Souveräne europäische Haltung: EU verspricht Unterstützung für Landwirte

einfuhrverbote-russlandDie EU-Kommission hat am Donnerstag über die Auswirkungen der Russlands Einfuhrverbote bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse beraten

Agrarkommissar Dacian Cioloş zeigte Verständnis für die Anliegen der Landwirte. Er kündigte an, bei Bedarf Maßnahmen zur Marktstabilisierung zu ergreifen. In wöchentlichen Treffen sollen die Mitgliedstaaten dazu ihre Marktdaten austauschen. Die italienische Ratspräsidentschaft kündigte für den 5. September ein Sondertreffen der EU-Agrarminister an.

EU-Kommissar Dacian Cioloş erklärte: "Ich habe zwei Ankündigungen zu machen: Erstens, Anfang der nächsten Woche werde ich die nächste Marktstabilisierungsmaßnahme für eine Reihe von verderblichen Obst- und Gemüsearten auf den Weg bringen. Bei diesen Produkten gibt es eindeutig Schwierigkeiten. Die Maßnahme wird verhältnismäßig sein und kostengünstig. Zweitens erfordert diese Ausnahmesituation infolge des russischen Einfuhrverbots schnelleren und besseren Zugang zu Marktdaten, Sektor für Sektor. Deshalb haben wir ab heute einen verstärkten Marktüberwachungsmechanismus eingerichtet, zu dem alle Mitgliedstaaten beitragen. Treffen mit den Mitgliedstaaten werden auf wöchentlicher Basis so lange wie nötig stattfinden." 

Cioloş erklärte weiter: "Ich bin bereit, bei Bedarf weitere EU-Maßnahmen vorzuschlagen. Erzeuger aus der gesamten EU können beruhigt sein. Wir verfolgen jeden Sektor und jeden Markt. Sobald wesentliche Risiken entstehen, werde ich handeln. Durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik haben wir die finanziellen und rechtlichen Instrumente für europäische Maßnahmen, Hand in Hand mit den Mitgliedstaaten; das übergeordnete Ziel ist Vertrauen in die Märkte durch europäische Solidarität."

Barroso besorgt über die humanitäre Lage im Osten der Ukraine

EU-Kommissionspräsident Barroso hat am Montag in separaten Telefonaten mit dem ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin über die Lage in der Ukraine gesprochen

In beiden Telefonaten äußerte Präsident Barroso die wachsende Besorgnis in der EU über die zivilen Opfer und weiteren humanitären Auswirkungen des Konflikts im Osten der Ukraine. Barroso forderte die Achtung des humanitären Völkerrechts und der humanitären Organisationen vor Ort.

Im Gespräch mit Präsident Poroschenko betonte Präsident Barroso die Bereitschaft der EU, ihre humanitäre Unterstützung für die ukrainische Regierung und internationalen humanitären Organisationen zu erhöhen. Barroso begrüßte die Bereitschaft Poroschenkos, internationale humanitäre Hilfe zu suchen. Barroso unterstrich auch die Bedeutung der laufenden Reformprozesse in der Ukraine im Hinblick auf die erwartete vorläufige Anwendung des EU-Ukraine-Assoziierungsabkommens.

Im Gespräch mit Präsident Putin sagte Präsident Barroso, die EU werde sich an internationalen Bemühungen beteiligen, Menschen in Not als Folge des Konflikts zu unterstützen. Barroso äußerte sich besorgt über die Sammlung der russischen Truppen in der Nähe der ukrainischen Grenze, sowie den anhaltenden Zustrom von Waffen, Ausrüstung und Militanten aus russischem Territorium, die allen Bemühungen um Deeskalation der Krise zuwiderlaufen.  

Präsident Barroso warnte Putin vor jedweden einseitigen militärischen Aktionen in der Ukraine, unter welchen  Vorwänden auch immer, einschließlich humanitären. Präsident Barroso forderte Russland auf, seinen Einfluss zu nutzen, um sicherzustellen, dass die Zivilbevölkerung die von illegalen bewaffneten Gruppen kontrollierten Konfliktgebiete sicher und frei verlassen können.

Am Dienstag hat die Europäische Kommission zusätzliche Mittel humanitäre Hilfe von 2,5 Mio. Euro für die Ostukraine freigegeben. Diese Mittel sind darauf ausgerichtet, Binnenvertriebene (IDPs) zu registrieren und umzusiedeln sowie  Nahrung, Wasser, Gesundheitsdienste, psychosoziale Hilfe und Schutz in der Vorbereitung für den kommenden Winter bereitzustellen.

Ausweitung humanitärer Hilfe für den Irak

EUWeltkarteEU-Kommission: Eine Erhöhung humanitärer Hilfe für die irakische Zivilbevölkerung um weitere 5 Mio. Euro

Damit beläuft sich das Gesamtvolumen der finanziellen Unterstützung im Jahr 2014 auf 17 Mio. Euro. EU-Kommissarin Kristalina Georgieva, zuständig für Krisenreaktion und humanitäre Hilfe, erklärte: "Ich bin entsetzt über die schreckliche humanitäre Lage, die sich täglich verschlechtert. An die 200.000 Menschen sind im August aus der Sinjar-Gegend im Nordirak geflohen und brauchen dringend Hilfe. Mehr als 40.000 Mitglieder der Minderheit der Jesiden werden von den bewaffneten Gruppen der ISIL/IS noch immer im Sinjar-Gebirge festgehalten. Die Europäische Kommission verurteilt die gezielten Attacken auf irakische Zivilisten aufs Schärfste."

Diese Entscheidung der Europäischen Kommission kommt in der Erwartung, dass die Vereinten Nationen die Lage im Irak zu einer humanitären "Level 3"-Krise erklären. Das ist die höchstmögliche Einstufung, die derzeit schon für Syrien, den Südsudan und die Zentralafrikanische Republik gilt.

Kommissarin Georgieva hatte Bagdad und die kurdischen Gebiete im Irak im März besucht und dabei die Eröffnung eines humanitären EU-Büros in Erbil bekanntgegeben, von dem aus Experten mit den Hilfsorganisationen vor Ort zusammenarbeiten. So konnte die Europäische Kommission in diesem Jahr bereits mehr als einer Million Menschen humanitäre Hilfe zukommen lassen. Seit 2007 hat die Europäische Kommission den Irak mit insgesamt fast 150 Mio. Euro unterstützt.

EU gratuliert Erdogan zum Wahlsieg

EU-Kommissionspräsident Barroso und Ratspräsident Van Rompuy gratulieren Recep Tayyip Erdogan im Namen der Europäischen Union zu seiner Wahl zum türkischen Staatspräsidenten

Sie erklärten: "Wir gratulieren Ihnen zu Ihrer Wahl zum Präsident der türkischen Republik. Die Türkei ist ein entscheidender Partner für die Europäische Union: ein Kandidatenland, das über den EU-Beitritt verhandelt, ein Nachbar, ein wichtiger Handelspartner und ein außenpolitischer Verbündeter. Wir freuen uns darauf, unsere Kooperation in all diesen Bereichen zu vertiefen. Wie Sie selbst richtigerweise unterstrichen haben, vertrauen wir darauf, dass Sie die versöhnende Rolle beibehalten, die Ihre neue Position mit sich bringt, und danach streben, alle Gruppen, Glaubensrichtungen, Sensibilitäten, Meinungen und Lebensweisen der türkischen Gesellschaft zu respektieren. Wir freuen uns auch auf Ihre anhaltende Unterstützung für den laufenden Prozess zur Lösung der Kurdenfrage, in den Sie bereits wichtige Anstrengungen investiert haben, und Ihre anhaltende Unterstützung, um eine Einigung in Zypern zu erzielen."

