Verbraucher: Kosmetika ohne Risiko

EU-Kind-Strand-600Die Kommission hat am 26.09.2014 den Verbraucherschutz, insbesondere für Säuglinge und Kleinkinder, weiter gestärkt. Sie nahm zwei Maßnahmen an, mit denen die Verwendung von Konservierungsstoffen in Kosmetika eingeschränkt wird

"Konservierungsmittel in Kosmetika sind sinnvoll, weil sie dafür sorgen, dass die Produkte, die wir täglich verwenden, frei von Krankheitserregern sind. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass die Konservierungsmittel höchstmöglichen Schutz gewähren. Mit diesen Maßnahmen können die Verbraucher sicher sein, dass ihre Kosmetika unbedenklich sind", sagte Neven Mimica, EU-Kommissar für Verbraucherpolitik,.

Die Kommission begrenzt die Höchstkonzentration von zwei Konservierungsstoffen, Propylparaben und Butylparaben, von derzeit zulässigen 0,4 Prozent bei einzelner Verwendung und 0,8 Prozent bei Verwendung zusammen mit anderen Estern, auf 0,14 Prozent in beiden Fällen. Ihre Verwendung in nicht abzuspülenden Mitteln, die zur Anwendung im Windelbereich von Kindern unter drei Jahren bestimmt sind, ist verboten. Die neuen Vorschriften gelten für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen.

Die Kommission verbietet auch die Verwendung der Mischung von Methylchloroisothiazolinone (und) Methylisothiazolinone (MCI/MI) in nicht anzuspülenden Mitteln, wie Körpercreme. Damit soll das Risiko für Hautallergien gesenkt werden. Der Konservierungsstoff kann immer noch in abspülbaren Produkten wie Shampoos und Duschgels in einer Höchstkonzentration von 0,0015 Prozent der Mischung in einem Verhältnis von 3:1 von MCI/MI verwendet werden. Die Maßnahme gilt für Produkte, die nach dem 16. April 2015 in den Handel kommen.

Bereits Anfang dieses Jahres hat die Kommission die Verwendung von fünf weiteren Parabene in Kosmetika - Isopropylparaben, Isobutylparaben, Phenylparaben, Benzylparaben und Pentylparaben -verboten, weil nicht genügend Daten für eine Neubewertung vorlagen. Produkte, die nach dem 30. Oktober 2014 auf den Markt gebracht werden, müssen frei von diesen Stoffen sein.

Konservierungsstoffe in Kosmetika sind wichtig, weil sie die Verbraucher vor schädlichen Krankheitserregern schützen, die sonst in die Cremes und Produkte, die man täglich benutzt eindringen würden. Ohne Konservierungsstoffe hätten alle Kosmetika nur eine sehr kurze Haltbarkeit und müssten in den meisten Fällen im Kühlschrank aufbewahrt werden.

Ungeachtet der Herstellungsverfahren oder der Vertriebskanäle müssen die in der EU auf den Markt gebrachten Kosmetika sicher sein. Der Hersteller ist für die Sicherheit der Produkte verantwortlich und muss dafür sorgen, dass sie einer Sicherheitsbewertung durch wissenschaftliche Sachverständige unterzogen werden, bevor sie auf den Markt kommen.