Vierzehn Drittstaaten erhalten einen bevorzugten Zugang zum EU-Markt, im Gegenzug müssen sie Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte und ihre Staatsführung verbessern.
Wie dieses handelspolitische Instrument, das so genannte GSP+-System wirkt, hat die EU-Kommission am Donnerstag, 28. Januar, in einem Bericht aufgezeigt: "Alle 14 Länder, die in den Genuss dieser Regelung kommen, haben erhebliche Anstrengungen unternommen, um ihren Stand in Bezug auf Menschenrechte, Arbeitnehmerrechte, Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung zu verbessern. Allerdings gibt es noch viel zu tun. Die Fortschritte sind zögerlich, wie aus dem Bericht eindeutig hervorgeht," sagte die EU-Kommissarin für Handel, Cecilia Malmström, die den Bericht gemeinsam mit der EU-Außenbeauftragten Federica Mogherini vorstellte.
Mogherini forderte, dass den ersten Anstrengungen nun konkrete Maßnahmen folgen müssen: "Wir haben noch nicht alle Ziele erreicht. Jetzt gilt es, Veränderungen in der Praxis zu bewirken. Die EU wird dies im nächsten zweijährigen Berichtszeitraum in den Mittelpunkt ihrer Kontrollen und Gespräche stellen."
In dem Bericht geht es um folgende 14 Länder: Armenien, Bolivien, Kap Verde, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Georgien, Guatemala, die Mongolei, Pakistan, Panama, Paraguay, Peru und die Philippinen.
Laut Bericht haben sie ihre nationalen Einrichtungen gestärkt, die für eine wirksame Umsetzung der 27 zentralen internationalen Übereinkünfte zuständig sind. Sie haben die Beziehungen zu internationalen Einrichtungen verbessert, die die Umsetzung der Übereinkünfte überwachen und sie haben ihr Berichtswesen modernisiert. In Bereichen, in denen die positiven Entwicklungen langsamer vorangehen, wird die EU den Dialog mit den Ländern aufnehmen, um Möglichkeiten für eine Beschleunigung des Prozesses zu erörtern.
GSP+-System
Beim GSP+-System, das auf dem Schema allgemeiner Zollpräferenzen (Allgemeines Präferenzsystem, APS) beruht, zahlen die beteiligten Länder bei der Ausfuhr verschiedener Waren in die EU keine Zölle. Dafür müssen sie 27 zentrale internationale Übereinkünfte ratifiziert haben (u. a. die Menschenrechtskonventionen der Vereinten Nationen (VN) und die Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zu Arbeitnehmerrechten) und bereit sein, bei der Überwachung der Umsetzung dieser Übereinkünfte mitzuarbeiten. Im neuen Bericht wird die Einhaltung der Übereinkünfte erstmals bewertet.
- Quelle: Pressemeldung
- Berichte zu den einzelnen Ländern
- gesamter Bericht
- ausführliches Memo
- das GSP+-System
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