EU-Kommission: Ebola-Gefahr für das EU-Gebiet sehr gering

EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg: In Europa ist das Risiko einer Ansteckung mit dem Ebola-Virus äußerst klein

Nachdem die Weltgesundheitsorganisation den Ebola-Ausbruch in Westafrika zu einem internationalen Gesundheitsnotfall ausgerufen hat, erklärte EU-Gesundheitskommissar Tonio Borg in Brüssel: "Ich möchte den europäischen Bürgern versichern, dass das Ebola-Risiko im EU-Gebiet äußerst gering ist. Zum Einen ist es bei relativ wenigen Menschen, die in die EU einreisen, wahrscheinlich, dass sie mit dem Virus infiziert sind, zum Anderen liegt dies daran, wie sich der Virus verbreitet, nämlich durch direkten Kontakt mit den Körperflüssigkeiten eines Erkrankten. Und auch im unwahrscheinlichen Fall, dass Ebola die EU erreicht, sind wird darauf vorbereitet, mit dem Virus umzugehen."

Die Europäische Kommission arbeite unter anderem mit den EU-Mitgliedstaaten und der WHO beim Austausch von Informationen und der Vorbereitung auf mögliche Ebola-Fälle in der EU zusammen. Koordinierend ist der EU-Gesundheitssicherheitsausschuss zuständig. Informationen für Reisende in die betroffenen Länder würden ständig auf neuesten Stand gebracht, so Borg.

Kommissar Borg sprach den Ebola-Opfern und ihren Familien sein Beileid aus. Über 900 Menschen sind in den vergangenen acht Monaten in Guinea, Liberia und Sierra Leone gestorben. "Ich zolle den betroffenen Gemeinden meine Anerkennung und den tausenden Menschen, die an vorderster Front gegen Ebola kämpfen – darunter viele Freiwillige aus der EU", erklärte Borg.

Die Europäische Kommission hat bisher 3,9 Mio. Euro Hilfe zur Bekämpfung der Ebola-Epidemie zur Verfügung gestellt.

Meinung der Verbraucher zur Wiederverwendung von Wasser in Europa

Öffentliche Konsultation mit dem Ziel, einen höheren Wiederverwendungsgrad von Wasser in Europa zu erreichen

Noch bis zum 7. November können interessierte Bürger, Unternehmen, Organisationen oder Behörden daran teilnehmen. Derzeit wird ein Großteil des behandelten Abwassers in Europa aus Kläranlagen in Flüsse und Seen geleitet. Ein höherer Wiederverwendungsgrad könnte Wasserknappheit und Dürre vorbeugen, Reinigungskosten senken und die Umweltverträglichkeit der Wassernutzung erhöhen.

Für den geringen Wiederverwendungsgrad von Wasser gibt es viele Gründe. Dazu zählen fehlende EU-weite Umwelt- und Gesundheitsstandards für die Wiederverwendung von Wasser, unangemessene Wasserpreise und Geschäftsmodelle, ein mangelndes Bewusstsein für die Vorteile der Wasserwiederverwendung und eine mangelnde öffentliche Akzeptanz, sowie technische Hürden und wissenschaftliche Unsicherheiten.

Mit der heute gestarteten Konsultation geht die Europäische Kommission der Frage nach, durch welche Maßnahmen die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser gefördert werden könnte. Sie möchte erfahren, wie Bürgerinnen und Bürger, Interessenträger, Unternehmen, NGOs und öffentliche Behörden über das Potenzial der Wiederverwendung und mögliche Hürden denken, und welche regulatorischen und nicht-regulatorischen EU-Maßnahmen diese Bedenken wirksam ausräumen und die gefahrlose Wiederverwendung von Wasser fördern könnten.

Ehrgeiziges Energiesparziel für 2030

13-06-17 EnergieEU-Kommission strebt 30 Prozent mehr Energieffizienz an

Die Europäische Kommission hat ein ehrgeiziges neues Energiesparziel vorgeschlagen: Bis 2030 soll die Energieeffizienz in Europa um 30 Prozent gesteigert werden. Das für 2020 beschlossene Ziel von 20 Prozent Energieeinsparungen ist erreichbar, wenn alle EU-Staaten ihre Anstrengungen intensivieren und gemeinsam beschlossenen Rechtsvorschriften umsetzen, teilte die Kommission zudem in einer Mitteilung mit. Nach aktuellen Prognosen dürfte die EU im Jahr 2020 Energieeinsparungen von 18-19 Prozent erwirkt haben.

Günther Oettinger, Vizepräsident der EU-Kommission zuständig für Energie, erklärte hierzu: "Unser Vorschlag ist die Triebfeder, die es der EU gestattet, auf kostenwirksame Weise mehr Versorgungssicherheit, Innovation und Nachhaltigkeit zu erreichen. Es ist ein ehrgeiziges und dennoch realistisches Ziel. Unser Ziel ist es, das richtige Marktsignal zu senden und einen Anreiz für weitere Investitionen in energieeffiziente Technologien zu schaffen, von denen sowohl die Unternehmen als auch die Verbraucher und die Umwelt profitieren werden."

Bereits im Januar hatte die Kommission vorgeschlagen, bis 2030 die Treibhausgasemissionen der EU um 40 Prozent zu senken (im Vergleich zu 1990) und den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch auf 27 Prozent zu steigern. Das heute komplementär dazu verabschiedete Energieeffizienzziel wird nicht nur neue Perspektiven für europäische Unternehmen eröffnen, sondern auch zu erschwinglichen Energiepreisen für Verbraucher beitragen und mehr Versorgungssicherheit durch einen spürbaren Rückgang der Erdgaseinfuhren sichern.

Zu den erwiesenen Vorteilen ehrgeiziger Energieeffizienz-Strategien für Wirtschaft und Verbraucher zählen Folgende:

• Die Energieintensität in der europäischen Industrie ist zwischen 2001 und 2011 um nahezu 19 Prozent gesunken.

• Effizientere Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen dürften für die Verbraucher bis 2020 jährliche Energiekosteneinsparungen von 100 Mrd. Euro bedeuten – rund 465 Euro pro Jahr und Haushalt.

• Neubauten verbrauchen heutzutage nur halb so viel Energie wie noch in den 1980er Jahren.

Die Energieeffizienz-Richtlinie der EU führt rechtsverbindliche Maßnahmen ein, mit denen sichergestellt werden soll, dass das Ziel einer um 20 Prozent effizienteren Energienutzung bis 2020 erreicht werden kann. Bisher haben nur Italien, Zypern, Dänemark, Malta und Schweden die vollständige Umsetzung der Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht mitgeteilt. Stichtag für die Umsetzung war der 5. Juni.

