Luxemburg übernimmt EU-Ratsvorsitz: “Eine Union für die Bürger“

Zum 01. Juli 2015 übernimmt Luxemburg die EU-Ratspräsidentschaft von Lettland

Es ist die zwölfte Ratspräsidentschaft für das Großherzogtum, aber die erste luxemburgische Ratspräsidentschaft seit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon, in dem der EU neue Zuständigkeiten übertragen und das institutionelle Gleichgewicht verändert wurden.

Mehr Infos finden Sie hier: http://bit.ly/ratsvorsitz

EU will Online-Apotheken sicherer machen

Neues EU-Logo informiert Verbraucher über Seriosität von Online-Apotheken

Immer mehr Arzneimittel werden in Europa online gekauft. Ein neues EU-Logo informiert Verbraucher besser über die Seriosität von Online-Apotheken. Über das neue Logo gelangen Kunden zu einer Liste aller in ihrem Land zugelassenen Online-Apotheken oder sonstigen zugelassenen Arzneimittelvertreiber. Sie sollten Medikamente nur dann kaufen, wenn die von ihnen gewählte Website das neue Logo trägt und die Online-Apotheke von den nationalen Behörden zugelassen ist.

Hintergrund ist eine Durchführungsverordnung im Rahmen der Richtlinie über gefälschte Arzneimittel (Richtlinie 2011/62/EU), mit der ein gemeinsames Logo für Online-Apotheken sowie die technischen Anforderungen zur Überprüfung der Echtheit desselben festgelegt wurden.

Europa braucht mehr Lehrer

Mit dem anstehenden Generationenwechsel beim Lehrpersonal wächst der Bedarf an gut ausgebildeten Lehrern in den EU-Ländern.

Die EU-Kommission hat zwei Studien zum Bedarf an Lehrern und zu deren Qualifizierung veröffentlicht. Bildungskommissar Tibor Navracsics betonte, dass qualifizierte Lehrer die volle Unterstützung bei der Erziehung der nächsten Generation kreativer und verantwortungsbewusster Europäer brauchen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten arbeite die EU-Kommission daran, Lehrer mit den notwendigen Fachkenntnissen auszustatten, um den verschiedenen Herausforderungen in den heutigen Klassenzimmern gewachsen zu sein.

Europaweit sind zwei Drittel der Lehrer über 40 Jahre alt und rund 40 Prozent werden in den nächsten 15 Jahren in den Ruhestand gehen. Der Lehrerberuf wird nach wie vor zum größten Teil von Frauen ausgeübt, zudem entscheiden sich noch weniger Männer für den Lehrerberuf als bisher.

Lehrer, die gerade ihr Studium abgeschlossen haben und ihren Schuldienst in öffentlichen Schulen antreten, durchlaufen in zwei Dritteln der EU-Länder eine Einführungsphase mit zusätzlichen Trainings. Die vom Eurydice-Netz, dem Informationsnetzwerk zu den Bildungssystemen in Europa, und vom Zentrum zur Erforschung von Bildung und lebenslangem Lernen (CRELL) herausgebenden Studien belegen den großen Fortbildungsbedarf der Lehrer, besonders bei fächerübergreifenden Themen, der Beratung zur beruflichen Orientierung der Schüler, der Arbeit mit Kindern mit sonderpädagogischen Bedürfnissen und multikulturellen Klassen. Die Berichte geben auch Auskunft über die länderübergreifende Mobilität der Lehrer, zum Geschlechtergleichgewicht und Lehrpraktiken, die Ländern, die ihre Lehrerausbildung verbessern wollen, als gute Beispiele dienen können.

EU erhöht Hilfe für Zentralafrika

Mit einer finanziellen Hilfe von 350 Mio. Euro wird die Europäische Union die politische und wirtschaftliche Integration und Zusammenarbeit in Zentralafrika unterstützen.

EU-Kommissar Neven Mimica, zuständig für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, unterzeichnete in Anwesenheit von Vertretern zentralafrikanischer Länder das Hilfsprogramm, das aus dem Europäischen Entwicklungsfonds finanziert wird und eine Laufzeit von 2014-2020 hat.

„Regionale Integration ist nur dann machbar, wenn der Anstoß dazu von innen kommt. Sie ist ein Weg, um die politischen Ziele des Cotonou-Abkommens zu verwirklichen und auf den Ergebnissen aufzubauen, die die Wirtschaftsgemeinschaft der zentralafrikanischen Staaten (ECCAS) und die Zentralafrikanische Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft (CEMAC) bereits erreicht haben, sowohl was die Wirtschafts- und Währungsintegration als auch was Frieden und Sicherheit oder Infrastruktur, Umweltschutz und natürliche Ressourcen anbelangt", sagte Mimica.

Das regionale Richtprogramm ist Teil des EU-Entwicklungsfonds und hat zum Ziel, die 2011 gestartete Agenda für den Wandel umzusetzen. Auf politischer Ebene bedeutet das eine Verbesserung der Menschenrechtssituation, Demokratieentwicklung, Rechtsstaatlichkeit sowie gute Regierungsführung. Im wirtschaftlichen Bereich geht es um die Förderung von Nachhaltigkeit.

Ein Lenkungsausschuss überwacht das Programm. Das Geld wird auf folgende Bereiche aufgeteilt: politische Integration und Zusammenarbeit in den Bereichen Frieden und Sicherheit (43 Mio. Euro), regionale Wirtschaftsintegration und regionaler Handel (211 Mio. Euro, davon 135 Mio. Euro für den Infrastruktur-Treuhandfonds) sowie nachhaltige Entwicklung der natürlichen Ressourcen (88 Mio. Euro). Weitere 8 Mio. Euro werden für die Förderung der technischen Zusammenarbeit und für regionale Anweisungsbefugte bereitgestellt.

EU-Präsidenten legen Plan für eine vertiefte und fairere Wirtschafts- und Währungsunion vor

Fünf europäische Präsidenten, eine Währung, ein Ziel: eine solide, krisenfeste und transparente Wirtschafts- und Währungsunion (WWU).

Jean-Claude Juncker, Präsident der Europäischen Kommission, Donald Tusk, Präsident des Europäischen Rates, Jeroen Dijsselbloem, Präsident der Euro-Gruppe, Mario Draghi, Präsident der Europäischen Zentralbank, und Martin Schulz, Präsident des Europäischen Parlaments, haben einen Plan vorgelegt, wie die Wirtschafts- und Währungsunion vom 1. Juli 2015 an vertieft und bis 2025 vollendet werden soll.

„Der Euro ist heute die gemeinsame Währung von 19 EU-Mitgliedstaaten und mehr als 330 Millionen Bürgerinnen und Bürgern. Darauf können wir stolz sein. Der Euro schützt Europa. Aber es gibt durchaus Raum für Verbesserungen", sagte Juncker. "Unsere Wirtschafts- und Währungsunion ist nach wie vor unvollständig und ich habe bei meinem Amtsantritt versprochen, die beispiellosen Maßnahmen, die wir während der Krise ergriffen haben, zu konsolidieren, zu ergänzen, sie sozial gerechter zu gestalten und stärker demokratisch zu legitimieren. Heute präsentieren wir, die fünf Präsidenten, unsere gemeinsame Vision der weiteren Vorgehensweise. Die Welt schaut auf uns und will wissen, welche Richtung wir einschlagen. Wir geben heute Marschroute und Ziel für die Währungsintegration vor.“

Der Plan soll in drei Stufen umgesetzt werden. Dabei soll unter anderem bereits in der ersten Stufe (1. Juli 2015 bis Juni 2017) ein europäisches Einlagensicherungssystems eingeführt werden. In der zweiten Stufe (ab 2017) sollte eine makroökonomische Stabilisierungsfunktion geschaffen werden, um besser auf Schocks reagieren zu können. Außerdem erwägen die Präsidenten, dass langfristig ein ständiger hauptamtlicher Vorsitz der Euro-Gruppe eingerichtet wird. Spätestens bis 2025 soll eine vertiefte und echte Wirtschafts- und Währungsunion für alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten stehen, die die gemeinsame Währung miteinander teilen; diese wäre auch für andere EU-Mitgliedstaaten, die bereit sind beizutreten, attraktiv.

Um den Übergang von Stufe 1 zu Stufe 2 vorzubereiten, wird die Kommission im Frühjahr 2017 ein Weißbuch vorlegen, in dem die nächsten erforderlichen Schritte skizziert werden, einschließlich der rechtlichen Maßnahmen, die zur Vollendung der Wirtschafts- und Währungsunion in Stufe 2 erforderlich wären. Dies entspräche in der Vorgehensweise dem Weißbuch von Jacques Delors aus dem Jahr 1985, das – mit einem Maßnahmenkatalog und einem festen Zeitplan – den Weg für die Einheitliche Europäische Akte, der Rechtsgrundlage für den Europäischen Binnenmarkt, bereitete.

EU-Kommission prämiert deutsche Schülerzeitungen

Zwei Schülerzeitungen aus Sachsen-Anhalt und Bayern haben im Bundesrat im Rahmen des bundesweiten Schülerzeitungswettbewerbs 2015 den Sonderpreis "Europa hier bei mir" entgegengenommen.

Helene Banner, Leiterin der Öffentlichkeitsarbeit in der deutschen Vertretung der EU-Kommission, die den Preis in Gegenwart von Bundesratspräsident Volker Bouffier, übergab, sagte: "Wir brauchen junge Menschen, die anderen jungen Menschen zeigen, wie wichtig es ist, sich in Europa zu engagieren und dass der Weg dahin nicht weit ist." Die Redakteure der Schülerzeitung "Reality" des Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasiums in Wolmirstedt in Sachsen-Anhalt und die Schülerzeitung "EGON" der bayerischen Realschule Hilpoltstein haben ihren Mitschülern die Möglichkeit gegeben, zu erfahren, wie wichtig es ist und wie viel Spaß es macht, sich mit jungen Menschen aus anderen europäischen Ländern zu treffen und gemeinsam an Europas Zukunft zu mitzuarbeiten.

In der Schülerzeitung EGON berichtet der junge Redakteur Maximilian Czeschka über die Veranstaltung "Get2Gather", die die Organisation "My-Europe" in Frankfurt am Main organisiert hat. Der Autor war einer der 45 jungen Europäer aus zehn europäischen Ländern, die gemeinsam ihre Ideen zur Zukunft Europas erarbeitet und Entscheidungsträgern aus Wirtschaft und Politik vorgestellt haben.

Thema der Schülerzeitung "Reality" des Kurfürst-Joachim-Friedrich-Gymnasiums in Wolmirstedt ist ein Austausch mit bulgarischen und lettischen Jugendlichen in der bulgarischen Stadt Plovdiv. Über den Zeitungsbericht hinaus haben die Schüler einen Blog für diese Reise eingerichtet. Autoren sind dabei nicht nur deutsche, sondern auch lettische und bulgarische Teilnehmer. Mit kurzen Texten und vielen Bildern, die das europäische Redaktionsteam täglich veröffentlicht hat, haben sie ihre Mitschüler an ihren Erlebnissen teilhaben lassen. Videos und Presseartikel runden das auf Englisch verfasste digitale Reisetagebuch ab.

Mit dem Sonderpreis "Europa hier bei mir", der dieses Jahr zum sechsten Mal vergeben wird, würdigt die Vertretung der EU-Kommission in Deutschland Schülerzeitungen, die sich mit Europa im Alltag ihrer jugendlichen Leser beschäftigen. Die beiden Schülerzeitungen erhalten je 500 Euro.

