78,9 Mio. Euro für Deutschland aus dem EU-Fonds für die am stärksten von Armut Betroffenen

Deutschland erhält 78,9 Mio. Euro zur Unterstützung der am stärksten benachteiligten Personen

Die Kommission hat das operationelle Programm Deutschlands für den Zeitraum 2014-2020 zur Nutzung des neuen Europäischen Hilfsfonds für die am stärksten von Armut Betroffenen gebilligt. Ergänzt werden die Mittel um 13,9 Mio. Euro aus nationalen Mitteln.

Sozialkommissarin Marianne Thyssen begrüßte die Annahme des Programms, das zur Unterstützung der Bedürftigsten, insbesondere von Kindern und Obdachlosen, beitragen soll. Über den Fonds leistet Europa einen wesentlichen Beitrag zur Bekämpfung der Armut und bietet den am stärksten benachteiligten Bürgerinnen und Bürgen eine faire Chance, sagte Thyssen.

Das operationelle Programm Deutschlands richtet sich besonders an die am stärksten benachteiligten EU-Migranten, Einwandererkinder und Obdachlose oder von Obdachlosigkeit bedrohte Menschen.

Gemeinden oder Einrichtungen der Wohlfahrtspflege können – stets in enger Zusammenarbeit miteinander – Projektanträge stellen. Diese Projekte sollen Menschen unterstützen, die keinen Zugang zu den vorhandenen Sozial- und Arbeitsmarktdiensten bzw. zum Bildungssystem haben oder finden. Die Unterstützung umfasst die Erfassung der persönlichen Situation jedes Einzelnen, Beratung bei den ersten Schritten auf dem Weg zur (Wieder-)Eingliederung in die Gesellschaft, Gelegenheiten zu sozialen Kontakten und Möglichkeiten der Kinderbetreuung, Begleitung von Personen zu sozialen Einrichtungen oder Verwaltungsbehörden, Informationszentren usw.

Für den Zeitraum 2014-2020 ist der FEAD mit 3,8 Mrd. Euro ausgestattet. Aus dem Fonds werden Maßnahmen aller 28 Mitgliedstaaten unterstützt, um den am stärksten benachteiligten Menschen – Einzelpersonen ebenso wie Familien, Haushalten oder Personengruppen – eine breite Palette nicht-finanzieller Unterstützungsleistungen zu bieten. Diese Leistungen können in Nahrungsmitteln, Kleidung und anderen wichtigen Gütern des persönlichen Bedarfs wie Schuhe, Seife und Shampoo bestehen. Die Mittel können auch zur Förderung der sozialen Integration genutzt werden.

Im nationalen operationellen Programm definiert jeder Mitgliedstaat für sich die Zielgruppe der „am stärksten benachteiligten Personen“. Danach können die Mitgliedstaaten selbst die Art der angebotenen Unterstützungsleistung wählen und je nach ihrer nationalen Situation und ihren Präferenzen entscheiden, wie sie diese Nahrungsmittel und Güter beschaffen und verteilen möchten.