Über die von der Kommission präsentierten Klima- und Energieziele für 2030 müssen nun das Europäische Parlament und der Rat der EU-Staaten beraten.

EU-Nachrichten Nr. 13 vom 24. Juli 2014

EU-Nachrichten Nr. 13 [975 KB]

Neuer EU-Kommissionspräsident gewählt
Juncker will soziale Komponente in der EU stärken

Der neu gewählte EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker will die soziale Komponente der EU-Politik stärken. Das kündigte er in einer Rede vor seiner Wahl im Europäischen Parlament an. So werde er bis Februar Vorschläge für ein „anspruchsvolles Investitionsprogramm“ zur Steigerung von Wachstum, von Wettbewerbsfähigkeit und zur Bekämpfung von Arbeitslosigkeit präsentieren.

KURZ UND KNAPP
Geschützte Produktnamen
Auch für Nicht-Agrarerzeugnisse geplant

IM FOKUS
Ukraine-Konflikt
Weitere Sanktionen gegen Russland

Online-Glücksspiele
Verbraucher besser schützen

EU-Nachrichten Nr. 12 vom 10. Juli 2014

EU-Nachrichten Nr. 12 [967 KB]

Effizienterer Umgang mit Ressourcen
EU soll sich zur Kreislaufwirtschaft entwickeln

Weg von der Wegwerfgesellschaft – hin zur Kreislaufwirtschaft. Wie die EU diesem in der Wachstumsstrategie „Europa 2020“ ausgegebenen Ziel näher kommen kann, hat die EU-Kommission jetzt in einem ganzen Paket von Aktionsplänen und Strategien zur Nutzung der Chancen der „grünen“ Wirtschaft vorgestellt. Auch Gesetzesänderungen zur besseren Abfallwirtschaft schlug sie vor. Alles das soll dazu beitragen, Umwelt und Klima zu schützen, die Versorgung der Wirtschaft mit wichtigen Ressourcen zu sichern und die Unternehmen effizienter zu machen.

KURZ UND KNAPP
Pkw-Maut in Deutschland
EU-Kommission will Details von Dobrindts Vorschlägen prüfen

IM FOKUS
Erneuerbare Energien
Einigung über EEG-Reform

Europäisches Parlament
Deutsche Abgeordnete in vielen Schlüsselpositionen

Urlaubszeit: nützliche Tipps für einen sorgenfreien Sommer

Endlich Sommer - Tipps für Ihren Urlaub
 
Es ist Sommer, und Millionen Europäer verreisen innerhalb und außerhalb der Europäischen Union. Auf einen Blick finden Sie hier nützliche Hinweise zu Themen wie Krankenversicherung, Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter oder Reisen mit Haustieren und einen Überblick darüber, wie die EU Reisenden Hilfe und Unterstützung bietet.

Ich verreise außerhalb Europas, aber mein Land hat keine Botschaft und kein Konsulat vor Ort. An wen wende ich mich, wenn ich Hilfe brauche?

Als Bürger eines EU-Mitgliedstaats sind Sie automatisch Unionsbürger und haben damit Anspruch auf konsularischen Beistand, wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU befinden (selbst wenn Ihr Land dort keine Auslandsvertretung hat). Sie können in jedem Konsulat und jeder Botschaft eines anderen EU-Mitgliedstaats um Hilfe bitten, wenn Sie beispielsweise verhaftet werden, einen schweren Unfall haben oder Ihre Papiere verlieren.

Sie haben auch Anspruch auf Unterstützung im Krisenfall: Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, Bürger anderer EU-Staaten im Notfall wie ihre eigenen Staatsangehörigen zu evakuieren. Auf der Website "Konsularischer Schutz für EU-Bürger" der Europäischen Union können Sie herausfinden, ob Ihr Land an Ihrem Reiseziel eine Vertretung hat.


An wen wende ich mich, wenn mein Kind vermisst wird?

Die Europäische Union hat eine gemeinsame Notrufnummer für vermisste Kinder (116 000) eingerichtet, die in allen EU-Mitgliedstaaten erreichbar ist. Eltern, deren Kind vermisst wird, Kinder, die sich verirrt haben oder weggelaufen sind, oder Personen, die Informationen über vermisste Kinder haben, können diese Nummer wählen und werden mit einer kompetenten Organisation verbunden, die psychologische Unterstützung und praktische Hilfe bei Rechts- und Verwaltungsfragen leisten kann.

Weitere Informationen hier.


Was ist, wenn mein Flug, Zug, Bus oder Schiff Verspätung hat oder die Reise annulliert wird?

Sind Sie von einer großen Verspätung oder Annullierung betroffen, so genießen Sie gemäß dem EU-Recht als Flug-, Bahn-, Schiffs- oder Busreisender bestimmte Rechte: Sie erhalten nicht nur angemessene Unterstützung, sondern müssen, wenn es zum Schlimmsten kommt, auch nicht die Hotelrechnung zahlen. Damit ist die EU die erste Region weltweit, wo für alle Verkehrsmittel bestimmte Passagierrechte gelten.
Vor Reiseantritt sollten Sie sich hier informieren, wie Sie Ihre Rechte in Flughäfen, Häfen, Busbahnhöfen oder Bahnhöfen geltend machen. Oder laden Sie die Smartphone-App hier herunter und haben Sie Ihre Rechte immer dabei.


Welche besonderen Bestimmungen gelten für mich als Reisenden mit einer Behinderung?

Die EU-Vorschriften im Bereich der Flug- und Fahrgastrechte sollen Menschen mit Behinderung und Menschen mit eingeschränkter Mobilität vor Diskriminierung auf Flug- und Bahnreisen schützen und ihnen den gleichen Zugang zur Mobilität ermöglichen wie allen anderen Bürgern auch.
Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Websites: Flugreisen und Bahnreisen.

Sind Sie mit dem Pkw unterwegs und haben in Ihrem Heimatland Anspruch auf einen Behindertenparkplatz, können Sie außerdem mit dem EU-weit einheitlichen Parkausweis für Behinderte auch in den anderen EU-Staaten Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung nutzen. Weitere Informationen hier


Was mache ich, wenn ich im Ausland zum Arzt muss?

Führt Ihre Reise Sie in ein EU-Land, nach Island, Liechtenstein, Norwegen oder in die Schweiz? Dann vergessen Sie nicht Ihre Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Sie erspart Ihnen Zeit, Ärger und Geld, falls Sie im Ausland krank werden oder sich verletzen. Die Karte wird – kostenlos – von Ihrer nationalen Krankenversicherung ausgestellt. Sie garantiert den Zugang zu einer dringend erforderlichen Behandlung unter den gleichen Bedingungen und zu den gleichen Kosten, wie sie für die Menschen gelten, die im betreffenden Land versichert sind.

Auf dieser Website können Sie sich eine kostenlose Smartphone-App herunterladen, die allgemeine Informationen über die Karte enthält, dazu Notruf-Telefonnummern, eine Liste der abgedeckten Behandlungen und Kosten sowie Informationen darüber, wie man die Kostenerstattung beantragt und wen man bei Verlust der Karte kontaktieren kann. Die App steht in 24 Sprachen zur Verfügung und wird bald auch um Informationen über Kroatien ergänzt, das der EU vor kurzem beigetreten ist. Sie ersetzt nicht die EKVK.