Beide Schülerzeitungen gehören als Gewinner des Sonderpreises damit zu den 32 besten Schülerzeitungen Deutschlands. Der bundesweite Schülerzeitungswettbewerb wird jedes Jahr von der Jugendpresse Deutschland e.V. organisiert.

 

EU-Nachrichten Nr. 11 vom 18.06.2015

EU-Nachrichten Nr. 11 pdf - 585 KB [585 KB]

EuGH-Urteil zu Staatsanleihe käufen
EZB darf Euro-Länder unterstützen
Die Europäische Zentralbank (EZB) darf einem Euro-Land zu Hilfe kommen, das für Kredite an den Finanzmärkten überhöhte Zinsen zahlen muss. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das für diesen Zweck von der EZB vorbereitete, aber noch nie eingesetzte OMT(Outright Monetary Transactions)-Programm für vereinbar mit EU-Recht erklärt. Die EZB überschreitet damit nicht ihre währungspolitischen Befugnisse und verstößt auch nicht gegen das Verbot der Staatsfinanzierung durch Notenbanken, urteilten die Richter.


KURZ UND KNAPP
Schengen-Abkommen
Seit 30 Jahren grenzenlos reisen

IM FOKUS
Sozialpolitik in der EU
Soziale Bedingungen und Leistungen für alle Menschen verbessern

Kooperation mit Lateinamerika
Partnerschaft „auf Augenhöhe“

Urlaubszeit: nützliche Tipps für einen sorgenfreien Sommer

EU Kind Strand 600Endlich Sommer - Apps und Tipps für Ihren Urlaub

Es ist Sommer und Millionen Europäer verreisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Auf einen Blick finden Sie hier zwei kostenlose EU-Reise-Apps für Ihr Smartphone sowie nützliche Hinweise zu Themen wie Krankenversicherung, Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter oder Reisen mit Haustieren und einen Überblick darüber, wie die EU Reisenden Hilfe und Unterstützung bietet.

Kurzlink auf diesen Artikel: http://bit.ly/Reisen15

Roaming 281Für Reisen innerhalb Europas: Hilfreiche EU-Reise-Apps für Ihr Smartphone

Autofahren im EU-Ausland

Die Europäische Kommission bietet seit diesem Jahr die gratis-App "Im EU-Ausland" an. Auf einen Blick gibt sie zum Beispiel Auskunft über Vorschriften zur Straßenverkehrssicherheit in den EU-Mitgliedstaaten, Island, Norwegen und der Schweiz. So lassen sich schnell und einfach Bestimmungen etwa über die Höchstgeschwindigkeit auf Autobahnen, Tagfahrlicht, Promillegrenzen oder Helmpflicht für Fahrradfahrer in Erfahrung bringen. Zudem enthält die App unterhaltsame Spiele. Sie ist für iOS, Android und Windows-Phone verfügbar und kann in 22 Sprachen kostenlos heruntergeladen werden. Einmal auf das Handy geladen benötigt sie keinen Zugriff auf das Internet, sodass keine Roaming-Gebühren entstehen.

Zur App gelangen Sie hier. In diesem Clip wird sie mit ihren Funktionen vorgestellt.

Verbraucherrechte bei Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Für Reisen innerhalb der EU hat das Netzwerk der Europäischen Verrbaucherzentralen eine nützliche kostenlose App entwickelt, mit deren Hilfe Urlauber ihre Verbraucherrechte geltend machen können. Ob verspätete Flüge, beschädigtes Gepäck oder Probleme mit dem Mietwagen oder Hotelzimmer, die ECC-Net: Travel App hilft dem Nutzer, Gebrauch von seinen missachteten Rechten zu machen. Dazu übersetzt sie in die Landessprache des Urlaubsortes. Die App ist in 25 Sprachen und in den EU-Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen verfügbar und funktioniert offline, weshalb sie keinerlei Roaming-Gebühren versursacht. Insgesamt 101 Situationen meistert sie. Zusätzlich hält sie für Notfälle benötigte Telefonnumern und Kontakte bereit.

Zur App gelangen Sie hier.

Ich verreise außerhalb Europas, aber mein Land hat keine Botschaft und kein Konsulat vor Ort. An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe brauche?

Als Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind Sie automatisch Unionsbürger und haben damit Anspruch auf konsularischen Beistand, wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden (selbst wenn Ihr Land dort keine Auslandsvertretung hat). Sie können in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe bitten, wenn Sie beispielsweise verhaftet werden, einen schweren Unfall haben oder Ihre Papiere verlieren.

Sie haben auch Anspruch auf Unterstützung im Krisenfall: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bürger anderer EU-Staaten im Notfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren. Auf der Website "Konsularischer Schutz für EU-Bürger" der Europäischen Union können Sie herausfinden, ob Ihr Land an Ihrem Reiseziel eine Vertretung hat.

An wen wende ich mich, wenn mein Kind vermisst wird?

Die Europäische Union hat eine gemeinsame Notrufnummer für vermisste Kinder (116 000) eingerichtet, die in allen EU-Mitgliedstaaten erreichbar ist. Eltern, deren Kind vermisst wird, Kinder, die sich verirrt haben oder weggelaufen sind, oder Personen, die Informationen über vermisste Kinder haben, können diese Nummer wählen und werden mit einer kompetenten Organisation verbunden, die psychologische Unterstützung und praktische Hilfe bei Rechts- und Verwaltungsfragen leisten kann.

Weitere Informationen hier.

Was ist, wenn mein Flug, Zug, Bus oder Schiff Verspätung hat oder die Reise annulliert wird?

Sind Sie von einer großen Verspätung oder Annullierung betroffen, so genießen Sie gemäß dem EU-Recht als Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisender bestimmte Rechte: Sie erhalten nicht nur angemessene Unterstützung, sondern müssen, wenn es zum Schlimmsten kommt, auch nicht die Hotelrechnung zahlen. Damit ist die EU die erste Region weltweit, wo für alle Verkehrsmittel bestimmte Passagierrechte gelten.
Vor Reiseantritt sollten Sie sich hier informieren, wie Sie Ihre Rechte in Flughäfen, Häfen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen geltend machen. Oder laden Sie die Smartphone-App hier herunter und haben Sie Ihre Rechte immer dabei.

Welche besonderen Bestimmungen gelten für mich als Reisenden mit einer Behinderung?

Die EU-Vorschriften im Bereich der Flug- und Fahrgastrechte sollen Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung auf Flug- und Bahnreisen schützen und ihnen den gleichen Zugang zur Mobilität ermöglichen wie allen anderen Bürgern auch.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites: Flugreisen und Bahnreisen.

Sind Sie mit dem Pkw unterwegs und haben in Ihrem Heimatland Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, können Sie außerdem mit dem EU-weit einheitlichen Parkausweis für Behinderte auch in den anderen EU-Staaten Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung nutzen. Weitere Informationen hier.

Arzt 370Was mache ich, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Führt Ihre Reise Sie in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz? Dann vergessen Sie nicht Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie erspart Ihnen Zeit, Ärger und Geld, falls Sie im Ausland krank werden oder sich verletzen. Die Karte wird – kostenlos – von Ihrer nationalen Krankenversicherung ausgestellt. Sie garantiert den Zugang zu einer dringend erforderlichen Behandlung unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten, wie sie für die Menschen gelten, die im betreffenden Land versichert sind.

Auf dieser Website können Sie sich eine kostenlose Smartphone-App herunterladen, die allgemeine Informationen über die Karte enthält, dazu Notruf-Telefonnummern, eine Liste der abgedeckten Behandlungen und Kosten sowie Informationen darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die App steht in 24 Sprachen zur Verfügung und wird bald auch um Informationen über Kroatien ergänzt, das der EU vor kurzem beigetreten ist. Sie ersetzt nicht die EKVK.

Weitere Informationen hier.

Ich habe einen Pauschalurlaub gebucht, aber mein Reiseveranstalter ist bankrott. Bekomme ich mein Geld zurück?

Die Pauschalreise-Richtlinie der EU schützt Sie im Urlaub. Sie gilt für im Voraus festgelegte Pauschalreisen, die mindestens zwei der folgenden Komponenten beinhalten, die zu einem Gesamtpreis verkauft werden: (1) Beförderung, (2) Unterbringung und (3) andere touristische Dienstleistungen, z. B. Besichtigungstouren.

Der Schutz durch die Richtlinie erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für die zu erbringenden Leistungen (z. B. im Falle eines niedrigeren Hotelstandards) und den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters oder einer Fluglinie.

Gemäß einem neuen Kommissionsvorschlag soll dieser Schutz künftig auch für Urlauber gelten, die maßgeschneiderte Pakete im Internet buchen (von einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern). Rund 120 Millionen Verbraucher werden von diesem zusätzlichen Schutz profitieren.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ich habe Angst vor überhöhten Telefongebühren, die meine Urlaubskasse sprengen. Wie kann ich meine Telefonkosten senken, wenn ich auf Reisen bin?

Dank der EU-Roamingregeln sparen Sie im Ausland Geld. Seit 1. Juli 2014 gelten neue EU-Regeln, die die Kosten für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Datenroaming im EU-Ausland weiter senken. Damit sind die Roamingkosten seit 2007 um mehr als 80 Prozent gesunken, für den Datenabruf um mehr als 90 Prozent. Für ausgehende Anrufe zahlen Sie jetzt nur noch 19 Cent pro Minute, für eingehende Anrufe 5 Cent, für den Versand einer SMS 6 Cent und für jedes heruntergeladene Megabyte 20 Cent (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer).
Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes hat ihr langfristiges Ziel klar gemacht: eine Ende aller Roaminggebühren im EU-Ausland.

Mehr Informationen hier.

Bei meinem Urlaub im Ausland habe ich etwas eingekauft, aber es gab Probleme. An wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder zuhause bin?

Falls Sie Ihren Wohnsitz in der EU, in Norwegen oder Island haben, erhalten Sie kostenlose Unterstützung, wenn Sie wieder zuhause sind. Haben Sie Waren oder Dienstleistungen bei einem Händler in einem anderen EU-Land, in Norwegen oder der Schweiz erstanden, so können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Ihrem Land wenden. Das EVZ kann Sie über Ihre Rechte als Verbraucher bei Einkäufen und Reisen in der EU informieren – egal, ob es sich um einen Mietwagen, einen Pauschalurlaub, einen Flug oder um einen Online-Einkauf im Ausland handelt.

Mehr dazu hier.

Ich habe im Urlaub Schuhe gekauft – aber schon nach einer Woche waren sie kaputt. Wie bekomme ich mein Geld zurück? Was muss ich beachten?

Unabhängig davon, wo Sie in der EU einkaufen, genießen Sie bestimmte grundlegende Rechte. Dazu gehört eine Garantie von zwei Jahren: der Verkäufer muss mangelhafte Waren kostenlos reparieren oder Ersatz liefern. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises. Gewerbliche Garantien können die Mindestgarantie von zwei Jahren nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Es ist egal, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen – die EU-Verbraucherrechte gelten für alle Waren oder Dienstleistungen, die von einem Verkäufer in der EU erworben wurden. Die EU-Staaten sind zur Umsetzung der EU-Anforderungen in nationales Recht verpflichtet, können aber auch ein höheres Schutzniveau gewährleisten.

Weitere Informationen hier und hier.

Was muss ich beachten, wenn ich meinen Vierbeiner in der EU in den Urlaub mitnehmen möchte?

