EU-Kommission plant keinen neuen Anlauf zur Vorratsdatenspeicherung

Die EU-Kommission plant keine neue Initiative zur Vorratsdatenspeicherung auf europäischer Ebene

Dies hat Martin Selmayr, der Kabinettchef von Kommissionspräsident Juncker, dem deutschen Justizminister Heiko Maas auf Nachfrage bereits am 2. März telefonisch mitgeteilt. Jeder Mitgliedstaat hat allerdings die Möglichkeit, nationale Regelungen zu erlassen.

Der Europäische Gerichtshof hatte am 8. April 2014 die geltende europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung für ungültig erklärt. Nationale Regelungen bleiben davon unberührt, solange sie mit den Grundprinzipien unter EU-Recht, wie der sogenannten ePrivacy Richtlinie, im Einklang stehen.

In seinem Urteil hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) zwar anerkannt, dass einige Einschränkungen der Grundrechte im Sinne eines legitimen und allgemeinen Interesses gerechtfertigt sein könnten, nämlich beim Kampf gegen schwere Kriminalität und Terrorismus. Gleichzeitig betonte der EuGH die Notwendigkeit, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zum respektieren und schuf strenge Voraussetzungen für solche Maßnahmen.

In ihrer Orientierungsdebatte zur künftigen Sicherheitsagenda nach den Anschlägen von Paris hatte die Europäische Kommission am 21. Januar unter anderem über die Vorratsdatenspeicherung gesprochen. Die Kommissionsmitglieder waren sich einig, dass die Mitgliedstaaten unter Wahrung der vom EuGH genannten Grundsätze in diesem Bereich aktiv werden können. Für eine neue EU-weite Initiative der Kommission besteht demnach keine Notwendigkeit.