Weitere Informationen hier
 

Ich habe einen Pauschalurlaub gebucht, aber mein Reiseveranstalter ist bankrott. Bekomme ich mein Geld zurück?

Die Pauschalreise-Richtlinie der EU schützt Sie im Urlaub. Sie gilt für im Voraus festgelegte Pauschalreisen, die mindestens zwei der folgenden Komponenten beinhalten, die zu einem Gesamtpreis verkauft werden: (1) Beförderung, (2) Unterbringung und (3) andere touristische Dienstleistungen, z. B. Besichtigungstouren.

Der Schutz durch die Richtlinie erstreckt sich auf die Informationen in Prospekten, das Rücktrittsrecht ohne Vertragsstrafe, die Haftung für die zu erbringenden Leistungen (z. B. im Falle eines niedrigeren Hotelstandards) und den Schutz vor Zahlungsunfähigkeit eines Reiseveranstalters oder einer Fluglinie.

Gemäß einem neuen Kommissionsvorschlag soll dieser Schutz künftig auch für Urlauber gelten, die maßgeschneiderte Pakete im Internet buchen (von einem oder mehreren geschäftlich miteinander verbundenen Anbietern). Rund 120 Millionen Verbraucher werden von diesem zusätzlichen Schutz profitieren.

Mehr Informationen dazu finden Sie hier.


Ich habe Angst vor überhöhten Telefongebühren, die meine Urlaubskasse sprengen. Wie kann ich meine Telefonkosten senken, wenn ich auf Reisen bin?

Dank der EU-Roamingregeln sparen Sie im Ausland Geld. Seit 1. Juli 2014 gelten neue EU-Regeln, die die Kosten für das Telefonieren, den SMS-Versand und das Datenroaming im EU-Ausland weiter senken. Damit sind die Roamingkosten seit 2007 um mehr als 80 Prozent gesunken, für den Datenabruf um mehr als 90 Prozent. Für ausgehende Anrufe zahlen Sie jetzt nur noch 19 Cent pro Minute, für eingehende Anrufe 5 Cent, für den Versand einer SMS 6 Cent und für jedes heruntergeladene Megabyte 20 Cent (alle Preise zuzüglich Mehrwertsteuer).
Kommissionsvizepräsidentin Neelie Kroes hat ihr langfristiges Ziel klar gemacht: eine Ende aller Roaminggebühren im EU-Ausland.

Mehr Informationen hier.  


Bei meinem Urlaub im Ausland habe ich etwas eingekauft, aber es gab Probleme. An wen kann ich mich wenden, wenn ich wieder zuhause bin?

Falls Sie Ihren Wohnsitz in der EU, in Norwegen oder Island haben, erhalten Sie kostenlose Unterstützung, wenn Sie wieder zuhause sind. Haben Sie Waren oder Dienstleistungen bei einem Händler in einem anderen EU-Land, in Norwegen oder der Schweiz erstanden, so können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) in Ihrem Land wenden. Das EVZ kann Sie über Ihre Rechte als Verbraucher bei Einkäufen und Reisen in der EU informieren – egal, ob es sich um einen Mietwagen, einen Pauschalurlaub, einen Flug oder um einen Online-Einkauf im Ausland handelt.

Mehr dazu hier.


Ich habe im Urlaub Schuhe gekauft – aber schon nach einer Woche waren sie kaputt. Wie bekomme ich mein Geld zurück? Was muss ich beachten?

Unabhängig davon, wo Sie in der EU einkaufen, genießen Sie bestimmte grundlegende Rechte. Dazu gehört eine Garantie von zwei Jahren: der Verkäufer muss mangelhafte Waren kostenlos reparieren oder Ersatz liefern. Ist dies innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich, haben Sie Anspruch auf eine Erstattung oder Minderung des Kaufpreises. Gewerbliche Garantien können die Mindestgarantie von zwei Jahren nicht ersetzen, sondern nur ergänzen.

Es ist egal, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen – die EU-Verbraucherrechte gelten für alle Waren oder Dienstleistungen, die von einem Verkäufer in der EU erworben wurden. Die EU-Staaten sind zur Umsetzung der EU-Anforderungen in nationales Recht verpflichtet, können aber auch ein höheres Schutzniveau gewährleisten.

Weitere Informationen hier und hier.  


Was muss ich beachten, wenn ich meinen Vierbeiner in der EU in den Urlaub mitnehmen möchte?

EU-Bürger, die innerhalb der EU verreisen: Sie können mit Ihrem Haustier innerhalb der EU verreisen, müssen dabei aber einige wenige Dinge beachten. Wenn Sie mit Ihrem Hund in ein anderes EU-Land reisen, muss eine gültige Tollwutimpfung im Heimtierausweis eingetragen sein. Bei Reisen nach Irland, Finnland, Malta oder ins Vereinigte Königreich braucht Ihr Haustier zusätzlich eine Behandlung gegen Parasiten. Diese Regeln gelten nur für Hunde, Katzen und Frettchen. Für junge Hunde oder Katzen und alle anderen Haustierarten sollten Sie sich bei den zuständigen Behörden des EU-Landes, in das Sie reisen möchten, über die besonderen Bedingungen für die Einreise mit einem Haustier erkundigen.

Weitere Informationen hier.

EU-Bürger, die aus einem Drittland in die EU zurückkehren: Für Haustiere, mit denen Sie innerhalb der EU verreisen oder von außerhalb in die EU zurückkehren, gibt es einen Heimtierausweis. Je nach Urlaubsort kann es sein, dass Sie für Ihr Haustier neben der Tollwutimpfung weitere Tests nachweisen müssen und dass das Tier erst nach drei Monaten in die EU einreisen darf.
Haben Sie Ihren Wohnsitz in Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, in der Schweiz oder in der Vatikanstadt, und besitzen Sie einen Heimtierausweis für Ihr Haustier, so dürfen Sie mit ihm innerhalb der EU verreisen.

Weitere Informationen hier.  


Darf ich Fleisch oder Käse aus dem Ausland mitbringen?

Bei der Einreise aus den meisten Nicht-EU-Ländern in die EU ist die Einfuhr von Fleisch oder Milchprodukten – egal ob für den eigenen Verzehr oder als Geschenk – verboten.  Für einige Nachbarstaaten gelten Ausnahmen. Kehren Sie beispielsweise aus Grönland, Island oder von den Färöern zurück, so dürfen Sie von bestimmten tierischen Erzeugnissen bis zu 10 kg mitbringen. Es gibt noch weitere Ausnahmen, z. B. Säuglingsmilchpulver, Säuglingsnahrung und aus medizinischen Gründen erforderliche Spezialnahrung oder Spezialtiernahrung. Diese Erzeugnisse müssen jedoch in versiegelten Verpackungen transportiert werden und dürfen nicht mehr als zwei Kilogramm wiegen oder vor dem Öffnen gekühlt werden müssen.  Sie können auch bis zu 20 kg Fisch und bestimmte Schalentiere einführen. Keine Mengenbeschränkungen gelten für Einfuhren von den Färöern oder aus Island. Für andere tierische Erzeugnisse, z. B. Honig, gilt ebenfalls das 2-Kilo-Limit.

