EU-Schnellwarnsystem RAPEX entlarvt seit 10 Jahren gefährliche Produkte

 14-03-26-Rapex-consumer-safetyAllein im letzten Jahr entdeckte RAPEX 2.364 gefährliche Produkte auf dem europäischen Markt

Das ist ein Anstieg von 3,8 Prozent zum Jahr davor. 361 Meldungen kamen aus Deutschland. Wie schon im Jahr 2012 war China das Ursprungsland Nr. 1 für gefährliche Produkte: 64 Prozent der Warnmeldungen entfielen auf Importe aus China. Die Zahlen hat die Europäische Kommission am 25. März 2014 in Brüssel vorgestellt.

EU-Verbraucherkommissar Neven Mimica erklärte: "RAPEX zeigt, dass Europa wachsam ist. Das Schnellwarnsystem ist Ausdruck einer erfolgreichen Zusammenarbeit von nationalen Behörden und EU-Institutionen zum Wohl unserer Bürger. Das zehnjährige Bestehen von RAPEX beweist, dass die Durchsetzungsbehörden der Zusammenarbeit bei der Gewährleistung eines sichereren Binnenmarktes eine immer größere Bedeutung beimessen."

Im Jahr 2013 machten vor allem Bekleidung, Textilien und Modeartikel sowie Spielzeug (je 25 Prozent aller Warnungen) ein Eingreifen der Behörden erforderlich. Zu den am häufigsten gemeldeten Risiken im Zusammenhang mit diesen Produktkategorien zählen chemische Risiken sowie Erdrosselungs-, Verletzungs- und Erstickungsrisiken. Die deutschen Behörden warnten 59 Mal vor fehlerhaften Kraftfahrzeugen und 58 Mal vor Bekleidung, Textilien und Modeartikeln.

Um die chinesischen Hersteller besser mit den EU-Vorschriften vertraut zu machen und deren Einhaltung zu fördern, ist die EU auf bilateraler Ebene mit den chinesischen Behörden in einem regelmäßigen Dialog.

RAPEX ist das Schnellwarnsystem der EU, mit dessen Hilfe die 31 Staaten (die 28 EU-Staaten und Norwegen, Island und Liechtenstein) und die Europäische Kommission sich gegenseitig über Non-Food-Produkte informieren. Warnungen über potenziell gefährliche Produkte und über nationale Durchsetzungsmaßnahmen können schnell geteilt und gefährliche Produkte schneller aufgespürt und vom europäischen Markt genommen werden.

Barroso diskutiert mit europäischen Bürgern über die Zukunft der EU

 

14-03-26-BarrosoAm Donnerstag, 27. März 2014, debattieren Bürger aus ganz Europa mit dem Kommissionspräsidenten über ihre Vorstellungen zu Europa

Der Diskussion vorangegangen waren über 50 Bürgerdialoge in allen 28 EU-Mitgliedstaaten. Kommissionpräsident Barroso sagte dazu: „In der aktuellen europaweiten Diskussion gibt es unterm Strich nur eine Frage: wollen wir Europa verbessern oder es aufgeben? Meine Antwort steht fest: packen wir es an! Wenn Ihnen Europa so nicht gefällt, verbessern Sie es!“
EU-Energiekommissar Günther Oettinger unterstreicht: "Die Europäische Union basiert auf Dialog. Allen Entscheidungen, die für die Bevölkerung wichtig sind, gehen umfassende Debatten voraus, zum Beispiel durch öffentliche Konsultationen, politische Diskussionen oder durch die Berichterstattung in den Medien. Es ist wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in den Dialog über die Europäische Union einbringen und die Möglichkeiten, die ihnen die Europäische Union bietet, nützen. 'Die' EU ist 'unsere' EU. Wir müssen ihre Zukunft gemeinsam gestalten."

Die Europäische Kommission hat drei Teilnehmer aus jedem der vorhergehenden 50 Bürgerdialoge eingeladen. Dieses Treffen soll den Höhepunkt aller Veranstaltungen seit September 2012 bilden. Der abschließende Bürgerdialog mit Kommissionspräsident Barroso findet von 16:00 – 17:00 Uhr MEZ statt und wird als Webstream übertragen. Bürger können sich an der Diskussion über Facebook und Twitter (#EUDeb8) beteiligen.

Eine Reihe von Dialogen zu Einzelthemen findet schon vorher statt, in denen zehn Mitglieder der Europäischen Kommission (die Vizepräsidenten Rehn und Reding und die Kommissionsmitglieder Potočnik, Vassiliou, De Gucht, Damanaki, Hahn, Hedegaard, Andor und Mimica) Gespräche mit kleineren Gruppen von Bürgern führen werden. Pressevertreter, die daran teilnehmen möchten, können sich per E-Mail anmelden bei Joshua Salsby. Die Kommission wird zudem einen Bericht zu den Erfahrungen aus den über 50 Bürgerdialogen veröffentlichen.

Kommission sagt "Ja" zu Right2Water

Erste europäische Bürgerinitiative Right2Water erzielt Ergebnisse

So soll die Öffentlichkeit künftig besser über Daten zu kommunalem Abwasser und Trinkwasser informiert und eine öffentliche Konsultation zur bestehenden Trinkwasserrichtlinie gestartet werden. Gleichzeitig appellierte die EU-Kommission an die Mitgliedstaaten, sich im Rahmen ihrer eigenen Zuständigkeit dafür einzusetzen, dass gesundheitlich unbedenkliches, sauberes und erschwingliches Wasser für alle zur Verfügung steht. Die Wasserverteilung und -versorgung sowie Abwasserentsorgungsleistungen sind bereits ausdrücklich vom Anwendungsbereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit ausgeschlossen. Im vergangenen Jahr hatte die EU-Kommission als direkte Folge von Bedenken der Öffentlichkeit zudem die Bereitstellung von Wasserdienstleistungen aus der Richtlinie über die Konzessionsvergabe ausgeschlossen.

Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič sagte dazu: „Die Bürgerinnen und Bürger Europas haben ihr Anliegen vorgebracht, und die Kommission hat heute positiv darauf reagiert. Als direktes Ergebnis dieser ersten gesamteuropäischen demokratischen Teilhabe der Bürger an einem politischen Prozess kommen Wasserqualität, Infrastruktur, Abwasserentsorgung und Transparenz allen Menschen – in Europa und in den Entwicklungsländern – zugute. Ich beglückwünsche die Organisatoren zu ihrem Erfolg.“ Die Organisatoren der europäischen Bürgerinitiative „Right2Water“ hatten die Kommission dazu aufgerufen, allen Bürgerinnen und Bürgern der EU das Recht auf Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu garantieren, die Versorgung mit Trinkwasser und die Bewirtschaftung von Wasserressourcen von den Binnenmarktregeln und der Liberalisierung auszuschließen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um weltweit universellen Zugang zu Wasserversorgung und Abwasserentsorgung zu sichern.

Die europäische Bürgerinitiative wurde im April 2012 als wichtiges Instrument eingeführt, mit dem die Bürgerinnen und Bürger ihre Anliegen auf die Tagesordnung bringen können. Sie ermöglicht einer Million Menschen aus mindestens einem Viertel der EU-Mitgliedstaaten, die Europäische Kommission zum Handeln in Bereichen aufzufordern, in denen diese Handlungsbefugnis hat. Die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative, Right2Water, sammelte 1,68 Millionen Unterschriften, wobei sie in 13 Mitgliedstaaten die Mindestzahl erreichte – damit lag sie weit über dem rechtlich vorgeschriebenen Minimum. Bis heute haben insgesamt mehr als 5 Millionen Bürgerinnen und Bürger der EU über 20 verschiedene Initiativen unterzeichnet.

