Irland muss bis zu 13 Milliarden Euro Steuern von Apple nachfordern

Flaggen vor EU Kommission 600Irland hat dem Unternehmen Apple unrechtmäßige Steuervergünstigungen von bis zu 13 Mrd. Euro gewährt. Zu diesem Ergebnis kam die Europäische Kommission nach einer beihilferechtlichen Prüfung. Irland muss die rechtswidrige Beihilfe nun zurückfordern.

„Die Mitgliedstaaten dürfen einzelnen Unternehmen keine steuerlichen Vergünstigungen gewähren. Dies ist nach den EU-Beihilfevorschriften unzulässig“, sagte Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager. „Die Kommission gelangte bei ihrer Prüfung zu dem Schluss, dass Irland Apple unzulässige Steuervergünstigungen gewährt hat, aufgrund derer Apple über viele Jahre erheblich weniger Steuern zahlen musste als andere Unternehmen. Diese selektive steuerliche Behandlung ermöglichte es Apple im Jahr 2003 auf seine in Europa erzielten Gewinne einen effektiven Körperschaftsteuersatz von nur 1 Prozent zu zahlen. Bis 2014 ging dieser Steuersatz weiter auf 0,005 Prozent zurück.“

Im Zuge einer im Juni 2014 eingeleiteten eingehenden beihilferechtlichen Prüfung gelangte die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass zwei von Irland an Apple gerichtete Steuervorbescheide in künstlicher Weise eine erhebliche Verringerung der von Apple ab dem Jahr 1991 in Irland gezahlten Steuern bewirkt haben.

Diese selektive steuerliche Behandlung von Apple in Irland ist nach den EU-Beihilfevorschriften nicht zulässig, da sie Apple einen wesentlichen Vorteil gegenüber anderen Unternehmen verschafft, die den Steuervorschriften desselben Landes unterliegen. Die Kommission kann die Rückforderung unzulässiger staatlicher Beihilfen für einen Zeitraum von zehn Jahren vor ihrem ersten Auskunftsersuchen anordnen, das in diesem Fall auf das Jahr 2013 zurückgeht. Irland muss nun die Steuern von bis zu 13 Mrd. Euro, die Apple für die Jahre 2003 bis 2014 in Irland nicht entrichtet hat, zuzüglich Zinsen zurückfordern.

Durch diese steuerliche Behandlung in Irland konnte Apple die Besteuerung von nahezu sämtlichen Gewinnen vermeiden, die es durch den Verkauf seiner Produkte im gesamten EU-Binnenmarkt erwirtschaftete. Dies ist auf Apples Entscheidung zurückzuführen, alle Verkäufe in Irland zu verbuchen, und nicht in den Ländern, in denen die Produkte tatsächlich verkauft wurden. Diese Steuerstruktur fällt jedoch nicht in den Anwendungsbereich der EU-Beihilfenkontrolle.