Der grenzüberschreitende Transport von tierischen Erzeugnissen innerhalb der EU oder aus Andorra, Liechtenstein, Norwegen, San Marino oder der Schweiz unterliegt diesen Regeln nicht.

Weitere Beschränkungen können im Falle übertragbarer Tierkrankheiten in Drittstaaten gelten.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich bei der Veterinärbehörde an Ihrem Einreiseort (Flughafen, Hafen, Grenzübergang usw.) erkundigen.
Bitte denken Sie daran, dass diese Regeln dem Schutz Ihrer Gesundheit und der Gesundheit des Tierbestands in der EU vor schwerwiegenden Tierkrankheiten dienen.

Zusätzliche Informationen gibt es auf der dieser Website.
Häufig gestellte Fragen hier
Bei weiteren Fragen können Sie sich an diese Adresse wenden.
 

Welche Rechte habe ich, wenn ich für meinen Pauschalurlaub einen Kredit aufnehme?

Gemäß der Verbraucherkredit-Richtlinie genießen Sie bei Käufen auf Kredit gewisse Rechte. Die fünf wichtigsten sind: das Recht auf transparente Werbung; das Recht, bestimmte vorvertragliche Informationen zu erhalten, die Ihnen den Vergleich von Angeboten ermöglichen; das Recht, nach der Unterzeichnung eine Kopie des Kreditvertrags ausgehändigt zu bekommen; ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen; das Recht auf eine vorzeitige Rückzahlung gegen eine angemessene Entschädigung.

Weitere Informationen hier


Mein Urlaub war so schön, dass ich eine Teilnutzung (Timesharing) in derselben Ferienanlage kaufen möchte. Was muss ich beachten?

Dank der neuen EU-Regeln, die nun in allen Mitgliedstaaten gelten, haben Anbieter von Teilnutzungsverträgen Kunden rechtzeitig vor Vertragsunterzeichnung detaillierte Auskünfte zu erteilen, u. a. über den zu zahlenden Preis, das Produkt und den genauen Zeitraum sowie die genaue Dauer des Aufenthalts, zu dem der Vertrag den Kunden berechtigt. Diese Informationen sind, wenn der Kunde dies wünscht, in seiner Sprache bereitzustellen.

Die Vorschriften stellen ferner sicher, dass Kunden innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Kalendertagen von einem Vertrag zurücktreten und Gewerbetreibende in diesem Zeitraum keinerlei Anzahlung oder Kaution von ihnen verlangen dürfen. Vor Vertragsschluss hat der Anbieter den Kunden ausdrücklich auf das bestehende Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist sowie auf das während dieses Zeitraums geltende Anzahlungsverbot aufmerksam zu machen.

Klarere EU-Vorschriften für unbegleitete jugendliche Asylsuchende

14-06-27-AsylsuchendeEU-Kommission macht Vorschläge

In Reaktion auf ein Urteil des EU-Gerichtshofs hat die Europäische Kommission am 26.06.2014 klarere Regeln für jugendliche Asylsuchende in der EU vorgeschlagen.

Konkret geht es darum, welcher Mitgliedstaat für die Bearbeitung der Asylanträge von unbegleiteten Jugendlichen zuständig ist. Damit soll insbesondere die Lage jener um internationalen Schutz nachsuchenden Minderjährigen verbessert werden, die keine Familienangehörigen oder sonstigen Verwandten in der EU haben. Im vergangenen Jahr haben 12.690 unbegleitete Minderjährige in der EU einen Asylantrag gestellt.

"Die Rechte der Kinder müssen immer an erster Stelle stehen. Wir brauchen klarere und berechenbarere EU-Asylbestimmungen für unbegleitete Minderjährige. Mit unserem Vorschlag würde gewährleistet, dass die Minderjährigen im Dublin-Verfahren immer im Vordergrund stehen und nicht unnötig zwischen den Mitgliedstaaten hin- und hergeschoben werden. Wir wollen die Verfahren, mit denen sie internationalen Schutz erhalten können, beschleunigen. Damit würde unser gemeinsames Asylsystem gerade für die besonders Schutzbedürftigen unter uns wesentlich effektiver", erklärte EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström.

Über den Vorschlag der Kommission beraten jetzt das Europäische Parlament und die EU-Staaten. Die Kommission ist zuversichtlich, dass eine Einigung während der italienischen Ratspräsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2014 zustande kommen wird.

Weitere finanzielle Mittel für Bildung in Entwicklungsländern

14-06-27-Geld-für-BildungEU stellt mehr Geld zur Verfügung

EU-Entwicklungskommissar Andris Piebalgs hat am 26.06.2014 auf der Konferenz der Globalen Partnerschaft für Bildung (GPE) angekündigt, dass die EU in den nächsten sieben Jahren weitere Mittel für die Bildungsförderung in Entwicklungsländern bereitstellen wird.

Der neue Betrag beläuft sich auf 375 Mio. Euro, der in die Grundbildung fließen soll. Insgesamt werden sich die EU-Mittel für die Bildungsförderung im Zeitraum  2014–2020 auf rund 4,5 Mrd. Euro belaufen: 2,8 Mrd. Euro für die Grund- und die Berufsbildung und 1,68 Mrd. Euro für die Hochschulbildung.

Seit 2004 ist dank der Globalen Partnerschaft für Bildung die Zahl der Kinder, die eine Schule besuchen, um 22 Millionen gestiegen, 10 Millionen davon sind Mädchen. Außerdem wurden 300.000 Lehrer ausgebildet und knapp 53.000 Klassenräume gebaut oder  saniert und ausgerüstet.

Mit der Konferenz sollen für den Zeitraum 2015-2018  Ressourcen der Länder und externe Finanzmittel für den Bildungssektor der GPE-Länder mobilisiert werden. Von den an der Partnerschaft beteiligten Entwicklungsländern wird erwartet, dass sie  sich ihrerseits  verpflichten,  umfangreiche Eigenmittel für den Bildungssektor bereitzustellen. Von der Geberseite wird erwartet, dass neben der  Europäischen Kommission auch andere EU-Geber auf der Veranstaltung umfangreiche Finanzierungszusagen für die Globale Partnerschaft für Bildung abgeben.

EU-Nachrichten Nr. 11 vom 26. Juni 2014

 EU-Nachrichten Nr. 11

Verschlankung des EU-Rechts
Neue Vorschläge zum Bürokratieabbau vorgelegt

Der Bürokratieabbau in der EU macht Fortschritte. In über 130 Fällen wird derzeit an der Aufhebung von Vorschriften, ihrer Vereinfachung oder an neuen, „intelligenten“ Rechtsnormen gearbeitet, die Bürgern und Unternehmen spürbare Vorteile bringen, wie aus einer aktuellen Übersicht der EU-Kommission hervorgeht. 6145 Gesetzestexte sind seit 2005 bereits gestrichen worden.


KURZ UND KNAPP
Kongress „europatriates“
Die „Jugendgarantie“ mit Leben füllen

IM FOKUS
Steuertrends
Kommission kritisiert zu hohe Abgaben auf Arbeit

Mit dem Tablet auf Reisen
Preise für Roaming weiter gesenkt

Lehrermangel

14-06-26-LehrerberufBeruf des Lehrers muss attraktiver werden

Jede dritte Schule in der Europäischen Union klagt über einen Mangel an qualifiziertem Personal und sogar jeder zweiten fehlen sonderpädagogische Lehrkräfte für Schüler mit besonderen Bedürfnissen.