EU-Bürger, die innerhalb der EU verreisen: Sie können mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen, müssen dabei aber einige wenige Dinge beachten. Wenn Sie mit Ihrem Hund in ein anderes EU-Land reisen, muss eine gültige Tollwutimpfung im Heimtierausweis eingetragen sein. Bei Reisen nach Irland, Finnland, Malta oder ins Vereinigte Königreich braucht Ihr Haustier zusätzlich eine Behandlung gegen Parasiten. Diese Regeln gelten nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Für junge Hunde oder Katzen und alle anderen Haustierarten sollten Sie sich bei den zuständigen Behörden des EU-Landes, in das Sie reisen möchten, über die besonderen Bedingungen für die Einreise mit einem Haustier erkundigen.

Weitere Informationen hier.

EU-Bürger, die aus einem Drittland in die EU zurückkehren: Für Haustiere, mit denen Sie innerhalb der EU verreisen oder von außerhalb in die EU zurückkehren, gibt es einen Heimtierausweis. Je nach Urlaubsort kann es sein, dass Sie für Ihr Haustier neben der Tollwutimpfung weitere Tests nachweisen müssen und dass das Tier erst nach drei Monaten in die EU einreisen darf.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, in der Schweiz oder in der Vatikanstadt, und besitzen Sie einen Heimtierausweis für Ihr Haustier, so dürfen Sie mit ihm innerhalb der EU verreisen.

Weitere Informationen hier.

nahrung 300Darf ich Fleisch oder Käse aus dem Ausland mitbringen?

Bei der Einreise aus den meisten Nicht-EU-Ländern in die EU ist die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten – egal ob für den eigenen Verzehr oder als Geschenk – verboten. Für einige Nachbarstaaten gelten Ausnahmen. Kehren Sie beispielsweise aus Grönland, Island oder von den Färöern zurück, so dürfen Sie von bestimmten tierischen Erzeugnissen bis zu 10 kg mitbringen. Es gibt noch weitere Ausnahmen, z. B. Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtiernahrung. Diese Erzeugnisse müssen jedoch in versiegelten Verpackungen transportiert werden und dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm wiegen oder vor dem Öffnen gekühlt werden müssen. Sie können auch bis zu 20 kg Fisch und bestimmte Schalentiere einführen. Keine Mengenbeschränkungen gelten für Einfuhren von den Färöern oder aus Island. Für andere tierische Erzeugnisse, z. B. Honig, gilt ebenfalls das 2-Kilo-Limit.

Der grenzüberschreitende Transport von tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU oder aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz unterliegt diesen Regeln nicht.

Weitere Beschränkungen können im Falle übertragbarer Tierkrankheiten in Drittstaaten gelten.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei der Veterinärbehörde an Ihrem Einreiseort (Flughafen, Hafen, Grenzübergang usw.) erkundigen.
Bitte denken Sie daran, dass diese Regeln dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit des Tierbestands in der EU vor schwerwiegenden Tierkrankheiten dienen.

Zusätzliche Informationen gibt es auf der dieser Website.
Was Sie mitnehmen dürfen erfahren Sie hier.
Bei weiteren Fragen können Sie sich an diese Adresse wenden.

Welche Rechte habe ich, wenn ich für meinen Pauschalurlaub einen Kredit aufnehme?

Gemäß der Verbraucherkredit-Richtlinie genießen Sie bei Käufen auf Kredit gewisse Rechte. Die fünf wichtigsten sind: das Recht auf transparente Werbung; das Recht, bestimmte vorvertragliche Informationen zu erhalten, die Ihnen den Vergleich von Angeboten ermöglichen; das Recht, nach der Unterzeichnung eine Kopie des Kreditvertrags ausgehändigt zu bekommen; ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen; das Recht auf eine vorzeitige Rückzahlung gegen eine angemessene Entschädigung.

Weitere Informationen hier.

Mein Urlaub war so schön, dass ich eine Teilnutzung (Timesharing) in derselben Ferienanlage kaufen möchte. Was muss ich beachten?

Dank der neuen EU-Regeln, die nun in allen Mitgliedstaaten gelten, haben Anbieter von Teilnutzungsverträgen Kunden rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung detaillierte Auskünfte zu erteilen, u. a. über den zu zahlenden Preis, das Produkt und den genauen Zeitraum sowie die genaue Dauer des Aufenthalts, zu dem der Vertrag den Kunden berechtigt. Diese Informationen sind, wenn der Kunde dies wünscht, in seiner Sprache bereitzustellen.

Die Vorschriften stellen ferner sicher, dass Kunden innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen von einem Vertrag zurücktreten und Gewerbetreibende in diesem Zeitraum keinerlei Anzahlung oder Kaution von ihnen verlangen dürfen. Vor Vertragsschluss hat der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf das bestehende Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist sowie auf das während dieses Zeitraums geltende Anzahlungsverbot aufmerksam zu machen.

Mit Meinungsverschiedenheiten positiv umgehen: Timmermans spricht mit Religionsvertretern

Der erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans hat hochrangige Vertreterinnen und Vertreter verschiedener Religionsgemeinschaften nach Brüssel eingeladen.

„Dieser Dialog war noch nie so wichtig wie heute", sagte Timmermans. "Unsere Gesellschaften stehen vor grundlegenden Herausforderungen und Kirchen und Religionsgemeinschaften zählen zu jenen Akteuren, die bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts und der Überbrückung von Unterschieden eine wichtige Rolle spielen können." Das Treffen stand unter dem Motto „Zusammenleben und mit Meinungsverschiedenheiten positiv umgehen“. Timmermans begrüßte den Vizepräsidenten des Europäischen Parlaments Antonio Tajani sowie fünfzehn Vertreterinnen und Vertretern christlicher, jüdischer, muslimischer, hinduistischer, buddistischer und mormonischer Glaubensgemeinschaften. Aus Deutschland waren Kardinal Reinhard Marx und Irmgard Schwaetzer, Präses der Synode der Evangelischen Kirche, dabei. Die Religionsvertreter sprachen unter anderem über Antisemitismus und Muslimenhass, die Flüchtlingskrise und die Rolle von sozialen Medien bei der Anwerbung von Dschihadisten.

Timmermans sagte weiter: "Die heute hier anwesenden Personen sind Partner der Europäischen Kommission, die ihre Erfahrungen im Kampf gegen Fundamentalismus und Diskriminierung und im Aufbau gegenseitigen Vertrauens und Verständnisses teilen können.“

Antonio Tajani, für den interreligiösen Dialog verantwortlicher Vizepräsident des Europäischen Parlaments, fügte hinzu: „Wir können Radikalismus und Fundamentalismus nur mit vereinten Kräften besiegen. Der Dialog zwischen den Religionsgemeinschaften ist für die Wahrung der Werte unserer Gesellschaften von zentraler Bedeutung. Die Europäischen Institutionen sollten diesen Dialog nicht nur auf der Ebene der religiösen Oberhäupter und Theologen fördern. Auch junge Menschen sollten eingebunden werden. Wir müssen mehr investieren – nicht nur in unsere Wirtschaft, sondern auch in die Zukunft unserer Jugend. Wir brauchen eine Politik, die zentrale Werte wie Frieden, Solidarität und Achtung der Menschenwürde bei zukünftigen Generationen und Gesellschaften fördert.“

Die Ergebnisse des hochrangigen Treffens werden in das erste Jährliche Kolloquium über Grundrechte in der EU einfließen, das am 1. und 2. Oktober 2015 stattfindet. Es wird dem zentralen Thema „Toleranz und Respekt: Antisemitismus und Muslimenhass in Europa verhindern“ gewidmet sein.

Die Kommission lädt seit 2005 regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter von Kirchen und religiösen Vereinigungen sowie weltanschaulichen Gemeinschaften zu hochrangigen Treffen und Arbeitssitzungen ein. Das heutige Treffen ist das elfte dieser Art. Seit 2009 ist der Dialog mit Kirchen, religiösen Vereinigungen und weltanschaulichen Gemeinschaften im Vertrag von Lissabon verankert.

Die Kommission fördert den Dialog im Rahmen solcher Treffen sowie durch finanzielle Unterstützung für Projekte, die der Förderung des Verständnisses zwischen Kulturen, Religionen und Konfessionen dienen. Im Rahmen des Programms „Europa für Bürgerinnen und Bürger“ 2014-2020, dessen Mittelausstattung sich auf insgesamt 185,5 Mio. Euro beläuft, kofinanziert die Kommission Projekte, mit denen eine Sensibilisierung für Europas gemeinsame Werte wie Toleranz und gegenseitigen Respekt sowie die Förderung zivilgesellschaftlichen Engagements angestrebt wird.

Im Rahmen des Programms „Rechte, Gleichstellung und Unionsbürgerschaft“ 2014-2020 werden im Jahr 2015 Projekte unterstützt, die auf die Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus sowie von Hass und Intoleranz gegenüber Muslimen abzielen. Ebenso werden Projekte gefördert, die auf die Entwicklung von Instrumenten und Praktiken zur Prävention, Beobachtung und Bekämpfung von Hassparolen im Internet (unter anderem durch die Verbreitung von Gegenbotschaften) ausgerichtet sind.

EU-Justiz- und Innenminister einigen sich auf Datenschutzreform

Die EU-Justiz- und Innenminister haben sich auf ein moderneres EU-Datenschutzrecht geeinigt.

Die neue Datenschutzgrundverordnung soll Bürgern eine bessere Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten geben, das zersplitterte Datenschutzrecht in den 28 EU-Staaten auf hohem Niveau vereinheitlichen und sicherstellen, dass Internetunternehmen aus Drittstaaten europäisches Recht achten. "Ich fühle mich durch diesen positiven Schritt in Richtung verbesserter und harmonisierter Datenschutzregeln bestärkt. Datenschutz bildet das Herzstück des digitalen Binnenmarkts; und die Grundlage, um Europa dabei zu unterstützen, innovative digitale Dienstleistungen wie Big Data und Cloud Computing besser zu nutzen", sagte Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip, zuständig für den digitalen Binnenmarkt. Die Trilog-Verhandlungen mit Parlament und Rat werden noch im Juni beginnen; gemeinsames Ziel ist eine endgültige Einigung bis Ende 2015. Bundesinnenminister Thomas De Maizière unterstützte den Kompromiss bei dem Ministertreffen in Luxemburg ausdrücklich.

Věra Jourová, Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sagte: „Wir sind heute ein gutes Stück voran gekommen, um Europa für das digitale Zeitalter zu rüsten. Die Bürgerinnen und Bürger und die Unternehmen dürfen zeitgemäße Datenschutzbestimmungen erwarten, die mit den jüngsten technologischen Entwicklungen Schritt halten. Hohe Datenschutzstandards werden das Vertrauen der Verbraucher in digitale Dienstleistungen stärken, und Unternehmen werden von einem einheitlichen Regelwerk in allen 28 nationalen Märkten profitieren. Ich bin überzeugt, dass wir bis Ende des Jahres zu einer Einigung mit dem Europäischen Parlament und dem Rat gelangen.”

