EU-Nachrichten Nr. 5 vom 17.03.2016

EU-Nachrichten Nr. 05pdf - 555 KB

Reform der Entsenderichtlinie
Neue Regeln sollen Sozialdumping erschweren
Sozialdumping soll in der Europäischen Union keinen Platz haben. Arbeitnehmer, die von ihrer Firma für eine begrenzte Zeit in einen anderen EU-Staat entsandt werden, sollen künftig einen umfassenden Anspruch auf den gleichen Lohn haben, den andere Arbeitnehmer am gleichen Ort bekommen. Das will die EU-Kommission mit einer Reform der Entsenderichtlinie von 1996 erreichen.


KURZ UND KNAPP
Digitale Wirtschaft
Nationale Grenzen überwinden

IM FOKUS
Flüchtlingskrise
Das Geschäftsmodell der Schleuser „ein für allemal“ zerschlagen

EU-Stahlindustrie
Wettbewerbsfähigkeit langfristig stärken

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Juncker und Schulz optimistisch vor EU-Gipfel mit der Türkei

EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und Parlamentspräsident Martin Schulz rechnen beim beginnenden EU-Gipfel mit einer Vereinbarung mit der Türkei zur Bewältigung der Migrationskrise.

"Ich bin einigermaßen zuversichtlich, dass wir zu einer Einigung mit der Türkei kommen werden", sagte Juncker in Brüssel. "Dabei wird europäisches und internationales Recht, einschließlich der Genfer Konvention beachtet. Anders kann es auch nicht sein", sagte Juncker. Dies habe auch der Generalsekretär des Europarates mit Blick auf die vorliegenden Vorschläge bestätigt. "Asylanträge werden individuell geprüft, es wird keine pauschalen Rückführungen geben." Am 17.03.2016  tagen die 28 Staats- und Regierungschefs der EU, morgen (18.03.2016) stößt der türkische Ministerpräsident Ahmet Davutoğlu dazu. Vor dem EU-Gipfel traf Juncker heute auch den ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko. Juncker stellte der Ukraine für den April einen Vorschlag für die Visaliberalisierung in Aussicht.

Parlamentspräsident Schulz würdigte die "intensive Arbeit der Kommission in den vergangenen Tagen", um zu einer konsensfähigen Vereinbarung für mit der Türkei zu kommen. Die Kommission hatte am Mittwoch sechs Grundsätze für die Zusammenarbeit mit der Türkei in der Migrationskrise vorgelegt.

Bei der angestrebten Visaliberalisierung, der Finanzierung der Flüchtlingsfazilität für die Türkei und der weiteren Eröffnung von Verhandlungskapiteln werde das Europäische Parlament wie der Rat gesetzgeberisch beteiligt sein, sagte Schulz. "Der ambitionierte Zeitplan zur Visaliberalisierung erfordert noch große Anstrengungen, besonders auf türkischer Seite."

Zur Vorbereitung des Gipfels trafen Juncker und Schulz am Mittwoch und Donnerstag auch mit dem Präsidenten Zyperns, Nikos Anastasiadis zusammen. Juncker und Schulz zeigten sich optimistisch, dass eine Vereinbarung mit der Türkei auch mit Zustimmung Zyperns zustande kommt.

Am Donnerstagvormittag trafen Juncker und EU-Ratspräsident Tusk den ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko. Juncker würdigte Reformen in der Ukraine, die zu einer Visaliberalisierung für ukrainische Staatsbürger in die EU führen können. "Was die Visaliberalisierung angeht, haben wir das gleiche Interesse, dass es leichter für unsere Bürger werden sollte, unsere jeweiligen Länder zu besuchen", sagte Juncker. Die Ukraine habe dafür in den vergangenen Tagen und Stunden wichtige Reformen verabschiedet, unter anderem zur Besetzung der Antikorruptionsagentur. "Diese von der Ukraine unternommenen Schritte werden uns als Kommission erlauben, im April einen Vorschlag für die Visaliberalisierung vorzulegen", sagte Juncker.

Duale deutsch-französische Ausbildung in Paris 2017

Die IHK Aachen nimmt ab sofort Bewerbungen für die zweijährige Ausbildung mit Doppelabschluss im Bereich Industriekaufmann/-frau in Paris mit Ausbildungsbeginn im September 2017 entgegen.

Mit einem deutschen und einem französischen Berufsabschluss haben junge Menschen besonders gute Berufsaussichten auf dem europäischen Arbeitsmarkt. Die Ausbildung wird in Zusammenarbeit mit der Ecole Franco-Allemande de Commerce et d’Industrie (EFACI) und dem Centre de Formation Industriel et Technologiaue (AFORP) in Paris durchgeführt.

Bewerber mit allgemeiner Hochschulreife und guten Französisch- und Mathematikkenntnissen können in einem in Paris ansässigen deutschen oder französischen Unternehmen in zwei Jahren zum Indust-riekaufmann beziehungsweise zur Industriekauffrau ausgebildet werden und gleichzeitig den französischen Abschluss Brevet de Technicien Supérieur (BTS) Comptabilité-Gestion erwerben. Das BTS ist ein Kurzstudiengang im Bereich Finanzen und Rechnungswesen.

Weitere Informationen zur Bewerbung sind bei Dr. Angelika Ivens und Clémence Rambout unter Tel.: 0241 4460-352 und per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

Mehr humanitäre Hilfe für die Ukraine

Die EU-Kommission stellt zusätzliche 20 Mio. Euro an humanitärer Hilfe für die Menschen in der Ukraine zur Verfügung, die vor dem bewaffneten Konflikt im Osten des Landes geflohen sind.

Dies gab der für Humanitäre Hilfe und Krisenmanagement zuständige Kommissar Christos Styliandes bei seinem Besuch in der Ukraine bekannt.

"Die EU hält mehr denn je an ihrer Verpflichtung fest, die Menschen in der Ukraine zu unterstützen. Die Ukraine muss oben auf unserer Agenda stehen. Heute geben wir neue Hilfe für die Menschen frei, die von dem Konflikt in der Ostukraine betroffen sind. Die Unterstützung verstärkt unsere bestehenden Hilfsaktionen, denn sie geht an die schwächsten Bevölkerungsteile in den von der Regierung kontrollierten und von ihr nicht kontrollierten Gebieten. Obwohl die Verstöße gegen den Waffenstillstand zurückgehen, bleiben die Auswirkungen von Gewalt auf die Zivilbevölkerung ein humanitäres Anliegen. Es ist unbedingt notwendig, dass humanitäre Hilfe schnell, sicher und vorurteilslos bei all denen ankommt, die von dem Konflikt betroffen sind", sagte Stylinanides.

In der Ukraine und ihren Nachbarstaaten benötigen geschätzte 3,1 Millionen Menschen humanitäre Hilfe. Etwa 55 Prozent der humanitären Hilfe der EU richtet sich an Menschen in den Gebieten, die nicht von der Regierung kontrolliert werden.

CeBIT in Hannover: Europäische High-Level-Konferenz

Zum ersten Mal hat im Rahmen der CeBIT 2016, die am 14. März in Hannover begonnen hat, die High-Level-Konferenz der Europäischen Kommission zum digitalen Binnenmarkt "Driving the Digital Economy and Society in Europe" stattgefunden.

Die High-Level-Konferenz wird jährlich die Fortschritte des digitalen Binnenmarktes in Europa präsentieren. Sie wird jeweils am ersten Messetag im Rahmen der CeBIT Global Conferences veranstaltet.

Bei der Eröffnung der hochrangigen Konferenz der beleuchtete EU-Digitalkommissar Günther Oettinger in einer Grundsatzrede die Chancen und Herausforderungen Europas und gab eine Ausblick auf die Umsetzung der EU-Strategie zum digitalen Binnenmarkt: "Für analoge Güter haben wir den größten Marktplatz der Welt geschaffen. Jetzt müssen wir den digitalen Binnenmarkt angehen." Es sei die Vision der EU-Kommission, die EU auch in eine Digitalunion zu verwandeln. Erste Schritte dorthin seien bereits unternommen, etwa die Verabschiedung des europäischen Datenschutzrechts. Europa habe die große Chance, zum Weltmarktführer in Sachen Datenschutz und Datensicherheit zu werden. "Unsere hohen Standards werden zum Gütezeichen werden."

"Wir befinden uns in einer Aufholjagd", sagte Oettinger. Europa müsse gemeinsam daran arbeiten, die entsprechende Infrastruktur zu schaffen. "Wir brauchen die Gigabit-Infrastruktur für die Gigabit-Wirtschaft in den nächsten zehn Jahren", sagte Oettinger. Dazu gehöre Vectoring-Technik für schnellere Kupferkabelverbindungen ebenso wie Glasfaser, die nächste schnelle Datenfunk-Generation 5G sowie die Harmonisierung und Koordinierung der Frequenzvergabe.