Zwar sind fast 90 Prozent der Lehrkräfte in der EU mit ihrem Beruf zufrieden, doch 81 Prozent haben das Gefühl, dass der Lehrerberuf in der Gesellschaft nicht gewürdigt wird.

Zu diesem Ergebnis kommt die Internationale Studie über Lehren und Lernen (TALIS), die die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) durchgeführt und heute (Mittwoch) veröffentlich hat. Die Europäische Kommission hat die Ergebnisse der TALIS-Studie in einem Bericht ausgewertet, der ebenfalls heute veröffentlicht wird.

Der Bericht stützt sich auf Antworten von 55.000 Lehrkräften der Sekundarstufe 1 und Schulleitern in 19 EU-Ländern und 15 weiteren Ländern. Deutschland hat an der Studie nicht teilgenommen.

36 Prozent der Lehrkräfte in der EU arbeiten an Schulen, in denen laut Schulleitern ein Mangel an qualifizierten und/oder leistungsfähigen Lehrern besteht. Empfehlung der Kommission: Die Mitgliedstaaten sollten langfristige Strategien einführen, um die besten Lehrkräfte zu gewinnen und zu halten. Eine Stärkung der Lehrerausbildung, die Suche nach flexiblen Wegen für den Berufseinstieg (auch in der Laufbahnmitte) sowie Möglichkeiten für Weiterbildung und Laufbahnentwicklung auf der Grundlage transparenter Kriterien könnten zu diesen Maßnahmen gehören. 

15 Prozent der Lehrkräfte geben an, dass sie im vergangenen Jahr an keiner beruflichen Weiterbildungsmaßnahme teilgenommen haben; etwa 50 Prozent der Lehrkräfte hospitieren nie in anderen Klassen; fast 20 Prozent nehmen nie an Veranstaltungen zum kollaborativen Lernen teil. Empfehlung: Die Mitgliedstaaten sollten stärkeres Gewicht auf wirksame berufliche Entwicklung und kollaboratives Lernen legen, da Lehrkräfte dabei ermutigt werden, innovative Lehr- und Lernmethoden (z.B. Unterricht in Kleingruppen, IKT-Einsatz) anzuwenden, und dies auch die Arbeitszufriedenheit der Lehrkräfte verbessert. Eine Vielfalt an Lernmethoden bereitet die Schüler besser auf weiterführende Studien und den Arbeitsmarkt vor, wie die politischen Initiativen der Europäischen Kommission zum Thema Neue Denkansätze für die Bildung und Die Bildung öffnen zeigen.

Aktionsplan für Verteidigungssektor

14-06-25-Aktionsplan-VerteidigungVorschlag der EU-Kommission

Die Europäische Kommission will die europäische Zusammenarbeit im Verteidigungssektor voranbringen.

Dazu hat sie am 24.06.2014 einen Aktionsplan vorgestellt, der Wettbewerbsverzerrungen im gemeinsamen Markt verhindern und die Versorgungssicherheit verbessern soll. So soll ein neuer Mechanismus zur Festlegung von Verteidigungsnormen und ein gemeinsames Konzept für Militärflugzeuge erarbeitet werden. Kleine und mittlere Unternehmen im Verteidigungssektor sollen im globalen Wettbewerb unterstützt werden. Außerdem will die Kommission die Synergien zwischen der zivilen und militärischen Forschung optimieren.

Antonio Tajani, Vizepräsident der Europäischen Kommission und Kommissar für Industrie und Unternehmertum, erklärte dazu: „Der Europäische Rat hat festgestellt, dass die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Verteidigungsbereich vertieft und nachhaltiger gestaltet werden muss, wenn die EU ihre sicherheitspolitischen Herausforderungen angemessen bewältigen will. Die europäische Verteidigungsindustrie muss unbedingt ein weltweit führendes Produktions  und Innovationszentrum bleiben, das hochqualifizierte Arbeitsplätze und Wachstum schafft.“

Datenroaming wird günstiger

14-06-25-DatenroamingPreisrutsch ab 1. Juli

Pünktlich zum Sommer fallen die Preise für Mobilfunknutzung in Europa.

Ab dem 1. Juli senkt die EU die Preisobergrenzen für das Herunterladen von Daten um mehr als die Hälfte: von 45 Cent je Megabyte auf 20 Cent/MB. Anrufe über Ländergrenzen kosten dann höchstens noch 19 Cent pro Minute (zuzüglich Mehrwertsteuer) statt 24 Cent. Außerdem haben die Nutzer erstmals die Möglichkeit, für die Zeit ihres Urlaubs gesonderte Roamingangebote in Anspruch zu nehmen und damit von den attraktivsten Angeboten und Preisen zu profitieren.

Neelie Kroes (@NeelieKroesEU), für die Digitale Agenda zuständige Vizepräsidentin der Kommission, erklärte hierzu: „Diese deutliche Senkung der Datenroamingpreise wird sich in diesem Sommer für uns alle spürbar auswirken. Aber das ist noch nicht alles: Warum sollten wir überhaupt auf einem Binnenmarkt Roamingaufschläge bezahlen? Ich hoffe, dass wir bis Ende dieses Jahres eine Einigung über die vollständige Abschaffung der Roamingaufschläge erzielen werden – das Parlament hat seinen Teil dazu beigetragen, jetzt ist es an den Mitgliedstaaten, alles unter Dach und Fach zu bringen!"

Die EU-Kommission hat 2013 einen Vorschlag vorgelegt, der die vollständige Abschaffung der Roamingaufschläge, ein garantiert offenes und neutrales Internet und einen besseren Verbraucherschutz für Mobilfunk- und Breitbandnutzer vorsieht. Sie hofft nun auf eine Einigung zwischen den Ministern der Mitgliedstaaten und den europäischen Abgeordneten zum Ende dieses Jahres.

Befragung zur Qualität des Trinkwassers in der EU

14-06-24-Konsultation-TrinkwasserStartschuss für eine öffentliche Konsultation

Die Europäische Kommission hat am Montag den 23. Juni eine öffentliche Konsultation zur EU-Trinkwasserpolitik gestartet.

Sie ist eine Folge der ersten erfolgreichen Europäischen Bürgerinitiative, Right2Water. Bis zum 15. September 2014 können Bürgerinnen und Bürger ihre Meinung zur derzeitigen Trinkwasserqualität, zum öffentlichen Informationsbedarf und zu möglichen Verbesserungen oder zusätzliche Maßnahmen auf EU-Ebene einsenden.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Die EU-weite Versorgung mit unbedenklichem, gutem Trinkwasser ist ein wichtiger Erfolg der EU-Rechtsvorschriften. Wir müssen aber auch die künftigen Herausforderungen betrachten und auf die Anliegen eingehen, die in dieser Europäischen Bürgerinitiative vorgebracht wurden. Dies bedeutet, dass wir den von den Bürgern eingeleiteten Dialog fortsetzen und künftig auf die Erwartungen der Verbraucher und der anderen Interessenträger an die EU-Trinkwasservorschriften eingehen müssen."