Mit der neufestgelegten allgemeinen Ausrichtung zur Datenschutz-Grundverordnung wurde eine Einigung über folgende Punkte erzielt:

Ein Kontinent, ein Recht: Die Verordnung wird eine einheitliche Datenschutzregelung schaffen, die EU-weit gültig ist. Unternehmen müssen damit nur noch ein Gesetz anstelle von 28 befolgen. Dies wird ihnen Einsparungen von rund 2,3 Mrd. Euro pro Jahr bringen. Durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands werden die neuen Regeln zudem insbesondere KMU zugutekommen. Unnötige Verwaltungsanforderungen, wie Meldepflichten für Unternehmen, werden beseitigt. Allein durch diese Maßnahme werden Unternehmen jährlich 130 Mio. Euro einsparen.
Gestärkte und zusätzliche Rechte: Das Recht auf Vergessenwerden wird gestärkt. Wenn Bürger keine weitere Verarbeitung ihrer Daten wünschen und kein legitimer Grund für die Speicherung der Daten vorliegt, muss der Verantwortliche die Daten löschen, es sei denn er kann nachweisen, dass sie weiterhin erforderlich oder relevant sind. Außerdem werden die Bürger im Fall eines Hacker-Angriffs besser informiert. Das Recht auf Datenübertragbarkeit wird es Benutzern erleichtern, personenbezogene Daten zwischen Diensteanbietern zu übertragen.
Europäische Regeln auf europäischem Boden: Unternehmen mit Sitz außerhalb Europas werden dieselben Regeln befolgen müssen, wenn sie Dienstleistungen in der EU anbieten.
Erweiterte Befugnisse für unabhängige nationale Datenschutzbehörden: Die Behörden werden gestärkt, damit sie die Regeln wirksam durchsetzen können. Sie werden befugt, Geldbußen über Unternehmen zu verhängen, die gegen die EU-Datenschutzbestimmungen verstoßen. Dies kann Strafzahlungen von bis zu 1 Mio. Euro bzw. 2 Prozent des Jahresumsatzes des Unternehmens nach sich ziehen.
Zentrale Anlaufstellen: Die Regeln sehen zentrale Anlaufstellen für Unternehmen und Bürger vor. Unternehmen müssen sich nur noch an eine einzige Aufsichtsbehörde statt an 28 richten, wodurch es für sie einfacher und günstiger wird, EU-weit Geschäfte zu tätigen. Einzelpersonen können sich an die nationale Datenschutzbehörde ihres Landes in ihrer eigenen Sprache wenden, selbst wenn ihre personenbezogenen Daten außerhalb dieses Landes verarbeitet werden.

Als nächster Schritt ist eine erste Trilogsitzung zwischen der Kommission, dem Europäischen Parlament und dem Rat im 24. Juni geplant.

Erasmus+: neues Bürgschaftssystem macht Masterstudierende mobiler

In Zukunft können Hochschulabsolventen, die im Ausland einen Masterabschluss erwerben wollen, die ersten Darlehen im Rahmen der neuen Erasmus+-Bürgschaft für Masterstudierende in Anspruch nehmen.

Eine erste Bürgschaftsvereinbarung wurde mit der spanischen MicroBank und dem Europäischen Investitionsfonds (EIF) unterzeichnet. Bildungskommissar Tibor Navracsics sagte: "Diese Erasmus+-Darlehen ermöglichen Studierenden in Europa, zu günstigen, erschwinglichen Bedingungen in ihre Ausbildung und ihre Zukunft zu investieren. Wir begrüßen es sehr, dass MicroBank sich als Pionierinstitut engagiert, und freuen uns auf eine künftige Zusammenarbeit mit weiteren Finanzinstituten in der gesamten Union."

Über die heute unterzeichnete Bürgschaftsvereinbarung zwischen der Europäischen Kommission und der spanischen MicroBank werden Darlehen im Wert von bis zu 30 Mio. Euro bereitgestellt, die vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet werden. Diese erste Vereinbarung wird die finanzielle Unterstützung von Studierenden aus Spanien ermöglichen, die in einem anderen der 33 Erasmus+-Programmländer einen Masterabschluss erwerben wollen, sowie von Studierenden aus diesen Ländern, die ihren Master in Spanien machen möchten. Die Bürgschaftsfazilität für Erasmus+-Masterstudierende wurde Anfang des Jahres von der Europäischen Kommission und dem EIF mit einem an die Banken gerichteten Aufruf zur Beteiligung auf den Weg gebracht. Diese Initiative ist mit einem Gesamtetat von über 500 Mio. Euro ausgestattet (3,5 Prozent des Erasmus+-Etats insgesamt). Sie soll 200.000 Studierende unterstützen, die im Ausland einen Masterabschluss erwerben wollen.

Gefördert wird ein kompletter Masterstudiengang im Ausland, und zwar in einem Mitgliedstaat der EU, in der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien, Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Türkei. Für einjährige Masterstudiengänge können bis zu 12.000 Euro, für zweijährige Masterstudiengänge bis zu 18.000 Euro beantragt werden. Die Europäische Kommission hat sichergestellt, dass die Darlehen zu günstigen Bedingungen gewährt werden. So werden von den Studierenden oder ihren Eltern keine Sicherheiten verlangt, es werden günstige Zinssätze angeboten, und mit der Rückzahlung muss erst einige Zeit nach Studienabschluss begonnen werden.

Alle Studierenden, die eine Finanzhilfe, ein Stipendium oder ein Darlehen unter Erasmus+ erhalten, können jetzt auch Unterstützung und Rat der neuen Vereinigung der Erasmus+-Studierenden und Alumni (Erasmus+ Student and Alumni Association – ESAA) in Anspruch nehmen, die am 12. Juni bei einer Veranstaltung in Brüssel gestartet wird. In dieser neuen Vereinigung, die bis 2020 über drei Millionen Erasmus+-Studierende vertreten wird, schließen sich vier bestehende Vereinigungen und deren lokale Netzwerke (Erasmus Mundus Students and Alumni Association, Erasmus Student Network, garagErasmus (gE) und OCEANS network) unter einem Dach zusammen.

Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie über die Wirkung des Erasmus-Austauschprogramms der Europäischen Union hat die Vorteile der Mobilität von Studierenden bestätigt: Absolventen mit Auslandserfahrung tun sich sehr viel leichter auf dem Arbeitsmarkt, und sie haben häufig stärkere Querschnittskompetenzen, die von den Arbeitgebern besonders geschätzt werden. Das auf sieben Jahre (2014-2020) ausgelegte Programm ist mit 14,7 Mrd. Euro ausgestattet – 40 Prozent mehr als zuvor zur Verfügung stand. Dies zeigt, dass die EU entschlossen ist, in diese Bereiche zu investieren. Erasmus+ wird mehr als vier Millionen Europäerinnen und Europäern die Möglichkeit geben, im Ausland zu studieren, eine Aus- oder Weiterbildung zu absolvieren, Arbeitserfahrung zu sammeln oder Freiwilligendienst zu leisten.

Juncker: G7-Klimaziele dürfen keine Lippenbekenntnisse bleiben

Im Anschluss an den G7-Gipfel hat Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker das Bekenntnis der Staats- und Regierungschefs zur Begrenzung der Erderwärmung auf höchstens 2° Celsius begrüßt.

Juncker mahnte an, den Worten von Elmau in Paris konkrete Taten folgen zu lassen: „Lippenbekenntnisse in Elmau werden sich sehr schnell als solche herausstellen, wenn wir in Paris nicht liefern. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir in Paris verbindliche Klimaziele brauchen. Der Weg von Elmau nach Paris ist nicht weit. Den Worten von Elmau müssen in Paris jetzt konkrete Taten folgen“.
Die EU hat mit ihrer Zielvorgabe einer Emissionssenkung um 40 Prozent im Vergleich zu 1990 bereits ihre Entschlossenheit deutlich gemacht, mit gutem Beispiel voranzugehen, und strebt in Paris eine rechtsverbindliche, durchsetzungsfähige Vereinbarung an. In der EU konnten die Emissionen dank des gemeinsamen Handelns zwischen 1995 und 2013 um 19 Prozent gesenkt werden, während das BIP um 45 Prozent zunahm.

Beim diesjährigen G7-Gipfel vom 7. bis 8. Juni auf Schloss Elmau wurde die EU gemeinsam von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker und dem Präsidenten des Europäischen Rates Donald Tusk vertreten. Themen des Gipfels waren Weltwirtschaft, Steuern, Handel, Klimawandel, Entwicklungsfragen und auswärtige Angelegenheiten.

In ihrer Abschlusserklärung zum G7-Gipfel bekräftigten die Staats- und Regierungschefs ihre Entschlossenheit, eine rechtliche Übereinkunft zu erzielen, mit der der Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur unter 2°Celsius gehalten werden soll: "Das Übereinkommen soll Transparenz und Rechenschaftspflicht stärken unter anderem durch verbindliche Regeln in seinem Kern, um die Fortschritte bei der Erfüllung der Ziele zu überprüfen, wodurch auf Dauer gesteigerte Ambitionen gefördert würden. Dadurch sollten alle Länder in die Lage versetzt werden, im Einklang mit dem globalen Ziel, den Anstieg der weltweiten Durchschnittstemperatur unter 2° Celsius zu halten, einen kohlenstoffarmen und belastbaren Entwicklungspfad einzuschlagen."

EU begrüßt hohe Wahlbeteiligung in der Türkei

In dem Ergebnis der Parlamentswahlen in der Türkei sieht die Europäische Union eine Chance auf eine engere und umfassendere Zusammenarbeit mit dem Land.

EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini und Erweiterungskommissar Johannes Hahn sagten in einer gemeinsamen Erklärung: "Wir hoffen nun auf die schnelle Bildung eines neuen Parlaments und einer Regierung und auf eine enge Zusammenarbeit. Die nächste Zeit bietet die Gelegenheit für eine weitere Stärkung der Beziehungen zur Türkei und Fortschritte bei einer erweiterten Zusammenarbeit in allen Bereichen zum Wohle unserer Bürger."

Beide Politiker hoben die hohe Wahlbeteiligung hervor. "Die Beteiligung an den Parlamentswahlen am 7. Juni hat ein Rekordergebnis von 86 Prozent aufgezeigt. Dies ist ein klares Zeichen der Stärke der türkischen Demokratie. Besonders wichtig ist vor allem die Tatsache, dass alle wichtigen politischen Parteien eine Vertretung im Parlament erhalten."

EU-Nachrichten Nr. 10 vom 04.06.2015

EU-Nachrichten Nr. 10 pdf - 552 KB [552 KB]

Gerechtere Unternehmensbesteuerung angestrebt
Alle Staaten sollen ihren Anteil bekommen
Viele EU-Bürgerinnen und Bürger empfinden es als ungerecht, dass einige große Konzerne in zahlreichen EU-Staaten gute Geschäfte machen, ihre Steuern dann aber dort zahlen, wo es für sie am günstigsten ist. Die EU-Kommission will das ändern. „Jedes Unternehmen, gleich ob klein oder groß, muss an dem Ort, an dem es seine Gewinne erwirtschaftet, seinen Anteil an den Steuern zahlen“, sagte Valdis Dombrovskis, der für den Euro und den sozialen Dialog zuständige Kommissionsvizepräsident, nachdem er das Thema mit seinen Kolleginnen und Kollegen diskutiert hatte.


KURZ UND KNAPP
EU-Haushaltsentwurf 2016
Budget von 143,5 Mrd. Euro soll das Wachstum ankurbeln

IM FOKUS
G7-Gipfel
Verantwortung für die Zukunft übernehmen

Entwicklung der Städte
Akteure vor Ort stärker in EU-Politik einbinden

Anti-Betrugsamt OLAF erzielt Untersuchungserfolge zum Nutzen der EU-Steuerzahler

Das Europäische Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF) hat 2014 wichtige Ergebnisse in seinem europaweiten Kampf gegen Betrug erzielt.

