100 Millionen Euro für Dezentralisierung der Ukraine

Die Europäische Kommission, Deutschland und Polen unterstützen die Reformen in der Ukraine für die Dezentralisierung und bessere lokale Regierungsführung mit über 100 Mio. Euro.

Ein von der EU (90 Mio. Euro), Deutschland (6 Mio. Euro) und Polen (1 Mio. Euro) finanziertes Programm wird die Regierungsführung und Rechenschaftspflichten auf lokaler, regionaler und zentraler Ebene stärken. Weitere 10 Mio. Euro wird die Ukraine aus dem Stabilisierungs- und Friedensprogramm der EU zur Wiederherstellung der Regierungsstrukturen und zur Aussöhnung in der Ostukraine erhalten.

Die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini unterstrich das Engagement der Europäischen Union für die Ukraine. "Diese Unterstützung bekräftigt unseren Einsatz für die Ukraine, die auf der obersten Stelle der EU-Agenda steht. Diese Programme werden eine wichtige Rolle bei der Unterstützung der Ukraine in ihrem Bestreben nach einer besseren  Regierungsführung und dies schließt die von dem Konflikt betroffenen Gebiete im Osten ein", sagte Mogherini.

Die Dezentralisierung der Ukraine ist für die EU ein zentrales Anliegen bei dem umfassenden Reformprogramm für das Land.  Die Ukraine hat 2014 und 2015 dazu bereits wichtige gesetzliche Bestimmungen auf den Weg gebracht, die der untergeordneten Verwaltungsebene im Bereich Steuern, Investitionen und Dienstleistungen für Bürger mehr Befugnisse zugestehen.
Johannes Hahn, Kommissar für Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsfragen, ergänzte: "Die Umsetzung der Reformen im Bereich Dezentralisierung wird den Ukrainern sichtbare Vorteile bringen, da sie zu besseren Dienstleistungen Zugang erhalten, wenn sie mit ihrer lokalen oder regionalen Verwaltung zu tun haben."

In Brüssel hat am Montag der Assoziationsrat EU-Ukraine stattgefunden, an dem die Außenbeauftragte Mogherini mit dem ukrainischen Premierminister Jazenjuk zusammenkam. Dabei ging es um die Umsetzung und Überwachung des Assoziierungsabkommens.

Europäischer Forschungsrat: Stipendien in Höhe von 429 Millionen Euro für junge Wissenschaftler

291 junge Forscher, davon 50 Deutsche, erhalten Finanzhilfen des Europäischen Forschungsrats (European Research Council - ERC) in Höhe von insgesamt 429 Millionen Euro. Damit soll der Innovationsstandard in der EU gesichert werden.

In Deutschland gibt es nun 47 neue, vom ERC geförderte, Projekte. Forschungskommissar Carlos Moedas sagte: "Wir halten unsere talentiertesten Forscher in Europa und ziehen gleichzeitig neue und unterschiedliche Perspektiven von Spitzenforschern aus aller Welt an. Diese Stipendien sichern, dass einige der weltweit aufregendsten Ideen hier entwickelt werden: indem wir Forschern und Wissenschaftlern die Freiheit und Sicherheit geben, ihren Karrieren und Ambitionen auf unserem Kontinent nachzugehen."

Die Finanzhilfe von insgesamt 429 Millionen Euro und bis zu 1,5 Millionen pro Stipendium wird den Nachwuchswissenschaftlern ermöglichen, ihre eigenen Forschungsteams aufzubauen und bahnbrechende Ideen zu entwickeln. Junge Forscher aus 38 verschiedenen Ländern erhalten ein Stipendium. Neue ERC-Forschungsprojekte gibt es in 23 Ländern EU-weit, davon 48 im Vereinigten Königreich, 47 in Deutschland, 32 in den Niederlanden und 29 in Frankreich. 95 Projekte wurden aus dem Bereich der Biowissenschaften, 126 aus Physik- und Ingenieurwissenschaften und 70 aus den Sozial- und Geisteswissenschaften ausgewählt.

Der Europäische Forschungsrat  ist eine von der Europäischen Kommission eingerichtete Institution zur Finanzierung von grundlagenorientierter Forschung. Finanziert wird er  von 2014 - 2020 über das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020". Die ERC Starting Grants fördern vielversprechende Nachwuchswissenschaftler/innen am Beginn einer unabhängigen Karriere, 2 bis 7 Jahre nach der Promotion.

Als Grundlage für die Bewertung dienen, abhängig von Forschungsfeld und Karrierezeitpunkt, bestimmte Benchmarks. So sollten Antragsteller/innen zum Beispiel mindestens eine wichtige Publikation ohne ihre/n Promotionsbetreuer/in nachweisen können.

EU-Nachrichten Nr. 20 vom 03.12.2015

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Gemeinsame Sicherung von Sparguthaben
Europas Bankensystem noch solider machen
Bankenpleiten, für die Steuerzahler und Sparer geradestehen müssen, sollen in den Euro-Ländern nicht mehr vorkommen. Als Schutz hat die EU die Bankenunion aufgebaut mit strengeren Eigenkapitalregeln, einer einheitlichen Bankenaufsicht, gemeinsamen Regeln zur Sanierung und Abwicklung und mit dem Aufbau eines Abwicklungsfonds.


KURZ UND KNAPP
Jahreswachstumsbericht
Konjunkturellen Rückenwind nutzen

IM FOKUS
Kreislaufwirtschaft
Nachhaltigkeit vom Design bis zur Entsorgung

Aktionsplan
EU und Türkei wollen Zusammenarbeit in vielen Bereichen stärken

EU und Vietnam besiegeln Abschluss des Freihandelsabkommen

Die Europäische Union und Vietnam haben am 02.12.2015 nach über zweijährigen Verhandlungen die Gespräche über ein Freihandelsabkommen erfolgreich beendet.

Es ist das erste Freihandelsabkommen mit einem Entwicklungsland und einem neuen Mechanismus für Investorenschutz. Nun müssen noch interne technische Einzelheiten erörtert werden, um den rechtsgültigen Text des Abkommens zur Unterzeichnung und Ratifizierung fertigstellen zu können.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker freute sich über den erfolgreichen Abschluss. "Jetzt ist der Weg frei für die internen Verfahren die eine Unterzeichnung, Ratifizierung und vollständige Umsetzung des Abkommen ermöglichen. Das EU-Vietnam-Freihandelsabkommen wird unsere wirtschaftlichen und sozialen Beziehungen dank eines verbesserten gegenseitigen Marktzugangs vertiefen", sagten Juncker, Ratspräsident Donald Tusk und der vietnamesische Ministerpräsident Nguyen Tan Dung in einer gemeinsamen Erklärung.

Beide Seiten verständigten sich unter anderem auf den Wegfall von Zöllen auf Textilien, Lebensmittel und Maschinen. Eine gleichmäßige Liberalisierung beinhaltet eine Übergangsphase, damit Vietnam seine Standards anpassen kann. Die EU war 2014 der zweitgrößte Handelspartner für das asiatische Land. Waren im Wert von 28,2 Mrd. Euro wechselten zwischen den beiden Wirtschaftsräumen.

Zugang zu TTIP-Dokumenten für Bundestagsabgeordnete

Handelskommissarin Malmström will so schnell wie möglich den Bundestagsabgeordneten Zugang zu Verhandlungstexten zwischen der EU und der USA gewähren.

Bei einem Treffen mit Bundestagspräsident Norbert Lammert am 03.12.2015 in Berlin hat EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström zugesagt, dass Abgeordnete des Bundestags so rasch wie möglich Zugang zu gemeinsamen Verhandlungstexten der EU und der USA für die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) bekommen werden.

"Was den leichteren Zugang zu Dokumenten angeht, haben wir uns nun mit den USA verständigt: In jeder Hauptstadt wird es einen Leseraum geben, in dem sogenannte konsolidierte Texte einsehbar sind, also jene Dokumente, die auch Positionen der USA enthalten. In Berlin werden auch Bundestagsabgeordnete Zugang erhalten", sagte Malmström in ihrem Gespräch mit dem Bundestagspräsidenten.

