Aufhebung der Zuwanderungsbeschränkungen für Rumänien und Bulgarien

14-01-07-ZuwanderungKommission verteidigt Freizügigkeit

Die EU-Kommission rechnet nicht mit einem großen Anstieg der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien auf die Arbeitsmärkte der EU-Länder nach der Aufhebung der Zuwanderungsbeschränkungen am 1. Januar. Einzelne Städte, die durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern mit Problemen konfrontiert sind, können auf Mittel aus dem Europäischen Sozialfonds zurückgreifen. EU-Sozialkommissar László Andor wird sich dazu vor Journalisten in Brüssel genauer äußern.

Andor hatte zum Jahreswechsel erneut die Arbeitnehmerfreizügigkeit als Grundrecht und Eckpfeiler der EU-Integration und des Binnenmarktes bekräftigt. "Bürger aus Bulgarien und Rumänien können seit 2007 bereits in 19 Mitgliedstaaten, die keine Übergangsregeln eingeführt haben, ohne Einschränkungen arbeiten. Über drei Millionen Menschen aus Bulgarien und Rumänien leben bereits  in einem anderen EU-Land und es ist unwahrscheinlich, dass es zu einem großen Anstieg nach dem Auslaufen der letzten Beschränkungen kommt", sagte Andor.

Studien belegen durchweg die Vorteile der Arbeitnehmerfreizügigkeit für die Wirtschaft der Gastländer. Mobile Arbeitnehmer ergänzen häufig den Mangel an Fachkräften und Arbeitskräften und nehmen im Gastland keine Jobs weg. Durch einen plötzlichen Zustrom von EU-Zuwanderern können in manchen Städten und Regionen aber Probleme bei Wohnraum, Bildung und sozialen Dienstleistungen entstehen. Um dem entgegenzuwirken, können die Mitgliedstaaten den Europäischen Sozialfonds (ESF) nutzen, über den insgesamt jedes Jahr über 10 Mrd. Euro bereitstehen. Ab 2014 sollte jedes EU-Land mindestens 20 Prozent der ESF-Mittel zur sozialen Integration und Armutsbekämpfung nutzen.