OLAF schloss zahlreiche Untersuchungen ab, während die durchschnittliche Untersuchungsdauer weiter zurückging. Die Zahl der ausgesprochenen Empfehlungen lag so hoch wie seit mehr als fünf Jahren nicht mehr. Das Amt empfahl die Wiedereinziehung von 901 Mio. Euro, die nach und nach in den EU-Haushalt zurückfließen werden und zur Finanzierung anderer Projekte beitragen.

„Es ist die Aufgabe von OLAF, Betrug mit EU-Mitteln aufzudecken, zu untersuchen und abzustellen. Unsere Arbeit bringt konkrete Ergebnisse. Sie stellt sicher, dass das Geld der EU-Steuerzahler seinem ursprünglichen Zweck entsprechend zur Schaffung von Arbeitsplätzen und Wirtschaftswachstum in Europa verwendet wird“, sagte OLAF-Generaldirektor Giovanni Kessler bei seiner Pressekonferenz in Brüssel.

„Die Ergebnisse unserer Untersuchungstätigkeit im Jahr 2014 bestätigen die gute Bilanz des Vorjahres. Wir haben uns auf die Fälle konzentriert, in denen der größte Handlungsbedarf bestand und bei denen wir mit unserem Eingreifen wirklich etwas bewegen konnten – auf komplexe Untersuchungen in Bereichen wie Strukturfonds, Zoll, Schmuggel, Außenhandel und Außenhilfe. Unsere Tätigkeit wird dazu beitragen, dass in erheblichem Umfang Geld in den EU-Haushalt zurückfließt“, sagte Kessler weiter.

Bericht: Keine negativen Auswirkungen durch Mobilität kroatischer Arbeitskräfte

Die Europäische Kommission hat einen neuen Bericht über die Übergangsregelungen für die Freizügigkeit von Arbeitnehmern aus Kroatien veröffentlicht.

Darin gelangt sie zu dem Schluss, dass der potenzielle Zustrom kroatischer Arbeitskräfte in andere EU-Mitgliedstaaten gering sein und nicht zu Arbeitsmarktstörungen führen dürfte. Auch nach dem EU-Beitritt Kroatiens im Juli 2013 sind Deutschland und Österreich die Hauptziele mobiler Arbeitskräfte aus Kroatien geblieben, obwohl dort Beschränkungen gelten. Deutschland hat 68 Prozent und Österreich 17 Prozent der mobilen kroatischen Arbeitskräfte aufgenommen.

Seit dem EU-Beitritt Kroatiens im Juli 2013 ist die Mobilität kroatischer Arbeitskräfte im Vergleich zur Bevölkerungsgröße und zur Erwerbsbevölkerung der 13 Mitgliedstaaten, in denen vorübergehende Beschränkungen gelten, gering gewesen. Mobile Bürgerinnen und Bürger aus Kroatien sind meist im erwerbsfähigen Alter und relativ gut ausgebildet. Sie sind tendenziell jünger und haben bessere Beschäftigungsaussichten als die Staatsangehörigen der Aufnahmeländer.

Marianne Thyssen, EU-Kommissarin für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität, erklärte: „Die Mobilität kann sowohl für Arbeitskräfte als auch für die aufnehmenden Volkswirtschaften eine Chance darstellen. Dies hat sich bereits bei früheren Erweiterungen gezeigt. Die Kommission bekennt sich zur Freizügigkeit von Arbeitskräften und stellt zugleich sicher, dass die Bedingungen für alle fair sind.“

In den 14 Mitgliedstaaten, die ihre Arbeitsmärkte geöffnet haben, war der Zustrom kroatischer Arbeitskräfte in absoluten Zahlen sehr gering. Die Mobilität kroatischer Arbeitskräfte dürfte sich auch in Zukunft auf niedrigem Niveau bewegen und in den Hauptzielländern nicht zu Störungen auf dem Arbeitsmarkt führen. Dies wird Schätzungen zufolge auch dann noch der Fall sein, wenn die Beschränkungen aufgehoben werden.

Die Abwanderung gut ausgebildeter kroatischer Arbeitskräfte hat seit dem Beitritt zwar zugenommen, bleibt bisher aber moderat. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sie zu Qualifikationsdefiziten in der kroatischen Wirtschaft geführt hätte. Der Bericht hebt im Gegenteil auf den Nutzen der Arbeitskräftemobilität für Kroatien ab, nämlich die potenzielle Senkung der Arbeitslosenzahlen und die positiven Auswirkungen der Überweisungen kroatischer Arbeitnehmer in ihr Heimatland.

In dem Bericht wird daran erinnert, dass mobile EU-Arbeitskräfte nach früheren Erweiterungen gefragte Qualifikationen in die Arbeitsmärkte der Zielländer gebracht und dazu beigetragen haben, Lücken auf lokalen Arbeitsmärkten zu schließen. In Studien wurde außerdem belegt, dass die steuerlichen Auswirkungen auf die aufnehmenden Volkswirtschaften neutral oder positiv sind.

Sieben deutsche Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums akzeptiert

Die Europäische Kommission hat grünes Licht für alle Programme zur Förderung des ländlichen Raums in Deutschland gegeben

Damit sind alle deutschen Programme für die Förderperiode bis 2020 startklar. Sie ermöglichen unter anderem Investitionen, um wichtige Ökosysteme auf dem Land zu erhalten, nachhaltige landwirtschaftliche Verfahren zu fördern oder Unternehmen auf dem Land zu unterstützen.

Die Entwicklung des ländlichen Raums ist die sogenannte zweite Säule der Europäischen Agrarpolitik. Für Deutschland stehen darunter bis 2020 insgesamt 9,45 Mrd. Euro EU-Mittel zur Verfügung, die mit Mitteln aus Deutschland ergänzt und in den Bundesländern verwaltet werden. Die EU-Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER). Insgesamt gibt es 15 deutsche Programme: 13 Programme der Bundesländer (Niedersachsen und Bremen sowie Berlin und Brandenburg haben ein gemeinsames Programm erstellt, Hamburg keines) und zwei nationale Programme. Auf die Prioritäten für die Förderung in kommenden Jahren hatten sich EU-Kommission sowie Länder bzw. Bund gemeinsam geeinigt.

Der EU Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Phil Hogan, erklärte: "Ich freue mich, die sieben übrigen deutschen Programme mit dem heutigen Tag als genehmigt zu sehen. Eine der großen Stärken unseres Konzepts zur ländlichen Entwicklung ist, dass wir Kernprioritäten haben, die auf EU-Ebene festgelegt sind, während die Mitgliedstaaten und Regionen die nötige Flexibilität haben, um Programme zu entwerfen, die ihrer jeweiligen Situation entsprechen. Und wir sehen heute hierfür gute Beispiele, in denen sich die verschiedenen Bundesländer alle darum bemühen, Umweltanliegen zu entsprechen, Investitionen und die Modernisierung landwirtschaftlicher Betriebe zu fördern und Dienstleistungen und Strukturen im ländlichen Raum zu verbessern, aber jeder einen anderen Ansatz wählt, um diese Ziele zu verfolgen, z.B. mit einem besonderen Schwerpunkt auf Hochwasserschutz in Küstenländern oder auf den Schutz der biologischen Vielfalt in Bergregionen."

Im Einzelnen gab die Kommission heute grünes Licht für folgende Programme:

Baden-Württemberg
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Baden-Württemberg umfasst öffentliche Gelder in Höhe von mehr als 1,8 Mrd. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 709 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 91 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 635 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung plus 479 Mio. Euro zusätzlicher nationaler Top-ups. Das EPLR Baden-Württemberg konzentriert sich vor allem auf zwei Schwerpunkte. Unter dem Ersten - Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme – werden knapp 9 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 0,6 Prozent der Waldfläche unter Vertrag genommen, um die biologische Vielfalt zu verbessern. Annähernd 7 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche soll zudem zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung unter Vertrag genommen werden und 4 Prozent zur Verbesserung des Wasserhaushalts. Unter dem zweiten Schwerpunkt –Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und nachhaltige Waldbewirtschaftung – werden rund 4 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Unterstützung für Investitionen zur Modernisierung oder Umstrukturierung erhalten. Ferner wird der LEADER-Ansatz zur lokalen Entwicklung gegenüber der vorhergehenden Programperiode gestärkt und ausgebaut.

Berlin und Brandenburg
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) der Länder Berlin und Brandenburg umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 1,34 Mrd. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 1,05 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 85 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 295 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung. Das EPLR Berlin und Brandenburg konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Unter dem Ersten - Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme – werden fast 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 1,3 Prozent der Waldfläche unter Vertrag genommen, um die biologische Vielfalt zu verbessern, knapp 9 Prozent zur Verbesserung des Wasserhaushalts und mehr als 8 Prozent zur Verbesserung der Bodenbewirtschaftung. Unter dem Zweiten Schwerpunkt – soziale Eingliederung und wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten – wird die geplante Förderung dazu führen, dass mehr als 54 Prozent der ländlichen Bevölkerung durch lokale Entwicklungsstrategien abgedeckt sein werden. Unter dem Dritten – Verbesserung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und nachhaltige Waldbewirtschaftung - werden 16 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Unterstützung für Investitionen zur Modernisierung oder Umstrukturierung erhalten.

Niedersachsen und Bremen
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) der Länder Niedersachsen und Bremen umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 2,3 Milliarden Euro zwischen 2014 und 2020. Die 1,12 Mrd. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 181 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 506 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 673 Mio. Euro aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Niedersachsen und Bremen konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt ist die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, wobei 6,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Vertrag genommen wird, um die biologische Vielfalt, und 2 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, um das Wassermanagement zu verbessern. Des Weiteren werden im Rahmen des Schwerpunktes  Organisation der Nahrungsmittelkette, Verarbeitung und Vermarktung von Agrarerzeugnissen, Tierschutz und Risikomanagement in der Landwirtschaft 130 öffentliche Verbände Förderung im Bereich Küstenschutz und Schutz vor Hochwasser erhalten. Schließlich sollen im Rahmen der sozialen Eingliederung und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten 42 Prozent der Bevölkerung durch lokale Entwicklungsstrategien (LEADER) angesprochen werden und 18 Prozent von verbesserten Dienstleistungen oder Infrastrukturen profitieren.

Rheinland-Pfalz
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Rheinland-Pfalz umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 661 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 300 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 53 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 221 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 140 Mio. Euro aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Rheinland-Pfalz konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt  ist die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, wobei beinahe 33 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Vertrag genommen wird, um die biologische Vielfalt, mehr als 40 Prozent um den Wasserhaushalt und 22 Prozent, um das Bodenmanagement zu verbessern und Bodenerosion zu verhindern. Im Rahmen des zweiten gewählten Schwerpunktes, der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft und nachhaltigen Forstwirtschaft, werden 5,8 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe Unterstützung für Investitionen für die Umstrukturierung oder Modernisierung der landwirtschaftlichen Betriebe erhalten und 7,8 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen werden durch Flurbereinigung zur Effizienzerhöhung neu strukturiert. Als dritte wichtige Priorität soll die Förderung der sozialen Eingliederung, und der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten hervorgehoben werden. Diese ist vor allem durch das LEADER-Konzept auf die lokale Entwicklung ausgerichtet, wobei 55 Prozent der ländlichen Bevölkerung abgedeckt werden.

