Kommission legt Bericht über Fortschritte in der europäischen Flüchtlingspolitik vor

Vor dem Zusammentreffen des Europäischen Rats kommende Woche hat die EU-Kommission umfassend Bilanz zur bisherigen Bewältigung der Flüchtlingskrise gezogen.

In diesem Rahmen legte die Kommission am 10.02.2016 ausführliche Berichte über die Umsetzung der Europäischen Migrationsagenda und des EU-Türkei Aktionsplans vor. Des Weiteren verschärfte die Kommission eine Reihe von Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelnden Umsetzung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems, unter anderem gegen Deutschland. Die EU-Kommission mahnte die Umsetzung der EU-Umverteilungsregelung in allen EU-Mitgliedstaaten an. In einer Empfehlung an Griechenland benennt die EU-Kommission die wichtigsten Maßnahmen, damit die Überstellungen von Flüchtlingen auf der Grundlage der Dublin-Verordnung schrittweise wieder aufgenommen werden können. Schließlich schlug die Kommission vor, Österreich aufgrund seiner Notsituation teilweise und vorübergehend aus dem Umverteilungsmechanismus auszunehmen.

Der Erste Vizepräsident der Europäischen Kommission, Frans Timmermans, erklärte dazu: „In der zweiten Hälfte des Jahres 2015 nahm die Zahl der irregulär in die Europäische Union eingereisten Personen beispiellose Ausmaße an. Wer Schutz braucht, muss in dem Mitgliedstaat, über den er in das Gebiet der EU gelangt ist, Aslyl beantragen. Erforderlichenfalls können Schutzbedürftige auf andere Mitgliedstaaten umverteilt werden, um zu einer faireren Lastenteilung zu kommen. Wer kein Asyl beantragt hat oder keine Chance auf Anerkennung hat, muss rasch und wirksam identifiziert und zurückgeführt werden. Unsere aktuell wichtigste Aufgabe ist es, ein ordentliches Migrationsmanagement wiederherzustellen. Die Europäische Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten mit substantiellen finanziellen und praktischen Mitteln in ihren Bemühungen um ein abgestimmtes Vorgehen.“

Der für Migration, Inneres und Bürgerschaft zuständige Kommissar, Dimitris Avramopoulos, erklärte: „Angesichts der gleichbleibend hohen Anzahl von Neuankömmlingen müssen wir unser vereinbartes gemeinsames Vorgehen beschleunigt umsetzen. Dabei ist die Balance zwischen Verantwortung und Solidarität zu wahren. Schutzbedürftige Menschen, die in der Union eintreffen, müssen die Gewissheit haben, dass sie Schutz erhalten; sie müssen jedoch auch wissen, dass sie den Ort der Schutzleistung nicht selbst bestimmen können […] Um den Migrantenzustrom besser zu bewältigen und die Grenzen Europas zu schützen, müssen die Mitgliedstaaten ihre eingegangenen Verpflichtungen einlösen, die europäischen Asyl- und Grenzkontrollvorschriften konsequent anwenden und den besonders exponierten Mitgliedstaaten die erforderliche Unterstützung gewähren.“