Die Ergebnisse der Konsultation werden in die Diskussion über mögliche Verbesserungen der EU-Trinkwasserrichtlinie einfließen. Deren Ziel ist es, die menschliche Gesundheit vor Verunreinigungen im Trinkwasser zu schützen.

Jugendarbeitslosigkeit: Europäischer Kongress in Saarbrücken

14-06-24-Kongress-SaarbrückenKongress 'europatriates' vom 23.-25-06-2014

Unter der Schirmherrschaft von Kommissionspräsident José Manuel Barroso schlagen Politiker und Experten aus den Mitgliedstaaten beim Kongress 'europatriates' vom 23. bis 25. Juni in Saarbrücken neue Konzepte zur Lösung der Jugendarbeitslosigkeit vor.

Über fünf Millionen Jugendliche in Europa sind arbeitslos, in Wachstumsregionen können Unternehmen dagegen Ausbildungsplätze und offene Stellen oft nicht besetzen.

Auf dem Kongress treffen Personalverantwortliche von Unternehmen und Wissenschaftler zusammen und diskutieren mit der Politik auf europäischer Ebene. Sozialkommissar László Andor wird am 23. Juni über die Chancen sprechen, die die Europäische Jugendgarantie jungen Menschen bietet. Der frühere Regierungsberater Peter Hartz stellt ein neues Konzept vor, das Wege aus der Jugendarbeitslosigkeit zeigen soll: Kernstück ist das so genannte Ausbildungszeitwertpapier, ein Instrument zur Finanzierung der Ausbildung arbeitsloser Jugendlicher.

Das Finanzinstrument ist Teil eines auf dem Kongress vorgestellten 6-Punkte-Programms zum Abbau der Jugenderwerbslosigkeit. Dazu gehören der Beschäftigungsradar, eine Software, die das Marktpotential für Geschäftsideen und Jobs bis auf Straßenebene lokalisiert, die Talentdiagnostik, die helfen soll, einen persönlichen Entwicklungsplan für junge Menschen zu entwickeln und der Aufbau eines Social-Franchising-Netzwerks.

Auf der Agenda des Kongresses stehen auch die Rechte arbeitsloser Jugendlicher, Bespiele für Best Practice in europäischen Unternehmen und die Entstehung eines europäischen Arbeitsmarktes in der Großregion Saar-Lor-Lux-Wallonie.

Europas Job-Quote steigt

14-06-18-JobsMehr offene Stellen in Europa

Die Quote der offenen Stellen ist europaweit gestiegen: In den 28 EU-Ländern im ersten Quartal 2014 um 1,6 Prozent, im Euroraum um 1,7 Prozent.

Eurostat, das Amt für Statistik der EU, veröffentlichte am 17.06.2014 zum ersten Mal vierteljährliche Daten zur Quote der offenen Stellen.

Die Quote der offenen Stellen misst den Anteil der gesamten Stellen, welche offen (nicht besetzt) sind. Die höchsten Quoten der offenen Stellen im ersten Quartal 2014 verzeichnen Deutschland (2,9 Prozent), das Vereinigten Königreich (2,1 Prozent) und Belgien (2,0 Prozent), die niedrigsten Zypern (0,2 Prozent), Polen (0,4 Prozent im vierten Quartal 2013) und Lettland (0,5 Prozent).

Der Anstieg der Quote gegenüber dem ersten Quartal 2013 war am höchsten im Vereinigten Königreich (+0,4 Prozentpunkte), Dänemark und Deutschland (je +0,3 Prozentpunkt). Die stärksten Rückgange verzeichneten Belgien, Spanien und Österreich (je -0,2 Pp.).

Hohe Steuern auf Arbeit in der EU

14-06-17-ArbeitssteuernŠemeta fordert Kehrtwende

Die Gesamteinnahmen aus Steuern und Pflichtsozialbeiträgen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt sind in den 28 EU-Staatenim Jahr 2012 auf 39,4 Prozent gestiegen, nach 38,8 Prozent im Jahr 2011.

Die größte Quelle des Steueraufkommens in der EU28 sind laut Eurostat weiterhin Steuern auf Arbeit, die im Jahr 2012 über die Hälfte des gesamten Steueraufkommens ausmachten (51,0 Prozent), gefolgt von Konsumsteuern (28,5 Prozent) und Kapitalsteuern (20,8 Prozent). "Die Steuern auf Arbeit sind immer noch zu hoch, während wachstumsfreundlichere Steuern, zum Beispiel Umweltsteuern, in vielen Ländern zu wenig genutzt werden", sagte Steuerkommissar Algirdas Šemeta.

Schätzungen von Eurostat für das Jahr 2013 zeigen, dass die Steuereinnahmen als Prozent des BIP weiter ansteigen werden. Die Abgabenquote im Euroraum erhöhte sich im Jahr 2012 auf 40,4 Prozent. Die Abgabenbelastung variiert deutlich zwischen den Mitgliedstaaten und reichte im Jahr 2012 von unter 30 Prozent in Litauen, Bulgarien, Lettland, Rumänien, Slowakei und Irland bis über 40 Prozent des BIP in Dänemark, Belgien, Frankreich, Schweden, Finnland, Italien und Österreich. Deutschland lag mit 39,1 Prozent im Mittelfeld.

In vierundzwanzig Mitgliedstaaten waren im Jahr 2012 Steuern auf Arbeit die größte Quelle des Steueraufkommens und in dreizehn Mitgliedstaaten machten sie mehr als die Hälfte des gesamten Steueraufkommens aus. Die höchsten Anteile durch die Besteuerung der Arbeit gab es in Schweden, den Niederlanden, Österreich und Deutschland (56,6 Prozent). Nur in Bulgarien, Malta, Zypern und dem Vereinigten Königreich lag dieser Anteil unter 40 Prozent.

Gasstreit-Gespräche

14-06-17-GasstreitEuropäische Kommission setzt auf Verhandlungen

Im Gasstreit zwischen Russland und der Ukraine setzt die Europäische Kommission weiter auf eine Verhandlungslösung.

Nachdem Gespräche unter Vermittlung von EU-Energiekommissar Günther Oettinger zunächst ohne Einigung zu Ende gegangen waren, wird die Europäische Kommission nun ausloten, wann beide Seiten in den kommenden Wochen wieder an einen Tisch gebracht werde können.

Oettinger hatte vorgeschlagen, dass die Ukraine am 16.06.2014 zunächst ausstehende Schulden in Höhe von 1 Mrd. Euro begleichen solle. Weitere offene Rechnungen sollten dann in sechs weiteren Zahlungen beglichen werden. Als Gaspreis schlug er für den Winter einen Preis von 385 Dollar pro 1000 Kubikmeter Gas vor, für den Sommer etwas 300 Dollar. Die russische Seite bestand hingegen auf einer sofortigen Zahlung von 1,9 Mrd. Euro und auf einem generellen Gaspreis von 385 Dollar.

An den Gesprächen in Kiew nahmen neben Günther Oettinger der ukrainische Premierminister Arseni Jazenjuk und der  Energieminister der Ukraine, Juri Prodan, teil. Zudem waren die Chefs der beiden Gasunternehmen Naftogaz und Gazprom, Andrej Kobolew und Alexej Miller, vor Ort. Günther Oettinger traf zudem den ukrainischen Präsidenten Petro Poroschenko zu einem bilateralen Treffen.