Saarland
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Saarlandes umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 58 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 34 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 5 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 24 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung. Das EPLR für das Saarland konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Zur Förderung der Lebensfähigkeit landwirtschaftlicher Betriebe und der Wettbewerbsfähigkeit aller Arten der Landwirtschaft sowie Förderung innovativer Technologien und der nachhaltigen Bewirtschaftung der Wälder werden 9,9 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe bei Investitionen in die Restrukturierung oder Modernisierung unterstützt. Des Weiteren werden 27 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche für die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme vorgesehen mit dem Ziel, die biologische Vielfalt und das Wassermanagement zu verbessern sowie Bodenerosion vorzubeugen. Zur Förderung der sozialen Inklusion, der Armutsbekämpfung und der wirtschaftlichen Entwicklung in ländlichen Gebieten, soll die Unterstützung lokaler Entwicklungsstrategien 96 Prozent der ländlichen Bevölkerung erreichen und Infrastruktur und Dienstleistungen für 85 Prozent der ländlichen Bevölkerung verbessern.

Schleswig-Holstein
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) des Landes Schleswig-Holstein umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 869 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 419 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt, einschließlich 71 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen, werden ergänzt durch 203 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 247 Mio. EUR aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Schleswig-Holstein konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunkte. Der erste Schwerpunkt  ist die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme, wobei 8 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche unter Vertrag genommen wird, um die biologische Vielfalt, 5 Prozent Fläche, um den Wasserhaushalt und 4 Prozent Fläche, um das Bodenmanagement zu verbessern und Bodenerosion zu verhindern. Im Rahmen des zweiten gewählten Schwerpunktes, der Förderung der sozialen Eingliederung der wirtschaftlichen Entwicklung in den ländlichen Gebieten, werden 81 Prozent der ländlichen Bevölkerung durch lokale Entwicklungsstrategien (LEADER) angesprochen werden. Die dritte wichtige Priorität hat die Förderung von Strukturen zum Ziel. Hier werden 25 Bereiche innerhalb des Küstenschutzplanes  gefördert werden. Außerdem sollen 75 Vorhaben im Sektor Verbesserung der Verarbeitung, Vermarktung und Entwicklung landwirtschaftlicher Produkte Unterstützung erhalten.

Thüringen
Das Programm zur Entwicklung des ländlichen Raums (EPLR) Thüringen umfasst öffentliche Gelder in Höhe von 898 Mio. Euro zwischen 2014 und 2020. Die 680 Mio. Euro aus dem EU-Haushalt einschließlich der 54 Mio. Euro aus dem deutschen Finanzrahmen für die GAP-Direktzahlungen werden ergänzt durch 197 Mio. Euro aus nationaler Kofinanzierung sowie durch weitere 21 Mio. Euro aus zusätzlichen nationalen Fördermitteln. Das EPLR Thüringen konzentriert sich auf 3 Prioritäten. Im ersten Schwerpunkt – die Wiederherstellung, Erhaltung und Verbesserung der mit der Land- und Forstwirtschaft verbundenen Ökosysteme – werden 18 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 5 Prozent der Forstfläche für Vorhaben zur biologischen Vielfalt unter Vertrag genommen.  Auf 14 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche und 8,5 Prozent Forstfläche werden Vorhaben für besseres Wassermanagement umgesetzt. Zur Verbesserung des Bodenmanagements und zur Verringerung von Erosion sollen 17 Prozent der Landwirtschaftsfläche und 8,5 Prozent Forstfläche gefördert werden. Zweitens, im Rahmen der sozialen Eingliederung und lokalen Entwicklung im ländlichen Raum ist es das Ziel, 63 Prozent der ländlichen Bevölkerung durch verbesserte Dienstleistungen und entsprechende Infrastruktur zu unterstützen; dabei werden 280 Stellen geschaffen. Unter dem dritten Schwerpunktbereich zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des landwirtschaftlichen Sektors sowie nachhaltiges Forstmanagement – werden 12 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe ELER-Förderung für Investitionen im Bereich der Modernisierung und Neustrukturierung erhalten.

Die restlichen deutschen Programme hatte die Kommission bereits genehmigt.

Kommission legt konkrete Vorschläge für bessere Migrationssteuerung vor

Zwei Wochen nach Annahme der Europäischen Migrationsagenda hat die EU-Kommission erste konkrete Vorschläge zu ihrer Umsetzung vorgelegt.

Dazu zählen die Um- und Neuansiedlung von Flüchtlingen auf Grundlage eines Verteilungsschlüssels, eine öffentliche Konsultation zur Blue-Card-Richtlinie, ein Aktionsplan gegen Schlepper und Leitlinien zur Abnahme von Fingerabdrücken von ankommenden Flüchtlingen. Als Sofortmaßnahme schlägt die Kommission eine Notumsiedlung von 40.000 Flüchtlingen aus Italien und Griechenland in andere EU-Mitgliedstaaten vor, Deutschland müsste davon in den nächsten zwei Jahren rund 8.700 Asylsuchende aufnehmen. Die Notumsiedlung kommt für schutzbedürftige Syrer und Eritreer in Frage. Der Kommissionsvorschlag muss nach Anhörung des Europäischen Parlaments vom Rat mit qualifizierter Mehrheit angenommen werden.

Der vorgeschlagene Verteilungsschlüssel trägt sowohl der Aufnahme- als auch der Integrationskapazität der Mitgliedstaaten Rechnung. Die beiden wichtigsten Indikatoren sind: 1) Bevölkerungsgröße (40 Prozent): Je größer die Bevölkerung desto leichter ist es für die Mitgliedstaaten, Flüchtlinge aufzunehmen und zu integrieren. 2) Gesamt-BIP (40 Prozent): Bei großen Volkswirtschaften wird allgemein angenommen, dass sie einem größeren Migrationsdruck besser standhalten. Darüber hinaus gibt es zwei (umgekehrt proportionale) Berichtigungsfaktoren: Zahl der in den letzten fünf Jahren angenommenen Asylanträge und bereitgestellten Neuansiedlungsplätze (10 Prozent) und Arbeitslosenquote (10 Prozent). Je höher die Zahl der Asylanträge und je höher die Arbeitslosenquote desto weniger Personen muss ein Mitgliedstaat im Rahmen der Umsiedlung aufnehmen.

Deutschland wäre mit einer Quote von rund 21 Prozent das Land, das am meisten Flüchtlinge aus Italien bzw. Griechenland aufnehmen würde, gefolgt von Frankreich (17 Prozent) und Spanien (11 Prozent).

Außerdem hat die EU-Kommission vom neuen Einsatzplan für die Operation Triton Kenntnis genommen, auf den sich Frontex und Italien in enger Abstimmung mit den anderen beteiligten Mitgliedstaaten geeinigt haben: Der neue Einsatzplan für die erweiterte Gemeinsame Operation Triton enthält Angaben zu den bereitgestellten Mitteln (10 See-, 33 Land- und 8 Luftfahrzeuge sowie 121 Mitarbeiter). Das Einsatzgebiet wird nach Süden bis an die Grenze der maltesischen Seenot-Rettungszone ausgeweitet und entspricht damit dem Einsatzgebiet der früheren Operation Mare Nostrum.

Der Erste Vizepräsident, Frans Timmermans, erklärte zu den Vorschlägen: „Heute lässt die Kommission den Worten Taten folgen. Solidarität und Verantwortung gehen Hand in Hand. Deshalb enthalten unsere Vorschläge die nachdrückliche Forderung, dass das Asylrecht konsequent angewandt wird und die Mitgliedstaaten alles in ihrer Kraft Stehende unternehmen, um Missbräuche zu verhindern. Wer Schutz nötig hat, soll ihn in Europa erhalten. Wer aber keinen Anspruch auf Schutz hat, sollte rasch in sein Heimatland zurückgeführt werden. Dies ist für die gesellschaftliche Akzeptanz der Migrationspolitik unerlässlich.“

Die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik und Vizepräsidentin der Kommission, Federica Mogherini, erklärte: „Zwei Wochen nach Annahme unserer Agenda legen wir heute konkrete Vorschläge zu ihrer Umsetzung vor. Damit verfolgen wir vor allem ein Ziel: wir wollen schnell Leben retten und Schutzbedürftigen - unabhängig davon, ob sie sich auf hoher See, in der EU oder in Drittländern befinden - Schutz gewähren. Deshalb intensivieren wir die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern und jenen Ländern, die Flüchtlinge beherbergen, um die Asyl- und Aufnahmekapazitäten vor Ort zu verbessern und die Ursachen für Flucht und Migration - Armut, Krieg, Verfolgung, Menschenrechtsverletzungen und Naturkatastrophen - an der Wurzel anzugehen.“

Dimitris Avramopoulos, EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, erklärte: „Mit den Umsiedlungs- und Neuansiedlungsmaßnahmen, der Ausweitung von Triton und Poseidon und dem Aktionsplan gegen Schlepper begegnen wir den dringlichsten Herausforderungen. Gleichzeitig leiten wir die öffentliche Konsultation über die Überprüfung der Blue-Card-Richtlinie ein, von der wir uns wertvolle Anregungen versprechen, wie wir dieses Instrument zu einer attraktiven Visitenkarte der Union im weltweiten Wettbewerb um Talente und Qualifikationen umgestalten können.“

Die Europäische Kommission schlägt mehrere konkrete Maßnahmen vor, um die Migrationsherausforderung zu meistern:

Umsiedlung: Aktivierung der Notfallklausel zugunsten Italiens und Griechenlands: Die Europäische Kommission macht erstmals von der Notfallklausel nach Artikel 78 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union Gebrauch, um mittels Notumsiedlungen Italien und Griechenland zu helfen. Die Notumsiedlung kommt für Syrer und Eritreerin Frage, die internationalen Schutz benötigen und nach dem 15. April 2015 bzw. nach Aktivierung der Notfallklausel in Italien oder in Griechenland eintreffen. Insgesamt sollen in den nächsten zwei Jahren 40 000 Personen aus Italien und Griechenland auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels in andere EU-Mitgliedstaaten umgesiedelt werden. Dies entspricht etwa 40 Prozent aller Asylsuchenden, die 2014 in diese Länder eingereist sind und eindeutig internationalen Schutz benötigten. Die Kommission ist bereit, auch anderen Ländern - beispielsweise Malta - im Falle eines plötzlichen Migrantenzustroms beizustehen. Für jede in ihr Hoheitsgebiet umgesiedelte Person erhalten die Mitgliedstaaten eine Notumsiedlungsbeihilfe vom 6.000 Euro.
Neuansiedlung: Die Kommission hat eine Empfehlung angenommen, in der sie die Mitgliedstaaten ersucht, in den nächsten zwei Jahren 20 000 Menschen, die nach Feststellung des UNHCR eindeutig internationalen Schutz benötigen, auf der Grundlage eines Verteilungsschlüssels aufzunehmen und neu anzusiedeln. Mitgliedstaaten, die sich an der Neuansiedlung beteiligen, erhalten eine finanzielle Unterstützung. Die EU wird zu diesem Zweck im Zeitraum 2015-2016 50 Mio. Euro bereitstellen.
EU-Aktionsplan gegen Schlepper. Der Aktionsplan für die Jahre 2015 bis 2020 enthält konkrete Maßnahmen, wie Schleppern das Handwerk gelegt werden kann. Vorgesehen sind die Aufstellung einer Liste verdächtiger Schiffe, spezielle Plattformen für eine engere Zusammenarbeit und einen besseren Informationsaustausch mit Finanzinstituten, sowie eine Kooperation mit Anbietern von Internetdiensten und sozialen Medien, damit Internetinhalte, die von Schleppern für Werbezwecke genutzt werden, rasch aufgedeckt und entfernt werden können.
Best Practice zur Abnahme von Fingerabdrücken: Damit das Gemeinsame Asylsystem der EU funktionieren kann, müssen von den Migranten bei ihrer Ankunft systematisch Fingerabdrücke genommen werden. Die Kommission hat Leitlinien für die Mitgliedstaaten herausgegeben, in denen dargelegt wird, wie bei der Abnahme der Fingerabdrücke von Neuankömmlingen, die internationalen Schutz beantragen, am besten zu verfahren ist. Sondereinsatzgruppen von EASO, Frontex und Europol sollen vor Ort bei der raschen Identifizierung, Registrierung und erkennungsdienstlichen Behandlung von Neuankömmlingen und der Prüfung ihrer Schutzbedürftigkeit helfen.
Öffentliche Konsultation zur Blue-Card-Richtlinie: Die Kommission möchte die bestehende Blue-Card-Regelung verbessern, die hochqualifizierten Arbeitskräften die Zuwanderung und Arbeitsaufnahme in der EU erleichtern soll, derzeit aber kaum in Anspruch genommen wird. Alle Beteiligten (Migranten, Arbeitgeber, Behörden, Gewerkschaften, NRO, Arbeitsämter usw.) sind aufgefordert, sich zur Blue-Card zu äußern und Verbesserungsvorschläge zu machen.

