wurden einige weitere bedeutende Unternehmenssteuerreformen auf den Weg gebracht. 2016 wird die Kommission ihre Kampagne zur Reform der Unternehmensbesteuerung mit wichtigen Vorschlägen wie der Neubelebung der gemeinsamen konsolidierten Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage (GKKB) fortsetzen. Ferner haben die Mitgliedstaaten ihre Absicht signalisiert, eine gemeinsame EU-Liste von Steuergebieten außerhalb der EU zusammenzustellen, die nicht die Standards für verantwortungsvolles Handeln im Steuerbereich erfüllen.

Weltflüchtlingstag: EU antwortet auf globale Flüchtlingskrise

Camp Idomeni 300Auch wenn immer weniger Flüchtlinge Deutschland erreichen, sind immer noch über 65 Millionenen Menschen auf der Flucht. Die EU möchte sich weiterhin den Herausforderungen stellen und mit der #SupportRefugee-Kampagne auf die Situationen dieser Menschen aufmerksam machen.

Zum Weltflüchtlingstag am Montag, 20.  Juni, hat sich die EU-Kommission zu internationaler Zusammenarbeit und dem gemeinsamen Schutz von Menschen auf der Flucht bekannt. In einer gemeinsamen Erklärung der Vizepräsidenten Timmermans und Mogherini mit den EU-Kommissaren Mimica (Internationale Zusammenarbeit), Avramopoulos (Migration und Inneres) sowie Stylianides (Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement) fordern die EU-Politiker zudem eine globale Aufgabenverteilung und Solidarität bei der Umsiedlung von Migranten.

 „Flüchtlinge zu unterstützen und  zu schützen und die Migration wirksam zu steuern ist eine Herausforderung, die eine globale Antwort verlangt“, so die EU-Kommissionsmitglieder. „Entwicklungsländer haben mit 85 Prozent die weit überwiegende Zahl der weltweiten Flüchtlinge aufgenommen, aber auch wir spüren mit einer Millionen Schutz in der EU suchenden Menschen die Auswirkungen näher unserer Heimat.“

Laut aktuellen Zahlen der Vereinten Nationen befinden sich derzeit über 65 Millionen Menschen auf der Flucht. Die EU gehört zu den weltweit größten Gebern in der Entwicklungszusammenarbeit. Zur Bewältigung der Migrationskrise hat sie 2015 und 2016 über 10 Mrd. Euro aus ihrem Etat bereit gestellt.

Viele hilfsbedürftige Menschen seien  skrupellosen Menschenschmugglern zum Opfer gefallen, litten auf ihrer Reise oder hätten ihr Leben verloren, so die EU-Kommissare.  Der Weltflüchtlingstag erinnere an ihre Notlage, daher wolle die EU mit der #SupportRefugee-Kampagne darauf aufmerksam machen und zeigen, wie sie konkrete Hilfe leistet.

„Die EU wird der Krise nicht stillschweigend zuschauen und sie wird weiterhin die weltweiten Anstrengungen zu deren Bewältigung unterstützen. Wir suchen fortwährend nach Wegen, um unsere humanitäre Antwort zu verstärken und unsere Unterstützung für die Flüchtlinge, Binnenvertriebenen und Millionen von der Krise Betroffenen weltweit zu erhöhen.“

Die EU-Kommission bekräftigte ihren Aktionsplan, zu dem die kürzlich vorgestellten Migrationspartnerschaften als Teil der außenpolitischen Antwort auf die Krise zählen: „ Migration wird bedeutender für das außenpolitische Handeln durch die neuen Partnerschaften, die wir diesen Monat vorgestellt haben. Wir wollen in unseren Partnerländern das Wachstum durch gesteigerte Finanzmittel und technische Unterstützung ankurbeln, aber gleichzeitig dabei die Rechtstaatlichkeit und Menschenrechte stärken.“

Verkehrsinfrastruktur: Deutsche Investitionen von der EU gefördert

Autobahn 600Connecting Europe - neue Projekte sollen Infrastrukturen in Eurpa für Fahrgäste und Unternehmer sicherer und effizienter machen. In Deutschland sind zwanzig Projekte ausgewählt worden, die insgesamt mit 189,2 Millionen Euro gefördert werden sollen. Die EU erhofft sich durch die Investitionen zudem bis 2030 100.000 neue Arbeitsplätze.

Noch klaffen große Lücken bei den Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur in Deutschland und Europa. Um diese ein Stück weiter zu schließen und das europäische Verkehrsnetz voranzubringen, sollen 195 Verkehrsprojekte in ganz Europa mit insgesamt 6,7 Mrd. Euro unterstützt werden. Das hat die EU-Kommission am Freitag, 17. Juni, bekannt gegeben. Diese EU-Förderung wird durch private und öffentliche Gelder ergänzt und erreicht damit insgesamt 9,6 Mrd. Euro. In Deutschland fließen hohe Beträge unter anderem in die Modernisierung grenzüberschreitender Zugverbindungen und des Luftverkehrsmanagements, die Entwicklung des vernetzten Autos und der Elektromobilität.

„Die Projekte werden die europäische Infrastruktur sowohl für Fahrgäste als auch für Unternehmen sicherer, nachhaltiger und effizienter machen“, sagte EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc bei der Vorstellung der Ergebnisse des Ausschreibung zur Fazilität „Connecting Europe“ heute in Brüssel. Zudem könnten mit den Investitionen bis 2030 bis zu 100.000 neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident Jyrki Katainen ermutigte potentielle Projektträger,  auch die im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa bestehenden Investitionsmöglichkeiten zu prüfen und insbesondere vom neu geschaffenen Portal für Europäische Investitionsvorhaben (EIPP) Gebrauch zu machen, um weltweit um Investoren zu werben.

Förderung für Deutschland

Von den 47 förderfähigen Projekten aus Deutschland wurden zwanzig Projekte mit einer Gesamtfördersumme von 189,2 Mio. Euro ausgewählt. Mit dabei ist unter anderem die Modernisierung des Eisenbahnsystems auf dem Seehafen in Bremerhaven, die Anbindung des Hafens in Regensburg an den Rhein-Donau-Korridor (einer der 9 Korridore, die das europäische Verkehrskernnetz bilden), die Modernisierung der Flugverkehrsüberwachung in Saarbrücken, Erfurt und Dresden sowie eine Studie für eine neue Eisenbahnverbindung zum Münchner Flughafen.