EU-Nachrichten Nr. 05 vom 13. März 2014

EU-Nachrichten Nr. 05 pdf - 2 MB [2 MB]

EU steht den Menschen in der Ukraine zur Seite
Frieden und Stabilität in Europa sichern

Die Menschen in der Ukraine haben es nach dem Sturz der Regierung von Wiktor Janukowitsch schwer, ihre Vorstellungen von einer demokratischen Zukunft zu verwirklichen. Die Einheit des Landes ist in Gefahr, die Beziehungen zu Russland sind wegen des Konflikts auf der Krim sehr gespannt, außerdem hat die neue Regierung Löcher in den öffentlichen Kassen vorgefunden und warnt vor einem Staatsbankrott.

KURZ & KNAPP
Europawahl
EU-Bürger sollen Einfluss auf Barroso-Nachfolger nehmen können 

IM FOKUS
Wirtschaftliches Gleichgewicht
Deutschland muss Binnennachfrage stärken

Handelsabkommen
Gespräche mit den USA in der vierten Runde

Europäisches Parlament stimmt europäischer Datenschutzreform mit goßer Mehrheit zu

13-10-23 RedingEU-Kommissionvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding: "Europäische Datenschutzreform jetzt unumkehrbar"

 

Das Votum der Abgeordneten ist ein wichtiges Signal für den Fortschritt im interinstitutionellen Entscheidungsverfahren noch vor den Europawahlen im Mai. Für einen erfolgreichen Abschluss der Reform, die die bestehenden Datenschutzregeln an das digitale Zeitalter anpassen soll, steht nun noch das Votum der Mitgliedstaaten aus.

EU-Kommissionvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding erklärte am Mittwoch, dem 12. März 2014 : "Die Botschaft, die das Europäische Parlament sendet, ist eindeutig: Diese Reform ist eine Notwendigkeit und jetzt ist sie unumkehrbar. Europas direkt gewählte Parlamentarier haben den Europäischen Bürgern und Unternehmen zugehört und mit dieser Abstimmung klar gemacht, dass wir ein einheitliches und starkes europäisches Datenschutzrecht brauchen, das das Leben für Unternehmen erleichtert und den Schutz unserer Bürger stärkt. Datenschutz wird in Europa gemacht. Starke Datenschutzregeln müssen Europas Markenzeichen sein. Nach den Skandalen der US-Datenspionage ist Datenschutz mehr denn je ein Wettbewerbsvorteil."

Scharfe Kritik an Russlands Vorgehen auf der Krim

11-10-27-barrosoKommissionspräsident Manuel Barroso droht mit verschärften Sanktionen gegen Russland

 

Zugleich kündigte er eine Erklärung der G7 an, die an einem entschlossenen Handeln der G7-Staaten und der EU keine Zweifel lassen.

"Wir fordern Russland auf, seine Anstrengungen, die unabhängige Republik Krim zu annektieren, zu unterlassen", sagte Barroso. Er kündigte eine Erklärung der G7-Staaten an und betonte, das für kommenden Sonntag angesetzte Referendum auf der Krim sei unrechtmäßig. Gleichzeitig erneuerte Barroso sein Gesprächsangebot an Russland. Er drohte noch einmal mit verschärften Sanktionen, falls Russland sich nicht in den nächsten Tagen zu konstruktiven Gesprächen bereit zeige. "Jede weitere Verschlechterung der Situation könnte zu weitreichenden Konsequenzen führen, was hoffentlich vermieden werden kann", sagte er.

Der Ukraine stellte Barroso 1 Mrd. Euro zusätzliche Finanzhilfe in Aussicht, die die EU nächste Woche beschließen werde. "Ich kann mitteilen, dass die Kommission nächste Woche am 19. März vorschlagen wird, eine weitere Milliarde Euro als  makroökonomische Unterstützung bereitzustellen. Diese Summe erhöht unsere Finanzhilfe auf insgesamt 1,6 Mrd. Euro und ist eine konkrete Solidaritätszusage, der Ukraine bei ihren kurzfristigen Probleme zu helfen."

Deutsche Fördergebiete für Regionalbeihilfen festgelegt

14-03-12-kmuKommission genehmigt deutsche Fördergebietskarte 2014-2020

Die Europäische Kommission hat die Fördergebietskarte Deutschlands für Regionalbeihilfen im Zeitraum 2014-2020 auf der Grundlage der 2013 von der Kommission verabschiedeten neuen Regionalbeihilfeleitlinien genehmigt. In den neuen Leitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen mit regionaler Zielsetzung gewähren dürfen. Regionalbeihilfen dienen der Förderung des Wirtschaftswachstums und der Stärkung des Zusammenhalts im Binnenmarkt.

In einer nationalen Fördergebietskarte ist festgelegt, welche Gebiete nach den EU-Beihilfevorschriften für regionale Investitionsbeihilfen des Mitgliedstaats in Betracht kommen und bis zu welcher Obergrenze („Beihilfehöchstintensität“) den Unternehmen in den Fördergebieten Beihilfen gewährt werden dürfen. Die neue Fördergebietskarte wird vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2020 gelten.

In den ausgewiesenen Fördergebieten leben 21,1 Mio. Einwohner, etwa ein Viertel der Bevölkerung Deutschlands. Für regionale Investitionsvorhaben großer Unternehmen in diesen Gebieten können Beihilfen gewährt werden, die sich je nach Fördergebiet auf höchstens 10 bis 20 Prozent der Gesamtinvestitionskosten belaufen dürfen. Bei Investitionsvorhaben von KMU können diese Obergrenzen angehoben werden.

Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: „Die genehmigte Fördergebietskarte für Deutschland steht mit unserer Kohäsionspolitik und den Zielen der Modernisierung der Beihilfepolitik im Einklang. Angestrebt werden staatliche Beihilfen, die gezielt vergeben werden, damit sie eine möglichst große Wirkung entfalten können. Nun kann Deutschland seine Strategie für die regionale Entwicklung in den Jahren 2014 bis 2020 auf einen neuen Rahmen für die Gewährung von Regionalbeihilfen stützen und einen reibungslosen Übergang vollziehen.“

Nach den Regionalbeihilfeleitlinien haben Gebiete, in denen das Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, bei der Gewährung regionaler Investitionsbeihilfen Priorität, da der vorrangige Zweck von Regionalbeihilfen darin besteht, die Entwicklung benachteiligter Gebiete in Europa zu fördern. Während für den Zeitraum 2007-2013 noch fast das ganze Gebiet der neuen deutschen Länder in diese Kategorie eingestuft wurde, war dies für den Zeitraum 2014-2020 bei keinem Gebiet in Deutschland mehr erforderlich. Um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Bestimmungen zu gewährleisten, werden die bislang prioritär geförderten Gebiete bis 2020 weiterhin für Beihilfen in Betracht kommen; allerdings werden die für sie geltenden Beihilfehöchstintensitäten Ende 2017 gesenkt.

