EU-ParlamentBundesverfassungsgericht erklärt Drei-Prozent-Hürde für verfassungswidrig

Heute hat das Bundesverfassungsgericht die umstrittene Drei-Prozent-Hürde zur Europawahl gekippt. Laut Urteil verstoße diese gegen die Grundsätze der Wahlrechtsgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien. Jede Wählerstimme müsse die gleichen Erfolgschancen haben. Ausnahmen seien nur unter bestimmten Umständen zulässig, beispielsweise wenn die Funktionsfähigkeit und Stabilität des Parlaments gefährdet wäre. Das sei jedoch beim Europäischen Parlament derzeit nicht der Fall.

Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts können Parteien nunmehr bereits mit etwa einem Prozent der abgegeben Stimmen einen Sitz im EU-Parlament erhalten. Folglich haben kleine Parteien wie die AfD, die Freien Wähler und die rechtsextreme NPD damit im Mai 2014 erstmals die Chance, ins EU-Parlament einzuziehen. Diese hatten zuvor mit anderen Kleinstparteien geklagt, dass es ihnen schwerer falle, geeignete Kandidaten zu bekommen und um Spenden zu werben.

Laut jüngsten Auswertungen von Pollwatch 2014 ist der Ausgang der Europawahl im Mai ungewiss und knapp. Es wird erwartet, dass weder die Konservativen noch die Sozialdemokraten eine Mehrheit erreichen werden.