Hohe Beträge fließen in die Entwicklung neuer Radartechnologien im Luftverkehrsmanagement in Deutschland, den Aufbau des einheitlichen Europäischen Luftraums sowie in die Modernisierung grenzüberschreitender Zugverbindungen. Fast 5 Millionen Euro werden für die Entwicklung des vernetzten Autos (C-IST) verwendet. Damit soll EU-weit die Kommunikation zwischen Fahrzeugen untereinander sowie mit der Verkehrsinfrastruktur ausgebaut werden soll. Deutschland will die C-ITS Dienste in zwei Regionen anwenden: in dem bestehenden C-ITS Korridor in Hessen und in einem Pilotprojekt in Niedersachsen.

Außerdem werden Studien zur Bereitstellung von Flüssiggas für die Schifffahrt gefördert, unter anderem in Duisburg und Mannheim. Mit 2 Mio. Euro soll die Installation leistungsfähigerer Ladestationen in Deutschland, den Niederlanden, Belgien und Österreich unterstützt werden, um die Distanz, die Elektrofahrzeuge erreichen können, auf bis zu 500 km zu steigern.

Finanzierung

Die finanzielle Beteiligung der EU erfolgt in Form von Finanzhilfen, wobei der Kofinanzierungssatz je nach Art des Projekts 20 Prozent bis 50 Prozent der förderfähigen Kosten des Projekts beträgt. In Bezug auf Projektvorschläge für aus dem Kohäsionsfonds finanzierbare Vorhaben kann der maximale Kofinanzierungssatz bis zu 85 Prozent der förderfähigen Kosten betragen.

Nächste Schritte

Der vorgeschlagene Finanzierungsbeschluss muss nun vom Koordinierungsausschuss der Fazilität „Connecting Europe“, der am 8. Juli 2016 zusammentritt, förmlich angenommen werden. Mit der Annahme des Beschlusses durch die Kommission wird Ende Juli 2016 gerechnet. Die einzelnen Finanzhilfevereinbarungen werden dann von der Exekutivagentur für Innovation und Netze (INEA) aufgesetzt und im zweiten Halbjahr 2016 mit den Projektbegünstigten unterzeichnet.

Hintergrund

Im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) werden 24,05 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt 2014-2020 zur Kofinanzierung von TEN-V-Projekten in den EU-Mitgliedstaaten bereitgestellt. Von diesem Betrag sind 11,305 Mrd. Euro für Projekte in Mitgliedstaaten bestimmt, die die Förderkriterien des Kohäsionsfonds erfüllen. Die Prioritäten und der Gesamtbetrag für die finanzielle Unterstützung für jede dieser Prioritäten in einem bestimmten Jahr werden in jährlichen und mehrjährigen Arbeitsprogrammen festgelegt. 2014 war das erste Programmplanungsjahr der CEF.

Gemeinsam mit dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) und den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (ESIF) spielt die Fazilität „Connecting Europe“ eine wichtige Rolle bei der Schließung der Investitionslücke in Europa – eine der obersten Prioritäten der Kommission.

Fußball-EM: EU-Kommission startet Kampagne #SupportRefugees

Die EU-Kommission hat am Donnerstag, 16. Juni, ihre Kampagne #SupportRefugees gestartet, die während der Fußball-Europameisterschaft für die Situation der Flüchtlinge weltweit sensibilisieren soll.

Unterstützt wird die Kampagne von zwei internationalen Fußballern: dem belgischen Mittelfeldspieler Marouane Fellaini von Manchester United und der deutschen Nationalspielerin Anja Mittag von Paris Saint-Germain. Vor dem Weltflüchtlingstag am 20. Juni informiert die Kampagne über die Situation der 60 Millionen Menschen, die weltweit auf der Flucht sind. Sie brauchen Hilfe, Schutz und dauerhafte Lösungen. Mit über 1 Mrd. Euro leistet die EU den größten finanziellen Beitrag. Damit werden Unterkünfte, Nahrungsmittel, medizinische Versorgung, sanitäre Anlagen, Bildung und andere zentrale Maßnahmen finanziert.

Christos Stylianides, EU-Kommissar für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, erklärte zum Start der Kampagne: „Für Millionen Fans ist Fußball ihr Leben. Für Millionen Flüchtlinge dreht sich das Leben ums Überleben. Sport und besonders Fußball haben eine lange Tradition, den guten Zweck und soziale konstruktive Botschaften zu unterstützen. Die Fußballer, die ihre Zeit kostenfrei für die Kampagne zur Verfügung gestellt haben, werden uns helfen, die positive und wichtige Arbeit der EU zur Unterstützung von Flüchtlingen bekannt zu machen.“

Kommission bereitet Ende von Roaming-Gebühren 2017 vor

Digitales 300Die Zeiten, in denen man im Urlaub große Beträge einkalkulieren musste, sollte man ein längeres Telefonat führen oder gar eine E-Mail abrufen sollen ab 2017 vorbei sein. Nun gibt es eine neue Studie zum Thema Roamingdienste und Roaming Märkte in der EU.

Ein Jahr vor dem beschlossenen Ende der Roaming-Gebühren 2017 hat die Europäische Kommission dem EU-Parlament und dem Rat eine weitere Begrenzung der Preise für die Bereitstellung von Roaming-Diensten vorgeschlagen. Netzbetreiber dürfen sich demnach untereinander nur noch 0,04 Euro pro Minute für die Nutzung ihrer Netze für Kunden im EU-Ausland in Rechnung stellen. Für Endkunden gilt bereits seit 30. April, dass eine Gesprächsminute aus dem EU-Ausland nur noch 0,05 Euro teurer sein darf als im Inland (vor Mehrwertsteuer). Ab dem 15. Januar 2017 fallen die Roaming-Gebühren in der gesamten EU weg, die Nutzer zahlen dann bei Reisen ins Ausland für Mobiltelefonieren, SMS und Surfen im Internet den gleichen Preis wie im Inland.