"Praktische Details werden noch mit den Mitgliedstaaten und den USA geklärt, aber wir rechnen mit einem Abschluss in den kommenden Wochen", sagte Malmström. "Seit [dem 02.12.2015] haben wir auch eine Vereinbarung zwischen den EU-Institutionen, mit der alle Mitglieder des Europäischen Parlaments Zugang zu diesen konsolidierten Texten bekommen."

Cecilia Malmström nahm am 04.12.2015 gemeinsam mit dem Bundestagsabgeordneten Jürgen Hardt, Koordinator für die transatlantische Zusammenarbeit, am abschließenden Bürgerdialog der Reihe "TTIP – Wir müssen reden" in Berlin teil.

"Die Debatte über Handelspolitik in Deutschland ist intensiv, energisch und weitreichend", sagte Malmström. "Das ist eine neue Erfahrung für uns, und das ist gut so. Die Europäische Kommission hat ihre Bemühungen für Transparenz deutlich verstärkt. Die TTIP-Gespräche sind inzwischen die mit Abstand transparentesten Verhandlungen, die die EU jemals geführt hat. Wir müssen unsere Bemühungen für Transparenz weiter aufrechterhalten, um die öffentliche Debatte voranzubringen, basierend auf den Fakten. Deshalb bin ich in diesem Jahr bereits das vierte Mal in Berlin – auch, um an einem Bürgerdialog teilzunehmen."

EU erhöht humanitäre Hilfe für Flüchtlinge aus Syrien

Die Europäische Kommission hat am 1.12.2015 weitere Hilfsmittel in Höhe von 350 Mio. Euro für die Nachbarländer Syriens bereitgestellt. Dies ist die umfangreichste Hilfe, die die EU jemals zur Bewältigung der humanitären Auswirkungen der Syrienkrise zur Verfügung gestellt hat.

Libanon, Türkei, Jordanien und Irak soll die Versorgung der 1,5 Millionen Flüchtlingen, die vor dem Syrienkrieg in die Nachbarländer geflohen sind, erleichtert werden. 

"Die heutige Entscheidung ist der konkrete Beweis, dass die EU mit Jordanien, Libanon und der Türkei solidarisch ist. Der Krieg in Syrien ist die größte humanitäre Krise, der wir seit Jahrzehnten gegenüberstehen. Wir haben die Pflicht, Unterstützung für die Flüchtlinge und die sie aufnehmenden Gemeinschaften zu leisten", sagte die EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini.

Auch für den Irak und die Türkei stockt die EU ihre humanitäre Hilfe um insgesamt 60 Mio. Euro auf, um den Ländern bei der Bewältigung der durch den Syrienkonflikt ausgelösten Flüchtlingskrise beizustehen. Die Finanzmittel sind Teil des von Kommissionspräsidenten Jean-Claude Juncker im September angekündigten Pakets im Umfang von 200 Mio. Euro für die Opfer der Syrienkrise und für Irak.

Christos Stylianides, Kommissar für humanitäre Hilfe und Krisenmanagement, sagte dazu: "Die EU steht zu ihrem Engagement, die am stärksten von der Krise in Syrien betroffenen Bevölkerungsgruppen sowohl innerhalb Syriens als auch in der Region zu unterstützen. Die humanitäre Lage in Irak darf nicht unbeachtet bleiben: Sie könnte sich zu einem weiteren Syrien entwickeln, wenn wir nicht genügend Unterstützung und Hilfe mobilisieren. Humanitäre Hilfe und Schutz sind wichtige Voraussetzungen für künftige Aussöhnungsbemühungen in Irak."

Abgesehen von den neuen Mitteln für Irak und die Türkei umfasst das Hilfepaket im Wert von 200 Mio. Euro die bereits angekündigten Zuweisungen für Syrien (62 Mio. Euro), Libanon (43 Mio. Euro), Jordanien (28 Mio. Euro) und den Westbalkan (7 Mio. Euro). Die Finanzierung wird über die Vereinten Nationen, internationalen Organisationen und internationalen Nichtregierungsorganisationen abgewickelt. Damit werden die Grundbedürfnisse in den Bereichen Nahrungsmittel-, Gesundheits-, Wasser- und Sanitärversorgung sowie Bereitstellung von Unterkünften und Schutz der notleidenden Menschen gedeckt.

Die Kommission hat am 23. September 2015 einen Vorschlag zur Aufstockung ihrer humanitären Hilfe in der Syrienkrise angekündigt, wonach das Budget für die humanitäre Hilfe für das Jahr 2015 um 200 Mio. Euro und für das Jahr 2016 um 300 Mio. Euro erhöht werden soll. Die Mitgliedstaaten haben Beiträge in derselben Größenordnung zugesagt, sodass sich der zusätzliche EU-Beitrag auf insgesamt 1 Mrd. Euro für den Zeitraum 2015-2016 beläuft.

Die EU ist der größte Geber für die Opfer der Syrienkrise. Die EU und ihre Mitgliedstaaten zusammengenommen haben bereits Hilfe in Höhe von rund 4,4 Mrd. Euro für humanitäre Hilfe sowie für Entwicklungs-, Wirtschafts- und Stabilisierungshilfe zur Verfügung gestellt.

Gipfel bringt neue Dynamik in die EU-Türkei-Beziehungen

Die EU und die Türkei haben bei ihrem Gipfeltreffen am 29.11.2015 einen Aktionsplan zur geordneten Steuerung der Flüchtlingsströme und zur Eindämmung der irregulären Migration verabredet.

In ihrer gemeinsamen Erklärung kamen die 28 Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union, Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker, Ratspräsident Donald Tusk und der türkische Premierminister Ahmet Davutoğlu zudem über eine Reihe von weiteren Maßnahmen und Verpflichtungen überein.

So wurde zum Beispiel vereinbart, die Verhandlungen über Kapitel 17 (Wirtschafts- und Währungspolitik) aufzunehmen und die Eröffnung weiterer Kapitel der Beitrittsverhandlungen vorzubereiten sowie weitere Schritte zur Liberalisierung der Visabestimmungen und zur Umsetzung von Rückübernahmeabkommen einzuleiten. Die EU begrüßte die Zusage der Türkei, die Erfüllung der Zielvorgaben des Fahrplans für die Visaliberalisierung gegenüber allen Mitgliedstaaten zu beschleunigen.

Die Durchführung des gemeinsamen Aktionsplans wird zur geordneten Steuerung der Migrationsströme und zur Eindämmung der irregulären Migration beitragen. Die EU baut ihre finanzielle, humanitäre und sozioökonomische Unterstützung für Syrer, die unter vorübergehendem Schutz stehen, und für die Aufnahmegemeinschaften in der Türkei deutlich aus. Zu diesem Zweck werden 3 Mrd. Euro aus der EU-Flüchtlingsfazilität bereitgestellt.

Künftig sollen regelmäßige Gipfeltreffen stattfinden und ein politischer Dialog auf hoher Ebene geführt werden. Außerdem wird die Zusammenarbeit im Bereich der Außen- und Sicherheitspolitik, auch im Hinblick auf die Terrorismusbekämpfung, gestärkt.

Auf der Pressekonferenz nach dem Gipfel zeigte sich Präsident Juncker sehr zufrieden mit den Ergebnissen des Gipfels und betonte, dass ohne gemeinsames Vorgehen der EU und der Türkei es keine Lösung der Flüchtlingskrise geben könne. Er hob auch die enormen Anstrengungen der Türkei hervor, die bei sich mehr als zwei Millionen syrischen Flüchtlinge aufgenommen habe. Er betonte, dass die Kommission nun die vereinbarten Maßnahmen im Bereich der freiwilligen Neuansiedlung bis Mitte Dezember vorbereiten werde, so dass Flüchtlinge aus der Türkei in die EU umgesiedelt werden könnten.