Außerdem ist die EU-Kommission mit Projekten e-SENS, e-CODEX und CEF auf der CeBIT vertreten. Diese Projekte verkörpern die Idee des europäischen Binnenmarktes durch innovative Lösungen für Unternehmen und Bürger. Auf technischer und rechtlicher Ebene werden Lösungen entwickelt und erweitert, um eine nachhaltige Architektur für europaweite Interoperabilität und grenzüberschreitende digitale öffentliche Dienstleistungen in der EU zu schaffen.

Die Umsetzung der digitalen Binnenmarkt-Strategie ist eines der wichtigsten und ehrgeizigsten Projekte der Europäischen Kommission, um 28 nationale Märkte zu einem einheitlichen digitalen Markt zusammenzuführen. Wichtige Ziele sind unter anderem die Schaffung europaweiter Telekommunikationsnetze, die Erleichterung grenzüberschreitender digitale Dienste und eine Gründungswelle innovativer Startups.

 

EU unterstützt Zika-Forschung mit 10 Millionen Euro

EU will bei der Erforschung des Zika-Virus verstärkt helfen. Diese Hilfe soll ein entscheidender Beitrag zur Unterstützung der südamerikanischen Forscher bei der Bekämpfung der Epidemien in Südamerika sein. Brasilien ist derzeit am stärksten von der Epidemie betroffen.

Die Europäische Kommission hat 10 Mio. Euro für die Erforschung des Zika-Virus bereitgestellt, der gegenwärtig weite Teile Lateinamerikas heimsucht.

Die Mittel aus dem EU-Forschungsprogramm "Horizont 2020" werden in Projekte fließen, die zunächst den Zusammenhang zwischen dem Virus und den beobachteten schweren Schädelfehlbildungen bei Neugeborenen nachweisen sollen. Bestätigt sich dieser Zusammenhang, können die Forscher die Bekämpfung des Zika-Virus in Angriff nehmen, unter anderem indem sie Diagnosemethoden entwickeln und mögliche Behandlungen und Impfstoffe erproben. "Diese Mittel ermöglichen dringend benötigte Forschungsmaßnahmen zur Bekämpfung des Zika-Virus, der eine neue globale Gesundheitsgefahr darstellt", sagte Carlos Moedas, EU-Kommissar für Forschung, Wissenschaft und Innovation. "Damit zeigen wir einmal mehr, dass wir darauf vorbereitet sind, neuen Epidemien wie dem Zika-Fieber durch rasche und effektive Forschung zu begegnen."

Celso Pansera, der brasilianische Minister für Wissenschaft, Technologie und Innovation, sagte: "Die Partnerschaft mit der Europäischen Union bei der Erforschung des Zika-Virus leistet einen entscheidenden Beitrag zur Unterstützung der brasilianischen Forscher bei der Bekämpfung der Epidemien, die unser Land heimsuchen. Außerdem schafft die Initiative Anreize für Forschung und Technologie zum Nutzen der Bevölkerung in der ganzen Welt."

Brasilien ist am stärksten vom Ausbruch des Virus betroffen. Hier treten in letzter Zeit gehäuft Fälle von schwerer Mikrozephalie bei Neugeborenen auf. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht möglicherweise ein Zusammenhang mit dem Zika-Virus. Zwar ist das Risiko der Übertragung des Virus in der EU gering, aber es gibt derzeit keine Behandlung oder Impfung gegen das Virus und Diagnosetests stehen oft nicht zur Verfügung.

Vytenis Andriukaitis, EU-Kommissar für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, sagte: "Einige EU-Bürger sind aus den betroffenen Gebieten mit einer Zika-Infektion zurückgekehrt. Die Kommission beobachtet die Situation aufmerksam und arbeitet angesichts des herannahenden Sommers eng mit dem Europäischen Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten, der WHO und den Mitgliedstaaten zusammen. Sie tut alles Notwendige, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung dieser Viruserkrankung aufeinander abgestimmt sind und gut koordiniert werden."

Das Zika-Fieber wird – wie das Dengue-Fieber, das Gelbfieber und das West-Nil-Fieber – durch Stechmücken übertragen. Bis vor kurzem ging man nicht davon aus, dass die Infektion mit schweren Symptomen einhergeht. Wegen der raschen Ausbreitung des Virus in der letzten Zeit wird nun jedoch ein Zusammenhang mit der plötzlichen Zunahme von Mikrozephalie bei Neugeborenen vermutet. Zudem wurden in letzter Zeit Fälle gemeldet, in denen bei Erwachsenen das Guillain-Barré-Syndrom – eine Art Lähmung – aufgetreten ist, und es besteht der Verdacht auf einen möglichen Zusammenhang mit dem Virus.

Verschiedene andere Forschungsinitiativen, die derzeit aus dem Programm "Horizont 2020" finanziert werden und zur Zika-Bekämpfung beitragen können, werden ebenfalls ergänzt. Eine dieser Initiativen ist eine Aufforderung zur Einreichung von Forschungsvorschlägen (40 Mio. Euro)  für die Entwicklung von Impfstoffen zur Bekämpfung von Malaria und wenig beachteten Infektionskrankheiten, zu denen auch das Zika-Fieber gehört. Weitere 10 Mio. Euro, die für Forschungsinfrastrukturen für die Kontrolle von vektorübertragenen Krankheiten vorgesehen sind, könnten viel zur Bekämpfung der Stechmücken beitragen, die den Zika-Virus und einige andere häufige Krankheiten übertragen. Darüber hinaus beteiligt sich die EU an der Finanzierung von Forschungsvorhaben im Bereich der Prävention von Infektionskrankheiten in Lateinamerika und der Karibik im Rahmen des Programms ERANET.

Europäischer Gedenktag an Terroropfer weltweit

Zum zwölften Jahrestag der Terroranschläge vom 11. März auf Pendlerzüge in Madrid hat die Europäische Kommission wie jedes Jahr aller Opfer von Anschlägen in Europa und anderen Teilen der Welt gedacht.

Der Erste Vizepräsident der EU-Kommission, Frans Timmermans, die EU-Außenbeauftrage Federica Mogherini, Justizkommissarin Vera Jourova und Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos verurteilten am Freitag, den 11.03.2016, in einer gemeinsamen Erklärung alle Formen von terroristischer Gewalt. Sie sagten: "Geeint und entschlossen verurteilen wir jegliche Form von Terrorismus weltweit und gedenken voller Achtung und Ehrerbietung der Opfer. Wir haben zu viele Freunde, Nachbarn und geliebte Menschen in den letzten Jahren verloren. Wir haben zu viele Gräueltaten erlebt. An diesem europäischen Gedenktag drücken wir alldenjenigen unser Mitgefühl und unsere Unterstützung aus, die unter den körperlichen und psychischen Folgen derart terroristischer Akte leiden."

Die EU-Politiker bekräftigten ihre Zusage, die Opfer und deren Familien zu unterstützen, deren Rechte zu stärken sowie deren Interessen zu verteidigen und sicherzustellen, dass deren Stimmen gehört werden. "Terroristen möchten uns einschüchtern. Sie versuchen, Hass, Angst und Intoleranz zu verbreiten, damit wir uns gegeneinander stellen. Diese Mentalität hat in unseren Gesellschaften, in unseren Leben und in unserer Europäischen Union keinen Platz. Jeder von uns muss sich diesen Ideen entgegenstellen, unsere Grundwerte und -rechte verteidigen und unsere Freundschaften schützen, die auf Vielfalt und Multikulturalismus aufgebaut sind. Die Gemeinschaften müssen sich sicher fühlen und niemand sollte sich isoliert oder von der Gesellschaft ausgeschlossen fühlen. Das ist unsere gemeinsame Verantwortung."

Anlässlich des Gedenktags organisierten die Europäische Kommission und das Radicalisation Awareness Network Centre of Excellence heute in Brüssel einen besonderen Festakt.

Europäische Kommission schlägt Befreiung von der Visumpflicht für georgische Staatsbürger vor

Georgier sollen in Zukunft für Kurzaufenthalte visumfrei in die Europäische Union einreisen können.

Diesen Vorschlag hat die EU-Kommission am 10.03.2016 dem Rat der Europäischen Union und dem Europäischen Parlament zur Abstimmung vorgelegt. Georgien hat laut Bericht der EU-Kommission im Dezember alle Vorgaben für die Aufhebung der Visumspflicht erfüllt.