Damit diese Abschaffung der Roaming-Endkunden Zuschläge in der gesamten EU nachhaltig ist, müssen nationale Roaming Märkte wettbewerbsfähig sein und die Netzbetreiber der Lage sein, Roamingdienste anzubieten, ohne zusätzliche Aufschläge zu den Inlandspreisen zu erheben. Dazu hat die Kommission heute eine Studie vorgelegt. 

Neue "Gleichbehandlungsstelle EU-Arbeitnehmer" der Bundesregierung

Flaggen 28 EU Staaten 400Am 21. Mai hat die „Gleichbehandlungsstelle für EU-Arbeitnehmer“ offiziell ihre Arbeit aufgenommen.
Ein Schwerpunkt des Referats wird sein, EU-Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie ihre Familienangehörigen durch Beratung und Information zu unterstützen.

Die Gleichbehandlungsstelle hat das Ziel, Bürgerinnen und Bürger der EU in den Rechten, die ihnen im Rahmen der Arbeitnehmerfreizügigkeit in Deutschland zustehen, zu unterstützen. Die Gleichbehandlungsstelle wendet sich daher an Bürgerinnen und Bürger der EU, die in Deutschland von ihrem Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit Gebrauch machen (Dauerbeschäftigte, Saisonarbeiter, Grenzgänger und Arbeitsuchende), und ihre Familienangehörigen, jedoch nicht an Bürgerinnen und Bürger der EU, die Unternehmen aus der EU vorübergehend nach Deutschland entsenden.

Die konkreten Aufgaben der Gleichbehandlungsstelle sind beispielsweise:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der EU in Deutschland und ihren Familienangehörigen unabhängige rechtliche und/oder sonstige Unterstützung durch Beratung und Verweisberatung anzubieten.
  • Informationen über das Recht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit in mehreren Amtssprachen der Mitgliedstaaten der EU bereitzustellen.

Die Unterstützung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der EU in Deutschland und ihrer Familienangehörigen umfasst Beratung und Information zu folgenden Bereichen:

  • Zugang zu Beschäftigung
  • Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen
  • Zugang zu sozialen und steuerlichen Vergünstigungen
  • Zugang zu beruflicher Bildung
  • Zugang zu Wohnraum
  • Zugang zu schulischer Bildung und Berufsausbildung
  • Zugehörigkeit zu Gewerkschaften und Wählbarkeit zu den Organen der Arbeitnehmervertretungen
  • Hilfe durch die Arbeitsagenturen

Beschluss von weiteren Initiativen zur Beseitigung von Fluchtursachen

Flüchtlinge zu Fuß 300Die EU-Kommission hat sechs weitere Initiativen zur Beseitigung der Ursachen für irreguläre Migration in Höhe von 146 Mio. Euro beschlossen. Das Geld wird aus dem Nothilfe-Treuhandfonds für Afrika bereitgestellt, um die Krisenregionen Sahelzone und Tschadbecken zu stabilisieren, den organisierten Menschenhandel zu bekämpfen und wirtschaftliche Perspektiven für junge Menschen aus den Regionen zu schaffen.

Neven Mimica, Kommissar für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, sagte: „Mit diesen neuen Maßnahmen werden zwei Ziele verfolgt: Zum einen sollen wirtschaftliche Chancen für junge Menschen geschaffen werden, damit sie dort, wo sie leben, finden, was sie benötigen; zum anderen sollen der Grenzschutz und die Bekämpfung krimineller Netze, die illegalen Handel aller Art betreiben und dabei skandalöse Einnahmen erzielen, verstärkt werden. Um diese beiden Ziele zu verwirklichen, brauchen wird das Engagement unserer afrikanischen Partner, auf die wir zählen.“

Das Geld dient einer verbesserten Steuerung der Migrationsströme, der erhöhten Sicherheit in den Grenzgebieten sowie der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und die Schaffung nachhaltiger wirtschaftlicher Chancen für die Jugend bereitgestellt. Die Maßnahmen unterstützen die internen Sicherheitskräfte sowie das Grenzmanagement in den am stärksten von Instabilität betroffenen Gebieten. Sie sind Teil einer umfassenden Reaktion der Europäischen Union auf die irreguläre Migration und das Ergebnis eines verstärkten politischen Dialogs mit ihren Partnern zum Thema Migration.

Seit Januar 2016 wurden im Rahmen des Fonds 30 Maßnahmen im Wert von 382 Mio. Euro angenommen (100 Mio. Euro im Januar und 280 Mio. Euro im April), die zu den heute angekündigten 146 Mio. Euro hinzukommen. Damit bestätigt der Fonds seine Fähigkeit, ergänzend zu den anderen Maßnahmen der Europäischen Union schnell und zielgerichtet mit spezifischen Maßnahmen auf die Herausforderungen der Region zu reagieren. Der operative Ausschuss bot außerdem Gelegenheit, den operativen Rahmen zu erörtern, der die Prioritäten für die Zukunft bestimmen wird.

Klimaabkommen von Paris: EU ebnet Weg für schnelle Ratifizierung

Energie und Klimaunion Windräder 300Die Europäische Kommission hat den Weg für die zügige Ratifizierung des Pariser Klimaschutzabkommens durch die EU freigemacht. Nur wenige Wochen, nachdem die EU und 174 Länder das Abkommen in New York feierlich unterzeichnet haben, hat die Kommission einen Vorschlag zu seiner Ratifizierung vorgelegt. Dieser geht nun an das Europäische Parlament und den Rat der EU-Staaten.