Auf der Grundlage der Regionalbeihilfeleitlinien können die Mitgliedstaaten bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch andere Gebiete fördern, um das regionale Entwicklungsgefälle auszugleichen. Da diese Gebiete aus europäischer Sicht weniger benachteiligt sind als Gebiete, deren Pro-Kopf-BIP unter 75 Prozent des EU-Durchschnitts liegt, sind der geografische Anwendungsbereich und die Intensität der Beihilfen streng limitiert. In der Fördergebietskarte sind die von Deutschland auf dieser Grundlage ausgewählten Fördergebiete ausgewiesen.

Die Beihilfehöchstintensitäten für regionale Investitionsbeihilfen in den deutschen Fördergebieten sind im Vergleich zum Zeitraum 2007-2013 leicht gesunken (je nach Fördergebiet um 5 bis 15 Prozentpunkte).

In den Regionalbeihilfeleitlinien ist festgelegt, unter welchen Voraussetzungen die Mitgliedstaaten Unternehmen Beihilfen gewähren dürfen, um Investitionen in neue Produktionskapazitäten in benachteiligten Gebieten Europas oder den Ausbau bzw. die Modernisierung bestehender Kapazitäten zu fördern. Der Zweck der Regionalbeihilfen besteht letztlich in der Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung.

Wirtschaftliche Entlastung für die Ukraine

14-03-12-zoelleEU erlässt Zölle

Die vorübergehende Aussetzung von Zöllen auf ukrainische Exportwaren in die EU soll der Ukraine weitere wirtschaftliche Entlastung verschaffen. Die Kommission gab diesen Vorschlag in Straßburg bekannt. So sollen Handelserleichterungen vorgezogen werden, die in dem geplanten Assoziierungsabkommen zwischen der EU und der Ukraine über eine weitreichende Freihandelszone vorgesehen waren.

Für einen Übergangszeitraum bis zum 1. November 2014 werden die Zölle auf ukrainische Waren reduziert oder fallen ganz weg. Bis zu diesem Datum soll dann das Assoziierungsabkommen unterzeichnet und provisorisch in Kraft sein.

"Die Europäische Kommission ist fest entschlossen, die Ukraine bei ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Stabilisierung zu unterstützen", sagte Kommissionspräsident José Manuel Barroso. "Am vergangenen Donnerstag haben die Staats- und Regierungschefs einem von der Kommission vorgeschlagenen 11 Mrd. Euro schweren Hilfspaket für die Ukraine zugestimmt. Die Kommission geht jetzt an die schnelle Umsetzung des Paketes und hat daher heute die erste der vorgesehenen Maßnahmen angenommen. Das Paket für die Handelsbestimmungen wird der Ukraine jährlich einen wirtschaftlichen Vorteil von bis zu 500 Mio. Euro bringen."

Allein 400 Mio. Euro daraus kommen dem Landwirtschaftsbereich zu Gute. Auch Handelskommissar Karel De Gucht begrüßte die schnelle Antwort der EU und warb um die Zustimmung für die Zollsenkungen durch das Europäische Parlament und den Rat.

Sanktionen gegen Russland beschlossen

10-12-22-eu-flaggeEU zieht Konsequenzen aus der Krim-Krise

Bei ihrem Sondergipfel in Brüssel haben sich die 28 europäischen Staats- und Regierungschefs auf dreistufige Sanktionsmaßnahmen gegen Russland verständigt. Verhandlungen über Visaerleichterungen und ein neues Rahmenabkommen mit Russland werden ausgesetzt. Sollte Russland sich weiter weigern, Gespräche mit der Ukraine zu führen, droht die EU eine härtere Gangart mit Einreiseverboten oder Kontensperrungen an.

Kommissionspräsident José Manuel Barroso erklärte dazu: "Vorrangig ist für uns eine friedliche Lösung der Krise auf der Basis von Verhandlungen. Die Europäische Union hat ein klares Signal der Unterstützung an Premierminister Jazenjuk und seine Regierung und auf diesem Weg auch an das ukrainische Volk gesandt. Die Europäische Union hält nicht nur ausdrücklich an der Unterzeichnung des Assoziierungsabkommens fest, das mit einer weitreichenden Freihandelszone einhergeht, sondern wir betrachten auch die Unterzeichnung der politischen Kapitel als vorrangig. Dazu zählen vor allem die allgemeinen Grundsätze und der Abschnitt über die politische Zusammenarbeit und die Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)."

Zugleich bekräftigte Barroso die angekündigte wirtschaftliche Unterstützung der Ukraine: "Ich freue mich, dass das von der Europäischen Kommission vorgestellte EU-Hilfspaket in Höhe von 11 Mrd. Euro bei allen Staats- und Regierungschefs auf Zustimmung gestoßen ist. Der europäische Kontinent erlebt zurzeit die größte Krise seit vielen Jahren: Stabilität und Frieden sind bedroht. Wir müssen den Bürgern in der Europäischen Union und dem ukrainischen Volk zeigen, dass wir in der Lage sind, diese kritische Situation zu bewältigen. Die Europäische Union hat mit der Erklärung, die von den Staats- und Regierungschefs einstimmig angenommen wurde, ihre Entschlossenheit in dieser Hinsicht klar unter Beweis gestellt. Die Europäische Union unterstützt mit ihrem Handeln den demokratischen Willen des ukrainischen Volkes und trägt dazu bei, Frieden und Stabilität in Europa zu sichern.“

EU und USA verhandeln weiter über Freihandelsabkommen

14-03-10-usa-euStart der vierten Verhandlungsrunde über TTIP

Wie geplant werden die Vertreter der EU und der USA ab dieser Woche wieder zu Gesprächen über die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP –Transatlantic Trade and Investment Partnership) zusammenkommen. Nach den Sondierungsgesprächen der drei vorangegangen Runden geht es um Zollsenkungen, Marktzugang und öffentliche Ausschreibungen.

Die Kommission erwartet hierbei von amerikanischer Seite, ein ähnlich weitreichendes Angebot wie das der europäischen Seite zu unterbreiten. Bislang hatten die USA nur wenig Entgegenkommen bei den Zollsenkungen signalisiert. Schwierige Verhandlungen erwartet die Kommission ebenfalls bei dem öffentlichen Vergabewesen, an dem europäische Firmen großes Interesse haben.

Den Auftakt der Gespräche macht ein Fototermin mit dem EU-Chefunterhändler Ignacio Garcia Bercero und seinem US-Kollegen Dan Mullaney. Am Mittwoch wird es von 11.00 bis 14.00 Uhr ein Briefing für die Interessensvertreter und Nichtregierungsorganisationen geben, an dem auch Pressevertreter teilnehmen können. Zum Abschluss der Gespräche ist für Freitag eine Pressekonferenz für 15.30 Uhr angesetzt.

Bilanz aus der Umsetzung der Strategie Europa 2020

14-03-07-2020EU-Kommission veröffentlicht Bestandsaufnahme

Die Kommission hat eine gemischte Bilanz der Umsetzung der Ziele ihrer Wachstumsstrategie Europa 2020 gezogen. Die EU liegt auf Kurs, ihre Bildungs-, Klima- und Energieziele zu erreichen, jedoch nicht die Beschäftigungs-, Forschungs- und Entwicklungs- oder Armutsziele.

