EU verstärkt Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger

Kommissar Neven Mimica kündigt einen völlig neuartigen und umfassenden EU-Unterstützungsmechanismus für gefährdete Menschenrechtsverteidiger an.

Mimica, zuständig für internationale Zusammenarbeit und Entwicklung, erklärte: "Die Menschenrechte gehören zu den Grundwerten der EU. Daher müssen diejenigen, die ihr Leben riskieren, um sie zu verteidigen, fest auf unsere Unterstützung zählen können. Mit diesem Mechanismus – dem ersten seiner Art – können wir Menschenrechtsverteidigern dringend benötige Hilfe leisten, von der raschen Unterbringung an sicheren Orten bis hin zum Rechtsbeistand."

Die bis 2018 laufende Initiative soll ein wichtiges europäisches Unterstützungsinstrument für besonders gefährdete Menschenrechtsverteidiger werden und auch speziell in abgelegenen Gebieten der Welt zum Einsatz kommen.

Für den Mechanismus stehen bis 2018 EU-Mittel in Höhe von 15 Mio. Euro zur Verfügung. Dieser Betrag wird zusätzlich zu der kontinuierlichen Unterstützung für Menschenrechtsverteidiger bereitgestellt, die die EU bereits im Rahmen des Europäischen Instruments für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) leistet. Seit 2007 erhielten Menschenrechtsverteidiger in aller Welt im Rahmen des EIDHR insgesamt 142 Mio. EUR an Hilfe.

Der neue Mechanismus sieht verschiedene Formen von EU-Unterstützung für gefährdete Menschenrechtsverteidiger vor:

  • Kurzfristige Unterstützung: u. a. physischer Schutz, rechtliche und medizinische Hilfe, Betreuung bei Gerichtsverfahren und während Inhaftierungen, Interessenvertretung in Notfällen, Unterbringung an sicheren Orten usw.
  • Mittelfristige Unterstützung: u. a. Monitoring der Lage von Menschenrechtsverteidigern, Frühwarnung bei Risiken, Ausbildung im Bereich Risikoprävention und Sicherheit (auch zur digitalen Sicherheit) sowie internationale, regionale und länderspezifische Interessenvertretung.
  • Langfristige Unterstützung: u. a. Unterstützung nationaler Netzwerke, Interessenvertretung, Lobbying sowie Entwicklung von Strategien, mit denen gegen Menschenrechtsverteidigern auferlegte staatliche Beschränkungen und Sanktionen vorgegangen wird.

Verwaltet wird der Mechanismus von einem Konsortium aus 12 unabhängigen internationalen Nichtregierungsorganisationen (NRO), die über praktische Erfahrung in der Zusammenarbeit mit gefährdeten Menschenrechtsverteidigern verfügen. Welche konkreten Initiativen gefördert werden, entscheidet das NRO-Konsortium anhand verschiedener Kriterien (Identität der gefährdeten Person, deren Situation, spezifischer Bedarf usw.).

Da sich die Menschenrechtslage weltweit aufgrund verschiedener Entwicklungen verschlechtert, dürfte auch die Zahl der Menschenrechtsaktivisten und lokalen Organisationen, die über diesen Mechanismus Hilfe erhalten, weiter ansteigen.

Der Mechanismus ist eine wichtige Innovation der EU und leistet einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der von der internationalen Gemeinschaft im September in New York vereinbarten Ziele für eine nachhaltige Entwicklung.