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie, erklärte: „Nach dem Gipfel in Paris macht die EU ihre Hausaufgaben. Wir sind entschlossen, den Schwung und den Geist von Paris fortzusetzen und die frühzeitige Ratifizierung – und damit die baldige Anwendung – dieses historischen Übereinkommens sicherzustellen. Ich bin überzeugt, dass das Europäische Parlament, der Rat und die Mitgliedstaaten die jeweiligen Ratifizierungsverfahren zügig abschließen werden.“

Der Vorschlag der Kommission zur Ratifizierung des Übereinkommens von Paris im Namen der EU liegt nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Genehmigung vor. Formell handelt es sich um einen Beschluss des Rates. Der Rat kann ihn dann annehmen, wenn das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat. Parallel dazu wird jeder einzelne EU-Mitgliedstaat das Übereinkommen von Paris im Einklang mit seinen nationalen parlamentarischen Verfahren ratifizieren. Das Abkommen tritt in Kraft, sobald es von 55 Ländern, die mindestens 55 Prozent der weltweiten Emissionen verursachen, ratifiziert wurde.

In den kommenden Monaten wird die Kommission den Mitgliedstaaten weitere Vorschläge vorlegen, mit denen die EU ihre in Paris gemachten Zusagen umsetzen will. Das am 12. Dezember 2015 angenommene Pariser Übereinkommen ist ein globaler Meilenstein. Es stärkt und beschleunigt den weltweiten Übergang zu einer klimaresilienten Gesellschaft, die nur geringe CO2-Emissionen verursacht. Das Abkommen bietet zudem die Gelegenheit, die europäische Wirtschaft zu modernisieren sowie Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Es sieht ein langfristiges Ziel für Emissionssenkungen zur Begrenzung des Anstiegs der Erdtemperatur auf deutlich unter 2 Prozent und weitere Anstrengungen vor, um den Temperaturanstieg auf 1,5 Prozent zu begrenzen.

EU vereinfacht grenzübergreifender Anerkennung öffentlicher Urkunden

Waage 300Trotz gefallener Grenzen und vereinfachter Bedingungen für das Arbeiten und Leben innerhalb der EU gab es immer noch Probleme, musste man beispielsweise vor einer Heirat gültige Urkunden vorweisen. Nun möchte die EU die Prozesse deutlich vereinfachen. Derzeit leben rund 13 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger in einem anderen Land als ihrem Herkunftsland.

Wer in einem anderen EU-Land lebt, ist bei der Anerkennung von Geburts- oder Heiratsurkunden  oft mit einem großen Verwaltungsaufwand konfrontiert. Mit der am Donnerstag, 09. Juni, vom Europäischen Parlament angenommenen neuen Regelung werden die Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit öffentlichen Urkunden vereinfacht.

„Das sind gute Neuigkeiten für Menschen, die in ein anderes EU-Land ziehen, um dort z. B. zu studieren oder zu arbeiten“, sagte Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, begrüßte die heutige Annahme des Kommissionsvorschlags. „Die Bürgerinnen und Bürger sind häufig mit kostspieligen und zeitaufwendigen Verwaltungsverfahren konfrontiert, wenn sie eine öffentliche Urkunde vorlegen müssen, um in dem Land, in dem sie wohnen, heiraten zu können oder einen Arbeitsplatz zu bekommen. Heute wird dieser Praxis ein Ende gesetzt. Damit helfen wir den Menschen, sich frei in der Europäischen Union zu bewegen.“

Rund 13 Millionen EU-Bürgerinnen und -Bürger leben in einem anderen EU-Land als ihrem Herkunftsland. Laut einer Eurobarometer-Umfrage meinen 73 Prozent der Unionsbürgerinnen und ‑bürger, dass Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Nutzung öffentlicher Urkunden im EU-Ausland zu erleichtern. Die Bürgerinnen und Bürger beklagen sich oft über den bürokratischen Aufwand und die Kosten, die mit der Ausstellung einer öffentlichen Urkunde, die in einem anderen EU-Land als echt anerkannt werden soll, verbunden sind. Diese zeitaufwendigen Formalitäten sind unverhältnismäßig und unnötig und beeinträchtigen die Bürgerinnen und Bürger dabei, ihre Rechte gemäß den Verträgen auszuüben.

Mit der neuen Verordnung werden verschiedene Verwaltungsverfahren abgeschafft:

  • in einem EU-Land ausgestellte öffentliche Urkunden (z. B. Geburts- und Heiratsurkunden oder Urkunden zur Bescheinigung der Vorstrafenfreiheit) sind auch ohne Echtheitsvermerk (Apostille) in einem anderen Mitgliedstaat als echt anzuerkennen;
  • durch die Verordnung wird außerdem die Pflicht für Unionsbürgerinnen und -bürger abgeschafft, in jedem Fall eine beglaubigte Kopie und eine beglaubigte Übersetzung ihrer öffentlichen Urkunden beizubringen. Den Bürgerinnen und Bürgern stehen stattdessen auch mehrsprachige Standardformulare in allen EU-Sprachen zur Verfügung, die den öffentlichen Urkunden als Übersetzungshilfe beigefügt werden können, sodass keine Übersetzungen mehr erforderlich sind;
  • die Verordnung enthält Vorkehrungen zur Unterbindung von Betrug: hat die empfangende Behörde berechtigte Zweifel an der Echtheit einer öffentlichen Urkunde, kann sie deren Echtheit bei der ausstellenden Behörde des anderen EU-Mitgliedstaats über eine bestehende IT-Plattform (das Binnenmarkt-Informationssystem, IMI) prüfen.

Die Mitgliedstaaten haben ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Verordnung zweieinhalb Jahre Zeit, um alle Maßnahmen zu ergreifen, die für eine reibungslose Anwendung der Verordnung nach Ablauf dieser Frist erforderlich sind.

EU-Nachrichten Nr. 10 vom 09. Juni 2016

 
Bilanz nach einem Jahr EFSI
Investitionsoffensive soll weitergehen
Gut ein Jahr gibt es die von der EU-Kommission angeregte EU-Investitionsinitiative EFSI jetzt. In dieser Zeit ist in der EU bereits das Potenzial für rund 100 Mrd. Euro Invesitionen geschaffen worden. Viele wichtige Infrastrukturprojekte könnten dmait verwirklicht werden, und fast 142.000 kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können Zugang zu neuen Finanzmitteln bekommen.
 
KURZ UND KNAPP
Neue Leiter
Jochen Pöttgen vertritt EU-Kommission in Bonn
 
IM FOKUS
Migration
Bessere Perspektiven für legale Einwanderer schaffen
 
Sharing Economy
Faire Wettbewerbsbedinungen für Uber, Airbnb & Co.