Die Formulierung der Ziele der Wachstumsstrategie auf nationaler Ebene hat dazu beigetragen, einige ungünstige Entwicklungen hervorzuheben, wie den zunehmenden Abstand zwischen den erfolgreichsten und den am wenigsten erfolgreichen Mitgliedstaaten und das wachsende Gefälle zwischen einzelnen Regionen innerhalb von Ländergrenzen und über sie hinweg. Die Krise hat auch die zunehmende Ungleichheit der Wohlstands- und Einkommensverteilung deutlich gemacht.

Die Ziele der Strategie Europa 2020 werden im Rahmen des Europäischen Semesters erörtert und in seinen Fahrplan eingebettet: sie fließen in die Prioritäten des Jahreswachstumsberichts ein. Sie prägen die Analyse, die den jährlichen länderspezifischen Empfehlungen zugrunde liegt. Die im jährlichen Rhythmus des Europäischen Semesters stattfindende wirtschaftspolitische Steuerung der EU wurde in den letzten Jahren beträchtlich intensiviert und ist damit zu einem  wirksamen Instrument zur Verfolgung der Nachkrisen-Prioritäten geworden, die zur Erreichung der Ziele der Strategie „Europa 2020“ erforderlich sein werden.

Wichtige EU-Instrumente wie der Mehrjahres-Finanzrahmen 2014-2020 und verschiedene Programme berücksichtigen bereits die Lehren aus dem Europäischen Semester und sind auf die Ziele der Strategie zugeschnitten. Damit bieten sie eine Grundlage, auf der die europäische wie die nationale Politik künftig aufbauen kann.

Die Kommission wird auf der Grundlage der in Analyse eine öffentliche Konsultation durchführen und sämtliche Interessenten zur Stellungnahme auffordern. Anschließend wird sie Anfang 2015 Vorschläge unterbreiten, wie die Strategie künftig ausgestaltet werden sollte.

EU-Nachrichten Nr. 04 vom 28.02.2014

EU-Nachrichten Nr. 04 pdf - 2 MB [2 MB]

Subventionen für Flughäfen und Airlines
Weniger Geld vom Steuerzahler

Der Weg zum nächsten Flughafen ist für die meisten EU-Bürger heute deutlich kürzer, als er es vor zehn oder 20 Jahren war. Durch die Liberalisierung des Luftverkehrsmarktes und das Aufkommen neuer Airlines – besonders der Billigfluggesellschaften – habe sich die Zahl der Flughäfen in der EU auf 460 verdoppelt, sagte EU-Wettbewerbskommissar Joaquín Almunia.

KURZ & KNAPP
Für Frieden und Stabilität
EU will Ukraine unterstützen 

IM FOKUS
EU-Winterprognose
Ab jetzt könnte es rascher aufwärts gehen

Neue CO2-Grenzwerte
Mehr Klimaschutz und geringerer Treibstoffverbrauch

Hilfsfonds für stark benachteiligte EU-Bürger

14-02-27-euro-banknotenEU stellt 3,8 Milliarden Euro zur Verfügung

Mit 3,8 Mrd. Euro unterstützt die EU bis 2020 die am stärksten von Armut betroffenen EU- Bürger. Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament soll der Hilfsfonds rückwirkend zum 1. Januar zur Verfügung stehen. Sozialkommissar László Andor begrüßte die Entscheidung, mit der die sozial schwächsten Menschen in Europa in die Gesellschaft integriert werden sollen.

Die Mitgliedstaaten können Unterstützung beantragen und mithilfe von Partnerorganisationen Nahrungsmittel an die am stärksten unter Armut leidenden Menschen sowie Kleidung und andere Güter des täglichen Bedarfs (wie Schuhe, Seife und Shampoo) an obdachlose Menschen und in materieller Armut lebende Kinder abgeben. Für die Abgabe der Nahrungsmittel und sonstigen Güter sind Partnerorganisationen, häufig Nichtregierungsorganisationen (NGO), zuständig.

In der EU leben 116 Millionen Menschen, die armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht sind, 40 Millionen davon leiden unter gravierender materieller Armut. Ein wesentliches Kennzeichen materieller Armut ist, dass die Betroffenen keinen Zugang zu Nahrungsmitteln in ausreichender Menge und Qualität haben. 43 Millionen Menschen in der EU konnten sich 2010 nicht jeden zweiten Tag eine Mahlzeit mit Fleisch, Geflügel oder Fisch (oder der vegetarischen Entsprechung) leisten – laut Definition der Weltgesundheitsorganisation ein Grundbedürfnis. EU-weit sind 25,4 Millionen Kinder armutsgefährdet oder von sozialer Ausgrenzung bedroht. So müssen zum Beispiel 5,7 Millionen Kinder ohne neue (nicht gebrauchte) Kleidung auskommen und 4,7 Millionen besitzen keine zwei Paar gut passender Schuhe (einschließlich eines Paares wetterfester Schuhe).

Die Gesetzesvorlage für den Hilfsfonds muss in den kommenden Wochen noch vom EU-Ministerrat angenommen werden.

Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl gekippt

EU-ParlamentBundesverfassungsgericht erklärt Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl gekippt. Laut Urteil verstoße diese gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien. Jede Wählerstimme müsse die gleichen Erfolgschancen haben. Ausnahmen seien nur unter bestimmten Umständen zulässig, beispielsweise wenn die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Parlaments gefährdet wäre. Das sei jedoch beim Europäischen Parlament derzeit nicht der Fall.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Parteien nunmehr bereits mit etwa einem Prozent der abgegeben Stimmen einen Sitz im EU-Parlament erhalten. Folglich haben kleine Parteien wie die AfD, die Freien Wähler und die rechtsextreme NPD damit im Mai 2014 erstmals die Chance, ins EU-Parlament einzuziehen. Diese hatten zuvor mit anderen Kleinstparteien geklagt, dass es ihnen schwerer falle, geeignete Kandidaten zu bekommen und um Spenden zu werben.

Laut jüngsten Auswertungen von Pollwatch 2014 ist der Ausgang der Europawahl im Mai ungewiss und knapp. Es wird erwartet, dass weder die Konservativen noch die Sozialdemokraten eine Mehrheit erreichen werden.

Kommission zieht Bilanz aus Pferdefleischskandal

14-02-24-FleischZahlreiche Maßnahmen erfolgreich umgesetzt

Ein Jahr nach dem Pferdefleischskandal ist viel passiert, um ähnliche Betrugsfälle künftig zu verhindern. Die Europäische Kommission hat gemeinsam mit den zuständigen Behörden in den EU-Staaten im vergangenen Jahr intensiv an der Klärung der Frage gearbeitet, wie Pferdefleisch in als Rindfleisch deklarierte Produkte gelangen konnte. Um Lebensmittelbetrug künftig noch wirkungsvoller zu verhindern, existiert inzwischen unter anderem ein europäisches Netzwerk zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug.

Die Kommission hat im vergangenen Jahr zudem Vorschläge vorgelegt, um amtliche Kontrollen im Lebensmittelsektor zu stärken und für eine zentrale nationale Erfassung von Pferdepässen zur sorgen. Auch ist ein IT-Instrument zum schnelleren Informationsaustausch zwischen den EU-Staaten in Entwicklung, und gezielte Schulungen für Lebensmittelinspektoren, Polizei-, Zoll- und Justizbeamte laufen seit diesem Jahr.