"Mit unserem heutigen Vorschlag erkennen wir die Erfolge der georgischen Regierung bei der Umsetzung weitreichender und schwieriger Reformen in den Bereichen Justiz und Inneres an, mit denen sie sehr viel für Rechtsstaatlichkeit und das Justizsystem erreicht hat. Ich bin sehr zufrieden mit den erzielten Fortschritten, und ich hoffe, dass das Europäische Parlament und der Rat unseren Vorschlag rasch verabschieden werden, “ sagte der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos. Der visafreie Reiseverkehr werde die Kontakte von Bürger zu Bürger weiter erleichtern und die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bande zwischen der Europäischen Union und Georgien vertiefen.

Wenn die Abgeordneten im Europäischen Parlament und die Minister der EU-Mitgliedstaaten zustimmen, benötigen georgische Staatsangehörige mit biometrischen Reisepässen für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen im Schengen-Raum kein Visum mehr. Die Visumfreiheit wird für alle EU-Mitgliedstaaten gelten, mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs und Irlands, sowie für die vier assoziierten Schengen-Staaten Island, Liechtenstein, Norwegen und die Schweiz. Die Befreiung von der Visumpflicht gilt nur für Kurzaufenthalte, d. h. Geschäftsreisen, touristische Aufenthalte oder Familienbesuche von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Die Befreiung von der Visumpflicht ist nicht mit dem Recht verbunden, in der EU zu arbeiten.

Gerechtere Löhne und fairer Wettbewerb: EU-Kommission schlägt Reform der Entsenderichtlinie vor

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit: Gemäß diesem Grundsatz hat die Europäische Kommission gestern (Dienstag) einen Vorschlag vorgelegt, mit dem sie die 20 Jahre alten Regeln zur Entsendung von Arbeitnehmern in der EU umfassend reformieren will.

Die Änderungen betreffen die Entlohnung entsandter Arbeitnehmer einschließlich der Unterauftragsvergabe, die Vorschriften für Leiharbeitnehmer und die langfristige Entsendung. Unter anderem schlägt die Kommission vor, dass die durch allgemein verbindliche Tarifverträge festgelegten Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden.

"Der Rechtsrahmen für die Entsendung, den wir heute mit unserem Vorschlag vorgelegt haben, ist klar, gerecht und leicht durchsetzbar,“ sagte diefür Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin Marianne Thyssen. Mit den vorgeschlagenen Änderungen will die EU-Kommission die Arbeitnehmer besser schützen, für mehr Transparenz und größerer Rechtsklarheit sorgen sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für inländische wie entsendende Unternehmen gewährleisten.

Zwischen 2010 und 2014 hat sich die Anzahl der Entsendungen fast verdoppelt. Im Jahr 2014 wurden etwa 1,9 Mio. europäische Arbeitnehmer in andere Mitgliedstaaten entsandt. Nach Deutschland kamen über 400.000 Arbeitnehmer, die meisten von ihnen aus dem Nachbarland Polen. Aus Deutschland wurden fast 256.000 Arbeitnehmer entsendet. Die meisten arbeiteten in den Niederlanden.

Entlohnung entsandter Arbeitnehmer

Die wichtigste Änderung betrifft die Lohnsätze, auf die ein entsandter Arbeitnehmer Anspruch hat. Die derzeitige Richtlinie schreibt lediglich vor, dass für entsandte Arbeitnehmer die Mindestlohnsätze gelten. Der neue Vorschlag sieht vor, dass die gleichen Vergütungsvorschriften wie im Aufnahmemitgliedstaat gelten, so wie sie in Rechtsvorschriften oder allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind. Für entsandte und lokale Arbeitnehmer werden demnach die gleichen Vergütungsvorschriften gelten.

Häufig umfasst die Vergütung nicht nur die Mindestlohnsätze, sondern auch andere Bestandteile wie Prämien oder Zulagen wie beispielsweise Weihnachtsgeld, Erhöhungen des Arbeitsentgelts aufgrund des Dienstalters aber auch Schlechtwettergeld oder Zulagen für besondere Arbeiten. Die Mitgliedstaaten müssen auf transparente Weise die verschiedenen Bestandteile angeben, aus denen sich die Vergütung in ihrem Hoheitsgebiet zusammensetzt. Diese Bestandteile müssen nun – sofern sie in Rechtsvorschriften oder in allgemein verbindlichen Tarifverträgen festgelegt sind – bei der Entlohnung entsandter Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Der Vorschlag stellt sicher, dass entsandte Arbeitnehmer entgeltrechtlich genauso behandelt werden wie lokale Arbeitnehmer.

Außerdem schlägt die Kommission vor, dass die durch allgemein verbindliche Tarifverträge festgelegten Vorschriften für entsandte Arbeitnehmer aller Wirtschaftszweige verbindlich werden. Derzeit gilt dies nur für das Baugewerbe, und die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie allgemein verbindliche Tarifverträge auf entsandte Arbeitnehmer in anderen Sektoren anwenden wollen. In einigen Mitgliedstaaten sind allgemein verbindliche Tarifverträge bereits in sämtlichen Sektoren verbindlich für entsandte Arbeitnehmer. Für diese Länder bringt die neue Vorschrift keine Änderungen mit sich. Andere Mitgliedstaaten, wie Deutschland beispielsweise, haben in ihren Rechtsvorschriften nur für ausgewählte Sektoren Gebrauch von dieser Option gemacht.

Bei Untervergabeketten sollen die Mitgliedstaaten die Möglichkeit bekommen, für entsandte Arbeitnehmer die Vergütungsvorschriften vorzusehen, die auch für den Hauptauftragnehmer gelten – und zwar auch dann, wenn sich diese Vorschriften aus Tarifverträgen ergeben, die nicht allgemein verbindlich sind.

Vorschriften über Leiharbeitsunternehmen

Der Grundsatz der Gleichbehandlung mit lokalen Leiharbeitnehmern wird auch auf entsandte Leiharbeitnehmer angewandt, wodurch die derzeitigen Rechtsvorschriften über die Leiharbeit auf nationaler Ebene angeglichen werden.

Im EU-Recht ist bereits festgelegt, dass für Arbeitnehmer, die in einem nationalen Kontext von einem Leiharbeitsunternehmen zur Verfügung gestellt werden, die gleichen Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen wie für die Kollegen in dem Unternehmen gelten müssen, in dem sie arbeiten. Bis jetzt galt dieser Grundsatz nicht notwendigerweise für Arbeitnehmer, die von einem Leiharbeitsunternehmen in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wurden. Mit dem Vorschlag würde also gewährleistet, dass entsandte Leiharbeitnehmer entgeltrechtlich gleich behandelt werden. Deutschland hat diese Option der bestehenden Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Daher ergibt sich hier keine Änderung. 12 EU-Staaten müssten allerdings ihr nationales Recht ändern, um diesen Grundsatz aufzunehmen.

Langfristige Entsendung

Die Kommission schlägt weiterhin vor, dass für entsandte Arbeitnehmer, die für länger als zwei Jahre entsandt werden, mindestens die verbindlichen arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen des Aufnahmemitgliedstaates gelten.

Mit der vorgeschlagenen Änderung würden langfristig entsandte Arbeitnehmer in den meisten Bereichen des Arbeitsrechts genauso behandelt werden wie lokale Arbeitnehmer im Aufnahmemitgliedstaat – und zwar ab dem ersten Tag, wenn abzusehen ist, dass der Arbeitnehmer für länger als 24 Monate entsandt wird. In allen anderen Fällen kommt die Regel zur Anwendung, sobald die Entsendungsdauer 24 Monate überschreitet.

Demnach würden beispielsweise Arbeitnehmer, die für über zwei Jahre nach Deutschland entsandt werden, nach deutschem Recht Schutz vor ungerechtfertigter Entlassung genießen, auch wenn diese Art von Schutz im Arbeitsrecht des Herkunftsmitgliedstaates nicht vorgesehen ist.

Warum schlägt die EU-Kommission die Reform vor?

Seit 1996 hat sich wirtschaftliche und arbeitsmarktpolitische Lage in der Europäischen Union hat sich seit 1996 stark verändert. Der Binnenmarkt ist stark gewachsen und die Einkommensunterschiede haben zugenommen; dadurch wurden unerwünschte Anreize geschaffen, diese Unterschiede durch die Entsendung auszunutzen. Der Rechtsrahmen der Richtlinie von 1996 wird diesen neuen Gegebenheiten nicht mehr in vollem Umfang gerecht.