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EU-Forschungsgelder bringen sieben innovative deutsche Projekte zur Marktreife

Glühbirne mit Baum 300Gleich zwei Aachener Einrichtungen, die Firma Gridhound und die RWTH Aachen, profitieren in der vierten Runde des Fördermechanismus für innovative Projekte (Fast Track to Innovation – FTI). Insgesamt sind sechs deutsche Firmen und eine Hochschule an den  insgesamt 16 ausgewählten Projekten beteiligt – neben der Kaiserstadt unter anderem aus Stuttgart, Karlsruhe und Schondorf.

Die erfolgreichen 16 Projekte mit 72 Partnern aus 16 Ländern erhalten insgesamt 36 Mio. Euro. Gefördert werden sie aus dem beim EU-Forschungsprogramm Horizont 2020 angesiedelten FTI-Instrument. Die Unternehmen habe damit die Möglichkeit, ihre vielversprechenden Ideen schneller erfolgreich zu vermarkten. Forschungskommissar Carlos Moedas sagte: „Mit Horizont 2020 wollen wir innovative Unternehmen beim Wettbewerb in den globalen Märkten unterstützen. Die Ergebnisse führen zu einer Gesamtinvestition von fast 135 Mio. Euro für den Schnellzugang zur EU-Förderung für marktreife Innovationen und tragen dazu bei, europäische Forschung und Entwicklung erfolgreich zu vermarkten.“

SBP Sonne GmbH aus Stuttgart ist Partner in einem Projekt zu solarthermischen Kraftwerken, die Firma Hitex aus Karlsruhe Koordinator eines Projekts zur besseren Steuerung von Zugtüren, Resuscitec, Koordinator eines Projekts zu einer neuen Therapie für Wiederbelebung nach Herzstillstand. An dem Projekt ist auch die Firma UKLFR beteiligt, beide Unternehmen haben ihren Sitz in Freiburg im Breisgau. Erfolgreich waren auch Gridhound aus Aachen und die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule, Aachen, als Partner bei einem Projekt zu intelligenten Netzen zu erneuerbaren Energien und Nesscap Energy GmbH aus Schondorf als Partner in einem Projekt zur Energiespeicherung.

Das Ziel von Fast Track to Innovation (FTI) ist es, eine schnellere Vermarktung von Forschungsergebnissen zu ermöglichen. Als Querschnittsmaßnahme des EU-Forschungsprogramms Horizont 2020 soll FTI das Antragsverfahren von der Einreichung bis zur Vertragsunterzeichnung auf maximal sechs Monate verkürzen.

FTI bietet für Antragstellende ein Sprungbrett, um fortgeschrittene neue Ideen schnell in marktfertige Produkte, Verfahren, Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder ähnliches zu transferieren. Gesucht werden interdisziplinäre und transsektorale Ansätze. Dabei zielt FTI auf technologische Durchbrüche und Service-Innovationen ab.

Das Instrument ist für alle Arten von Einrichtungen offen, wie z. B. Industrie (KMU und Großunternehmen), Hochschulen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Mindestens 60 Prozent des Gesamtbudgets ist jedoch für Industriepartner vorzusehen oder eine Mindestzahl von Industriepartnern ist zu beteiligen. Alle 3-5 Partner müssen ihren Sitz in mindestens drei verschiedenen Staaten der EU oder den assoziierten Staaten haben. Die Forschung sollte abgeschlossen sein und die innovative Idee  sehr großes Marktpotenzial aufweisen und innerhalb von drei Jahren auf den Markt gebracht werden.

Die themenoffenen Anträge für die Bereiche der Grundlegenden und industriellen Technologien (LEIT) sowie der Gesellschaftlichen Herausforderungen können jederzeit eingereicht werden. An drei Stichtagen im Jahr trifft die Europäische Kommission Entscheidungen über die Förderung auf Basis der Arbeitsprogramme. Antragsberechtigt sind alle Rechtspersonen in kleinen Verbundprojekten mit maximal fünf Partnern. Die Fördergrenze liegt bei 3 Mio. Euro. Die Laufzeit des Projekts soll zwischen 12 und 24 Monate betragen. Der nächste Stichtag ist der 25.10.2016.

Deutschland profitiert von EU-Investitionsoffensive

Euromünzen 600Die von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker angeschobene EU-Investitionsoffensive trägt auch in Deutschland dazu bei, Investitionslücken zu schließen. Bei einer hochrangigen Konferenz der Vertretung der EU-Kommission in Deutschland mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) in Berlin zogen zahlreiche Vertreter aus Wirtschaft, Staat und Gesellschaft eine positive Bilanz des Juncker-Plans im ersten Jahr seines Bestehens.

„Wir sind mit der Investitionsoffensive in Europa sehr gut unterwegs. Wir haben inzwischen rund 250 Projekte angeschoben, die mit Garantien des Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) abgesichert sind. Damit stoßen wir Investitionen von 100 Mrd. Euro in der Realwirtschaft an“, sagte EIB-Präsident Werner Hoyer im Europäischen Haus in Berlin. „Mit der Initiative gehen wir besonders zwei entscheidende Schwachstellen der europäischen Wirtschaft direkt an, nämlich die mangelnde Risikotragfähigkeit der Investoren, und dabei insbesondere der Banken, sowie den geringen Finanzierungsspielraum der öffentlichen Hand. Im Kern zielt die Investitionsoffensive darauf ab, mit Hilfe von Risikokapital, dass die EIB-Gruppe zur Verfügung stellt, private Investoren für die Finanzierung zusätzlicher Projekte zu gewinnen.“

Beispiele für erfolgreiche Projekte mit EFSI-Krediten in Deutschland sind die Digitalisierung der Heidelberger Druckmaschinen AG, Kreditprogramme der KfW-Bankengruppe und des European Investment Fund, der Energiepark Bruck/Leitha oder das Gasmotorenheizwerk in Kiel-Dietrichsdorf. Der Europäische Fonds für strategische Investitionen hat im ersten Jahr seines Bestehens auch fast 150.000 kleinen und mittleren Unternehmen Zugang zu neuen Finanzmitteln verschafft.