Am Europäischen Netz zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug (Food Fraud Network, FFN) sind die 28 nationalen Kontaktstellen für Lebensmittelbetrug der EU-Staaten, die Nicht-EU-Mitglieder Island, Norwegen und die Schweiz sowie Europol und die Europäische Kommission (Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher) beteiligt. Das Netzwerk erlaubt eine rasche und effiziente Zusammenarbeit bei grenzüberschreitenden Verstößen. Es befasst sich bereits mit potenziellen Lebensmittelbetrugsfällen und dient als Diskussionsforum zur Koordinierung und Prioritätensetzung zum Thema Lebensmittelbetrug auf EU-Ebene. Sein nächstes Treffen ist für das zweite Quartal 2014 geplant.

Die strengen Anforderungen des EU-Lebensmittel- und Futtermittelrechts gelten für alle Lebensmittelunternehmer, also Verarbietungsbetriebe, Groß- und Einzelhändler. Die EU-Staaten sind für die ordnungsgemäße Durchsetzung der EU-Bestimmungen zuständig. Sie müssen dafür Kontrollsysteme einrichten, einschließlich Inspektionsprogrammen bei Lebensmittelunternehmern. Durch Audits in den Mitgliedstaaten sorgt das in Grange, Irland, ansässige Lebensmittel- und Veterinäramt (FVO) der Europäischen Kommission dafür, dass die Mitgliedstaaten und in die EU exportierende Drittländer ihre rechtlichen Verpflichtungen einhalten.

EU-Schutzstandards bestehen trotz TTIP

14-02-24-USAEU-Kommission reagiert auf Sorgen der Campact-Unterzeichner: Enge Einbindung der Regierungen und des Europäischen Parlaments und "Kein Dumping-Abkommen"

Ein Vertreter des Kabinetts von EU-Handelskommissar Karel De Gucht empfing das Kampagnennetzwerk Campact e.V., um die Unterschriften der Plattform gegen das derzeit verhandelte EU-US Handelsabkommen entgegenzunehmen. In dem Gespräch ging die Kommission auf die Befürchtungen der Unterzeichner ein. Dabei stellte die Kommission klar: durch ein Handelsabkommen können keine europäischen Gesetze ausgehöhlt werden.

"Wir nehmen die Befürchtungen sehr ernst", sagte John Clancy, Sprecher des EU-Handelskommissars, "dennoch müssen wir feststellen, dass die von der Plattform erhobenen Behauptungen schlichtweg ohne Fundament, und damit unbegründet, sind."

"Durch ein Freihandelsabkommen kann kein europäisches Gesetz 'ausgehöhlt' werden, wie von Campact befürchtet. So kann beispielsweise ein bestehendes gesetzliches Verbot von Fracking oder von Chlorhühnerfleisch nicht durch ein Freihandelsabkommen in Frage gestellt werden. Allein Regierungen und Parlamente können über Gesetzgebung entscheiden, das gilt auch für die Regeln zur Zulassung von Genfood und für Privatisierungen von Wasserdienstleistungen. Das kann auch ein Freihandelsabkommen mit den USA nicht ändern", sagte Clancy.

Die EU-Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament sind in den Verhandlungsprozess über die Transatlantic Trade and Investment Partnership (TTIP) eng involviert, und haben damit schon während der Verhandlungen demokratische Kontrolle über den letztendlichen Ausgang der Verhandlungen. "TTIP ist kein Wunschkonzert multinationaler Konzerne, sondern wird unter der Aufsicht der EU-Mitgliedstaaten und des Europäischen Parlaments verhandelt." Während des Prozesses werden alle Interessen angehört und in den Prozess einbezogen.

Auch zu der Befürchtung der Unterzeichner der Campact-Plattform, dass durch das Freihandelsabkommen alles in der EU erlaubt wird, was in der USA zugelassen ist, gibt die Europäische Kommission Entwarnung. "Eine Freihandelszone bedeutet nicht, dass wir keine roten Linien in den Verhandlungen haben. Einen Ausverkauf der europäischen Gesundheits- oder Nahrungsmittelvorschriften wäre völlig inakzeptabel, daher wird die Europäische Kommission in den Verhandlungen dafür sorgen, dass es dazu nicht kommt. Auch das Europäische Parlament hat deutlich gemacht, dass es einem solchen Abkommen nicht zustimmen würde."

EU-Handelskommissar Karel De Gucht bekräftigte nach seinen Gesprächen mit dem US-Handelsbeauftragten Michael Froman in Washington, dass es in TTIP "kein Geben und Nehmen" im Bereich der Verbraucher-, Umwelt- und Sozialstandards geben wird. "Kein europäischer Schutzstandard wird auf Grund dieses Freihandelsabkommens aufgegeben: das gilt sowohl für Nahrungsmittel, Sozialstandards als auch für den Datenschutz. Ich werde dafür sorgen, dass TTIP nicht zu einem Dumping-Abkommen wird",  sagte der Kommissar in Washington.

Stattdessen solle es neben der Senkung von Zöllen darum gehen, dass Regulierungsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks enger zusammenarbeiten, um Handelshürden dort zu beseitigen, wo Standards bereits ähnlich sind. Wenn Regulierungsbehörden der EU und der USA bereits im Moment der Entwicklung neuer Standards zusammenarbeiten, können bürokratische Handelsbarrieren von Anfang an vermieden werden, was besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen zugutekommt.

Verhandlungen mit der Ukraine werden fortgeführt

14-02-24-FlaggeAuch Sanktionen werden vorbereitet

Die Europäische Union verhandelt weiter mit der ukrainischen Regierung und der Opposition, um eine friedliche Lösung in der Ukraine zu finden. Die Umsetzung der beim Treffen der EU-Außenminister vorbereiteten Sanktionen hänge von der weiteren Entwicklung in der Ukraine ab, sagte eine Sprecherin der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton.

Die Außenminister von Deutschland, Frankreich und Polen, Frank-Walter Steinmeier, Laurent Fabius und Radoslaw Sikorski, waren auf Bitte der EU-Außenbeauftragten Catherine Ashton zu Gesprächen nach Kiew gereist. Ashton hatte erneut alle Seiten aufgerufen, die Gewalt zu beenden und zu einem Dialog zurückzukehren. Sie hatte den EU-Außenministerrat in Brüssel zusammengerufen. Die Minister hatten sich angesichts der Situation in der Ukraine darauf geeinigt, Sanktionen zu verhängen. Die zuständigen Abteilungen würden an den Sanktionen arbeiten, so eine Sprecherin von Ashton. Allerdings hänge laut Ministerrat die Umsetzung der Sanktionen von den weiteren Entwicklungen in der Ukraine ab.

Klarstellung der Kommission: Meisterbrief soll nicht abgeschafft werden

14-02-24-BerufeEU will lediglich Zugangsschranken abbauen

Entgegen anderslautender Berichte hat die Europäische Kommission keinerlei Pläne, die deutsche Handwerksordnung aufzuheben. Richtig ist: Die Kommission hat im Auftrag der Staats- und Regierungschefs bereits im Oktober die Mitgliedsstaaten aufgerufen, ihre Zugangsschranken für regulierte Berufe zu begründen und zu hinterfragen. Dabei wird allerdings nicht verlangt, die die absolute Zahl der reglementierten Berufe zu verringern oder den Meisterzwang in bestimmten Berufen abzuschaffen. Es sind auch keine Sanktionen vorgesehen.