"Wir hatten heute auf deutschen Initiativantrag hin eine Sitzung von acht Mitgliedstaaten plus Kommission, [um] über die Umsiedlung der sich in der Türkei befindlichen Flüchtlinge zu reden; die Kommission unterstützt diesen Ansatz nach Kräften. Und wir werden auch diesbezüglich bis zum 15. Dezember konkrete Vorschläge vorlegen, wie dies im Detail sich wird abwickeln müssen", sagte Juncker. "Ich kann aus heutiger Sicht nicht im Millimeterdetail festlegen, wie viele Staaten sich letztendlich an diesem freiwilligen System der Umsiedlung beteiligen werden. Ich hoffe, dass es mehrere sein werden. Ich halte es allerdings für absolut erforderlich in unseren Beziehungen zur Türkei, dass wir die Türkei durch dieses Programm der freiwilligen Umsiedlung entlasten, was den Umgang mit der hohen Zahl an Flüchtlingen, die sich jetzt in der Türkei befinden, anbelangt."
Präsident Juncker machte aber auch deutlich, dass die noch bestehenden Meinungsverschiedenheiten, etwa hinsichtlich der Pressefreiheit, nicht vergessen seien und weiterhin thematisiert würden.

Juncker bei UN-Klimakonferenz in Paris

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker wird an der Klimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris (COP21) teilnehmen. Die EU will sich auf dieser Konferenz für eine umfassende Vereinbarung einsetzen, mit der ein internationales Programm zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels erreicht werden soll.

Zusammen mit anderen führenden Politikern wird er einer der Sprecher sein, wenn die Konferenz am 30.11.2015 beginnt. Im Vorfeld der Konferenz bekräftigte Präsident Juncker das Engagement der EU: "Die EU möchte in Paris eine ehrgeizige und verbindliche Vereinbarung erzielen. Wir haben als erste unsere Klimazusage im März vorgelegt, die nach wie vor den bisher ehrgeizigsten Beitrag darstellt. Unser Ziel, den weltweiten Temperaturanstieg bis Ende dieses Jahrhunderts auf weniger als 2 °C zu halten, kann immer noch erreicht werden. Derzeit sind wir Zeugen einer bisher einmaligen weltweiten Bewegung. Und ich hoffe, dass sie nächste Woche in den Verhandlungen zu konkreten Maßnahmen führen wird. Wenn die Welt in Paris liefert, wird die Menschheit über ein internationales Programm zur wirksamen Bekämpfung des Klimawandels verfügen.“

Neben Präsident Juncker werden auch der für Klimapolitik und Energie zuständige Kommissar, Miguel Arias Cañete, sowie weitere Mitglieder der Kommission an der Klimakonferenz teilnehmen.

Die Europäische Union will auf der Klimakonferenz ein umfassendes, dauerhaftes und dynamisches Übereinkommen erreichen, mit dem der globale Übergang zu kohlenstoffarmen, klimaresistenten Volkswirtschaften beschleunigt wird. Dies wird nicht nur zur Begrenzung des Klimawandels beitragen, sondern auch langfristiges Wirtschaftswachstum und eine nachhaltige Entwicklung in der EU und weltweit sichern.

Weiterführende Informationen zur Klimakonferenz in Paris:

Ende der Roaminggebühren: Konsultation zur technischen Umsetzung

Das Ende der Roamingebühren Mitte 2017 ist beschlossen und steht seit dem 26.11.2015 im Europäischen Amtsblatt.

Dann werden Europas Bürger die gleichen Preise bezahlen, egal, ob sie auf Reisen in einem anderen EU-Land oder zu Hause ihr Mobiltelefon nutzen. Bis dahin müssen noch damit verbundene technische Maßnahmen umgesetzt werden. Die EU-Kommission hat dazu am 26.11.2015 eine Konsultation gestartet. Darin geht es um die Überprüfung der Großhandelsmärkte, wie beispielsweise die Preise, die sich Netzbetreiber einander für die Nutzung ihrer Mobilfunknetze in Rechnung stellen, sowie um die Durchsetzung des Prinzips der fairen Nutzung (Fair use policy). Ziel ist es, den Missbrauch zu verhindern, wie beispielsweise durch dauerhaftes Roaming, der sich negativ auf die Inlandspreise und letztlich auch auf die Verbraucher auswirken könnte.

Die Kommission bitte alle interessierten Kreise, Netzbetreiber, Verbraucherverbände, Nationale Regulierungsstellen, Behörden, die Zivilgesellschaft, Unternehmen und Bürger, ihre Beiträge bis zum 18. Februar 2016 einzureichen.

Klarstellung: Keine Entscheidung zur Regulierung von Kerzen

An Weihnachten dürfen auch in diesem Jahr echte Kerzen am Baum brennen. Die EU-Kommission teilt mit, es gäbe - trotz anderslautender Zeitungsberichte - keine Entscheidung der EU-Kommission Kerzen zu regulieren.

Anderslautende Zeitungsberichte, wonach die EU-Kommission neue Produktsicherheitsanforderungen für Kerzen festlegt, sind irreführend. Es gab bisher lediglich technische Beratungen über Sicherheitsmaßnahmen, um Verbraucher besser vor den Risiken wie Feuer oder gefährlichen chemischen Substanzen zu schützen. Hintergrund ist eine Reihe von durch Kerzen verursachten Unfällen.

Die Mitgliedstaaten wurden zu den Maßnahmen für die Sicherheitsanforderungen für Kerzen konsultiert und haben diesen im Oktober einstimmig zugestimmt. Der Entwurf liegt nun beim Parlament und den Mitgliedstaaten, die ein Prüfrecht haben, das von der EU-Kommission entsprechend berücksichtigt wird.

Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hat den Ersten Vizepräsidenten Frans Timmermans gebeten, der Sache nachzugehen und an das Kollegium zu berichten.
Tatsächlich darf die Gefahr von Kerzen in Haushalten aber nicht unterschätzt werden. So schön flackerndes Kerzenlicht auch ist: rund 20.000 Brände werden in Deutschland pro Jahr alleine in der Weihnachtszeit durch unsachgemäßen Gebrauch von Kerzen in Haushalten verursacht.

EU-Kommission verurteilt Gewalt an Frauen und Mädchen

Die EU-Kommission verurteilt Gewalt gegen Mädchen und Frauen. Eine von drei Frauen in der EU hat in ihrem Leben bereits eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt erfahren. Mädchen werden während ihrer Kindheit verheiratet oder verstümmelt, innerhalb und außerhalb der europäischen Grenzen.

Vor dem Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen hat die EU-Kommission am Dienstag, 25.11.,  die Beendigung der Gewalt an Frauen und Mädchen gefordert.

In einer gemeinsamen Erklärung betonten der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans, EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini sowie die EU-Kommissare Dimitris Avramopoulos, Christos Stylianides und Věra Jourová: "Im Vorfeld des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen fordern wir mit vereinter Stimme die Beendigung der Gewalt an Frauen und Mädchen. Diese Gewalt stellt nicht nur eine eklatante Verletzung der Menschenrechte, sondern auch eine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar, die ein Schandfleck für alle Länder in Europa und in der Welt ist. Wir verurteilen mit Nachdruck jegliche Form von Gewalt an Frauen und Mädchen."

In der gemeinsamen Erklärung heißt es weiter: "Die Zahlen sind alarmierend: Eine von drei Frauen in der EU hat in ihrem Leben bereits eine Form der geschlechtsspezifischen Gewalt erfahren. Zu viele Mädchen werden während ihrer Kindheit verheiratet oder verstümmelt, und zwar innerhalb und außerhalb unserer Grenzen. In vielen Ländern wurde mehr als die Hälfte der ermordeten Frauen von ihrem Lebenspartner, einem Verwandten oder einem Familienmitglied in ihrer eigenen Wohnung getötet. Frauen und Mädchen sind außerdem sehr anfällig für alle Formen von Gewalt in Konfliktgebieten und bei humanitären Krisen.

In diesem Jahr sollten wir unser besonderes Augenmerk auf die steigende Zahl von Frauen richten, die in der EU um Schutz oder Asyl nachsuchen. Einige wurden auf der Flucht vergewaltigt, geschlagen oder sexuell ausgebeutet; andere versuchen, der geschlechtsbezogenen Gewalt in ihren Heimatländern zu entfliehen. Sie kommen in Europa an und benötigen Unterstützung in Form von geschlechtsspezifischen Angeboten. Diese Unterstützung dürfen wir ihnen nicht versagen.