Jens Spahn, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, stellte sich hinter den Juncker-Plan und sagte: „Die EU-Investitionsoffensive ist ein wichtiges Signal in der Krise um zu zeigen: Wir sind handlungsfähig in einem wichtigen Feld, der Investitionsschwäche.“

EU-Kommission will rechtliche Klarheit für neue Geschäftsmodelle schaffen

Europakarte Güter 300Dienstleistungen und Portale der kollaborativen Wirtschaft sind in Europa in den vergangenen Jahren schnell gewachsen. Dazu zählen nicht nur bekannte Beispiele wieder Mitfahrdienst Uber und der Bettenvermittler Airbnb, sondern auch deutsche Portale wie der Wohnungsvermittler Wimdu oder der Paketdienst Sennder. Nationale und lokale Behörden reagieren hierauf mit einem Flickwerk verschiedener Regelungen. Die EU-Kommission will einer Zersplitterung des Binnenmarkts entgegenwirken und hat am Donnerstag Klarstellungen zu den wichtigsten rechtlichen Fragen vorgelegt.

Die am Donnerstag, 2. Juni, vorgelegte Mitteilung „Europäische Agenda für die kollaborative Wirtschaft“ enthält Leitlinien, wie das bestehende EU-Recht in diesem dynamischen und sich schnell entwickelnden Bereich angewandt werden sollte.

Nationale und lokale Behörden reagieren auf die neuen Geschäftsmodelle mit einem Flickwerk verschiedener Regulierungsmaßnahmen. Ein Beispiel hierfür sind Kurzzeitvermietungen. Städte wie London, Paris oder Amsterdam gehen mit diesen Dienstleistungen relativ flexibel um, während das deutsche Zweckentfremdungsgesetz die Nutzung von Wohneigentum für andere Zwecke als die beabsichtigte Verwendung verbietet und ein sehr striktes regulatives Umfeld für Kurzzeitvermietungen vorsieht.

Der für Arbeitsplätze, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission, Jyrki Katainen, erklärte zu den heute vorgestellten Leitlinien: „Die europäische Wirtschaft braucht Produkt- und Dienstleistungsinnovationen, wenn sie wettbewerbsfähig bleiben will. Der nächste Schritt könnte hier von der kollaborativen Wirtschaft ausgehen. Unsere Rolle ist, auf ein rechtliches Umfeld hinzuwirken, in dem sich neue Geschäftsmodelle entwickeln können und zugleich für Verbraucherschutz, gerechte Besteuerung und faire Arbeitsbedingungen gesorgt wird.“

EU-Kommissarin Elżbieta Bieńkowska, zuständig für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, sagte: „Wenn wir eine Zersplitterung des Binnenmarkts auf der Ebene der Mitgliedstaaten oder sogar auf lokaler Ebene zulassen, besteht die Gefahr, dass ganz Europa dabei verliert. Wir bieten jetzt Behörden und Marktteilnehmern rechtliche Orientierungshilfen für die ausgewogene und nachhaltige Entwicklung dieser neuen Geschäftsmodelle. Wir rufen die Mitgliedstaaten auf, ihre Vorschriften vor diesem Hintergrund zu prüfen, und sind bereit, ihnen dabei Hilfestellung zu leisten.“

Die Mitteilung bietet Klarstellungen zu wichtigen Fragen, mit denen sowohl Marktteilnehmer als auch Behörden konfrontiert sind, z. B.:

  • Welche Marktzugangsanforderungen können auferlegt werden? Eine Genehmigungs- oder Zulassungspflicht für Dienstleistungsanbieter sollte nur dann bestehen, wenn es im Sinne relevanter, im Allgemeininteresse liegender Ziele unbedingt erforderlich ist. Absolute Verbote einer Tätigkeit sollten das letzte Mittel bleiben.
  • Wer ist haftbar, wenn es zu Problemen kommt? Gemeinsame Plattformen können von der Haftung für Informationen, die sie im Namen von Dienstanbietern speichern, ausgenommen werden. Sie sollten jedoch nicht von der Haftung für von ihnen selbst angebotene Dienstleistungen wie Zahlungsabwicklungen ausgenommen werden.
  • Wie werden die Nutzer durch das EU-Verbraucherrecht geschützt? Die Mitgliedstaaten sollten dafür sorgen, dass Verbraucher gut vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt werden, ohne dass unverhältnismäßige Pflichten für Privatpersonen entstehen, die nur gelegentlich Dienstleistungen erbringen.
  • Wann liegt ein Arbeitsverhältnis vor? Das Arbeitsrecht liegt überwiegend in der Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und wird durch EU-Mindestsozialstandards und die EU-Rechtsprechung ergänzt.
  • Welche Steuervorschriften finden Anwendung? Wie andere Marktteilnehmer auch müssen Dienstleistungsanbieter und Plattformen der kollaborativen Wirtschaft Steuern zahlen. Dabei handelt es sich um Einkommen-, Körperschaft- und Mehrwertsteuer. Die Mitgliedstaaten sind aufgerufen, die Anwendung der Steuervorschriften in der kollaborativen Wirtschaft weiter zu vereinfachen und klarer zu gestalten.

In der Mitteilung werden die EU-Mitgliedstaaten aufgefordert, die bestehenden Rechtsvorschriften im Sinne der Leitlinien zu prüfen und gegebenenfalls zu ändern. Die Kommission wird das sich rasch ändernde rechtliche Umfeld und die wirtschaftlichen Entwicklungen überwachen.

Kommission übermittelt Polen ihre Bedenken zur Lage der Rechtsstaatlichkeit

EU Justiz 300Die EU-Kommission hat am 1. Juni den ersten Schritt im Verfahren zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips in Polen eingeleitet. Dazu hat sie eine Stellungnahme zur Lage der Rechtsstaatlichkeit an Polen gerichtet, in der sie ihre Bedenken Zusammenhang mit dem Verfassungsgericht darlegt.

