Europäischer Tag für Verbrechensopfer: Neue EU-Regeln sollen zügig umgesetzt werden

Anlässlich des Europäischen Tages für Verbrechensopfer am 22. Februar hat EU-Justizkommissarin Vera Jourová am 20.02.2015 die Mitgliedstaaten zur zügigen Umsetzung der EU-Regeln für Opfer von Straftaten aufgerufen

Jourová erklärte: "Ab November dieses Jahres werden neue EU-Regeln ein Mindestmaß an Opferrechten in der ganzen Union garantieren. Das Recht auf klare und verständliche Informationen und Verfahren, die Möglichkeit, aktiv an Strafverfahren teilzunehmen und die Bereitstellung von Unterstützungsdiensten für Opfer. Die Mitgliedstaaten sollten diese Regeln zügig in nationales Recht umsetzen, so dass sich die Menschen in der Praxis darauf verlassen können."

Die neuen Vorschriften über die Mindestrechte von Opfern in der gesamten EU wurden im Oktober 2012 erlassen. Die Richtlinie garantiert Opfern unabhängig davon, wo sie sich in der EU aufhalten, bestimmte Mindestrechte wie angemessene Unterstützung, Informationen und Schutz. EU-Mitgliedstaaten müssen die europäischen Bestimmungen bis zum 16. November 2015 in innerstaatliches Recht umsetzen.

Jourová erklärte weiter: "Jedes Jahr werden 75 Millionen Menschen in der Europäischen Union Opfer einer Straftat. Wir müssen sie so gut wir können unterstützen. Als Kommissarin für Justiz, Verbraucher und Gleichstellung, sehe ich es als meine Pflicht an, mich um die Verletzlichen in Europa zu kümmern. Besonders Frauen und Männer, die Opfer von Gewalt oder Belästigungen werden, verdienen effektiven Schutz. Seit Januar müssen Kontaktsperren, Schutz- und Verbotsanordnungen eines EU-Mitgliedsstaats von allen anderen anerkannt werden. Diese Bürger müssen sich nicht länger um ihre Sicherheit sorgen, wenn sie ins Ausland reisen oder dort leben."