Die Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU ist nach wie vor eine Hauptpriorität der Kommission. Die EU-Opferschutzrichtlinie, die die besonderen Bedürfnisse der Opfer geschlechtsbezogener Gewalt anerkennt, ist am 16. November in Kraft getreten. Wir unterstützen den Beitritt der EU zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt als weiterer Schritt zur wirksamen Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen und Mädchen auf nationaler und europäischer Ebene.

Ab Januar 2016 wird ein neuer vom Rat gebilligter Aktionsplan für die Gleichstellung 2016-2020 in Bezug auf die Außenbeziehungen der EU angewandt werden. Die Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen gehört zu unseren vorrangigen Zielen. In dem Bemühen, das Bewusstsein für diese Problematik zu schärfen, hat der Europäische Auswärtige Dienst kürzlich diplomatische Anstrengungen unternommen, deren Schwerpunkt auf allen Formen von Gewalt an Kindern und Frauen liegt und die insbesondere gegen die Abschaffung von Kindes-, Früh- und Zwangsehen sowie die weibliche Genitalverstümmelung gerichtet sind.

In diesem Jahr hat die Europäische Kommission rund 8 Mio. Euro für die Verhinderung und Bekämpfung der Gewalt an Frauen und Mädchen in der EU und 20 Mio. Euro zur Bekämpfung schädlicher Praktiken im Ausland bereitgestellt. Humanitäre Projekte, mit denen auf geschlechtsspezifische Gewalt in Notfällen und Krisen reagiert werden kann, werden auch weiterhin von der EU gefördert."

EU-Nachrichten Nr. 19 vom 19.11.2015

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Nach den Attentaten von Paris
Solidarität gegen Hass und Gewalt
Die Mitgliedstaaten und Institutionen der Europäischen Union haben sich nach den Terroranschlägen in Paris an die Seite von Frankreich gestellt. „Das ist nicht nur ein Angriff gegen Frankreich“, sagte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. „Das ist nicht nur ein Angriff gegen die Menschen in Paris. Das ist ein Angriff gegen unsere gemeinsamen Grundwerte.“

KURZ UND KNAPP
Zum Tod von Helmut Schmidt
Europa hat einen mutigen Vordenker verloren

IM FOKUS
EU-Erweiterung
Kommission nennt notwendige Reformen in der Türkei beim Namen

Datenschutz
Vereinbarung mit den USA angestrebt

Deutschland soll Erbschaftssteuervorschriften an EU-Recht anpassen

Die Europäische Kommission hat Deutschland aufgefordert, seine Erbschaftsteuervorschriften über besondere Versorgungsfreibeträge mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen.

Nach deutschem Recht können die deutschen Steuerbehörden überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern eines Verstorbenen nur dann einen besonderen Versorgungsfreibetrag gewähren, wenn entweder der Erbe oder der Erblasser oder beide in Deutschland steuerpflichtig waren. Überlebenden Ehepartnern oder Lebenspartnern steht dieser Versorgungsbeitrag nicht zu, wenn sie in Deutschland befindliche Vermögenswerte oder Investitionen erben, der Erblasser und der Erbe jedoch in einem anderen Mitgliedstaat steuerpflichtig sind.

Nach Auffassung der Kommission handelt es sich dabei um eine ungerechtfertigte Einschränkung des freien Kapitalverkehrs (Artikel 63 Absatz 1 AEUV), da der Wert des Nachlasses gemindert wird, wenn die Kriterien bezüglich der Steuerpflicht nicht erfüllt sind. Zudem könnte dies Staatsangehörige anderer EU-Staaten davon abhalten, ihr Kapital in Vermögenswerte in Deutschland zu investieren. Die Aufforderung der Kommission ergeht in Form einer mit Gründen versehenen Stellungnahme. Sollte die Kommission binnen zwei Monaten keine zufriedenstellende Antwort erhalten, kann sie Deutschland vor dem Gerichtshof der Europäischen Union verklagen.

Internationale Schülerkonferenz in Brüssel

"Your Europe, Your Say! 2016"

Der Europäische Wirtschafts-und Sozialausschuss (EWSA) lädt Schülerinnen und Schüler aller Mitgliedsstaaten der EU sowie der Kandidatenländern im Alter von 16 bis 17 Jahren nach Brüssel ein. Anlässlich der geplanten Simulation einer Konferenz des Ausschusses sind alle Schulen eingeladen, sich für eine Teilnahme zu bewerben. Die Konferenz wird vom 28. bis 30. April 2016 in Brüssel stattfinden. Die Anmeldung kann noch bis zum 13. Januar 2016 eingereicht werden.

Das Thema der Veranstaltung wird 2016 die Migration in Europa sein. Es gibt weltweit mehr Flüchtlinge denn je, was der EWSA als Anlass genommen hat, die jungen Teilnehmer nach ihren Sichtweisen, Erfahrungen und Ideen zu fragen. Die Schüler sollen die Möglichkeit erhalten, die europäische Politik direkt mit ihren Vorschlägen zu adressieren. Es ist zu beachten, dass die Workshops in der englischen Sprache durchgeführt werden.

Ziel des Projekts ist es, drei Schülerinnen und Schüler (und deren Lehrer) von jedem europäischen Mitgliedsland und den fünf Kandidatenländern an der Simulation teilnehmen zu lassen, um ihnen somit einen besseren Eindruck von der Arbeit im Ausschuss zu vermitteln. Aus allen Bewerbungen aus Deutschland wird durch ein Zufallsprinzip eine Schule ausgewählt, die dann wiederum die drei Teilnehmer für die Konferenz in Brüssel auswählt. Begleitet wird die Schülergruppe außerdem von einer Lehrkraft.

Europäische Kommission verschärft EU-weite Kontrolle von Feuerwaffen

Künftig sollen der Erwerb, Besitz und die Verbreitung von Feuerwaffen in der EU strenger kontrolliert werden. Darüber hinaus soll der illegale Waffenhandel bekämpft und die Kontrolle auf dem europäischen Binnenmarkt verbessert werden.

Die von der EU-Kommission am Mittwoch, den 18. November, vorgelegten Vorschläge waren bereits in der im April 2015 präsentierten Europäischen Sicherheitsagenda vorgesehen, wurden angesichts der jüngsten Terroranschläge aber stark beschleunigt. Die Vorschläge müssen noch von Parlament und Rat bewilligt werden. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker erklärte dazu: „Die jüngsten Terroranschläge, die sich gegen die Menschen in Europa und ihre Werte richten, wurden über Grenzen hinweg koordiniert. Wir müssen also zusammenarbeiten, um mit diesen Bedrohungen fertigzuwerden. Der heute präsentierte Vorschlag, den die EU-Kommissare Elżbieta Bieńkowska and Dimitris Avramopoulos gemeinsam vorbereitet haben, wird verhindern helfen, dass Waffen in die Hände von Terroristen fallen. Wir möchten, dass der Verkauf und die Registrierung von Feuerwaffen strenger kontrolliert werden und stärkere Regeln, um deaktivierte Waffen auf Dauer unbrauchbar zu machen. Wir werden demnächst auch einen Aktionsplan zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels vorlegen. Organisierte Kriminalität, die sich  kriegstaugliche Waffen beschafft und damit Handel treibt, kann und wird nicht toleriert werden.“

Das heute vorgestellte Maßnahmenpaket sieht u.a. vor, die sogenannte Feuerwaffen-Richtlinie, in der der Erwerb und Besitz von Waffen durch Privatpersonen sowie die Verbringung von Waffen in ein anderes EU-Land geregelt sind, zu verschärfen. So sollen künftig etwa strengere Vorschriften für das Verbot von halbautomatischen Feuerwaffen, strengere Bedingungen für Online-Waffenkäufe, weitere Beschränkungen für die Verwendung deaktivierter Feuerwaffen sowie EU-weit einheitliche Regeln für die Kennzeichnung von Feuerwaffen gelten.

Außerdem hat die EU-Kommission heute einen Aktionsplans zur Bekämpfung des illegalen Waffen- und Sprengstoffhandels angekündigt. Damit soll der illegale Kauf von Waffen auf dem Schwarzmarkt bekämpft und die Kontrolle illegaler Waffen und Sprengstoffe auf dem europäischen Binnenmarkt verbessert werden.

Terroranschläge in Paris: "Ein Angriff auf Europa als Ganzes"

Nach den Terroranschlägen in Paris hat die EU-Kommission ihre Solidarität mit Frankreich bekräftigt und eine "starke und geschlossene europäische Antwort" angekündigt.

Bei einem Krisentreffen am 20.11.2015 werden die EU-Innenminister über gemeinsame europäische Maßnahmen sprechen, auch das Treffen der EU-Außenminister am 16.11.2015 findet unter dem Eindruck der Terroranschläge statt. Am Mittag fand eine europaweite Schweigeminute in Gedenken an die Opfer der Attentate von Paris statt.

In einer am 15.11.2015 veröffentlichten Erklärung von EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos, Frankreichs Innenminister Bernard Cazeneuve und dem stellvertretenden Premierminister der amtierenden EU-Ratspräsidentschaft Luxemburg, Etienne Schneider, heißt es: "Die barbarischen Attacken von 13. November sind eine Attacke gegen Europa als Ganzes. Europa bleibt vereint in Solidarität gegen Gewalt und Hass. Wir haben uns heute Abend in Paris getroffen, um sofortige europäische Maßnahmen zu koordinieren, als Antwort auf die Attacken und zur Prävention künftiger Angriffe. Europas Bürger erwarten eine schnelle, konkrete und effiziente Antwort der Europäischen Union."

Im Mittelpunkt des Treffens der Innenminister stehen das geplante europäische Fluggastdatensystem (PNR), die Frage der Sicherheit von Schusswaffen und die Stärkung der Kontrollen an den EU-Außengrenzen.
Bereits in der Nacht zum 14.11.2015 hatte Kommissionspräsident Jean-Claude den Familien der Opfer und der gesamten französischen Nation kondoliert. In einem Schreiben an Staatspräsident François Hollande brachte Juncker die europäische Solidarität mit Frankreich zum Ausdruck.

Auch die europäischen Staats- und Regierungschefs betonten in einer gemeinsamen Erklärung am 14.11.2015 ihre Solidarität mit Frankreich: "Die Europäische Union ist tief geschockt und in Trauer nach den Terroranschlägen in Paris. Es ist ein Angriff auf uns alle. Wir werden diese Bedrohung gemeinsam meistern, mit allen notwendigen Instrumenten und schonungsloser Entschlossenheit. Alles, was auf europäischer Ebene getan werden kann, um Frankreich sicher zu machen, wird getan. Wir werden alles Notwendige tun, um Extremismus, Terrorismus und Hass zu besiegen."

Der am 16.11.2015 in Brüssel tagende Rat für Auswärtige Angelegenheiten hat das Sicherheitspolitik und Bekämpfung der Terrorvereinigung “Islamischer Staat“ ebenfalls auf der Agenda. Daneben geht es um den Friedensprozess im Nahen Osten. Die Hohe Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik Federica Mogherini wird über ihre jüngsten Treffen mit dem israelischen Premierminister und dem palästinensischen Präsidenten berichten. Mit Blick auf die Entwicklungen der Östlichen Partnerschaft wird Mogherini den EU-Außenministern über ihre Besuche vom 9. und 10. November in der Ukraine und in Georgien berichten.

EU-Staaten müssen mehr in gerechtere Bildungssysteme investieren

Kinder aus armen Familien und Familien mit Migrationshintergrund werden in Europas Bildungssystemen immer noch benachteiligt. Die Bildungsergebnisse der deutschen Schüler, inklusiver benachteiligter Schüler, haben sich verbessert.

Zu diesem Ergebnis kommt der in Brüssel veröffentlichte jährliche EU-Bildungsbericht. "Bildung ist ein entscheidender Faktor für die Ankurbelung des Wirtschaftswachstums und die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Wenn sich Europas Bildungssysteme verbessern, müssen die positiven Auswirkungen dieses Erfolgs auch den am stärksten gefährdeten Gruppen zugutekommen. Dafür brauchen wir neue und verstärkte Investitionen in die Bildung, damit hochwertige offene, fördernde und tolerante Lernumgebungen für alle gewährleistet sind," sagte EU-Bildungskommissar Tibor Navracsics.

Der Bericht zeigt, dass die EU-Mitgliedstaaten zwar ihr Ziel erreicht haben, die Zahl der Personen mit höherem Abschluss zu erhöhen und die der frühzeitigen Schul- und Ausbildungsabgänger zu senken. Aber diese Fortschritte verteilen sich ungleichmäßig in Europa. Außerdem haben Schüler aus benachteiligten Schichten sowie mit Migrationshintergrund das höchste Risiko, den Mindestbildungsstand zu verfehlen.

Die Wahrscheinlichkeit, dass 15-Jährige aus ärmeren Familien Grundqualifikationen wie Lesen, Schreiben und Rechnen nicht erwerben, ist fünf Mal höher als die Wahrscheinlichkeit bei ihren Altersgenossen aus günstigeren Verhältnissen. Bei Schülern, die im Ausland geboren sind ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie die Schule abbrechen,  doppelt so hoch wie ihren einheimischen Schulkameraden.

Weniger Schulabbrecher in Deutschland  

Keinem einzigen Mitgliedstaat ist es gelungen, die Zahl der Schüler aus ärmeren Familien, die bei Mathematik, Lesen und Naturwissenschaft bei den Pisa-Zielen schlecht abschneiden, unter das europäische Ziel von 15 Prozent zu senken. In Bulgarien, Rumänien, Zypern, Griechenland, der Slowakei und Ungarn ist mehr als die Hälfte die Schüler nicht in der Lage, grundlegende Mathematikaufgaben zu lösen.

Die Bildungsergebnisse der deutschen Schüler, inklusiver benachteiligter Schüler, haben sich verbessert. Deutschland hat beispielsweise die Zahl der Schulabbrecher auf 9,5 Prozent senken können und damit das europäische Ziel erreicht. Trotzdem fehlt in einigen Bereichen und Regionen als Folge der negativen demokratischen Entwicklung hochqualifiziertes Personal. Vor diesem Hintergrund müssen die Bildungsergebnisse weiter verbessert und die Korrelation von Bildungserfolg und sozioökonomischem Status gelockert werden – das ist grundlegend für eine nachhaltige  und exportorientierte Wirtschaft, die hohe Fähigkeiten erfordert.

Bildungsergebnisse hängen zu sehr vom sozioökonomischen Status ab

Das impliziert eine stärkere und bessere frühkindlichen Betreuung, Bildung und Erziehung, mehr und bessere Ganztagsschulplätze und einen besseren des Zugangs zu Weiterbildung für Geringqualifizierte. Schließlich wird die Integration der hohen Zahl von Flüchtlingen in das Bildungssystem und die Vorbereitung ihres Übergangs in den Arbeitsmarkt eine große Herausforderung für Deutschland.

Diese Situation in Europa ist vor dem Hintergrund ständiger Kürzungen bei den Bildungshaushalten zu betrachten, die europaweit seit 2010 um 3,2 Prozent zusammengestrichen wurden. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass ein neuer Impuls für Investitionen in die Bildung erforderlich ist, um inklusivere Bildungssysteme in Europa zu schaffen und einer zunehmenden Bildungsarmut vorzubeugen, die eine der Hauptursachen von Arbeitslosigkeit und sozialer Ausgrenzung bleibt. Den Mitgliedstaaten wird empfohlen, ihre Bemühungen auf die Verbesserung der Zugänglichkeit, Qualität und Relevanz ihrer Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung zu konzentrieren.

Der Anzeiger für die allgemeine und berufliche Bildung 2015 ist die vierte Auflage dieses jährlich erscheinenden Berichts, der die Entwicklung der Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung in Europa aufzeigt und dazu eine Vielzahl von Daten zusammenstellt. Die Fortschritte in Europa werden an den Vorgaben des Kernziels "Bildung" für 2020 im Rahmen der allgemeineren EU-Strategie für Wachstum und Beschäftigung gemessen. Der Bericht bildet auch den Ausgangspunkt für die Bewertung der Leistung der EU-Länder als Basis für die jährlichen Länderberichte im Rahmen des Europäischen Semesters.

Der Anzeiger verstärkt weiterhin die allgemeine Faktengrundlage für die Bildungspolitik und hat sich zu einem Referenzinstrument für politische Entscheidungsträger in ganz Europa entwickelt. Er enthält einen Ländervergleich und 28 ausführliche Länderberichte, außerdem verfügt er über eine eigene Website mit zusätzlichen Daten und Informationen.

EU-Kommissar Hahn fordert mehr Rechtsstaatlichkeit in EU-Beitrittskandidaten

Die EU-Kommission mahnt EU-Beitrittskandidaten zu mehr Anstrengung im Bereich der Ermittlung, Anklageerhebung und rechtskräftigen Verurteilung in Bezug auf die organisierte Kriminalität und Korruption. Ebenfalls sind immer noch Defizite bei der Durchsetzung von Grundrechten festzustellen. Insbesondere die Freiheit der Meinungsäußerung ist in einigen Staaten, die der EU beitreten möchten, gefährdet.

Die Europäische Kommission hat in ihren Fortschrittberichten zu allen Kandidatenländern mehr Anstrengungen bei der Wahrung demokratischer Grundrechte, eines unabhängigen Justizsystems, einer transparenten Rechtsetzung sowie der Korruptionsbekämpfung angemahnt.

Die Kommission verwies zugleich auf den durch den Flüchtlingszustrom entstandenen Druck auf die Länder des Westbalkans und der Türkei und betonte die Bedeutung einer engen Zusammenarbeit bei der Krisenbewältigung.

Zur Vorstellung des jährlichen Erweiterungspakets sagte Johannes Hahn, Kommissar für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen: "Die derzeitige Flüchtlingskrise zeigt, welche Bedeutung einer engen Zusammenarbeit zwischen der EU und den Ländern in Südosteuropa zukommt. Der Erweiterungsprozess der EU, der sich auf den westlichen Balkan und die Türkei erstreckt, ist ein äußerst wirksames Instrument zur Stärkung der Rechtsstaatlichkeit und der Menschenrechte in diesen Ländern. Er kurbelt auch die Wirtschaft an und fördert die regionale Zusammenarbeit. Eine klare europäische Perspektive verhilft unseren Partnerländern schrittweise zum Wandel und erhöht die Stabilität rund um die Europäische Union. Unsere Entschlossenheit zur Erweiterung der EU und unser Festhalten an den dafür geltenden Bedingungen bedeuten daher eine langfristige Investition in die Sicherheit und den Wohlstand Europas."

In ihrer neuen Erweiterungsstrategie setzt die Europäische Kommission stärker auf Rechtsstaatlichkeit, wirtschaftspolitische Steuerung und die Reform der öffentlichen Verwaltung. Hier kritisierte sie bei allen beitrittswilligen Kandidaten Defizite vor allem bei der Achtung demokratischer Grundrechte wie Meinungs- und Pressefreiheit sowie bei der Rechtsstaatlichkeit.

Insbesondere die Türkei weist bei Grundrechten wie der Meinungs- und Versammlungsfreiheit sowie bei Rechtsstaatlichkeit erhebliche Mängel auf. Der Reformprozess hat sich verlangsamt und die Suche nach einer Lösung in der Kurdenfrage ist zum Stillstand gekommen.

Insgesamt bemängelt die Kommission bei allen Kandidaten, dass zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption weiterhin erhebliche Anstrengungen erforderlich sind, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern.

Auch wenn im letzten Jahr bedeutende Fortschritte erzielt wurden, sind noch große Herausforderungen zu bewältigen. Was die Rechtsstaatlichkeit anbelangt, so mangelt es der Justiz an Unabhängigkeit, Effizienz und Rechenschaftspflicht. Zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Korruption sind noch erhebliche Anstrengungen erforderlich, insbesondere um eine Erfolgsbilanz im Hinblick auf Ermittlungen, Anklageerhebungen und rechtskräftigen Verurteilungen zu schaffen. Die Grundrechte sind zwar häufig gesetzlich verankert, doch in der Praxis sind nach wie vor Defizite festzustellen. Die Wahrung der Freiheit der Meinungsäußerung stellt eine besondere Herausforderung dar. In dieser Hinsicht sind in einer Reihe von Ländern negative Entwicklungen zu verzeichnen. Die Reform der öffentlichen Verwaltung muss mit Nachdruck fortgesetzt werden, um die erforderliche Verwaltungskapazität zu gewährleisten, aber auch um das hohe Maß an Politisierung und den Mangel an Transparenz anzugehen. Der Funktionsweise der demokratischen Institutionen muss ebenfalls Beachtung geschenkt werden. Es besteht Bedarf an einer noch engeren Zusammenarbeit mit lokalen zivilgesellschaftlichen Akteuren, um die Reform in allen Gesellschaftsbereichen fest zu verankern.

Auch im Hinblick auf wirtschaftspolitische Steuerung und Wettbewerbsfähigkeit stehen die meisten Länder vor großen Aufgaben. Die Entwicklung der Wirtschaft ist von entscheidender Bedeutung für Beschäftigung und Wachstum und für die Anziehung von Investoren. Die Kommission legt besonderes Gewicht auf die regionale Zusammenarbeit und die Förderung der regionalen wirtschaftlichen Entwicklung und Konnektivität. Hier wurden vor allem im Rahmen des Berliner Prozesses und der Initiative „Westbalkan-Sechs“ erhebliche Fortschritte erzielt. Die Kommission betont außerdem, dass gutnachbarliche Beziehungen geschaffen und bilaterale Streitigkeiten beigelegt werden müssen.

Die EU-Kommission verabschiedet jedes Jahr ein EU-Erweiterungspaket. Dieses erläutert ihre Politik im Bereich der EU-Erweiterung und wertet die Fortschritte der einzelnen Kandidatenländer und potenziellen Kandidatenländer in den vergangenen zwölf Monaten aus.

EU-Nachrichten Nr. 18 vom 05.11.2015

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Chance für Bürger und Unternehmen
Das Potenzial des Binnenmarkts besser nutzen
Der EU -Binnenmarkt, in dem sich Menschen, Waren, Dienstleister und Kapital frei bewegen können, ist eine der größten Erfolgsgeschichten der Europäischen Union. Menschen können entscheiden, wohin sie reisen, wo sie leben, arbeiten und studieren wollen, Unternehmer haben Millionen mehr potenzielle Kunden und Verbraucher eine bessere Auswahl zu attraktiveren Preisen. Für den für Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit zuständigen EU-Kommissionsvizepräsidenten Jyrki Katainen ist deshalb die weitere Stärkung des Binnenmarkts der wichtigste Baustein der EU -Investitionsoffensive.


KURZ UND KNAPP
Abgas-Messungen
Straßentests werden verbindlich

IM FOKUS
Arbeitsprogramm 2016
Migration hat oberste Priorität

Westbalkan-Flüchtlingsroute
Europäer wollen gemeinsam für Ordnung sorgen

Eurostat: Indikatoren zu den Fortschritten der EU beim Klimaschutz

Klimawandel Treibhauseffekt Fabrik 300 1Immer mehr Staaten erreichen ihr 2020-Ziel zur Senkung des Energieverbrauchs. Deutschland gehört mit einem Primärenergieverbrauch von derzeit rund 302,5 Mio. Tonnen nicht dazu.

Vor den internationalen Klimaverhandlungen in Paris im Dezember hat Eurostat, das Statistikamt der Europäischen Union, neue Energie-, Verkehrs- und Umweltdaten für die EU und ihre Mitgliedstaaten veröffentlicht.

Sie zeigen, dass die Treibhausgasemissionen in der EU zwischen 1990 und 2012 um 17,9 Prozent gesunken sind, am stärksten in den baltischen Staaten (jeweils um mehr als die Hälfte). Damit wird die EU ihr Ziel, die Treibhausgasemission bis 2020 um 20 Prozent zu senken, erreichen. In Deutschland, wo im Vergleich aller EU-Staaten die meisten Treibhausgase ausgestoßen werden (2012: 965 Mio. Tonnen), sanken die Emissionen seit 1990 um 23,5 Prozent.

Zwanzig EU-Staaten haben ihr 2020-Ziel zur Senkung des Energieverbrauchs bereits erreicht. Deutschland gehört nicht dazu: Hier lag der Primärenergieverbrauch 2013 bei 302,5 Mio. Tonnen Rohöläquivalenten (Ziel 2020: 276,6 Mio. Tonnen RÖE).

Die diesjährige Ausgabe des statistischen Buches "Energy, transport and environment" zeigt auch, dass der Anteil der Bahn am Personenverkehr in allen EU-Staaten gestiegen ist, mit den höchsten relativen Zunahmen in Österreich (von 9,5 Prozent im Jahr 2003 auf 12,7 Prozent im Jahr 2013). In Deutschland liegt der Anteil des Personenverkehrs bei 8,5 Prozent (2013) im Vergleich zu 7,2 Prozent zehn Jahre zuvor. In Deutschland ist auch der Anteil des Güterverkehrs gestiegen (von 18,4 Prozent der gesamten Tonnenkilometer im gesamten Binnenverkehr 2003) auf 23,5 Prozent im har 2013. Europaweit ist der Anteil des Güterverkehrs um 0,5 Prozentpunkte auf 17,8 Prozent zurückgegangen.

Umverteilung von Flüchtlingen aus Griechenland beginnt

Am 4. November 2015 werden die ersten Asylsuchenden aus Griechenland nach Luxemburg umverteilt.

Damit startet der von der Kommission vorgeschlagene EU-Umverteilungsmechanismus auch in Griechenland. 30 Flüchtlinge werden am 04.11.2015 aus Athen nach Luxemburg geflogen, wo ihre Asylanträge anschließend bearbeitet werden. Aus Italien wurden inzwischen 86 Asylsuchende in andere EU-Länder umverteilt. EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration und Inneres, erklärte am 03.11.2015 dazu: "Morgen wird unter dem EU-Umverteilungsmechanismus der erste Flug Griechenland verlassen. Mehr als 600.000 Menschen sind seit Beginn des Jahres über Griechenland in die EU eingereist. Diese Umverteilung ist ein symbolischer Moment, aber es ist auch ein entscheidender erster Schritt in einem Prozess, der systematisch werden muss."

Avramopoulos erklärte weiter: "Es ist nun an der Zeit, das Vorgehen zu beschleunigen und alle Hotspots voll funktionsfähig zu machen und zu regelmäßigen Umverteilungen zu kommen. Wir danken Luxemburg dafür, dass es der erste Mitgliedstaat ist, der Menschen aus Griechenland umverteilt, wie auch für seine politischen Bemühungen unter der EU-Ratspräsidentschaft, um den Mechanismus zu starten. Wir zählen auf alle Mitgliedstaaten, die notwendigen Schritte zu unternehmen, so dass weitere Umverteilungen aus Griechenland und Italien folgen können."

EU-Kommissar Avramopoulos und der luxemburgische Außenminister Jean Asselborn werden am 04.11.2015 nach Athen reisen, um mit den Asylsuchenden vor ihrem Abflug zusammenzutreffen. Auch EU-Parlamentspräsident Martin Schulz, der griechische Premierminister Alexis Tsipras sowie weitere Vertreter der griechischen Regierung werden an der Verabschiedung der Flüchtlinge am Flughafen teilnehmen. Der Flug der ersten Gruppe von Asylsuchenden von Griechenland nach Luxemburg ist das Ergebnis einer intensiven Vorbereitung vor Ort, an der griechische und luxemburgische Behörden, Frontex und andere EU-Agenturen, UNHCR, die Internationale Organisation für Migration (IOM), lokale Nichtregierungsorganisationen und der Sonderbeauftragte der Europäischen Kommission mitgewirkt haben.

Vor Abflug der Flüchtlinge nach Luxemburg werden Kommissar Avramopoulos und der luxemburgische Außenminister Asselborn um 5.45 Uhr (MEZ) am Flughafen Athen gemeinsam mit dem griechischen Premierminister Tsipras, EU-Parlamentspräsident Schulz und dem stellvertretenden griechischen Innenminister Mouzalas die Flüchtlinge verabschieden. Daran schließt sich um 6.30 Uhr (MEZ) eine Pressekonferenz an, die live auf EbS übertragen wird.

Auf ihrer außerordentlichen Ratstagung vom 14. September hatten die Justiz- und Innenminister beschlossen, 40.000 Asylsuchende aus Italien und Griechenland auf andere europäische Länder zu verteilen. Am 22. September vereinbarten dann die Innenminister auf einer Sondertagung die Umverteilung von weiteren 120 000 Asylsuchenden aus direkt von der Krise betroffenen Mitgliedstaaten.

Nach der Umverteilungsregelung sollen Asylsuchende, die gute Aussichten haben, dass ihr Asylantrag bewilligt wird, aus Griechenland und Italien, wo sie zuerst europäischen Boden betreten haben, in andere Mitgliedstaaten weiterbefördert werden, in denen ihr Asylantrag dann bearbeitet wird. Wird ihr Antrag bewilligt, erhalten sie den Flüchtlingsstatus, der sie zum Aufenthalt in dem Mitgliedstaat berechtigt, in den sie weiterbefördert wurden.

Diese Umverteilung, die aus dem EU-Haushalt mit 780 Mio. Euro gezielt unterstützt wird, soll über einen Zeitraum von zwei Jahren laufen. Aufnahme-Mitgliedstaaten erhalten für jede Person, die in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelt wird, einen Zuschuss von 6000 Euro mit einer Vorfinanzierung von 50 Prozent, um sicherzustellen, dass die nationalen Behörden über die erforderlichen Mittel verfügen, um sehr rasch tätig werden zu können. Länder, die auf diese Weise entlastet werden, erhalten zur Deckung der Beförderungskosten in den Aufnahme-Mitgliedstaat 500 Euro pro weiterbeförderte Person.

Konsultation zu digitalen öffentlichen Dienstleistungen

In einer öffentlichen Konsultation fragt die Europäische Kommission seit dem 30.10.2015, wie die digitalen öffentlichen Dienste in Europa funktionieren.

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Behörden auf Lokal-, Regional- und Bundes- und internationaler Ebene können bis zum 21. Januar 2016 ihre Beiträge dazu einsenden, welche Erwartungen und welches Verbesserungspotential in Sachen elektronischer Dienstleistungen EU-weit bestehen. Die Ergebnisse der Konsultation werden in den e-Government-Aktionsplan für die Jahre 2016-2020 einfließen. Er ist ein Aspekt zur Verwirklichung des digitalen Binnenmarkts in Europa, eine der Kernprioritäten der Juncker-Kommission in den kommenden Jahren.

Ihre Strategie für den digitalen Binnenmarkt hatte die Europäische Kommission im Mai 2015 vorgestellt. Sie besteht aus 16 zentralen Maßnahmen. Dazu gehört auch die Förderung einer digitalen Gesellschaft, in der die Bürgerinnen und Bürger über die erforderlichen Kompetenzen verfügen, um die Möglichkeiten des Internets nutzen und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Ziel ist beispielsweise, dass Unternehmen und Bürger ihre Daten nur einmal an die öffentliche Verwaltung übermitteln müssen und Behörden nicht länger mehrfach dieselben Informationen abfragen, wenn ihnen diese Angaben bereits vorliegen.

350 Mio. Euro EU-Hilfe für Entwicklungsländer zur Bewältigung des Klimawandels

EUWeltkarteDie Europäische Kommission hat am 30. Oktober eine ergänzende Initiative zur Globalen Allianz gegen den Klimawandel (GCCA) in Höhe von 350 Mio. Euro gestartet. Die Hilfe soll den am stärksten vom Klimawandel betroffenen Entwicklungsländern zukommen.

Die erweiterte Allianz, die sogenannte GCCA+, ist bis 2020 angelegt und wird ein zentrales Element bei der Unterstützung der am stärksten vom Klimawandel betroffenen Entwicklungsländer sein. Kommissar Neven Mimica erklärte:  "Es zählt zu den obersten Prioritäten der EU, die am stärksten gefährdeten Länder bei ihren Anstrengungen zur Anpassung an den Klimawandel und zum Übergang zu 'grünen' und nachhaltigen Volkswirtschaften zu unterstützen. Es gibt ermutigende Erfolge, die wir in den nächsten Jahren verbreiten und weiterführen wollen." Miguel Arias Cañete, Kommissar für Klimaschutz und Energie, fügte hinzu: "Es handelt sich um eine großartige Initiative, die zeigt, dass die EU ihre Finanzmittel für den Klimaschutz aufstockt, um die am stärksten gefährdeten Länder dabei zu unterstützten, Maßnahmen gegen den Klimawandel einzuleiten. Gleichzeitig ist dies ein deutliches Signal im Vorfeld von Paris: Die EU steht zu ihren Verpflichtungen und ist bereit, weiterhin ihren Beitrag zu leisten."

Die Globale Allianz gegen den Klimawandel (GCCA) wurde 2007 von der Europäischen Kommission initiiert. Ziel ist eine Verstärkung des Dialogs und der Zusammenarbeit im Bereich des Klimawandels zwischen der Europäischen Union und den Entwicklungsländern, die durch den Klimawandel am stärksten gefährdet sind, insbesondere den am wenigsten entwickelten Ländern und den kleinen Inselentwicklungsstaaten. Diese Länder werden von den negativen Folgen des Klimawandels am stärksten getroffen, da sie am wenigsten in der Lage sind, zu reagieren und sich an diese Folgen anzupassen.

Westbalkan-Sondertreffen beschließt 17-Punkte-Plan

Auf einem von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker einberufenen Sondertreffen haben sich die Staats- und Regierungschefs in der Nacht zum 26.10.2015 darauf geeinigt, angesichts der wachsenden Notlage auf der Migrationsroute über den Westbalkan unmittelbare operative Abhilfemaßnahmen zu treffen.


"Die betroffenen Länder sollten nicht nur übereinander – und schon gar nicht aneinander vorbei – reden, sondern miteinander sprechen. Nachbarn sollten zusammenarbeiten – nicht gegeneinander. Wir müssen für eine humane Behandlung der Flüchtlinge entlang der Westbalkanroute sorgen, um eine humanitäre Tragödie in Europa zu verhindern", sagte Präsident Juncker nach dem Treffen. "Ich freue mich daher, dass wir uns heute auf einen 17-Punkte-Plan mit pragmatischen, operativen Maßnahmen einigen konnten, um die Menschen in Regen und Kälte nicht alleine zu lassen." Juncker wird die Ergebnisse am 27.10.2015 ab 10 Uhr im Europäischen Parlament vorstellen. Unmittelbar nach dem Sondertreffen hat Kroatien am 26.10.2015 den EU-Katastrophenschutzmechanismus aktiviert, um winterfeste Zelte, Decken und Sanitäranlagen anzufordern.

Die vereinbarten operativen Maßnahmen dienen zur Bewältigung von drei zentralen Herausforderungen.


1. Schutz gewähren

Die vordringlichste Notwendigkeit besteht darin, für Unterkünfte zu sorgen und eine menschliche Behandlung der Migranten entlang der Westbalkanroute zu gewährleisten.

  • Die Staats- und Regierungschefs sagten zu, für vorübergehende Unterkünfte, Nahrungsmittel, medizinische Versorgung, Wasser und die Sanitärversorgung zu sorgen. Wenn die nationalen Kapazitäten nicht ausreichen, soll das EU-Katastrophenschutzverfahren eingeleitet werden.
  • Die Politiker begrüßten die Absicht Griechenlands, seine Aufnahmekapazitäten bis Ende des Jahres auf 30 000 Plätze zu erhöhen, und versprachen Hilfe für Griechenland und den UNHCR bei der Bereitstellung von Mietzuschüssen und Gastfamilienprogrammen für mindestens 20 000 weitere Menschen.
  • Der UNHCR sagte zu, die Maßnahmen zur Erweiterung der Kapazitäten zu unterstützen. Zusätzliche Kapazitäten für 50 000 Menschen sollten es ermöglichen, das Management der Flüchtlingsströme zu verbessern und die Maßnahmen besser zu planen.
  • Der UNHCR wird diese Maßnahmen voll unterstützen und so die humanitäre Hilfe für Hilfsbedürftige erhöhen.


2. Gemeinsames Management der Migrationsströme

Der einzige Weg, in der derzeitigen Situation Ordnung zu schaffen, besteht darin, die unkontrollierten Flüchtlingsströme zu verlangsamen.

  • Die Staats- und Regierungschefs verpflichteten sich, Informationen über die Flüchtlingsströme auszutauschen und
  • von unilateralen Maßnahmen abzusehen, deren Auswirkungen unweigerlich von anderen Ländern getragen werden müssten. Dazu werden in allen Ländern bis morgen nationale Kontaktstellen für den Informationsaustausch auf Regierungsebene benannt.


3. Grenzmanagement

Die Staats- und Regierungschefs verpflichteten sich, ihre Maßnahmen zum Grenzmanagement besser zu koordinieren. Dazu werden

  • unmittelbare vertrauensbildende bilaterale Maßnahmen in Bezug auf die Grenzen getroffen, insbesondere was eine verstärkte Zusammenarbeit an der Grenze zwischen Griechenland und der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien betrifft, und
  • im Wege der bilateralen Unterstützung innerhalb einer Woche 400 Polizeibeamte und die notwendige Ausrüstung für Slowenien bereitgestellt.

Gipfelteilnehmer waren die Staats- bzw. Regierungschefs Albaniens, Österreichs, Bulgariens, Kroatiens, der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Deutschlands, Griechenlands, Ungarns, Rumäniens, Serbiens und Sloweniens sowie der Präsident des Europäischen Parlaments, der Präsident des Europäischen Rates, Vertreter des derzeitigen und kommenden Vorsitzes des Rats der Europäischen Union und der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen. Ebenfalls vertreten waren die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Frontex) und das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO).

Breitband in Europa: Tempo immer noch zu langsam

Mehr Rechte für Nutzer der Telekommunikation und Wegfall von Roaming-Gebühren

Breitband-Tarifkunden erhalten in Europa nur 75 Prozent der beworbenen Download-Geschwindigkeit, dies geht aus einer von der EU-Kommission vorgelegten Studien hervor. Während die durchschnittliche Download-Geschwindigkeit dank der Investitionen in die Netze erhöht wurde - von 30 Mbit/s 2013 auf 38 Mbit/s 2014 - besteht weiterhin ein Unterschied zwischen der beworbenen und der tatsächlichen Download-Geschwindigkeit.

Die EU fordert daher von den Telekommunikationsanbietern mehr Transparenz und gibt den Nutzern mit den neuen Regeln zum Binnenmarkt für Telekommunikation mehr Rechte. Nächste Woche wird der Gesetzestext vom Europäischen Parlament angenommen, nachdem bereits im Juni eine Übereinkunft erzielt wurde. Der zwischen Europäischem Parlament und Rat erzielte Kompromiss sieht den Wegfall der Roaming-Gebühren ab Juni 2017 vor. Bei Reisen innerhalb der EU zahlen Mobilfunknutzer dann denselben Preis wie zu Hause - ohne Aufschläge. Im Vorfeld der Annahme wies Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt, darauf hin, dass damit nach intensiven Bemühungen der letzte Schritt erreicht wird, das beste Preis-Leistungsverhältnis für die Europäer zu erzielen.

Die heute vorgelegten Studien bestätigen auch, dass der Zugang zu Breitband erschwinglicher und die Breitbandabdeckung zunehmend besser wird. Dennoch liegt die Abdeckung in großen Teilen Frankreichs, Italiens und Griechenlands bei lediglich 0-35% und auch große Teile Deutschlands haben nur eine unzureichende Breitbandabdeckung.