Unterstützung der Ukraine-Reformen seitens der EU

14-06-16-Ukraine-ReformenErste Finanzmittel freigegeben

Die Europäische Union hat am Freitag den 13.06.2014 eine erste Tranche in Höhe von 250 Mio. Euro zur Unterstützung demokratischer Institutionen und institutioneller Reformen in der Ukraine freigegeben.

Im Mai hatten beide Seiten dafür eine Vereinbarung zur Unterstützung der "Staatskonsolidierung" unterzeichnet, die eine Unterstützung der EU in Höhe von insgesamt 355 Mio. Euro vorsieht. Zudem begrüßte EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso bei einem Telefonat mit Petro Poroschenko am 12.06.2014 die direkten Gespräche des neugewählten ukrainischen Präsidenten mit Russland und seine Bemühungen um eine friedliche Lösung des Konflikts.

Zugleich rief er die russische Seite zu einer Deeskalation auf. "Ich wiederhole, dass es sehr wichtig ist, dass Russland sämtliche militärische Aktionen in der Ostukraine einstellt", erklärte Barroso während seines derzeitigen Besuchs in Georgien. "Ich appelliere an Russland, konstruktiv mit der Ukraine zu verhandeln und konkrete Schritte in Richtung Deeskalation zu unternehmen."

Mit Blick auf die geplante Unterzeichnung von Assoziierungsabkommen mit der Ukraine, der Republik Moldau und Georgien am 27. Juni in Brüssel betonte Barroso, dass die Europäische Union willens sei, mit der russischen Seite über ihre Sorgen zur Umsetzung der Abkommen zu sprechen. "Natürlich achten wir die Inhalte dieser Abkommen und die Entscheidungen der Regierungen dieser Länder, aber wenn es Bedenken gibt, wenn die russischen Behörden technische Details diskutieren möchten, sind wir dazu bereit", erklärte Barroso.

Die am 13.06.2014 an die Ukraine überwiesenen Finanzmittel sollen insbesondere in die Korruptionsbekämpfung, die Verwaltung öffentlicher Finanzen und des Beamtenapparats, Verfassungsreformen sowie die Stärkung des Wahlsystems fließen. Die Europäische Kommission hatte im März ein Hilfspaket in Höhe von insgesamt 11 Mrd. Euro für die Ukraine bekanntgegeben.

Neue Verbraucherrechte

14-06-16-VerbraucherrechteRechte von EU-Bürgern werden gestärkt

Gute Nachrichten für die über 507 Millionen europäischen Verbraucher: durch ein neues EU-Gesetz werden ihre Rechte in der ganzen Europäischen Union gestärkt.

Die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie, die am Freitag den 13.06.2014 in Kraft getreten ist, stärkt die Rechte der Verbraucher, wo immer und wann immer sie in Europa einkaufen – online oder im Stadtzentrum. Beispielsweise werden nach den neuen Regeln überzogene Gebühren für die Verwendung von Kreditkarten und Hotlines verboten, ebenso vorab ausgewählte Kaufoptionen auf Websites, bei denen weitere Kosten anfallen (z.B. beim Online-Kauf von Flugtickets). Künftig gilt außerdem ein EU-weites Widerrufsrecht von 14 Tagen.

 

Durch die neue Verbraucherschutzrichtlinie werden die nationalen Verbrauchervorschriften in mehreren wichtigen Bereichen harmonisiert. Dazu zählt, dass Verbraucher vor dem Kauf von Waren und Dienstleistungen informiert werden müssen und dass sie das Recht haben, Online-Käufe zu widerrufen. Mehr Harmonisierung bedeutet, dass sich die Verbraucher unabhängig davon, wo in der EU sie einkaufen, darauf verlassen können, dass sie die gleichen Rechte haben.

Außerdem bedeutet sie, dass die Regeln auch für die Händler einfacher und verlässlicher geworden sind, so dass die Anreize größer sind, auch über die Grenzen hinweg Geschäfte zu tätigen. Damit diese neuen Bestimmungen in der EU einheitlich angewandt werden, veröffentlicht die Europäische Kommission für die nationalen Behörden Leitlinien, die auch optionale Muster von Verbraucherinformationen für Digitalgeräte enthalten.

 

EU-Nachrichten Nr. 10 vom 12. Juni 2014

EU-Nachrichten Nr. 10 [913 KB]

Neuer Vertreter der EU-Kommission in Deutschland
Richard Kühnel will Vertrauen in EU stärken

Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland zu werden, dem größten und gewichtigsten Mitgliedsland der Union, einem der sechs Gründerstaaten, dem geographischen Bindeglied zwischen West und Ost, Nord und Süd unseres Kontinents, Motor der europäischen Wirtschaft, einem Land mit unvergleichlichem kulturellem und philosophischem Erbe, das mit ernster Demut und Verantwortung auf Höhen und Tiefen seiner Geschichte, aber auch mit Zuversicht und Kraft in die Zukunft blickt, ist eine ganz besondere Auszeichnung. Entsprechend gehe ich mit großer Freude, aber auch Respekt an meine neue Aufgabe heran.

KURZ UND KNAPP
Eurozone
EU-Kommission und EZB sind für Aufnahme Litauens

IM FOKUS
Europäisches Semester
Reformen in Deutschland reichen noch nicht aus

Ukraine
EU und G7 bekräftigen Unterstützung

Anbau von Genpflanzen

14-06-12-GenpflanzenEntscheidung über den Anbau liegt künftig in Händen der EU-Staaten

Die Europäische Kommission hat die Einigung der EU-Umweltminister auf mögliche nationale Anbau-Verbote für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) begrüßt.

Die Europäische Kommission hatte bereits vor vier Jahren vorgeschlagen, den EU-Staaten mehr Spielraum zu geben, um den Anbau von GVO auf ihrem Hoheitsgebiet einzuschränken, selbst wenn eine europaweite Zulassung für ein GVO vorliegt.

Unter der am 12.06.2014 erzielten Einigung haben die EU-Staaten nun mehr und rechtlich gesicherte Möglichkeiten, den Anbau von Gen-Pflanzen mit Blick auf nationale Gegebenheiten zu verbieten. Bisher ist ein Verbot nur möglich, wenn Risiken für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen sind. Künftig können EU-Staaten bereits im Rahmen des EU-weiten Zulassungsverfahrens für GVO einem Anbau in ihrem Gebiet widersprechen. Zudem können sie sich auch nach bereits erfolgter Zulassung eines Produkts für ein "Opt-out" entscheiden und den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze auf ihrem Gebiet verbieten.

In die Diskussion um den Anbau von GVO war nach der Kontroverse um die Maissorte 1507 Anfang des Jahres neue Bewegung gekommen. Nach den derzeit geltenden Regeln hatte die Europäische Kommission keine andere Wahl, als den Mais zuzulassen, da es keine qualifizierte Mehrheit der EU-Staaten gegen die Zulassung gab. Das Zulassungssystem der EU basiert auf der wissenschaftlichen Bewertung von Gesundheits- und Umweltrisiken durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA).