Tag der Integration am 21. September 2014 im Aachener Eurogress
Lebendig, tolerant und weltoffen:
So präsentiert sich Aachen beim Tag der Integration.
Die Veranstalter laden Sie herzlich ein, an diesem Ereignis teilzuhaben. Ihre Gastgeber sind Initiativen, Vereine, Einrichtungen und Firmen aus Aachen und Umgebung. Sie haben gemeinsam ein attraktives Programm für Sie vorbereitet.
Lassen Sie sich begeistern von vielseitigen kulturellen Darbietungen, von Tanz und Musik, von köstlichen internationalen Speisen und von Sportvorführungen und Vorträgen. Lassen Sie sich informieren und inspirieren, erfahren Sie hautnah, wie das friedliche Zusammenleben der Religionen und Kulturen bei uns aussieht. Lernen Sie Menschen kennen, die sich für gelingende Integration einsetzen. Erfahren Sie mehr über Angebote von Firmen, Behörden, sozialen Einrichtungen und religiösen Gemeinschaften. Ein buntes und spannendes Familienprogramm mit Zirkuskünstlern, Artisten, Sportlern, Tänzern, Chören aus aller Welt und vieles mehr erwartet Sie.
- Sonntag, 21.09.2014 von 11.30 - 17.30 Uhr
- Eurogress Aachen, Monheimsallee 48
- Eintritt frei!
- Homepage
- Facebook-Veranstaltung
- Flyer (PDF)
EUROPE DIRECT Infostand: Vielfältige Information über EU-Bürgerrechte im Eurogress
Das 'Europäische Jahr der Bürgerinnen und Bürger' 2013 wird im Jahr 2014 fortgesetzt. Dabei geht es um die Rechte, die die Menschen in der Europäischen Union automatisch haben, die aber nicht allen bewusst sind. Über 500 Millionen Europäerinnen und Europäer profitieren täglich davon – genau wie die europäische Wirtschaft.
Um Sie über Ihre Rechte und Möglichkeiten im Rahmen der Unionsbürgerschaft zu informieren, beteiligt sich das EUROPE DIRECT Informationsbüro Aachen am diesjährigen 'Tag der Integration' am Sonntag, 21.09.2014 von 11:30 - 17:30 Uhr im Eurogress in der Monheimsallee in Aachen.
Sie sind herzlich eingeladen!
EUROPE DIRECT Aachen informiert Jung und Alt mit vielfältigen Materialien wie Broschüren und Postern über die Rechte und Möglichkeiten in der EU.
Melden Sie sich beim Infostand für kostenlose Studienfahrten zu EU-Institutionen an.
Machen Sie mit bei Europa-Quiz mit vielen Preisen. Für kleine Kinder gibt es einen Maltisch mit schönen Vorlagen und natürlich europäischen Motiven ...
Der Eintritt ist frei! Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
- Kurzlink auf diese Seite: http://bit.ly/EU-Buergerrechte-2014
- Übersicht über EU-Rechte (PDF)
EU-Bürgerrechte von A bis Z
Die Unionsbürgerschaft ist kein leeres Konzept, sondern ein konkreter Status, mit dem eine Reihe von Rechten verknüpft sind: von A wie 'Aktives Wahlrecht' bis Z wie 'Zugang zur Sozialversicherung im Ausland'.
Der EU ist es wichtig, dass Sie über Ihre Rechte als EU-Bürger/-in Bescheid wissen, denn nur so haben Sie in Ihrem Alltag wirklich etwas davon. Mit ihrem Bericht über die Unionsbürgerschaft trägt die EU zur Aufklärung bei. Festgelegt sind die EU-Bürgerrechte im zweiten Teil des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie in Kapitel V der Charta der Grundrechte der EU.
Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl des Wohnortes innerhalb der EU sowie Recht auf Nichtdiskriminierung aufgrund Ihrer Staatsangehörigkeit
Als EU-Bürger/-in haben Sie das Recht, in der EU ungehindert zu reisen und Ihren Wohnort frei zu wählen. Dieses Recht unterliegt allerdings gewissen Bedingungen. So müssen Sie sich beispielsweise bei der Einreise in ein anderes EU-Land gegebenenfalls ausweisen oder – wenn Sie für mehr als drei Monate in einem anderen EU-Land leben – bestimmte Bedingungen erfüllen, je nachdem, ob Sie dort zum Beispiel arbeiten oder studieren.
http://europa.eu/youreurope/citizens/travel/index_de.htm
Aktives und passives Wahlrecht
Wenn Sie in einem anderen EU-Land als Ihrem Herkunftsland leben, dürfen Sie in diesem Land unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Landes für die Kommunalwahlen und Wahlen zum Europäischen Parlament kandidieren.
http://europa.eu/youreurope/citizens/residence/worker-pensioner/elections/index_de.htm
Petitionsrecht
Bei Anliegen oder Beschwerden haben Sie das Recht, Petitionen an das Europäische Parlament zu richten. Dabei kann es sich um ein persönliches Bedürfnis, eine persönliche Beschwerde oder um ein Thema von öffentlichem Interesse handeln. Die Angelegenheit muss in den Tätigkeitsbereich der EU fallen und Sie unmittelbar betreffen.