Die EU-Staats- und Regierungschefs, darunter auch Bundeskanzlerin Angela Merkel, hatten in ihrem Pakt für Wachstum und Beschäftigung im Juni 2012 auf die unverhältnismäßigen Hemmnisse beim Zugang zu reglementierten Berufen hingewiesen und die Abschaffung ungerechtfertigter regulatorischer Beschränkungen im Binnenmarkt gefordert. Am 14. Juni 2012 hatte das Europäische Parlament die Kommission aufgefordert, zu ermitteln, „in welchen Bereichen die Mitgliedstaaten den Berufszugang unverhältnismäßig stark blockieren”. Umfassende Reformen der Vorschriften über den Zugang zu reglementierten Berufen finden bereits in Portugal, Polen, Italien, Slowenien und Spanien statt.

Komplexe Zugangsbeschränkungen entmutigen die Arbeitskräfte, in anderen Mitgliedstaaten eine Beschäftigung zu suchen. Es geht hier nicht darum, Berufe zu deregulieren oder Mitgliedstaaten mit Sanktionen zu belegen. Vielmehr besteht das Ziel darin, einen besseren Zugang zu Dienstleistungen sicherzustellen, indem überprüft wird, welche Zugangsstrukturen einem vereinfachten, angemessenen, sicheren und transparenten System am ehesten förderlich sind.

Auch in Deutschland bestehen weiterhin Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung. Reglementierte Berufe sind Berufe, deren Ausübung an den Besitz besonderer Qualifikationen geknüpft ist oder bei denen die Berufsbezeichnung (z. B. Architekt oder Apotheker) geschützt ist. Ein derartiger Schutz kann beispielsweise aus Gründen der Qualitätssicherung und des Verbraucherschutzes oder zur Sicherung eines hohen Ausbildungsniveaus sehr gut begründbar und damit gerechtfertigt sein.

Allerdings können übermäßig restriktive Bedingungen für den Zugang zu bestimmten Berufen auf junge Menschen eine abschreckende Wirkung haben und ihren Eintritt in den Arbeitsmarkt sogar verhindern. Aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Bestimmungen ist es für qualifizierte Fachkräfte häufig schwierig, sich um Arbeitsplätze in anderen Mitgliedstaaten zu bewerben.

Verbesserungen bei den Bedingungen für den Berufszugang, insbesondere in Form eines angemesseneren und transparenteren Rechtsrahmens in den Mitgliedstaaten, würden die Arbeitsplatzmobilität qualifizierter Fachkräfte im Binnenmarkt und die grenzübergreifende Erbringung von Dienstleistungen der freien Berufe erleichtern. Dies könnte sich auch positiv auf die Beschäftigungslage auswirken und das Wirtschaftswachstum ankurbeln, zumal allein die Dienstleistungen der freien Berufe etwa neun Prozent der Wirtschaftsleistung in der Europäischen Union ausmachen.

In der ersten Phase des Aktionsplans der Kommission geht es darum, Transparenz zu schaffen: Jeder Mitgliedstaat erstellt eine Liste der auf nationaler und auf regionaler Ebene reglementierten Berufe. Die Kommission wird die Listen in Form einer Europakarte der reglementierten Berufe veröffentlichen. Aus dieser Karte wird klar ersichtlich sein, welche Berufe in welchen Ländern reglementiert sind. Ziel ist es, dass eine Fachkraft, die in einem anderen Mitgliedstaat arbeiten möchte, mit Hilfe dieser Karte rasch herausfinden kann, welche Bedingungen sie in den einzelnen Ländern erfüllen muss, um einen bestimmten Beruf ausüben zu können.

Die Bedingungen für den Berufszugang sind in den Mitgliedstaaten sehr unterschiedlich. Die Gründe für diese Unterschiede sind häufig nicht nachvollziehbar. Im Rahmen des im Oktober 2013 eingeleiteten Prozesses wurden die Mitgliedstaaten daher aufgefordert, in den nächsten zwei Jahren eine gegenseitige Evaluierung ihrer jeweiligen Beschränkungen des Zugangs zu bestimmten Berufen vorzunehmen. Es ist vorgesehen, alle Beteiligten, insbesondere die Vertreter der verschiedenen Berufsverbände, an diesem Prozess voll zu beteiligen. Dabei sollten sich Mitgliedstaaten, die unterschiedliche Ansätze verfolgen, über die Auswirkungen aller Arten formeller und informeller Beschränkungen des Zugangs zu beruflichen Tätigkeiten austauschen.

Die gegenseitige Evaluierung der Mitgliedsstaaten der Zugangsbeschränkungen für eine erste Gruppe von Berufen läuft von Juni 2014 – Februar 2015, für eine zweite Gruppe von November 2014 bis September 2015. Nationale Aktionspläne sollen dann für alle Berufsgruppen bis Anfang 2016 vorliegen. Die Kommission wird im Rahmen ihrer im November 2014 und November 2015 vorzulegenden jährlichen Berichte über den Stand der Integration des Binnenmarkts damit beginnen, eine Bilanz der Fortschritte und der noch vorhandenen Defizite zu ziehen.

Im Juli 2012 hatte der Europäische Rat auch die von der Kommission an mehrere Mitgliedstaaten gerichtete Empfehlung unterstützt, den Zugang zu freiberuflichen Dienstleistungen zu lockern, um ihre Volkswirtschaft und ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Für einige Mitgliedstaaten wurde diese Empfehlung auch für 2013 aufrechterhalten bzw. weiter ausgebaut, darunter auch für Deutschland.

So heißt es zum Beispiel im der Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen für die Empfehlungen für Deutschland: "Die Situation im Dienstleistungssektor hat sich seit letztem Jahr nicht signifikant verändert; es bestehen weiterhin Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten Berufen und deren Ausübung. In vielen Handwerksbranchen, einschließlich im Baugewerbe, ist nach wie vor ein Meisterbrief oder eine gleichwertige Qualifikation erforderlich, um einen Handwerksbetrieb zu führen. Aufbauend auf den Erfahrungen der Reformen aus dem Jahr 2004 könnte Deutschland prüfen, ob diese Anforderung in allen Fällen weiterhin gerechtfertigt ist, und ob es zielführendere Möglichkeiten gibt, um zu gewährleisten, dass die Dienstleistungen sicher bereitgestellt werden. Für das Baugewerbe in Deutschland gelten zudem Einschränkungen im Hinblick auf Werbung und Zulassungsverfahren. Viele freiberufliche Dienstleistungen unterliegen zudem Anforderungen an die Rechtsform und in Bezug auf die Gesellschafter. Deutschland könnte prüfen, ob sich dieselben im öffentlichen Interesse liegenden Ziele nicht durch weniger rigide Vorschriften erreichen ließen."

Die Daseinsberechtigung der Handwerksordnung an sich stellt die Kommission jedoch nicht infrage. Die Europäische Kommission plant auch keine eigene Gesetzesinitiative zur Abschaffung von Zugangsschranken bei reglementierten Berufen. Etwaige Änderungen an der bestehenden Rechtslage oblägen also allein dem deutschen Gesetzgeber.

20 junge Leute fahren zum EYE nach Straßburg

20 Teilnehmende beim Europäischen Jugendevent (EYE) aus dem Raum Aachen wurden ausgelost
Veranstaltung in Kooperation mit den Europabüros von Sabine Verheyen und Martin Schulz

Das Europäische Parlament öffnet vom 9. bis zum 11. Mai in Straßburg (Frankreich) seine Türen für rund 5.000 junge Menschen aus ganz Europa. Beim Europäischen Jugendevent, kurz EYE, werden gemeinsam mit europäischen Entscheidungsträgern und Experten aus unterschiedlichsten Organisationen Ideen und Lösungsansätze für Themen entwickelt, die für junge Menschen wichtig sind.

