Nationales Opt-Out beim Anbau von Gen-Pflanzen: Kommission begrüßt Einigung

EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis, zuständig für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, hat die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischem Parlament und dem Rat der EU-Staaten auf neue Regeln zum Anbau von genetisch veränderten Organismen (GVO) begrüßt.

Die EU-Kommission hatte bereits 2010 vorgeschlagen, den EU-Ländern mehr Möglichkeiten zu geben, den Anbau von Gen-Pflanzen auf ihrem Gebiet zu verbieten.

"Ich freue mich mitzuteilen, dass Parlament und Rat gestern (Mittwoch,03.12.14) eine vorläufige Einigung erzielt haben. Dieser Vorschlag würde den EU-Staaten das Recht geben, den Anbau von GVO in ihrem Gebiet zu verbieten. Damit erfüllt die Einigung, wenn sie bestätigt wird, die die seit 2009 geäußerte Forderung der EU-Staaten, das letzte Wort über den GVO-Anbau zu haben, um nationalen Belangen und insbesondere dem Willen ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden. Der vorliegende Text spiegelt den Anspruch von Präsident Juncker wider, den demokratisch gewählten Regierungen in Lebensmittel- und Umweltbelangen dasselbe Gewicht zu geben wie wissenschaftlichem Rat."

Die Einigung muss vom Rat und dem Europäischen Parlament noch formell bestätigt werden. Er hoffe, dass dies in den kommenden Wochen geschehen wird, sagte Andriukaitis. Dann würden die neuen Rechte der EU-Staaten bereits ab Frühjahr 2015 gelten.

Unter den neuen Regeln hätten EU-Staaten mehr und rechtlich gesicherte Möglichkeiten, den Anbau von Gen-Pflanzen mit Blick auf nationale Gegebenheiten zu verbieten. Bisher ist ein Verbot nur möglich, wenn Risiken für Umwelt oder Gesundheit nachgewiesen sind. Künftig können EU-Staaten bereits im Rahmen des EU-weiten Zulassungsverfahrens für GVO einem Anbau in ihrem Gebiet widersprechen. Zudem können sie sich auch nach bereits erfolgter Zulassung eines Produkts für ein "Opt-out" entscheiden und den Anbau einer gentechnisch veränderten Pflanze auf ihrem Gebiet verbieten.