Rückblick: Grenz- und Asylpolitik der Europäischen Union

Im Rahmen der Reihe 'Europa am Dienstag' fand heute (20.01.2026) eine Veranstaltung zum Thema "Grenz- und Asylpolitik der Europäischen Union" statt. An dem Vortrag mit anschließender Diskussion nahmen 19 Personen im Grashaus und weitere 20 Interessierte online teil. Referent Siebo Janssen skizzierte zentrale Entwicklungen und aktuelle Herausforderungen der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Jochen Leyhe übernahm die Moderation und leitete im Anschluss eine lebhafte Diskussion mit den Teilnehmenden.

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26 01 20 EaD Asylx300Die Grenz- und Asylpolitik der Europäischen Union sorgt seit Jahren für kontroverse Debatten und stark polarisierte Meinungen. Immer wieder prallen dabei sicherheitspolitische, humanitäre und rechtliche Argumente aufeinander, was die Diskussion besonders emotional auflädt. Diese Spannungen bildeten den Ausgangspunkt und leiteten die Veranstaltung mit folgender Frage ein: Wie steht es eigentlich um die Asylpolitik der Europäischen Union?

Laut Janssen habe die EU es zu lange versäumt, einheitliche und verbindliche Regelungen für die Grenz- und Asylpolitik festzulegen. Durch die unterschiedliche Handhabung der einzelnen Mitgliedstaaten sei es zu vielen Problemen gekommen. 

Hintergrund und Entwicklungen

Der Schengen-Raum bildet einen Grundpfeiler der Europäischen Union. Das Schengener Abkommen wurde 1985 von fünf Ländern unterzeichnet (Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande) und hat sich mit der Zeit zum weltweit größten Raum des freien Personenverkehrs entwickelt. Das Abkommen ermöglicht es EU-Bürger*innen sich innerhalb der EU frei zu bewegen, zu studieren und zu arbeiten, ohne an den Grenzen kontrolliert zu werden. Allerdings gilt diese Freiheit nur für den Binnenraum, während die äußeren EU-Grenzen weiterhin streng kontrolliert werden.

Das Dublin-III-Abkommen legt fest, dass Asylanträge grundsätzlich im ersten EU-Einreiseland zu stellen sind: eine Regelung, die bei geringerer Flüchtlingszahl als stemmbar galt. Heute jedoch überfordert sie vor allem die Küstenstaaten wie Italien, Griechenland oder Spanien mit Aufnahmeverpflichtungen und dem Schutz der Außengrenzen. Darüber hinaus haben alle EU-Staaten die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet, die als Bedingung für den EU-Beitritt gilt und den Schutzstatus für bestimmte Verfolgte zwingend vorschreibt.

Diese Regelungen erzeugen in der Praxis Spannungen zwischen den EU-Staaten. Ein Fallbeispiel sieht Janssen in der Flüchtlingskrise 2015/16. 

Aktuelle Herausfordungen 

26 01 20 EaD Asyl 2x300Immer mehr EU-Staaten führen nun auch an inneren Grenzen Kontrollen ein. Eine Maßnahme, die, wenn sie dauerhaft ist, gegen EU-Recht verstößt und in der Praxis zudem wenig effektiv ist. Es stellt sich die Frage: „Ist das das Ende von Schengen und einem grenzenlosen Europa?“. Laut Janssen bröckelt es auch am gemeinsamen Zusammenhalt der Mitgliedstaaten. Durch Klimakrise und Konflikte wird die Zahl der Migration voraussichtlich weiter steigen, wodurch die Last vor allem auf den Küstenstaaten zunimmt. Dringend gefordert ist ein solidarisches Verteilungssystem, doch mehrere Länder wehren sich entschieden dagegen.

Die Einführung des GEAS (Gemeinsames Europäisches Asylsystem) sei trotz möglicher inhaltlicher Mängel und Kritikpunkte ein wichtiger Fortschritt. Es schafft erste Ansätze eines solidarischen Verteilungsmechanismus von Geflüchteten unter den Mitgliedsstaaten. Das GEAS erlaubt es Staaten wie Deutschland, bereits aufgenommene Flüchtlinge aus Dublin-Verfahren anzurechnen, um weitere Aufnahmelasten oder Ausgleichszahlungen zu vermeiden, während einige andere Mitgliedstaaten, je nach Bevölkerungsgröße und Wirtschaftsleistung, zusätzliche Geflüchtete aufnehmen oder Ausgleichszahlungen leisten müssen. Dennoch bleibt die Umsetzung zwischen den Staaten die größte Herausforderung.

Diskussion und Abschluss

Im Anschluss an den Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit dem Publikum, das in seiner Meinung uneinig war. Einige Teilnehmende plädierten für Freiwilligkeit statt Zwang bei der Flüchtlingsverteilung, andere jedoch stellten die Effektivität infrage. Es entwickelte sich ein Austausch darüber, was die EU tun könnte und müsse, um die Zahl der Flüchtenden zu reduzieren, beispielsweise durch Entwicklungszusammenarbeit oder Klimamaßnahmen. Weitere zentrale Punkte waren die Aufnahmekapazitäten der EU, Regelungen zu Zurückweisungen und Aufnahmepflichten sowie die Rolle der Arbeitsmigration im Kontext des demografischen Wandels. Die Debatte unterstrich die Komplexität des Themas und den Bedarf an weiteren Austauschformaten.

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