Das dreitägige Event bietet politische Debatten und Workshops, Rollenspiele, ein Jugenddorf und ein Kultur-Festival. Alles steht unter dem Motto "Ideen für ein besseres Europa" im politischen, sozialen und kulturellen Sinn. Fünf Themen stehen im Zentrum des Programm: Jugendarbeitslosigkeit, die digitale Revolution, die Zukunft der Europäischen Union, Nachhaltigkeit und Europäische Werte.

Bis zum 16.01.2014 konnten sich junge Leute aus dem Raum Aachen beim EUROPE DIRECT Informationsbüro Aachen für insgesamt 20 Freiplätze bewerben. Die Kosten für die gemeinsame Fahrt mit einem Reisebus, Unterkunft in einer Jugendherberge und die Verpflegung in Straßburg werden über die Büros der zwei Europaabgeordneten der Region finanziert, Sabine Verheyen und Martin Schulz. Vom EUROPE DIRECT Informationsbüro Aachen werden zwei studentische Gruppenleiterinnen mitfahren, Kim Heinrichs und Elisabeth Wicher.

Es kamen knapp 60 Bewerbungen bei EUROPE DIRECT Aachen an, von denen nun 20 Personen ausgelost wurden. Alle Bewerberinnen und Bewerber wurden benachrichtigt.

Teil der Bewerbung war auch eine Antwort auf die Frage: "Was ist deine Idee für ein besseres Europa?". Es wurden tolle Antworten gegeben, die viele gute Ideen und ein großes Engagement für Europa zeigen.

Nach Rücksprache mit den Bewerbern werden wir hier eventuell einige von diesen Ideen veröffentlichen.

EU-Nachrichten Nr. 03 vom 13. Februar 2014

EU-Nachrichten Nr. 03  [1,7 MB]

Beziehungen zur EU nach Volksabstimmung ungewiss
Die Schweiz muss Antworten geben

Die Schweizer Wähler haben sich am Sonntag mit einer hauchdünnen Mehrheit von weniger als 20.000 Stimmen dafür ausgesprochen, den Zuzug von Ausländern zu begrenzen. Täglich pendeln Hunderttausende EU-Bürger zur Arbeit in die Schweiz. 290.000 Deutsche wohnen in der Schweiz, sie stellen nach den Italienern die zweitgrößte Gruppe unter den EU-Zuwanderern. Noch ist offen, wie die Schweizer Regierung mit dem Votum umgeht.

KURZ & KNAPP
Schutz von Wildtieren
EU sucht neue Wege im Kampf gegen illegalen Handel

IM FOKUS
Korruption
Mitgliedstaaten müssen noch mehr dagegen tun

Migration
Unterstützung für Kommunen

11.2. ist Tag des Europa-Notrufs 112

Heute ist Europäischer Tag des Notrufs 112 -
Notruf-Flyer auch auf Öcher Platt

Der 112-Notruf-Flyer ist eine Initiative von EUROPE DIRECT Stuttgart, die auf die einheitliche, europaweite Notrufnummer aufmerksam machen.

Mit dem Appell "Ein Europa - Eine Nummer" wird daran erinnert, dass es eine für alle EU-Staaten geltende Notrufnummer gibt und das schon seit 20 Jahren. Statt 40 unterschiedlicher nationalen Notrufnummern kann man seit 1991 überall in Europa die 112 wählen um die örtliche Notrufzentrale zu erreichen. Leider wissen in Deutschland nur 21 %, in der gesamten EU immerhin 26 % von dieser Nummer. Deswegen wurde auch der 11.2. zum europaweiten "Tag des Notrufs" anerkannt. An diesem Datum soll jährlich daran erinnert werden, dass man die 112 überall in der EU wählen kann.

Der 112-Notruf-Flyer ist Teil einer Öffentlichkeitskampagne. Nachdem er in den Sprachen wie Deutsch, Französisch, Englisch, Spanisch usw. erschienen ist, hatte man in Stuttgart die Idee, den Flyer auch in unterschiedliche Dialekte zu übersetzen. Die Stuttgarter machten den Anfang und übersetzten den Flyer ins Schwäbische, was großen Anklang fand und auf witzige Art und Weise die 112 weiter bekannt machte.

Seit Mai 2012 gibt es in Aachen den Flyer auch in Öcher Platt mit dem Aufruf  "Eä Europa - eng Nommer" , der von Herbert K. Oprei, dem Träger des Thouet-Preises 2012, übersetzt wrude. Die Flyer auf Öcher Platt und auf Hochdeutsch stehen in unserem Büro im Haus Löwenstein zur Verfügung oder können hier als PDF heruntergeladen werden.

EU kämpft gegen grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug im Onlinehandel

14-01-10-mehrwertsteuerbetrugVerhandlungen mit Drittstaaten geplant

Im Kampf gegen den grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrug unter anderem im Online-Handel strebt die Europäische Kommission eine bessere Zusammenarbeit mit Europas wichtigsten Handelspartnern an. Verhandelt werden soll zunächst mit Russland und Norwegen. Weitere Drittstaaten sollen folgen.

Die Kommission hat dazu die Mitgliedsstaaten um ein Mandat zur Aufnahme von Verhandlungen ersucht. Das übergeordnete Ziel besteht darin, einen Rahmen für die gegenseitige Unterstützung bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Mehrwertsteuerbetrugs und bei der Beitreibung der geschuldeten Mehrwertsteuer (MwSt) in jedem Land zu schaffen. Die Gefahr des MwSt-Betrugs mit Beteiligung von Akteuren aus Drittländern besteht insbesondere im Internethandel mit Waren und Dienstleistungen: Hier sind der Anbieter und Käufer und der Ort der Transaktion deutlich schwieriger zu identifizieren als im traditionellen, stationären Handel. Hier gibt es unzählige kleinteilige Transaktionen mit Verbrauchern, die von den Steuerbehörden im grenzüberschreitenden Handel mit Nicht-EU-Staaten besonders schwer zu kontrollieren sind.

Durch Kooperationsvereinbarungen mit den Nachbarländern und Handelspartnern der EU würden sich die Chancen der Mitgliedstaaten erhöhen, Mehrwertsteuerbetrug aufzudecken und zu bekämpfen. Im Jahr 2011 betrugen die auf Verstöße oder Nichtvereinnahmung zurückzuführenden Verluste bei den MwSt-Einnahmen schätzungsweise 193 Mrd. EUR (1,5 Prozent der Wirtschaftsleistung). Obwohl diese Verluste durch eine Kombination verschiedener Faktoren bedingt sind, spielt der MwSt-Betrug dabei sicherlich eine wichtige Rolle (siehe IP/13/844).

Steuerkommissar Algirdas Šemeta erklärte: „Seit Einführung der Mehrwertsteuer in der EU hat sich die Lieferkette drastisch verändert. Durch die Globalisierung und den elektronischen Geschäftsverkehr ergeben sich neue Möglichkeiten, aber auch neue Risiken. Betrüger nutzen die zwischen den einzelnen Ländern bestehenden Unterschiede und Informationslücken aus. Um erfolgreich gegen Mehrwertsteuerbetrug vorgehen zu können, muss die EU mit ihren internationalen Partnern Hand in Hand zusammenarbeiten. Dies ist das Ziel des heutigen Kommissionsvorschlags, mit dem um ein Verhandlungsmandat ersucht wird, um der Zusammenarbeit einen formellen Rahmen zu geben." 