Verkehrskommissarin Bulc wirbt in Berlin für intelligente Städte

EU-Verkehrskommissarin Violeta Bulc hat in Berlin die Generalversammlung der Europäischen Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften" eröffnet.

Dabei betonte sie die Bedeutung von intelligenten Städten und Gemeinschaften für Europas Zukunft: "Beschäftigungsmöglichkeiten und Wachstum sind Europas Prioritäten. Heute werden über 85 Prozent von Europas Wirtschaftswachstum und Wohlstand in den Städten generiert." Die Lebensqualität und die Attraktivität von Städten als Umfeld für neue Geschäftsmöglichkeiten seien die Schlüsselparameter für den Erfolg im globalen Wettbewerb um Talente, Wachstum und Investitionen.

Technologien und Dienstleistungen für intelligente und nachhaltige Städte seien ein bedeutender Wachstumsmarkt, dessen globaler Wert auf 1,3 Billionen Euro im Jahr 2020 geschätzt wird. Deshalb sollen nach Meinung der Kommissarin Städte als Europas zentraler Wettbewerbsvorteil betrachtet werden. Allerdings sei eine besser koordinierte Herangehensweise notwendig. Die EU-Kommission wird dazu ihre Agenda zu intelligenten Städten in den kommenden Monaten aktualisieren.

Bulc gratulierte allen Beteiligten, die ihre Kräfte in dieser Partnerschaft vereint haben und lobte den unternehmerischen Geist, der 370 Projekte mit über 4000 Partnern hervorgebracht habe. Es sein ein großer Schritt hin zur Umsetzung der Prioritäten, die die EU-Kommission in den verschiedenen Bereichen gesetzt habe. An Projekten zur urbanen Mobilität sei sie als Verkehrskommissarin besonders interessiert, vor allem zu Elektroautos und intelligenten Verkehrssystemen. Die Innovationspartnerschaft entwickelt derzeit dazu eine Plattform, die gemeinsame Projekte erleichtern und die Einführung von intelligenten und sauberen Transportlösungen unterstützen wird. Die EU hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2030 die Zahl der Autos in den Städten, die mit herkömmlichem Kraftstoff fahren, zu halbieren. Die Stadtlogistik soll bis dahin sogar ganz CO2-frei sein. Außerdem bis 2020 die Zahl der Verkehrstoten halbiert werden.

Die EU-Kommissarin unterstrich, wie wichtig es ist, Investitionen zu mobilisieren, um intelligente Städte zu fördern. Diese könnten durch eine Reihe von Fördermöglichkeiten auf EU-Ebene unterstützt werden: Mit der Investitionsoffensive von Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker werde die Unterstützung für die Städte auf EU-Ebene stark ausgebaut: Aus dem Europäischen Fonds für strategische Investitionen, dem Herzstück des Investitionsplans, werden 11,2 Mrd. Euro für urbane Mobilität bereitgestellt. Hinzu kommt die Förderung aus den Europäischen Strukturfonds, von denen mindestens fünf Prozent in die urbane Entwicklung investiert werden müssen. Außerdem wird die EU aus dem EU-Forschungsförderprogramm Horizont 2020 Geld bereitstellen, um Forschungs-und Innovationsprojekte zu intelligenten Städten zu finanzieren.

Die EU-Kommission hat im Jahr 2012 die Europäische Innovationspartnerschaft "Intelligente Städte und Gemeinschaften" ins Leben gerufen, um Europas Städte zu intelligenten und nachhaltigen Lebensräumen zu entwickeln. Seitdem arbeiten Partner aus ganz Europa daran, gemeinsam intelligente Lösungen in den Bereichen Energie, Informations-und Kommunikationstechnologien und Verkehr zu finden.

Die herausragende Bedeutung der Städte für Europas Wachstum verdeutlichen auch die Zahlen, die die europäische Statistikbehörde Eurostat veröffentlicht hat: Unter den zehn wohlhabendsten Regionen sind sieben Hauptstadtregionen: Inner London, Großherzogtum Luxemburg, Brüssel, Hamburg, Groningen, Bratislava, Stockholm, Île de France und Prag.

EU-Nachrichten Nr. 09 vom 21. Mai 2015

EU-Nachrichten Nr. 09pdf - 2 MB [602 KB]

EU-Strategie zum Umgang mit Migranten
Gemeinsames und solidarisches Handeln gefragt
In ganz Europa herrscht Entsetzen darüber, wie viele Menschen bei ihrer Flucht in die EU im Mittelmeer ertrunken sind. Doch den Schweigeminuten der EU-Staats- und Regierungschefs für die Opfer müssen nun rasch Taten folgen, meint die EU-Kommission. Sie schlug jetzt eine Strategie für den Umgang mit Flüchtlingen und Migranten vor. „Wir müssen dabei solidarischer untereinander sein“, mahnte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die EU-Staaten.

KURZ UND KNAPP
Badegewässer
Qualität 2014 weiter verbessert

IM FOKUS
Bürokratieabbau
Bestehende Vorschriften verbessern und "verschlanken"

Petersberger Klimadialog
Grundlagen für ein Globales Abkommen gelegt

Gespräche zwischen EU, Ukraine und Russland zum Assoziierungsabkommen

Bei einem Treffen in Brüssel haben EU-Handelskommissarin Cecilia Malmström, der ukrainische Außenminister Pavlo Klimkin und der russische Minister für wirtschaftliche Entwicklung, Alexej Uljukajew, erneut über die Umsetzung des Assoziierungs- und Freihandelsabkommen zwischen der EU und der Ukraine diskutiert.

Die drei Seiten betonten die Bedeutung von Handel für die wirtschaftliche Entwicklung in der Region und wollen ihre Bemühungen intensivieren, praktische Lösungen für die von der russischen Seite vorgetragenen Bedenken zu finden. Diese drehen sich insbesondere um die Zusammenarbeit in Zollfragen, technische Handelshindernisse und sanitäre und phytosanitäre Fragen. Das Abkommen wird ab dem 1. Januar 2016 provisorisch in Kraft treten.

EU-Kommissarin Cecilia Malmström erklärte nach den Gesprächen: "Unser Treffen hat in einer positiven Atmosphäre stattgefunden und war eine gute Gelegenheit, einige Missverständnisse und Ängste auszuräumen. Das Abkommen wird ab dem 1. Januar 2016 zur Anwendung kommen, und ich bin ermutigt, dass alle Teilnehmer des Treffens dem zustimmten. Es gibt Bedenken Russlands, einige zum Abkommen selbst und einige zu möglichen Auswirkungen des Abkommens auf die bilateralen Beziehungen zwischen der Ukraine und Russland. Wir sind bereit, hier im Rahmen der Flexibilität, die das Abkommen bietet, Antworten zu finden und beide Seiten im bilateralen oder trilateralen Rahmen zu unterstützten."

Es sollen bis Juli weitere technische Gespräche stattfinden.

EU-Kommission will unnötige Bürokratie abbauen

Die EU-Kommission will die Auswirkungen von bestehenden und künftigen Rechtsvorschriften noch stärker unter die Lupe nehmen.

Mit der neuen Agenda für bessere Rechtsetzung soll gewährleistet werden, dass nur solche Vorschriften auf EU-Ebene beschlossen werden, die praxistauglich und für alle von Nutzen sind, ohne diejenigen zu überlasten, die sie befolgen müssen. Bestandteile des Pakets sind erweiterte Konsultationsverfahren während des Gesetzgebungsprozesses, eine bessere Folgenabschätzung durch einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle sowie eine neue interinstitutionelle Vereinbarung mit Parlament und Rat. Das bereits bestehende Programm zur Gewährleistung der Effizienz und Leistungsfähigkeit der Rechtsetzung (REFIT) wird gestärkt. Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker hatte die Agenda für bessere Rechtsetzung bereits in seinen politischen Leitlinien angekündigt.

Der Erste Kommissionsvizepräsident Frans Timmermans erklärte: "Wir nehmen die Sorgen von Bürgerinnen und Bürgern sowie von Unternehmen, insbesondere KMU, ernst, dass Brüssel nicht immer Vorschriften erlässt, die sie verstehen oder anwenden können. Wir möchten ihr Vertrauen in die Fähigkeit der EU, hochwertige Rechtsvorschriften zu erlassen, wiederherstellen. Bei der besseren Rechtsetzung geht es nicht um ‚mehr‘ oder ‚weniger‘ EU-Rechtsvorschriften oder darum, unsere hohen Sozial- und Umweltstandards und unsere Gesundheits- oder Grundrechte auszuhöhlen. Es geht dabei vielmehr darum, dass wir die ehrgeizigen politischen Ziele, die wir uns gesetzt haben, so effizient wie möglich erreichen."

Timmermans weiter: "Wir müssen die Auswirkungen von Rechtsvorschriften bereits im Entwurfsstadium rigoros bewerten – dazu gehören auch substanzielle Änderungen, die während des Gesetzgebungsprozesses vorgenommen werden –, damit fundierte und faktengestützte politische Entscheidungen getroffen werden können. Und auch wenn sich Politiker naturgemäß eher auf neue Initiativen konzentrieren, so müssen wir mindestens ebenso viel Aufmerksamkeit darauf verwenden, bestehende Rechtsvorschriften zu überprüfen und Möglichkeiten zur Verbesserung oder Vereinfachung zu ermitteln. Dabei müssen wir ehrlich zugeben, was funktioniert und was nicht."

Die Kommission wird das Paket für bessere Rechtsetzung selbst unmittelbar umsetzen – bei der Ausarbeitung bzw. der Überprüfung eigener Vorschriften –, aber auch in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament und dem Rat. Aus diesem Grund wird die Kommission ab sofort mit dem Parlament und dem Rat über eine neue interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung beraten. Der Entwurf sieht u.a. folgendes vor: gemeinsames Engagement für das REFIT-Programm, Folgenabschätzung während des gesamten Gesetzgebungsverfahrens, ständige Überwachung der Wirksamkeit der EU-Vorschriften und rigorose Bewertungen, größere Transparenz bei trilateralen Verhandlungen und gemeinsame Bemühungen zur Verringerung ungerechtfertigter "Übererfüllung" des EU-Rechts durch die Mitgliedstaaten.

Darüber hinaus wird es für die Interessenträger neue Möglichkeiten geben, während des gesamten Lebenszyklus einer politischen Maßnahme Stellungnahmen abzugeben – vom ersten "Fahrplan" bis zum endgültigen Kommissionsvorschlag. Nach der Annahme eines Vorschlags durch die Kommission haben Bürgerinnen und Bürger oder Interessenträger acht Wochen Zeit, Reaktionen oder Vorschläge zu unterbreiten, die in die Debatten im Parlament und im Rat einfließen sollen. Diese transparente Vorgehensweise gilt auch für das Sekundärrecht, d. h. delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte. Erstmals wird die Öffentlichkeit vier Wochen vor der Annahme die Möglichkeit haben, Maßnahmenentwürfe einzusehen, mit denen geltende Vorschriften geändert oder ergänzt werden sollen oder die bestimmte technische Bestimmungen enthalten.

Die Kommission stärkt auch die Folgenabschätzung und die Bewertungen, auf der alle Gesetzgebungsvorschläge beruhen – unabhängig von politischen Entscheidungen. So wird der Ausschuss für Folgenabschätzung der Kommission, der seit 2006 existiert, in einen unabhängigen Ausschuss für Regulierungskontrolle umgewandelt. Die Mitglieder des Ausschusses, die zur Hälfte von außerhalb der Kommission kommen, werden einen unabhängigeren Status erhalten. Der Ausschuss wird eine erweiterte Rolle wahrnehmen und neben der Qualität von Folgenabschätzungen im Zusammenhang mit neuen Vorschlägen auch die Qualität von Eignungsprüfungen und Bewertungen geltenden EU-Rechts prüfen.

EU-Kommission präsentiert Europäische Agenda für Migration

Die EU-Kommission hat am 13.05.2015 ihre Strategie für die künftige EU-Migrationspolitik vorgestellt

Die Migrationsagenda enthält sowohl Sofortmaßnahmen als Reaktion auf die Krisensituation im Mittelmeer wie auch einen neuen strategischen Ansatz für eine bessere Migrationssteuerung. Die Sofortmaßnahmen sehen vor, zur Rettung von Menschenleben die Präsenz auf See zu verstärken, gegen kriminelle Schleusernetze vorzugehen, einen Verteilungsmechanismus für Asylsuchende (Umsiedlung) innerhalb der EU einzuführen sowie über ein EU-weites Neuansiedlungsprogramm Flüchtlinge sicher und legal in die EU zu bringen. Der zweite, mittel- und längerfristige Teil der Migrationsagenda setzt u. a auf eine neue Politik für legale Migration und eine Reduzierung der Anreize für irreguläre Migration.

„Der tragische Verlust von Menschenleben im Mittelmeer hat in ganz Europa Entsetzen ausgelöst“, so der Erste Vizepräsident Frans Timmermans. „Unsere Bürger erwarten von den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen, dass sie dieser Tragödie Einhalt gebieten. Der Europäische Rat hat klar gesagt, dass wir eine europäische Lösung finden müssen, und zwar auf der Grundlage innereuropäischer Solidarität und in dem Bewusstsein, dass eine wirksame Migrationspolitik unser aller Aufgabe ist. Die Kommission schlägt deshalb heute eine Agenda vor, die unsere gemeinsamen Werte widerspiegelt. Sie ist eine Antwort auf die Besorgnis unserer Bürger angesichts des untragbaren menschlichen Leids, aber auch angesichts der unzureichenden Anwendung unserer gemeinsam vereinbarten Asylregeln. Die Maßnahmen, die wir vorschlagen, werden zu einer besseren Steuerung der Migration beitragen und entsprechen damit den berechtigten Erwartungen unserer Bürger."

Die Hohe Vertreterin und Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, Federica Mogherini, kommentierte die Agenda wie folgt: „Mit dieser ambitionierten Agenda zeigt die Europäische Union, dass sie bereit ist, das Leid all derjenigen zu lindern, die vor Krieg, Verfolgung und Armut fliehen. Migration geht alle Mitgliedstaaten an, und alle Mitgliedstaaten sind nun aufgerufen, ihren Beitrag zur Bewältigung dieser historischen Herausforderung zu leisten – einer Herausforderung, der sich nicht nur die Europäer, sondern die ganze Welt stellen muss. Mit dieser Agenda bestätigen und erweitern wir unsere Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitländern, um Leben zu retten, Schleppernetze zu zerschlagen und Menschen in Not zu schützen. Aber wir alle wissen, dass eine dauerhafte Lösung bei den Ursachen ansetzen muss: bei kriegsbedingter Armut und Instabilität, bei den Krisen in Libyen und Syrien. Als Europäische Union sind wir entschlossen und in der Pflicht, mit der internationalen Gemeinschaft in dieser Frage zusammenzuarbeiten."

„Europa kann dem Sterben im Mittelmeer nicht tatenlos zusehen“, so EU-Innenkommissar Dimitris Avramopoulos. „Die Europäische Migrationsagenda ist die konkrete Antwort auf das dringende Gebot, Leben zu retten und die Länder an den EU-Außengrenzen mit beherzten Maßnahmen zu unterstützen. Hierzu zählen die verstärkte Präsenz auf See der von Frontex koordinierten Schiffe, 60 Millionen EUR Soforthilfe und ein Aktionsplan gegen Schleuser, die aus der Lage schutzbedürftiger Migranten Profit schlagen und ihre Lage ausnutzen. Wir sind entschlossen, im Geist einer größeren Solidarität eine Gesamtstrategie zu verfolgen, die die Steuerung der Migration in Europa erheblich verbessern wird."

Die vorgeschlagenen Sofortmaßnahmen konzentrieren sich auf folgende Maßnahmen:

  • Verdreifachung der Kapazitäten und Ressourcen für die gemeinsamen Frontex-Operationen Triton und Poseidon in den Jahren 2015 und 2016: Heute wurde ein Berichtigungshaushaltsplan für 2015 angenommen, um die notwendigen Mittel – insgesamt 89 Mio. EUR – bereitzustellen, darunter 57 Mio. EUR aus dem AMIF und 5 Mio. EUR Soforthilfe aus dem ISF für die Mitgliedstaaten an den Außengrenzen. Ende Mai wird der neue Triton-Einsatzplan vorgestellt.
  • Ein Vorschlag zur erstmaligen Aktivierung der Notfallklausel gemäß Artikel 78 Absatz 3 AEUV zur Unterstützung der Mitgliedstaaten, die mit einem plötzlichen Zustrom von Migranten konfrontiert sind: Die Kommission wird noch vor Ende Mai einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus für Personen einführen, die eindeutig internationalen Schutz in der EU benötigen. Ende 2015 wird ein Vorschlag für ein dauerhaftes gemeinsames EU-System für krisenbedingte Umsiedlungen infolge eines Massenzustroms von Migranten folgen.
  • Vorlage eines Vorschlags bis Ende Mai für ein EU-weites Neuansiedlungssystem, das verteilt auf alle Mitgliedstaaten Platz für 20 000 Vertriebene anbieten soll, die eindeutig internationalen Schutz in Europa benötigen, und für das 2015 und 2016 50 Mio. EUR an Sondermitteln bereitgestellt werden.
  • Operationen im Mittelmeer auf der Grundlage der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) im Einklang mit internationalem Recht mit dem Ziel, Schleusernetze zu zerschlagen und gegen Schleuserkriminalität vorzugehen.

Die vier Schwerpunktbereiche für eine bessere Steuerung der Migration umfassen:

  • Die Anreize für die irreguläre Migration reduzieren – insbesondere durch die Entsendung europäischer Migrationsbeauftragter in die EU-Delegationen in wichtigen Drittstaaten, die Änderung der Frontex-Verordnung mit dem Ziel, Frontex stärker in die Rückführung einzubeziehen, durch einen neuen Aktionsplan mit Maßnahmen, die darauf abzielen, die lukrative Schleuserkriminalität in ein wenig profitables Geschäft mit hohem Risiko zu verwandeln, sowie durch Ursachenbekämpfung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit und der humanitären Hilfe
  • Grenzmanagement: Rettung von Menschenleben und Sicherung der Außengrenzen – unter anderem durch Stärkung des Mandats und der Kapazitäten von Frontex, durch Stärkung der Grenzmanagement-Kapazitäten von Drittstaaten und erforderlichenfalls durch Zusammenführung bestimmter Küstenschutzaufgaben auf EU-Ebene
  • Europas Schutzauftrag: eine starke gemeinsame Asylpolitik – Vorrang hat die vollständige, kohärente Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, insbesondere durch Förderung einer systematischen Identitätsfeststellung und Abnahme von Fingerabdrücken, gekoppelt mit Maßnahmen, die durch Stärkung des Prinzips des sicheren Herkunftsstaats in der Asylverfahrensrichtlinie einem Missbrauch des Systems entgegenwirken sollen, sowie Bewertung und gegebenenfalls Reform der Dublin-Verordnung im Jahr 2016
  • Eine neue Politik für legale Migration – Europa mit seiner rückläufigen Bevölkerungsentwicklung soll für Migranten als attraktive Destination erhalten bleiben, unter anderem durch Reform und Modernisierung der Blue-Card-Richtlinie, durch eine Neuausrichtung unserer integrationspolitischen Strategien und durch Maximierung der Vorteile der Migrationspolitik für den Einzelnen und die Herkunftsländer beispielsweise mit billigeren, schnelleren und sichereren Heimatüberweisungen

Weiterführende Internetlinks:

Ausstellung bei der VHS Aachen: 'Europa – was machst Du an Deinen Grenzen?!'

Zur Eröffnung der Ausstellung „Europa – was machst Du an Deinen Grenzen?!“ (26.05.2015 bis 12.06.2015) referieren Stefan Keßler vom Jesuitenflüchtlingsdienst aus Brüssel und eine Vertretung von Amnesty International aus Berlin über die aktuelle Situation und über mögliche Perspektiven im Flüchtlingsschutz.

Kommissar Avramopoulos reist zu Gesprächen nach Tunesien

Angesichts der Flüchtlingsströme aus Nordafrika reist EU-Kommissar Dimitris Avramopoulos, zuständig für Migration, Inneres und Bürgerschaft, nach Tunesien.

Er wird dort mit Regierungschef Habib Essid und hohen Vertretern des Außen- und Innenministeriums zu Gesprächen zusammenkommen. Zuvor hatten bereits andere Kommissare, u.a. Johannes Hahn, zuständig für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsfragen, Tunesien besucht, um über das Thema Migration und Sicherheit zu beraten.

Erst vergangene Woche hatte die EU dem Land 100 Mio. Euro im Rahmen der 300 Mio. Euro Makrofinanzhilfe bereitgestellt. Makrofinanzhilfen sind ein in Ausnahmesituationen eingesetztes Krisenbewältigungsinstrument der EU zur Unterstützung der benachbarten Partnerländer.

EU-Nachrichten Nr. 08 vom 7. Mai 2015

EU-Nachrichten Nr. 08 pdf - 558 KB [558 KB]

Strategie für einen digitalen EU-Binnenmarkt
Chancen der Zukunftstechnologien nutzen
315 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU bewegen sich heute schon täglich im Internet. Die neuen Technologien verändern ihren Alltag. „Unsere Volkswirtschaften und Gesellschaften befinden sich im Prozess der Digitalisierung“, sagte Günther Oettinger, EU-Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft. „Der künftige Wohlstand wird in hohem Maße davon abhängen, wie gut wir diesen Wandel bewältigen.“


KURZ UND KNAPP
Streitschlichtung
Malmström stellt Reformideen vor

IM FOKUS
Frühjahrsprognose
Konjunktureller Rückenwind aus mehreren Richtungen

Sicherheitsagenda
Noch enger gegen Terrorismus und Kriminalität zusammenarbeiten