Beschwerderecht
Beim europäischen Bürgerbeauftragten können Sie sich über Missstände bei der Tätigkeit der Organe oder Einrichtungen der EU beschweren.
Sie können sich auch direkt an die Organe und beratenden Einrichtungen der EU wenden und haben das Recht, eine Antwort in einer der 23 EU-Amtssprachen zu erhalten.
Recht auf konsularischen Schutz
Wenn Sie sich in einem Land außerhalb der EU aufhalten und Hilfe benötigen, genießen Sie als EU-Bürger/-in den konsularischen und diplomatischen Schutz eines jeden EU-Landes, und zwar unter denselben Bedingungen wie die Einwohner/-innen des betreffenden Landes. Das bedeutet, dass Sie in Situationen wie einem Todesfall, Unfall, Krankheit, Festnahme, Inhaftierung, Gewaltverbrechen oder Rückführung in das Heimatland auf Hilfe zählen können.
Europäische Bürgerinitiative
Im Rahmen der Europäischen Bürgerinitiative können Sie die Europäische Kommission auffordern, einen Vorschlag für einen Rechtsakt zu unterbreiten. Die Initiative muss von mindestens einer Million Bürgerinnen und Bürger aus mindestens einem Viertel der EU-Länder unterzeichnet werden.
GrundrechteDie EU stützt sich auf die Werte der Würde des Menschen, der Freiheit, der Demokratie, der Gleichheit, der Rechtsstaatlichkeit sowie der Wahrung der Menschenrechte. Dies schließt auch die Rechte von Menschen ein, die Minderheiten angehören.
http://ec.europa.eu/justice/fundamental-rights/index_de.htm
Zugang zur Sozialversicherung
Wenn Sie innerhalb der EU umziehen, zahlen Sie nur in jeweils einem Land Sozialversicherungsbeiträge, auch wenn Sie in mehreren Ländern arbeiten. Im Allgemeinen erhalten Sie auch Ihre Sozialversicherungsleistungen ausschließlich von diesem Land.
Gesundheitsversorgung im Ausland
Nach dem EU-Recht können Sie sich in einem anderen EU-Land einer medizinischen Behandlung unterziehen und haben eventuell Anspruch auf Kostenrückerstattung durch Ihre Krankenkasse im Heimatland.
- http://europa.eu/youreurope/citizens/health/index_de.htm
- http://ec.europa.eu/health/cross_border_care/policy/index_de.htm
Studium im Ausland
Als EU-Bürger/-in haben Sie das Recht, in jedem EU-Land unter denselben Bedingungen zu studieren wie Staatsangehörige dieses Landes.
Einkaufen im Internet
Das EU-Recht schützt Sie, wenn Sie in Europa online einkaufen.
- http://europa.eu/youreurope/citizens/shopping/buy-sell-online/index_de.htm
- http://ec.europa.eu/consumers/ecc/index_de.htm
Passagierrechte, Fluggastrechte, Rechte von Bahnreisenden
Wenn Sie Probleme mit internationalen Bahnreisen oder mit Flügen aus der EU oder in die EU mit einem Luftfahrtunternehmen der EU haben, haben Sie eventuell Anrecht auf Rückerstattung und möglicherweise sogar auf Entschädigung.
Günstigere Mobiltelefontarife
Wenn Sie Ihr Handy im EU-Ausland benutzen, kann Ihr Betreiber Ihnen nicht beliebig viel dafür berechnen.
Sichere und bezahlbare Energie
Dank der EU sind Sie als Verbraucher jetzt besser geschützt und haben das Recht, Ihren Strom- und Gaslieferanten selbst zu wählen.
Aktuelle Verbraucherschutz-Maßnahmen der EU
10 Maßnahmen zugunsten von 500 Millionen Verbrauchern: Erfahren Sie mehr über die zehn größten Erfolge, die Ihre alltäglichen Belange betreffen und unsere gemeinsamen europäischen Werte widerspiegeln.