Stärkung der Transparenz der EU-Organe

Kommission schlägt verbindliches Transparenzregister für alle EU-Organe vor

Parlament von oben 1 300Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, den 28.09.2016, ein verbindliches Transparenzregister für alle drei EU-Organe – Europäisches Parlament, Rat und Kommission – vorgeschlagen. Damit erfüllt sie eine der zentralen Zusagen, die die Juncker-Kommission in Bezug auf mehr Transparenz gegeben hat. Die Kommission selbst ist bereits mit gutem Beispiel vorangegangen und erlaubt die Kontaktaufnahme mit ihren Entscheidungsträgern ausschließlich Interessenvertretern, die in ein öffentliches Transparenzregister eingetragen sind. Seitdem die Kommission im November 2014 diese Regel für ihre Zusammenarbeit mit Interessenvertretern einführte, wurden rund 4.000 neue Einträge in das bestehende Register vorgenommen. Heute werden Europäisches Parlament und Rat aufgerufen, diesem Beispiel zu folgen und das Register für alle Interessenvertreter, die Einfluss auf die Politikgestaltung in Brüssel nehmen wollen, verbindlich vorzuschreiben.

Frans Timmermans, Erster Kommissionsvizepräsident, erklärte hierzu: „Die EU-Organe müssen zusammenarbeiten, um das Vertrauen unserer Bürgerinnen und Bürger zurückzugewinnen. Wir müssen in allem, was wir tun, offener werden. Die heutigen Vorschläge zur Einführung eines verbindlichen Transparenzregisters für Parlament, Rat und Kommission sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Die Bürgerinnen und Bürger haben das Recht zu erfahren, wer auf die Rechtsetzung der EU Einfluss zu nehmen versucht. Wir schlagen eine einfache Regel vor: keine Treffen mit Entscheidungsträgern ohne vorherige Registrierung. Über das Register kann die Öffentlichkeit einsehen, wer Lobbyarbeit betreibt, wen Lobbyisten vertreten und wie viel dafür ausgegeben wird."

Der heutige Vorschlag klärt zudem, welche Tätigkeiten und Einrichtungen unter die Bestimmungen fallen, stärkt die Überwachung und wirksame Durchsetzung des mit dem Register verbundenen Verhaltenskodexes für Interessenvertreter durch mögliche Sanktionen und wird die Qualität der Daten durch gestraffte Anforderungen an die Dateneingabe und eine strengere Qualitätskontrolle verbessern. Der Kommissionsvorschlag sieht vor, dass bei Verstößen gegen den Verhaltenskodex die Kontaktaufnahme zu den Organen vorübergehend untersagt oder eine Streichung aus dem Register vorgenommen werden kann.

Die interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) soll auf dem bestehenden freiwilligen Transparenzregister des Europäischen Parlaments und der Kommission aufbauen und ein robustes System zur Gewährleistung einer transparenten Lobbyarbeit schaffen. Nach dem Vorschlag der Kommission sollen dieselben Mindeststandards zum ersten Mal für alle drei Organe – einschließlich des Rates – gelten.

Die Juncker-Kommission hat sich in ihren politischen Leitlinien zu mehr Transparenz verpflichtet und diese Absicht bereits mehrfach in die Praxis umgesetzt. Die Kommission veröffentlicht seit dem 1. Dezember 2014 Informationen über alle Treffen von Kommissionsmitgliedern, ihren Kabinettsmitgliedern und Generaldirektoren der Kommission mit Interessenvertretern. Generell sollten diese Treffen nur mit Personen und Einrichtungen stattfinden, die im Transparenzregister eingetragen sind.

Auch der Zugang zu Dokumenten über die Verhandlungen über die transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) mit den Vereinigten Staaten wurde erweitert. Die im April unterzeichnete interinstitutionelle Vereinbarung über bessere Rechtsetzung förderte die Transparenz durch verschiedene Maßnahmen für mehr Offenheit der politischen Willensbildung in der EU, einschließlich der Verfahren des Sekundärrechts. Im Mai 2016 nahm die Kommission neue Vorschriften für Expertengruppen an, die strengere Transparenzanforderungen enthalten und Synergien mit dem Transparenzregister nutzen.

Das Transparenzregister ist eines der wichtigsten Instrumente für die praktische Umsetzung der Transparenzverpflichtung der Kommission. Es erfasst alle Tätigkeiten, mit denen auf die Rechtsetzung und Politikgestaltung der EU-Organe Einfluss genommen werden soll. Ein erstes Transparenzregister wurde im Jahr 2011 gemeinsam vom Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission eingerichtet und durch eine im April 2014 angenommene interinstitutionelle Vereinbarung (IIV) aktualisiert; es gilt derzeit nur für diese beiden Organe. Das heutige Register beruht auf Freiwilligkeit und erfasst über 9 800 Einrichtungen, die an den Verhaltenskodex gebunden sind. Die eingetragenen Einrichtungen decken ein breites Spektrum ab, das von Beraterfirmen für öffentliche Angelegenheiten über Anwaltskanzleien, Handelskammern und Berufsverbände, nichtstaatliche Organisationen, religiöse Organisationen bis hin zu akademischen Einrichtungen reicht.