„Dies ist die Basis für die Fortsetzung des Dialogs mit den polnischen Behörden“, sagte der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans am Mittwoch, 1. Juni, nach der Kommissionssitzung in Brüssel. „Das Rechtsstaatsprinzip ist einer der Grundpfeiler der Europäischen Union. Es wurden konstruktive Gespräche geführt, die nun in konkrete Schritte zur Behebung der systembedingten Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit in Polen umgesetzt werden sollten. Die heute angenommene Stellungnahme enthält auf der Grundlage des im Januar begonnenen Dialogs unsere Bewertung der fraglichen Punkte“, sagte Timmermanns.

Nachdem sie seit dem 13. Januar einen intensiven Dialog mit der polnischen Regierung geführt hatte, hält es die Kommission für erforderlich, ihre Bewertung der gegenwärtigen Lage in dieser Stellungnahme zu formalisieren. Gemäß dem Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips ist dies der erste von der Kommission ergriffene Schritt in diesem Verfahren. Die Stellungnahme soll dazu beitragen, dass der laufende Dialog mit den polnischen Behörden zu einer Lösung führt.

Die Rechtsstaatlichkeit ist einer der gemeinsamen Werte, auf die sich die Europäische Union gründet. Sie ist in Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union verankert. Nach den Verträgen ist die Europäische Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament und dem Rat dafür zuständig, die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit als eines Grundwerts der Union zu garantieren und für die Achtung des Rechts, der Werte und der Grundsätze der EU zu sorgen.

Die jüngsten Ereignisse in Polen, die insbesondere das Verfassungsgericht betreffen, haben die Europäische Kommission veranlasst, einen Dialog mit der polnischen Regierung aufzunehmen, damit die Rechtsstaatlichkeit in Polen uneingeschränkt gewahrt bleibt. Nach Auffassung der Kommission muss das polnische Verfassungsgericht in der Lage sein, eine vollumfängliche wirksame Normenkontrolle zu gewährleisten.

Die polnischen Behörden sind nun aufgefordert, ihrerseits Bemerkungen zu der Stellungnahme vorzulegen. Die Kommission würde den konstruktiven Dialog mit der polnischen Regierung auf der Grundlage dieser Bemerkungen fortsetzen, um die dargelegten Bedenken einer Lösung zuzuführen. Werden die Bedenken nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums ausgeräumt, kann die Kommission eine Empfehlung zur Rechtsstaatlichkeit abgeben. Hierdurch würde die zweiten Phase des Rahmens zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips eingeleitet.

Der – am 11. März 2014 eingeführte – Rahmen zur Stärkung des Rechtsstaatsprinzips umfasst drei Stufen. Das gesamte Verfahren basiert auf einem kontinuierlichen Dialog zwischen der Kommission und dem betroffenen Mitgliedstaat. Die Kommission informiert das Europäische Parlament und den Rat eingehend und in regelmäßigen Abständen.

Kommission und IT-Unternehmen vereinbaren Verhaltenskodex

datenschutz 370Die EU-Kommission hat zusammen mit Facebook, Twitter, YouTube und Microsoft einen Verhaltenskodex vorgestellt, mit dem die Verbreitung von illegalen Hassreden im Internet bekämpft werden soll.

Mit dem Verhaltenskodex verpflichten sich die IT-Unternehmen dazu, klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einzuführen, damit die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden geprüft und diese erforderlichenfalls entfernt bzw. der Zugang dazu gesperrt werden kann.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, erklärte hierzu: „Die Vereinbarung ist ein wichtiger Schritt, um zu gewährleisten, dass das Internet ein Raum für die freie und demokratische Meinungsäußerung bleibt, in dem die europäischen Werte und Gesetze geachtet werden. Ich begrüße die Zusage der weltweit tätigen IT-Unternehmen, die Mehrheit der stichhaltigen Anträge auf Entfernung illegaler Hasskommentare in weniger als 24 Stunden zu prüfen und diese erforderlichenfalls zu entfernen bzw. den Zugang dazu zu sperren.“

Der Verhaltenskodex enthält u.a. folgende Verpflichtungen:

  • Die IT-Unternehmen müssen klare und wirksame Verfahren für die Prüfung von Meldungen über illegale Hassreden in ihren Diensten einführen, um solche Inhalten zu entfernen oder den Zugang dazu zu sperren. Die IT-Unternehmen müssen über Regeln oder Community-Leitlinien verfügen, in denen klargestellt wird, dass die Aufstachelung zu Gewalt und aggressivem Verhalten verboten ist.
  • Nach Erhalt einer gültigen Meldung müssen die IT-Unternehmen derartige Anträge aufgrund ihrer Regeln und Community-Leitlinien und gegebenenfalls nationaler Rechtsvorschriften zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses 2008/913/JHA mit Überprüfungsteams prüfen.
  • Die IT-Unternehmen müssen die Mehrheit der gültigen Meldungen in Bezug auf die Entfernung illegaler Hassreden in weniger als 24 Stunden prüfen und solche Inhalte entfernen oder den Zugang dazu sperren.
  • Zusätzlich müssen die IT-Unternehmen ihre Nutzer informieren und dafür sensibilisieren, welche Art von Inhalten nach ihren Regeln und Community-Leitlinien nicht erlaubt sind.
  • Die IT-Unternehmen müssen Informationen über die Verfahren für die Übermittlung von Meldungen bereitstellen, um die Geschwindigkeit und Effizienz der Kommunikation zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und den IT-Unternehmen zu verbessern. Die Informationen müssen über die nationalen Kontaktstellen laufen. Auf diese Weise könnten die Mitgliedstaaten und insbesondere deren Strafverfolgungsbehörden mehr Einblick in die Verfahren zur Erkennung und zur Meldung von Hassreden im Internet gewinnen.
  • Die IT-Unternehmen müssen regelmäßige Schulungen über aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen für ihr Personal anbieten und einen Meinungsaustausch über das Potenzial für weitere Verbesserungen führen.

Neuer Leiter der Regionalvertretung der Europäischen Kommission in Bonn

Die Europäische Kommission hat Jochen Pöttgen zum neuen Leiter des Regionalbüros der Kommission in Bonn ernannt. Er tritt sein Amt am 1. Juni 2016 an.