Die Vereinbarung würde sich auf die Verordnung über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer stützen, die derzeit den Rahmen für die Zusammenarbeit auf diesem Gebiet in der EU vorgibt. Die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten im Kampf gegen MwSt-Betrug besteht u. a. darin, dass sie sich gegenseitig Zugang zu ihren Datenbanken gewähren und Informationen (entweder automatisch oder auf Anfrage) über die Tätigkeiten der Steuerpflichtigen austauschen. EUROFISC ist ebenfalls ein sehr wirksames Netzwerk für die Mitgliedstaaten, um Informationen und Erkenntnisse über MwSt-Betrug auszutauschen.

Der Einsatz solcher Instrumente könnte durch Vereinbarungen über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des MwSt-Betrugs auch auf Drittstaaten ausgeweitet werden. Die EU beabsichtigt, solche Vereinbarungen mit Nachbarländern, ihren wichtigsten Handelspartnern und solchen Ländern auszuhandeln, die im Bereich der elektronischen Dienstleistungen führend sind. Bislang wurden Sondierungsgespräche mit Norwegen, Russland, Kanada, der Türkei und China geführt. Sowohl Norwegen als auch Russland haben bereits signalisiert, dass sie nun bereit sind, offizielle Verhandlungen aufzunehmen.

Die Stärkung des MwSt-Systems gegen Betrug ist ein zentrales Ziel der von der Kommission vorgeschlagenen Reform des MwSt-Systems (siehe IP/11/1508). Darüber hinaus bezeichnet auch der Aktionsplan der EU gegen Steuerhinterziehung die Mehrwertsteuer als einen der Bereiche, in denen konkrete Maßnahmen ergriffen werden müssen, um betrügerische Aktivitäten zu unterbinden (siehe IP/12/1325).

Frühere Informationen über Verspätungen und bessere Beschwerdemöglichkeiten

14-01-14-fluggastrechteMehr Rechte für Fluggäste

Flugreisende sollen künftig mehr Rechte erhalten. Das Europäische Parlament hat entsprechende Vorschläge der EU-Kommission unterstützt. So sollen unter anderem die Fluggesellschaften dazu verpflichtet werden, ihre Gäste regelmäßig und so früh wie möglich über die Umstände ihres verspäteten oder annullierten Fluges zu informieren, in jedem Fall spätestens 30 Minuten nach der planmäßigen Abflugzeit. Auch die Beschwerdemöglichkeiten sollen verbessert werden, damit Fluggäste ihre Rechte tatsächlich einfordern können.

EU-Verkehrskommissar Siim Kallas erklärte: "Es ist sehr wichtig, dass die Fluggastrechte nicht nur auf dem Papier bestehen. Wir alle müssen uns auf diese Rechte berufen können, wenn es wirklich darauf ankommt – nämlich wenn Probleme auftreten. Wir wissen, dass Fluggäste, die irgendwo festsitzen, vor allem einfach nach Hause wollen. Wir konzentrieren uns daher auf Information, Betreuung und effektive Weiterbeförderung. Dabei soll erreicht werden, dass die Fluggäste möglichst schnell an ihr Ziel gelangen, dass die Luftfahrtunternehmen aber auch Zeit erhalten, um die Probleme zu lösen."

Zugang zu besseren Arbeitsplätzen: Der Europäische Sozialfonds 2014-2020

14-01-10-esfNeue Förderschwerpunkte und vereinfachte Förderung

Mit mehr als 70 Mrd. Euro unterstützt der Europäische Sozialfonds (ESF) 2014 bis 2020 jährlich Millionen Menschen beim Zugang zu besseren Arbeitsplätzen. Für Deutschland stehen 6,7 Mrd. Euro in der neuen Förderperiode ab 2014 bereit. Neue Investitionsschwerpunkte und Nutzungsmöglichkeiten des ESF standen in Brüssel im Mittelpunkt einer Konferenz der EU-Kommission und der griechischen EU-Ratspräsidentschaft zum Start der neuen Förderperiode.

Sozialkommissar László Andor betonte, dass die Kommission eng mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeitet, um eine möglichst effiziente Nutzung der ESF-Mittel für den Zeitraum 2014-2020 zu gewährleisten. Die Konferenz beriet über die neuen Politikbereiche und Instrumente des ESF. Zum ersten Mal in der Geschichte der EU-Strukturförderung wurde ein garantierter Mindestanteil des ESF an den Kohäsionsmitteln der einzelnen Mitgliedstaaten in Höhe von 23,1 Prozent vereinbart. In Deutschland liegt dieser Anteil bei 36,8 Prozent. In der neuen Förderperiode will die Kommission die Inanspruchnahme des ESF in den Mitgliedstaaten vereinfachen und den Zugang zu Finanzmitteln, insbesondere für kleinere Begünstigte, erleichtern.

Der ESF ist keine Arbeitsvermittlung und schreibt daher auch keine Stellen aus. Vielmehr fördert er EU-weit Zehntausende von lokalen, regionalen und einzelstaatlichen Beschäftigungsprojekten – von Kleinprojekten, die von Wohltätigkeitsorganisationen vor Ort durchgeführt werden und zum Beispiel der Unterstützung behinderter Menschen bei der Suche nach angemessener Arbeit dienen, bis hin zu landesweiten Projekten zur Förderung der Berufsbildung. Die Europäische Kommission legt zusammen mit den EU-Ländern die Schwerpunkte des ESF fest und wie dessen Mittel eingesetzt werden.

Auf der Konferenz startete auch das neue EU-Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI), das die bestehenden Programme für Beschäftigung und soziale Solidarität (Progress), das Europäische Netz der öffentlichen Arbeitsverwaltungen EURES und das Europäische Mikrofinanzierungsinstrument zusammenführt. EaSI verfügt von 2014-2020 über ein Fördervolumen von 920 Mio. Euro.

EU-Nachrichten Nr. 02 vom 30. Januar 2014

EU-Nachrichten Nr. 02 pdf - 2 MB [2 MB]

EU-Klima- und Energiepolitik bis 2030
Für eine „grüne“ und wettbewerbsfähige Wirtschaft

Die Erde vor der Klimakatastrophe zu bewahren, ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Die Europäer stehen aber vor weiteren immensen Aufgaben, etwa der, ihre Industrie im weltweiten Wettbewerb konkurrenzfähig zu halten und zu verhindern, dass sie wegen zu hoher Energiekosten Kunden etwa an Chinesen oder Amerikaner verliert. Wie die richtige Balance zwischen Klimaschutz, Energie- und Industriepolitik aussehen könnte, hat die EU-Kommission in einem Strategiepapier beschrieben, das bis ins Jahr 2030 vorausblickt.

KURZ & KNAPP
Autoklimaanlagen
Auch Deutschland muss sich an EU-Vorgaben halten 

IM FOKUS
EU-Bankenregulierung
Keine riskanten Geschäfte auf eigene Rechnung mehr erlaubt

Beziehungen zu Russland
Gemeinsame Interessen nicht aus den Augen verlieren