Da entsendende Unternehmen überdies nur an die Mindestlohnsätze des Aufnahmemitgliedstaats gebunden sind, sind große Einkommensunterschiede zwischen entsandten und lokalen Arbeitnehmern die Folge, insbesondere in Mitgliedstaaten mit relativ hohen Arbeitsentgelten. Einschlägigen Berichten zufolge verdienen entsandte Arbeitnehmer in einigen Sektoren und Mitgliedstaaten bis zu 50 Prozent weniger als lokale Arbeitnehmer. Erhebliche Einkommensunterschiede führen zu einer Verzerrung der Wettbewerbsbedingungen für die Unternehmen, wodurch das reibungslose Funktionieren des Binnenmarktes beeinträchtigt wird. Die Anpassung der Entsendevorschriften an die gegenwärtigen wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen ist daher aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht notwendig.

EU-Staaten wollen Informationen über Unternehmenssteuern austauschen

Mitgliedsstaaten der EU einigen sich auf mehr Transparenz in Steuerfragen. So soll die "aggressive Steuerplanung" von Unternehmen verhindert und ein fairer Steuerwettbewerb garantiert werden.

Die Kommission begrüßt den einstimmigen Beschluss der Mitgliedstaaten, steuerlich relevante Finanzinformationen multinationaler Unternehmen automatisch untereinander auszutauschen.

Der Beschluss steht noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung in Großbritannien.

Die beim EU-Finanzministertreffen am Dienstag, 08. März, in Brüssel erzielte Einigung auf den automatischen Informationsaustausch über länderbezogene Berichte erfolgte weniger als zwei Monate, nachdem die Kommission ihren weitreichenden Vorschlag vorgelegt hatte. Die neuen Regeln gelten für multinationale Unternehmen, die in mehr als einem EU-Land tätig sind. Wenn diese Regeln in Kraft sind, erhalten alle Mitgliedstaaten die notwendigen Informationen, um ihre Besteuerungsgrundlage zu schützen und gegen Unternehmen, die sich einer gerechten Besteuerung ihrer Gewinne entziehen wollen, gezielt vorzugehen.

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, begrüßte die Einigung unmittelbar nach ihrer Bekanntgabe nachdrücklich als einen "großen Schritt zu mehr Transparenz in Steuerfragen. Der automatische Informationsaustausch über länderbezogene Berichte wird den nationalen Steuerbehörden den notwendigen Einblick verschaffen, um gegen aggressive Steuerplanung vorgehen zu können. Die EU wird sich weiter für internationale Standards einsetzen."

Der für Wirtschafts- und Finanzangelegenheiten, Steuern und Zoll zuständige Kommissar Pierre Moscovici sagte hierzu: "Einmal mehr haben sich die EU-Mitgliedstaaten in Rekordzeit darauf geeinigt, mehr Informationen über grenzübergreifend tätige Unternehmen auszutauschen. Transparenz ist für eine Aufdeckung aggressiver Steuertaktiken großer Unternehmen und für einen fairen Steuerwettbewerb unerlässlich. Nach der Einigung über Steuervorbescheide vom vergangenen Oktober sendet die heutige Einigung ein weiteres starkes Signal aus, dass die Mitgliedstaaten gewillt sind, unser gemeinsames Ziel - eine gerechtere und wirksamere Besteuerung - zu verwirklichen."

Die neuen Regeln tragen den derzeitigen weltweiten politischen und wirtschaftlichen Herangehensweisen an die Körperschaftssteuern Rechnung und werden zur Umsetzung der OECD-Leitlinien zum Thema Erosion der Besteuerungsgrundlagen und Verlagerung von Gewinnen beitragen. Sie sind auch die Antwort auf Appelle des Europäischen Parlaments und anderen Gremien, die Steuertransparenz multinationaler Konzerne zu verbessern.

Gleichzeitig ist die Kommission dabei, ihre Folgenabschätzung zur öffentlichen länderspezifischen Berichterstattung abzuschließen, und wird voraussichtlich im April einen Vorschlag unterbreiten.

Die neuen Regeln sind zentraler Bestandteil des Pakets zur Bekämpfung der Steuervermeidung, das die Kommission am 28. Januar 2016 angenommen hat. Steuervermeidung und aggressive Steuerplanung soll durch Transparenzauflagen für multinationale Konzerne und einen obligatorischen Informationsaustausch unter den betroffenen Mitgliedstaaten bekämpft werden.  

Die Mitgliedstaaten müssen die neuen Vorschriften binnen 12 Monaten nach ihrem Inkrafttreten, das ursprünglich für das Frühjahr 2016 vorgesehen war, in innerstaatliches Recht umsetzen und veröffentlichen.

Unternehmersprechtag zu aktuellen Fördermöglichkeiten der EU

EU fördert Jobs 300AGIT und ZENIT informieren beim Unternehmersprechtag kostenlos über Fördermittel durch die EU.

Sie wollten immer schon wissen, wie Sie Ihr kleines und mittleres Unternehmen von der EU fördern lassen können und welche Fördermittel es gibt? Dann ist der Unternehmersprechtag am Dienstag, 19. April, organisiert von der Agit und ZENIT genau das Richtige für Sie!

Der Sprechtag richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, die sich nach der Gründungsphase mit innovativen Projekten oder einer internationalen Ausrichtung ihrer Aktivitäten auseinandersetzen.
In kostenloser Einzelberatung können unter anderem Fragen zu folgenden Themenfeldern besprochen werden: Informationen über die aktuellen Fördermöglichkeiten der EU, eine Ersteinschätzung Ihrer momentanen Projektidee, die Klärung ganz konkreter Fragen und die gemeinsame Erstellung eines Fahrplans für das weitere Vorgehen. Darüber hinaus bietet die Beratung Informationen und Unterstützung zu den Themen Internationalisierung an und unterstützt bei der Geschäftspartnersuche über NRW.Europa.

Der Sprechtag dauert von 11.00 Uhr bis 17.00 Uhr und findet statt im Technologiezentrum am Europaplatz, Dennewartstraße 25-27 in 52068 Aachen

Anmelden kann man sich für einen individuellen Beratungstermin bei Frau Petra Göbbels unter 0241-963-1026 oder via E-Mail bei Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.

 

Internationaler Frauentag: Frauen in Deutschland verdienten im Schnitt 21 Prozent weniger als Männer

Vor dem morgigen Internationalen Frauentag hat Eurostat, das Statistikamt der Europäischen Union, heute (Montag) eine Auswahl an Daten zur Arbeitsmarktsituation von Männern und Frauen veröffentlicht.

Demnach verdienten Frauen in der EU im Jahr 2014 im Schnitt 16 Prozent weniger als Männer, in Deutschland waren es 21,6 Prozent. Auf dem Arbeitsmarkt herrscht jedoch nicht nur ein Lohngefälle zwischen Männern und Frauen, sondern es bestehen, damit verbunden, auch Unterschiede hinsichtlich der Teilzeitarbeit. Während im Jahr 2014 in der EU jede fünfte Frau in der Gruppe der 25- bis 49-Jährigen ohne Kinder Teilzeit arbeitete, galt dies nur für jeden zwölften Mann. Dieser Abstand vergrößert sich mit der Zahl der Kinder.

Mit anderen Worten, je mehr Kinder eine Frau hat, desto höher ist im EU-Durchschnitt die Wahrscheinlichkeit, dass sie Teilzeit arbeitet, während es sich bei Männern, zumindest bei denjenigen mit bis zu 2 Kindern, umgekehrt verhält. Diese allgemeine Tendenz ist in der überwiegenden Mehrheit der Mitgliedstaaten zu beobachten.

Insbesondere ist in der EU beim Anteil der Teilzeitbeschäftigten im Alter von 25 bis 49 Jahren ein deutlicher Sprung zwischen Frauen ohne Kinder (20,0 Prozent) und Frauen mit einem Kind (31,3 Prozent) erkennbar. Dies lässt sich in nahezu allen Mitgliedstaaten feststellen. Deutschland, wo 25,3 Prozent der kinderlosen Frauen im Alter von 20 bis 49 Jahren und 59,4 Prozent der Frauen mit einem Kind teilzeitbeschäftigt sind (ein Unterschied von 34,1 Prozentpunkten, Pp.) verzeichnete dabei das größte Gefälle, gefolgt von Österreich (28,9 Pp.), dem Vereinigten Königreich (28,2 Pp.) und den Niederlanden (25,1 Pp.).

Im Jahr 2014 betrug das Verdienstgefälle zwischen Männern und Frauen in der Europäischen Union (EU) 16,1 Prozent. Mit anderen Worten, wenn Männer einen Euro pro Stunde verdienten, verdienten Frauen durchschnittlich 84 Cent. Die Spanne des Verdienstgefälles reichte 2014 von weniger als 5 Prozent in Slowenien und Malta bis zu über 20 Prozent in Estland, Österreich, der Tschechischen Republik, Deutschland und der Slowakei. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle stellt den Unterschied zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen und dem der weiblichen Arbeitnehmer dar, ausgedrückt als prozentualer Anteil am durchschnittlichen Bruttostundenverdienst der männlichen Beschäftigten.

Gewalt gegen Frauen bekämpfen: EU soll internationalem Abkommen beitreten

Die Europäische Kommission der Europäischen Union hat am 04.03.2016 vorgeschlagen, die Istanbul-Konvention des Europarates zu ratifizieren.

Dabei handelt es sich um das umfassendste internationale Abkommen, um Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu bekämpfen. Die Konvention fordert von den Unterzeichnern, den Schutz der Opfer von Gewalt zu verbessern und die Verfolgung von Straftätern zu gewährleisten. Es betrifft alle Formen von Gewalt: psychische und physische Gewalt, sexuelle Gewalt und Vergewaltigung, Stalking, weibliche Genitalverstümmelung, Zwangsheirat, Zwangsabtreibung und Zwangssterilisation. 12 EU-Mitgliedstaaten haben die Konvention schon ratifiziert. Weitere 13 EU-Staaten, darunter Deutschland, haben sie unterschrieben, aber noch nicht ratifiziert. Weitere Unterzeichnungen und Ratifizierungen werden in den kommenden Monaten erwartet.

Věra Jourová, EU-Kommissarin für Justiz, Verbraucher und die Gleichstellung der Geschlechter, sagte: "Unser Vorschlag hat eine klare Botschaft: Opfer von Gewalt gegen Frauen müssen in ganz Europa besser geschützt werden. Eine von drei Frauen in der EU hat physische oder sexuelle Gewalt oder beides erlebt. Über die Hälfte aller Frauen haben ab ihrem 15 Lebensjahr sexuelle Belästigungen erlitten. Diese Zahlen sind nicht akzeptabel und entsprechen nicht unseren Werten. Der heutige Vorschlag an die EU, das Übereinkommen von Istanbul zu ratifizieren, ist ein Schritt nach vorn - sowohl für unseren Kampf gegen Gewalt gegen Frauen also auch bei der Gleichstellung der Geschlechter. Um auf allen Ebenen eine kohärente Umsetzung zu gewährleisten, rufe ich auch diejenigen Mitgliedstaaten auf, die das Übereinkommen noch nicht ratifiziert haben, dies rasch zu tun."

Die Istanbulkonvention Sie wurde 2011 vorgelegt und trat 2014 in Kraft. Sie erkennt Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung an und umfasst Maßnahmen zur Verhütung von Gewalt, zum Schutz der Opfer und der Verfolgung der Täter.

Millionenförderung für Digitaldienste der öffentlichen Verwaltungen

Wer wünscht sich nicht, die lästigen Behördengänge vom heimischen Computer aus tätigen zu können? Obwohl immer mehr Verwaltungsakte auch online geschehen können - hier in Aachen unter Anderem das Ausstellen eines Bewohnerparkausweises oder die Anmeldung von Hunden - nutzen lediglich fünf Prozent der deutschen Internetznutzer elektronische Behördendienste.

Mit 131 Mio. Euro unterstützt die EU nun die Mitgliedstaaten bei der Modernisierung ihrer öffentlichen Verwaltungen, um für Bürger und Unternehmen digitale Dienstleistungen grenzüberschreitend zur Verfügung zu stellen.

EU-Vizekommissionspräsident Andrus Ansip und EU-Digitalkommissar Oettinger haben dazu am Donnerstag, 04. März, in Brüssel das neue Programm ISA² (Interoperability Solutions for European Public Administrations) gestartet.

Das ISA² Programm, das von 2016 bis 2020 läuft, baut auf dem Erfolg seines Vorgängers ISA auf, das mehr als 20 E-Government-Lösungen entwickelt hat, die inzwischen EU-weit eingesetzt werden (Managementtools für Online-Ausschreibungen, Entwicklungen und Analyse von Online-Erhebungen usw.). Durch die Anwendung der ISA-Lösungen können Verwaltungen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sowie Bürger und Unternehmen Zeit und Geld sparen. Der kürzlich von der EU-Kommission veröffentlichte Bericht zum Stand der Digitalisierung in der EU zeigt unter anderem, dass nur jeder fünfte deutsche Internetnutzer (19 Prozent) aktiv elektronische Behördendienste (E-Government) nutzt, während es EU-weit jeder Dritte (32 Prozent) ist.

Außerdem hat die EU-Kommission heute die ersten Ergebnisse der öffentlichen Konsultationen zum Breitbandausbau und zur Überarbeitung der bestehenden Telekommunikationsregeln veröffentlicht.

EU erhöht Mittel für Eindämmung von gefährlichen Infektionskrankheiten

Die Europäische Union hat ihre Mittel für den Globalen Fonds zur Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria für den Zeitraum 2017-2019 um 100 Mio. Euro auf 470 Mio. Euro aufgestockt.

Dies gab Neven Mimica, Kommissar für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, heute (Donnerstag) bei einem Treffen mit Mark Dybul, Exekutivdirektor des Globalen Fonds, in Brüssel bekannt. Ziel des Globalen Fonds ist es, in den nächsten drei Jahren acht Millionen Menschenleben zu retten und Seuchen wie HIV, Tuberkulose und Malaria bis 2030 auszulöschen.

"Zu den deutlichen Lehren aus dem Ebola-Ausbruch in Westafrika zählt die Einsicht in die Notwendigkeit, die Gesundheitssysteme in den Entwicklungsländern zu stärken, damit übertragbare Krankheiten für immer unter Kontrolle gebracht werden können", sagte Mimica. "Gestützt auf die ausgezeichnete Erfolgsbilanz des Globalen Fonds gehen wir davon aus, dass diese 470 Mio. Euro armen Ländern dabei helfen werden, die Zahl der Neuinfektionen um 12 Millionen und die Zahl der Menschen, die an HIV, Tuberkulose oder Malaria sterben, um 300 000 zu verringern. Ich fordere andere auf, ihre Beiträge ebenfalls zu erhöhen, damit widerstandsfähigere Gesundheitssysteme aufgebaut und den besonderen Bedürfnissen von Frauen, Mädchen und den wichtigsten betroffenen Bevölkerungsgruppen besser Rechnung getragen werden können.“

Die Erhöhung um 27 Prozent bezieht sich auf den vorherigen Zeitraum 2014-2016, in dem 370 Mio. Euro bereit gestellt wurden.

Mark Dybul fügte hinzu: "Europa spielt eine Führungsrolle in unseren Bemühungen um wesentliche Gesundheitsverbesserungen auf globaler Ebene. In einer Zeit, in der sich Europa mit globalen Herausforderungen wie der Flüchtlingskrise und dem Klimawandel konfrontiert sieht, stellt auch die Beseitigung von Epidemien ein prioritäres Ziel dar, das mit sozialer Stabilität, mit Bildung und mit der Eröffnung neuer Chancen in einem engen Zusammenhang steht."

Die heutige Ankündigung erfolgt mit Blick auf die Konferenz zur Auffüllung des Globalen Fonds, die noch im Laufe dieses Jahres stattfinden wird. Ziel ist es, weitere Mittel internationaler Geber für den Zeitraum 2017-2019 zu sichern. Der Globale Fonds wird von einer breiten Koalition verschiedener Akteure des öffentlichen und des privaten Sektors sowie der Zivilgesellschaft unterstützt und strebt Zusagen in Höhe von 13 Mrd. US-Dollar an. Damit sollen acht Millionen mehr Leben gerettet und bis zu 300 Millionen Infektionen verhindert werden.

Beim Globalen Fonds handelt es sich um eine öffentlich-private Partnerschaft und ein internationales Finanzierungsinstrument zur Bekämpfung von HIV/AIDS, Tuberkulose und Malaria. Der Fonds ist der größte externe Geldgeber im Gesundheitsbereich in zahlreichen afrikanischen Ländern. Er hat beträchtliche Fortschritte bei der Bekämpfung dieser Krankheiten erzielt. Die Unterstützung für die Entwicklungsländer muss jedoch verstärkt werden, damit sie ihre eigenen Gesundheitssysteme insgesamt verbessern können.

Die Europäische Kommission arbeitet mit Organisationen wie dem Globalen Fonds als leistungsfähigen Partnern im Gesundheitsbereich zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Kommission und dem Fonds besteht seit dessen Einrichtung im Jahr 2001. In den vergangenen 15 Jahren hat die Kommission aus dem EU-Haushalt und dem Europäischen Entwicklungsfonds mehr als 1,5 Mrd. Euro zum Globalen Fonds beigetragen. Er erhält auch direkte Unterstützung aus vielen EU-Mitgliedstaaten, so dass sich der Beitrag der EU insgesamt auf fast 50 Prozent der gesamten Mittelausstattung der Fonds beläuft. Dank dieser Unterstützung ist es dem Globalen Funds durch seine Programme gelungen, seit 2002 mehr als 17 Million Menschenleben zu retten.

EU-Nachrichten Nr. 4 vom 03.03.2016

EU-Nachrichten Nr. 04pdf - 555 KB [555 KB]


Bessere EU-Rechtsvorgaben
Kommission setzt auf Mitarbeit der Bürger
Die EU-Kommission unter Leitung von Präsident Jean-Claude Juncker hat bei ihrem Amtsantritt einen „Neustart“ für die EU versprochen. Sie hat den Menschen zugehört und ist überzeugt, dass die Bürger eine andere Europäische Union wollen. Sie erwarten, dass sich die EU auf Themen konzentriert, bei denen sie mehr bewegen kann als einzelne Mitgliedstaaten.

KURZ UND KNAPP
Illegaler Artenhandel
EU will stärker gegen Wilderei vorgehen

IM FOKUS
Länderberichte 2015
Deutschland hat noch Spielraum für höhere Löhne und mehr Investitionen

Flüchtlingskrise
EU schlägt neuen Nothilfefonds vor

Sie finden die EU-Nachrichten auch als Flipbook unter diesem Link.

Klimaschutz: Die nächsten Schritte zur Umsetzung des Pariser Übereinkommens

Das Pariser Abkommen kann nicht nur als Rettung für das Klima betrachtet werden, sondern auch als Chance für Investoren, Unternehmer, die Schaffung neuer Arbeitsplätze und das Wachstums. Auch will die EU weiterhin ihrer Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz gerecht werden.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, 02. März, in ihrer wöchentlichen Sitzung darüber diskutiert, wie das Pariser Klimaschutzabkommen in der Europäischen Union umgesetzt werden soll.

In einer Mitteilung bewertet die Kommission die Auswirkungen des Abkommens vom Dezember 2015. Ergänzt wird die Analyse durch den Vorschlag der Kommission an den Rat, das Pariser Übereinkommen im Namen der EU zu unterzeichnen.

Hierzu erklärte Maroš Šefčovič, Vizepräsident für die Energieunion: „Das Pariser Abkommen sendet ein starkes Signal, dass sich die Welt auf den Übergang zu sauberer Energie hinbewegt. Wir wollen den Vorteil unserer Vorreiterrolle - insbesondere in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz - erhalten. Mit der Strategie zur Energieunion wollen wir ein Umfeld erzeugen, das Investoren und Unternehmen die Möglichkeit gibt, diese neuen Chancen zu nutzen und hierdurch neue Arbeitsplätze und mehr Wachstum zu schaffen. Auch für unsere Städte entstehen erhebliche neue Möglichkeiten, denn schließlich wird sich die Energiewende zum großen Teil in städtischen Gebieten abspielen. Wir werden unsere Arbeit in diesem Bereich beschleunigen.“

Miguel Arias Cañete, EU-Kommissar für Klimapolitik und Energie, sagte: „Das Übereinkommen liegt nun vor. Jetzt müssen wir es mit Leben füllen. Für die EU ergibt sich hieraus die Notwendigkeit, die Rechtsvorschriften zur Klima- und Energiepolitik für die Zeit bis 2030 umgehend fertigzustellen, das Übereinkommen so bald wie möglich zu unterzeichnen und unsere Vorreiterrolle bei der weltweiten Umstellung auf eine CO2-arme Zukunft zu erhalten. Die EU wird mir ihrer Klimadiplomatie auch künftig darauf hinwirken, dass der Klimawandel auf der internationalen politischen Agenda an oberster Stelle steht. Wir haben noch viel Arbeit vor uns, aber wir werden wie in Paris weitermachen und unsere Ziele erreichen."

Die Analyse der Kommission kommt zu den folgenden Schlussfolgerungen:

  • Das Pariser Übereinkommen: Das Pariser Übereinkommen ist das erste multilaterale Übereinkommen zum Klimawandel, dass beinahe alle Emissionen weltweit einbezieht. Es ist ein Erfolg für die Welt und eine Bestätigung für die EU, dass sie bei der Verwirklichung einer CO2-armen Wirtschaft auf dem richtigen Weg ist. Die Verhandlungsstrategie der EU war für den Abschluss des Übereinkommens eine entscheidende Voraussetzung.

  • Unterzeichnung und Ratifizierung: Wenn das Pariser Übereinkommen bald ratifiziert wird und in Kraft tritt, wird die Rechtssicherheit geschaffen, durch die das Übereinkommen schnell angewandt werden kann. Deshalb sollten die Unterzeichnung und Ratifizierung des Übereinkommens bald wie möglich erfolgen. Die heute vorgelegte Bewertung wird durch ein Vorschlag für einen Beschluss des Rates zur Unterzeichnung des Pariser Abkommens im Namen der Europäischen Union ergänzt.

  • Regelmäßige Überprüfungen: Die EU muss bereit sein, in vollem Umfang am Überprüfungsprozess im Rahmen des Pariser Übereinkommens teilzunehmen, mit dem sichergestellt werden soll, dass der Klimawandel deutlich unter der Marke von 2 Grad Celsius bleibt, und weiter darauf hinarbeiten, dass das Ziel von 1,5 Grad Celsius erreicht wird. Um festzustellen, welche die Auswirkungen dieser Zielmarke von 1,5 Grad Celsius hat – der Fünfte Sachstandsbericht des Weltklimarats (IPCC) enthielt hierzu keine konkreten Angaben - wurde der IPCC aufgefordert, im Jahr 2018 einen entsprechenden Sonderbericht vorzulegen. Die EU wird zur wissenschaftlichen Arbeit beitragen, die auf internationaler Ebene zu diesem Zweck durchgeführt wird. Außerdem sollen alle Länder bis 2020 mitteilen, welche langfristigen Strategien sie hinsichtlich der Reduzierung der CO2-Emissionen bis zur Jahrhundertmitte verfolgen. Um die Erarbeitung der EU-Strategie zu erleichtern, wird die Kommission eine eingehende Analyse der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Veränderungen vornehmen und so zur politischen Diskussion im Europäischen Parlament, im Rat und mit den Interessenträgern beitragen.
  • Vorschriften zur Klima- und Energiepolitik bis 2030: Im Oktober 2014 hat sich der Europäische Rat auf einen Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis 2030 geeinigt und sich das ehrgeizige Ziel gesetzt, die Treibhausgasemissionen innerhalb der EU bis 2030 um mindestens 40 Prozent zu reduzieren. Die Vorgehensweise der EU wird durch das Pariser Übereinkommen bestätigt. Die Umsetzung des energie- und klimapolitischen Rahmens für die Zeit bis 2030 zählt zu den vorrangigen Folgemaßnahmen des Pariser Abkommens. Die anstehenden Legislativvorschläge sollten vom Europäischen Parlament und vom Rat beschleunigt bearbeitet werden.

  • Energiewende: Die EU muss die positiven Rahmenbedingungen für die Umstellung auf eine CO2-arme Wirtschaft durch eine breite Palette von miteinander verzahnten Maßnahmen und Instrumenten konsolidieren, die sich auch in der Strategie für eine Energieunion – einer der zehn Arbeitsschwerpunkte der Juncker-Kommission - wiederfinden.

  • Weltweite Diplomatie und weltweites Handeln: Die EU muss ihre internationale Klimadiplomatie ausbauen, um die politische Dynamik zu erhalten und andere Länder bei der Umsetzung des Übereinkommens und ihren Klimaschutzplänen zu unterstützen. In dieser Hinsicht setzt sich die EU auch weiterhin dafür ein, die Mobilisierung von Mitteln für die internationale Klimaschutzfinanzierung zu intensivieren.

Als nächste Schritte sind die Unterzeichnung und Ratifizierung des Pariser Übereinkommens geplant. Am Dienstag, 22. April wird das Übereinkommen in New York zur Unterzeichnung aufgelegt; es tritt in Kraft, sobald es von mindestens 55 Parteien, die für mindestens 55 Prozent aller Emissionen weltweit verantwortlich sind, ratifiziert wurde.

In den kommenden zwölf Monaten wird die Kommission die wichtigsten noch ausstehenden Legislativvorschläge zur Umsetzung des Rechtsrahmens bis 2030 vorlegen. Hierzu zählen Vorschläge für eine Entscheidung über die Lastenteilung in Sektoren, die nicht unter das Emissionshandelssystem der EU (EU-EHS) fallen, sowie für Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft (LULUCF), Rechtsvorschriften zur Einrichtung eines zuverlässigen und transparenten Verwaltungsrahmens für klima- und energiepolitische Maßnahmen für die Zeit nach 2020 sowie die notwendigen Maßnahmenvorschläge zur Anpassung des EU-Regelungsrahmens, damit die Energieeffizienz oberste Priorität erhält und die Vorreiterrolle der EU im Bereich der erneuerbaren Energien gestärkt wird.

Kommission startet Konsultation zu neuem Lobby-Register

Bürger und Interessenvertreter haben nun die Möglichkeit, der EU-Kommission ihre Vorstellungen zum geplanten verbindlichen EU-Transparenzregister über eine öffentliche Konsultation mitzuteilen.

Interessenten können sich in den nächsten zwölf Wochensowohl zum geplanten Lobby-Register äußern, das sich auf das Europäische Parlament, den Rat der Europäischen Union und die Kommission erstrecken soll, als auch zur derzeitigen Regelung für die Registrierung von Interessenvertretern, die Einfluss auf die Arbeit der EU-Organe nehmen wollen.

Der Erste Kommissionsvizepräsident, Frans Timmermans, erklärte dazu: "Die Kommission ist dabei, ihre Arbeitsweise zu ändern, indem sie Interessenträger häufiger konsultiert und offen damit umgeht, wen wir treffen und warum. Wir müssen jedoch noch weiter gehen und ein verbindliches Register einrichten, das alle drei EU-Organe umfasst und volle Transparenz im Hinblick auf die Lobbyisten gewährleistet, die Einfluss auf die politische Willensbildung in der EU nehmen wollen. Damit wir bei dem Vorschlag alles richtig machen, hoffen wir auf möglichst viele Rückmeldungen von Bürgerinnen und Bürgern und Interessenträgern aus ganz Europa darüber, wie das derzeitige System funktioniert und wie es weiterentwickelt werden sollte. Eine transparentere und verantwortungsvollere Europäische Union wird den Bürgerinnen und Bürger mehr nutzen.“

Die Kommission hat ihre eigenen internen Vorschriften bereits umfassend überarbeitet, um für mehr Transparenz zu sorgen. Im Einklang mit den Arbeitsmethoden der Juncker-Kommission werden die Mitglieder der Kommission grundsätzlich keine Organisationen mehr treffen, die nicht im Transparenzregister aufgeführt sind. Im Einklang mit der Transparenzinitiative vom November 2014 müssen sämtliche Treffen zwischen Interessenvertretern und Kommissionsmitgliedern, ihren Kabinetten oder Generaldirektoren der Kommission innerhalb von zwei Wochen nach dem Treffen veröffentlicht werden. Im ersten Jahr veröffentlichte die Kommission Informationen über mehr als 6000 Treffen (etwa 5500 von Kommissaren und Kabinetten und 600 von Generaldirektoren). Die Einführung dieses neuen Systems hat die Eintragung im Register zu einer verbindlichen Voraussetzung für jeden gemacht, der die wichtigsten Entscheidungsträger und Beamten der EU treffen möchte.

Die Konsultation endet am Dienstag, den 24. Mai.

Zwei Oscars und 15 Césars für EU-geförderte Filme

Bei der diesjährigen Oscarverleihung wurden die über das EU-Programm MEDIA geförderten Filme "Son of Saul" als bester fremdsprachiger Film und "Amy", ein Film über die britische Sängerin Amy Winehouse, als bester Dokumentarfilm ausgezeichnet.

Bei der Verleihung der franzöischen Filmpreise "Césars", die wie die Academy Awards ebenfalls dieses Wochenende verliehen wurden, gingen dieses Jahr 15 der 22 Césars an acht MEDIA-geförderte Filme, jeweils vier Preise bekamen "Marguerite" von Xavier Giannoli und "Mustang" von Deniz Gamze Ergüven.

MEDIA feiert dieses Jahr sein 25-jähriges Bestehen. Seit 1991 wurden über das Programm 2,4 Mrd. Euro in audiovisuelle Dienste investiert. Die Kommission überarbeitet zurzeit den rechtlichen Rahmen für Copyright und für audiovisuelle Dienste um sie besser an Veränderungen durch die Digitalisierung anzupassen.

Für die Academy Awards wurden für die Kategorie bester fremdsprachiger Film in diesem Jahr 81 Filme aus aller Welt eingereicht, davon 38 aus Europa. "Son of Saul" des ungarischen Regisseurs László Nemes wurde mit 698.000 Euro, "Amy" von Asif Kapadia und James Gay-Rees mit 107.000 Euro aus dem MEDIA-Programm unterstützt. Die mit den Césars ausgezeichneten Filme erhielten eine MEDIA-Förderung von 1.1 Mio. Euro.

EU und Kanada: Einigung auf geänderten Investitionsschutz

Die Europäische Kommission und die kanadische Regierung haben vereinbart, im Rahmen des umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA) einen neuen Ansatz beim Investitionsschutz und bei der Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zugrunde zu legen.

EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström und die kanadische Ministerin für Internationalen Handel, Chrystia Freeland, haben am 29.02.16 zudem die Beendigung der juristischen Überprüfung des Textes, das sogenannte "legal scrubbing", für CETA bekanntgegeben. In einer gemeinsamen Erklärung sagten sie: "Kanada und die Europäische Kommission freuen sich bekanntgeben zu können, dass die rechtliche Überprüfung des englischen Textes des kanadisch-europäischen umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen abgeschlossen ist."

Mit Blick auf den Investitionsschutz sagten sie weiter: "Als Teil der rechtlichen Überprüfung wurden Änderungen im Kapitel zum Investitionsschutz vorgenommen, im Nachgang weiterer Diskussionen zwischen Beamten der EU und Kanadas. Mit diesen Änderungen werden Kanada und die EU die Bestimmungen zum Regulierungsrecht von Staaten stärken, einen Wechsel hin zu einem permanenten, transparenten und institutionalisierten Gericht zur Streitbelegung vornehmen, das Verfahren zur Auswahl der Mitglieder des Gerichts, die die Ansprüche der Investoren beurteilen, ändern, präzisere Bestimmungen für die ethischen Voraussetzungen aller Mitglieder des Gerichts festsetzen und einem Berufungsverfahren zustimmen."

Die beiden Politikerinnen wiesen darauf hin, mit dem faireren und transparenteren System auf die Forderungen kanadischer und europäischer Bürger sowie Wirtschaftsvertretern reagiert zu haben.

Digitale Leistungsfähigkeit: Deutschland kommt langsam voran

Die Digitalisierung in der EU und auch in Deutschland schreitet voran - aber zu langsam. Das ist das Ergebnis der in Brüssel von EU-Kommissar Günther Oettinger vorgestellten Bestandsaufnahme der digitalen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa.

Deutschland liegt im gesamteuropäischen Vergleich auf Platz neun und ist somit im Vergleich zum Vorjahr einen Platz nach vorn gerückt. An der Spitze stehen Dänemark, den Niederlande und Schweden. Schlußlichter sind Griechenland, Bulgarien und Rumänien.

Die dritte Ausgabe des Index für die digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) zeigt, dass es zwar Fortschritte beim Breitbandausbau gibt, diese aber langfristig nicht ausreichen. Großen Nachbesserungsbedarf gibt es bei den digitalen Kompetenzen, denn jeder zweite Europäer verfügt noch nicht einmal über Grundkompetenzen. Außerdem nutzen zu wenige Unternehmen die Chancen des Onlinehandels, obwohl die Nachfrage der Internetnutzer steigt. Obwohl die Behörden in Europa immer mehr öffentliche Dienste anbieten, greifen nur wenige Bürger auf die digitalen Angebote zurück.

Zum ersten Mal vergleicht die Kommission die EU auch mit den weltweiten Vorreitern der Digitalisierung wie Japan, die USA und Südkorea. Die vorläufigen Ergebnisse lassen erkennen, dass die führenden EU-Länder auch weltweit zur digitalen Spitze gehören. Die EU als Ganzes muss sich jedoch noch erheblich verbessern, um auf weltweiter Ebene die Führung zu erringen. Der vollständige Bericht über einen neuen internationalen Index der digitalen Leistungsfähigkeit wird Mitte März 2016 vorliegen.

Feste Honorarsätze für Architekten und Ingenieure behindern Dienstleistungsfreiheit

Die Europäische Kommission hat am 25.02.2016 gegen Deutschland und drei weitere Länder Vertragsverletzungsverfahren verschärft, da diese Länder unverhältnismäßige und nicht gerechtfertigte Hindernisse bei freiberuflichen Dienstleistungen zulassen.

Nach Auffassung der Kommission laufen die Anforderungen, die bestimmte Dienstleister in diesen Mitgliedstaaten erfüllen müssen, der europäischen Dienstleistungsrichtlinie weiterhin zuwider. In Deutschland geht es dabei um die Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure.

Elżbieta Bieńkowska, EU-Kommissarin für Binnenmarkt, Industrie, Unternehmen und KMU, erklärte hierzu: „Immer noch gibt es unnötige Beschränkungen in Bezug auf die Rechtsform und Beteiligungen am Gesellschaftsvermögen. Ebenso wie feste Honorarsätze verhindern sie, dass der Binnenmarkt für freiberufliche Dienstleistungen optimal genutzt werden kann. Diese verschleierten Hindernisse sind diskriminierend, überflüssig und unverhältnismäßig. Wenn Unternehmen und Einzelpersonen ihre Dienstleistungen in der ganzen EU frei anbieten können, bringt das den Verbrauchern mehr Auswahl und macht die EU wettbewerbsfähiger.“

Die Kommission richtet ihre Aufforderung an Österreich, Zypern, Deutschland und Polen in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden. Andernfalls kann die Kommission beim Gerichtshof der Europäischen Union Klage erheben. Ferner hat die Kommission heute beschlossen, aufgrund der im Bereich der Mediatorenausbildung fortbestehenden Beschränkungen eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Griechenland zu richten.

Gibt es etwa verbindliche Honorarsätze, haben die Kunden keine Möglichkeit den Preis auszuhandeln, den sie für eine bestimmte Qualität zahlen möchten. Die Kommission vertritt zudem die Ansicht, dass bei derartigen Dienstleistungen bereits mit anderen weniger einschneidenden Schutzmaßnahmen eine angemessene Qualität gewährleistet wird.

Wenn es durch übermäßige Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen etwa zur Bedingung gemacht wird, dass die Stimmrechte und das Kapital an einer Gesellschaft nur von Berufsangehörigen gehalten werden können oder sich der Sitz eines Unternehmens in einem bestimmten gerichtlichen Zuständigkeitsbereich befinden muss, kann dies die Zweitniederlassung oder die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen erschweren.

Im Juni 2015 richtete die Kommission ein Aufforderungsschreiben an die genannten Mitgliedstaaten sowie an Malta und Spanien und verlangte eine Anpassung der jeweiligen Vorschriften, die für Beteiligungen am Gesellschaftsvermögen oder verbindliche Honorarsätze gelten. Nachdem Spanien und Malta entsprechende Verpflichtungen eingegangen sind und Deutschland zugesagt hat, im Fall der Steuerberater Abhilfe zu schaffen, beobachtet die Kommission die weitere Entwicklung genau und geht davon aus, dass die erforderlichen nationalen Reformen bald verabschiedet werden.

Frontex-Exekutivdirektor Leggeri in Berlin

Der Exekutivdirektor der EU-Grenzschutzbehörde Frontex, Fabrice Leggeri, hat am 23.02.16 bei Gesprächen mit hohen Regierungsbeamten, Abgeordneten und Medien in Berlin über die aktuelle Migrationssituation und die Frontex-Operationen an den Außengrenzen der Europäischen Union informiert.

Im Januar ist die Zahl der in Griechenland ankommenden Flüchtlinge auf rund 68.000 gesunken. Dies bedeute einen Rückgang um fast 40 Prozent im Vergleich zum Dezember, so Leggeri. Im Vergleich zu Januar 2015 liege die Zahl allerdings noch immer um 600 Prozent höher. Die Situation in Griechenland hat sich nach Einschätzung des Frontex-Exekutivdirektors in den letzten Monaten stark verbessert, vor allem in Bezug auf die Registrierung der Flüchtlinge. Allerdings bleibe die humanitäre Situation vor Ort eine große Herausforderung.

Leggeri betonte, dass Frontex mehr Ressourcen benötige, sowohl mehr Personal als auch mehr Ausrüstung. Die Mitgliedstaaten müssten Frontex mehr Grenzbeamte zur Verfügung stellen. So seien etwa an der Grenze zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien derzeit nur sechs bis acht von Frontex koordinierte Grenzbeamte im Einsatz, von Griechenland angefordert seien aber für den Einsatz an dieser Grenze 100 Beamte.

Leggeri erklärte, er habe Verständnis für die nationalen Ressourcenbeschränkungen, deshalb sei ein neues System wie von der EU-Kommission im Dezember vorgeschlagen nötig. Der neue europäische Grenz- und Küstenschutz soll nach Vorstellungen der EU-Kommission künftig auf eine rasch mobilisierbare Reserve von mindestens 1.500 Experten zurückgreifen können, die in weniger als 3 Tagen eingesetzt werden könnten.

Juncker: Einigung mit Großbritannien ist fair

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat die Vereinbarungen der EU-Staats- und Regierungschefs für einen Verbleib des Vereinigten Königreichs in der EU begrüßt."Die Einigung, die wir heute gefunden haben, ist fair. Sie nimmt Großbritannien mit an Bord und tut das nicht zur Belastung der anderen Staaten der EU", sagte Juncker nach dem Abschluss der Verhandlungen in der Nacht zum Samstag. "Die Einigung ist gut, juristisch solide und in hohem Maße ausgeglichen."

Die Staats- und Regierungschefs hatten nach ausführlichen Beratungen Einvernehmen darüber erzielt, den Anliegen des Vereinigten Königreichs "in angemessener Weise Rechnung zu tragen", wenn die Wähler im Vereinigten Königreich mehrheitlich dafür stimmen sollten, Mitglied der Europäischen Union zu bleiben. Dazu gehören Vereinbarungen über das wirksame Management der Bankenunion und der Folgen der weiteren Integration des Euro-Währungsgebiets, zur Wettbewerbsfähigkeit und dem Abbau von Verwaltungslasten, zur nationalen Souveränität und zu Sozialleistungen und Freizügigkeit.

"Was die Bürger von einer europäischen Asyl- und Migrationspolitik erwarten" eine Umfrage der Bertelsmann-Stiftung

EU Bevoelkerung 245Seit dem Sommer 2015 ist die Flüchtlingskrise ein großes Thema sämtlicher politischer Debatten. Während auf der politischen Ebene ein zähes Ringen um eine einheitliche europäische Lösung aus der Flüchtlingskrise bereits Monate andauern, sind sich die EU-Bürger einig.

Obwohl schon in den Jahren vor 2015 Länder wie Italien oder Spanien sich mit der gestiegen Zahl an Flüchtlingen befassen mussten, war diese Flüchtlingsproblematik in den restlichen europäischen Ländern nicht präsent. Erst das große Schiffsunglück vor Lampedusa im April 2015 bei dem 700 Flüchtlinge starben rückte die Flüchtlingssituation in die breite öffentliche und politische Wahrnehmung. Die stetig wachsende Zahl an Menschen, die ihre Heimat verlassen und in Europa Schutz und Asyl suchen, macht deutlich, dass einzelne Länder mit ihren Maßnahmen sowohl politisch als auch organisatorisch an ihre Grenzen stoßen.

Über eine aktuelle Umfrage zum Thema: "Was die Bürger von einer europäischen Asyl- und Migrationspolitik erwarten" wollte die Bertelsmann-Stiftung die Einstellungen der EU-Bürger zu Asyl- und Migrationspolitik in Erfahrung bringen. Dazu befragten sie in einer Umfrage 11.410 Bürger in allen EU-Mitgliedsstaaten. Das Ergebnis ist eindeutig. Während auf der politischen Ebene ein zähes Ringen um eine einheitliche europäische Lösung aus der Flüchtlingskrise bereits Monate andauern, sind sich die EU-Bürger einig.

Der Umfrage zufolge sind 87 Prozent der EU-Bürger für eine gemeinschaftliche Sicherung der EU-Außengrenzen. 79 Prozent wünschen sich eine faire Verteilung der Asylsuchenden auf alle Länder der Union und ebenfalls 79 Prozent wollen die Reisefreiheit innerhalb der EU geschützt sehen. Weiterhin unterstütz eine große Mehrheit von 69 Prozent die Forderung, dass die Staaten, die es ablehnen, ihren Teil der Verantwortung zu tragen, weniger Geld aus der EU-Kasse erhalten sollen.