Jochen Pöttgen bringt 20 Jahre Erfahrung insbesondere in den Bereichen Handel, Humanressourcen und Kommunikation in diese Funktion ein. Seit September 2014 war er als Beauftragter für internationale Beziehungen für die diplomatischen Handelsbeziehungen mit Drittländern in der Generaldirektion Handel der Europäischen Kommission zuständig.
Er verfügt über einen Hochschulabschluss der Universität Florenz in Politikwissenschaften mit Spezialisierung im Bereich Wirtschaftswissenschaften. Er spricht fließend Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch und Spanisch.

Pöttgen begann 1996 bei der Europäischen Kommission als Pressereferent und Sachbearbeiter für Antidumping- und Antisubventionsfälle in der Generaldirektion Handel. Nach fünf Jahren in der Generaldirektion Handel wechselte er als Leiter der Personalabteilung zur damaligen Generaldirektion Außenbeziehungen (heute Europäischer Auswärtiger Dienst).
2004 wurde er zum Kanzleileiter der EU-Delegation in Russland mit Zuständigkeit für Personal, Haushalt und Infrastruktur ernannt. Nach vier Jahren in Russland kehrte er als stellvertretender Referatsleiter in die damalige Generaldirektion Außenbeziehungen (Europäischer Auswärtiger Dienst) nach Brüssel zurück, wo er bis 2011 tätig war. Im September 2011 wurde er für drei Jahre als Leiter der Abteilung für Presse und Information, Handel und Politik vom Europäischen Auswärtigen Dienst in die EU-Delegation nach Botsuana entsandt.

Die Kommission unterhält Vertretungen in allen 28 EU-Mitgliedstaaten sowie Regionalbüros in Barcelona, Belfast, Bonn, Cardiff, Edinburgh, Marseille, Mailand, München und Breslau. Die Vertretungen sind die Augen, Ohren und Sprachrohre der Kommission in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Sie stehen mit den nationalen Behörden und Interessenträgern in Kontakt und unterrichten die Medien und die Öffentlichkeit über die EU-Politik. Darüber hinaus berichten die Vertretungen den zentralen Dienststellen der Kommission über wichtige Entwicklungen in den Mitgliedstaaten. Seit Amtsantritt der Juncker-Kommission werden die Leiter der Vertretungen vom Präsidenten ernannt und sind seine politischen Vertreter in den Mitgliedstaaten, in die sie entsandt werden.

Kommunen erhalten Mitspracherecht bei der EU-Politikgestaltung

EU Flagge 2 300Mit dem „Pakt von Amsterdam“ hat die EU ihre Zusammenarbeit mit den Kommunen neu strukturiert und in einer neuen Städteagenda festgelegt. Kernstück der Agenda sind strategische Partnerschaften, in denen sowohl über verschiedene Politikbereiche als auch über verschiedene Zuständigkeitsebenen hinweg kooperiert wird.

Der für die Energieunion zuständige Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič erklärte: „Städte sind lebendige Laboratorien im Übergang hin zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft. Die Europäische Kommission arbeitet Hand in Hand mit Bürgermeistern und regionalen Behörden, damit sie die guten Beispiele präsentieren können – als Anreiz und Inspirationsquelle für andere, sowohl in als auch außerhalb von Europa.“

Die für Regionalpolitik zuständige EU-Kommissarin Corina Crețu fügte hinzu, das Engagement der EU für die Städteagenda zeige, dass die Kommission städtischen Fragen auf ihrer Agenda eine höhere Priorität einräumt und bereit ist, besser auf die Städte zu hören, wenn es darum geht, was bei ihnen funktioniert und was verbessert werden muss.

Die Städteagenda im „Pakt von Amsterdam, den die Kommission gemeinsam mit Vertretern anderer EU-Institutionen und Vertretern der europäischen Städte verabschiedet hat, soll die Kommunen besser vernetzen. Über die Städteagenda sollen Partnerschaften zu 12 städtischen Herausforderungen wie Flüchtlingsintegration, Wohnungsbau, Luftqualität, Mobilität, Armut oder Auftragsvergabe entwickelt werden. Über die Partnerschaften werden Städte, Mitgliedstaaten, EU-Institutionen und Interessenträgern, Nichtregierungsorganisationen und Partnern aus der Privatwirtschaft auf gleichberechtigter Basis zusammenarbeiten können.

Schwerpunkte sind die Erleichterung des Zugangs zu EU-Finanzmitteln, die Förderung der Kombination von EU-Fonds und ein besserer Austausch zwischen den Städten. Aktionspläne sollen auf eine wirksamere Umsetzung der bestehenden EU-Strategien in den Städten u. a. in den Bereichen Umwelt, Verkehr und Beschäftigung abstellen. Vier Pilot-Partnerschaften haben bereits ihre Arbeit zu folgenden Themen aufgenommen: Inklusion von Migranten (Koordinierung durch die Stadt Amsterdam ), Luftqualität (Koordinierung durch die Niederlande), Wohnungsbau (Koordinierung durch die Slowakei) und Armut in den Städten (Koordinierung durch Belgien und Frankreich). Die übrigen Partnerschaften werden zwischen Ende 2016 und Sommer 2017 eingerichtet.

EU-Nachrichten Nr. 9 vom 26. Mai 2016

EU-Nachrichten Nr. 9

Wirtschaftspolitische Koordinierung in der EU
Gemeinsam für mehr Wachstum sorgen
Wenn die EU-Staaten wirtschafts- und haushaltspolitisch an einem Strang ziehen, ist das gut für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit in Europa. Die EU-Kommission hat nun in ihren jährlichen länderspezifischen Empfehlungen zur Wirtschaftspolitik beschrieben, was die einzelnen Regierungen tun sollten, um die eigene und die gemeinsame Wirtschaftskraft zu stärken. Auch in Deutschland gibt es Reformbedarf.
 
KURZ UND KNAPP
EU-Tabakrichtlinie
Noch deutlicher vor Gesundheitsgefahren warnen

IM FOKUS
Neue Mediengesetze
Für fairen Wettbewerb von Fernseh- und Filmanbietern
Griechenland
Eurostaaten einigen sich auf Schuldenerleichterungen

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