EU-Kommission sagt Flutopfern Unterstützung zu

Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF)

EU-Regionalkommissar Johannes Hahn hat den Opfern der Überflutungen in Deutschland, der Tschechischen Republik und Österreich die Unterstützung der Europäischen Kommission zugesagt. "Mein Mitgefühl gilt allen Betroffenen, vor allem aber den Familien und Freunden derer, die in den letzten Tagen ihr Leben gelassen haben. Ich möchte den betroffenen Menschen und auch den politisch Verantwortlichen versichern, dass die europäische Familie den Mitgliedstaaten unterstützend zur Verfügung steht und dort hilft, wo wir am meisten gebraucht werden", erklärte er in Brüssel. Noch sei es zu früh, das Ausmaß der Schäden abzuschätzen. Jedoch besteht prinzipiell die Möglichkeit, Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds der Europäischen Union (EUSF) zu beantragen. "Er hilft den Mitgliedstaaten und den betroffenen Gebieten, nach der Katastrophe wieder Tritt zu fassen und die Kosten des Wiederaufbaus mit zu finanzieren", so Hahn. Der EUSF war aus Anlass der schweren Überschwemmungen in Mitteleuropa im Sommer 2002 geschaffen worden.

Der EUSF wurde bisher in 52 Katastrophenfällen - von Überschwemmungen über Waldbrände und Erdbeben bis hin zu Stürmen und Dürren – in Anspruch genommen. Bisher wurden 23 verschiedene europäische Länder mit über 3 Milliarden Euro unterstützt. EU-Mitgliedstaaten und Länder, mit denen EU-Beitrittsverhandlungen geführt werden, können den EUSF im Falle von Naturkatastrophen größeren Ausmaßes in Anspruch nehmen, wenn die unmittelbaren Schäden einen Schwellenwert von 0,6 Prozent des Bruttonationaleinkommens überschreiten. Für Deutschland liegt der Schwellenwert bei 3,67 Milliarden Euro. Ausnahmsweise kann der Fonds auch im Fall einer außergewöhnlichen regionalen Katastrophe aktiviert werden, wenn sie die Mehrheit der Bevölkerung einer Region in Mitleidenschaft zieht und schwere und dauerhafte Auswirkungen auf deren wirtschaftliche Stabilität und die Lebensbedingungen hat.