Kommissionspräsident möchte Griechenland unterstützen
Nach der Einigung der Euro-Finanzminister muss das neue Hilfsprogramm des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) für Griechenland nun von den Mitgliedstaaten ratifiziert werden. Die Botschaft der Eurogruppe sei "laut und deutlich" gewesen, sagte Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker. "Auf dieser Grundlage ist und bleibt Griechenland unwiderruflich Mitglied des Euroraums. Die Europäische Kommission wird Griechenland dabei unterstützen, eine neue und faire Perspektive für Wachstum, Arbeitsplätze und Investitionen für seine Bürgerinnen und Bürger zu entwickeln.“
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker sagte weiter: „Die vergangenen sechs Monate waren schwierig. Sie haben die Geduld der Entscheidungsträger und noch mehr die Geduld unserer Bürgerinnen und Bürger auf die Probe gestellt. Zusammen haben wir in den Abgrund geblickt. Aber heute bin ich froh, sagen zu können, dass alle Seiten ihre Verpflichtungen eingehalten haben. Griechenland erfüllt die ehrgeizigen Reform-Verpflichtungen, die am 13. Juli beschlossen wurde. Und die anderen Länder des Euro-Währungsgebiets halten ihr am gleichen Tag abgegebenes Versprechen fortgesetzter Solidarität."
Valdis Dombrovskis, Vizepräsident für den Euro und den sozialen Dialog, der die Ergebnisse der Verhandlungen der Kommission mit Griechenland in der Eurogruppe vorstellte, sagte: „Die heutige Einigung wird die Unsicherheit, die zu lange über dem Land und dem Euroraum schwebte, auflösen. Durch umfassende Zueigenmachung der Programmverpflichtungen sowie durch deren Umsetzung wird diese Übereinkunft neue Arbeitsplätze schaffen und das Wirtschaftswachstum wieder herstellen. Wir sind bereit, Griechenland mit all unseren Mitteln zu unterstützen – von technischer Hilfe bis hin zu finanzieller Unterstützung.“
Am 17. Juli 2015 hatte die Eurogruppe die Institutionen ersucht, sich auf ein gemeinsames „Memorandum of Understanding“ zu einigen, in der die Modalitäten für eine Finanzhilfe-Fazilität für den Zeitraum 2015-2018 gemäß Artikel 13 des ESM-Vertrags festgelegt werden.
Dieser Auftrag wurde von der Europäischen Kommission im Benehmen mit der Europäischen Zentralbank und in Zusammenarbeit mit dem Internationalen Währungsfond und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus ausgeführt.
Die Umsetzung des Programms wird von der Kommission, im Benehmen mit der EZB und zusammen mit dem IWF gemäß Artikel 13 des ESM-Vertrags überwacht.