Genehmigung: Öffentliche Investitionen für Flughafen BER

EU Flagge Brandenburger Tor 300Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass ein deutsches Investitionspaket für die Fertigstellung des Flughafens Berlin Brandenburg „Willy Brandt" mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Investitionen erfolgen zu Marktbedingungen und stellen daher keine staatlichen Beihilfen für den Flughafenbetreiber FBB dar.

Im Januar 2016 hat Deutschland einen Kredit von 1,1 Mrd. Euro und eine Garantie für zusätzliche Kredite von bis zu 1,1 Mrd. Euro, die die öffentlichen Gesellschafter dem Unternehmen Flughafen Berlin Brandenburg (FBB) als Entwickler und künftigem Betreiber des Flughafens gewähren wollen, bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die durch die Gesellschafterbürgschaft abgedeckte Finanzierung soll von Geschäftsbanken bereitgestellt werden.

Ein Teil der Investition ist für die Lösung technischer Probleme (z. B. mit dem Brandschutzsystem) und für die Verbesserung des Schallschutzes bestimmt. Die übrigen Mittel werden für den Kapazitätsausbau verwendet, da das Verkehrsaufkommen stärker steigen wird, als in den Prognosen für das ursprüngliche Projekt angenommen.

Maßnahmen öffentlicher Stellen zugunsten von Unternehmen können als beihilfefrei erachtet werden, wenn sie zu Bedingungen durchgeführt werden, die für einen marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgeber annehmbar wären (Kriterium des marktwirtschaftlich handelnden Kapitalgebers).

Die Kommission erstellte daher eine detaillierte wirtschaftliche Analyse, bei der sie zunächst die langfristigen Geschäftspläne der FBB und Marktprognosen prüfte. Anschließend verglich sie das geplante Investitionsvorhaben mit verschiedenen anderen Szenarien. Der Vergleich ergab, dass die Erweiterung und Fertigstellung des Flughafens die rentabelste Option ist, zumal in unabhängigen Marktanalysen ein kontinuierlicher Anstieg des Fluggastaufkommens prognostiziert wird.

Die Kommission gelangte daher zu dem Ergebnis, dass ein privater Kapitalgeber, der an einer langfristig rentablen Investition interessiert ist, bereit gewesen wäre, das gleiche Finanzierungspaket zu vergleichbaren Konditionen bereitzustellen, um die Fertigstellung und Inbetriebnahme des Flughafens sicherzustellen. Die Konditionen der Gesellschafterbürgschaft sind ebenfalls marktüblich und verschaffen dem Flughafenbetreiber deshalb keinen ungerechtfertigten Vorteil.