Bekämpfung grenzüberschreitender Eigentumskriminalität

Logo Stadt Aachen 300Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie Nordrhein-Westfalens, Rheinland-Pfalz und Niedersachsens unterzeichnen die „Aachener Erklärung“ zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität.

Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben heute die „Aachener Erklärung“ unterzeichnet. Hiermit werden acht Maßnahmenpakete zur besseren Bekämpfung der grenzüberschreitenden Eigentumskriminalität und insbesondere des Wohnungseinbruchdiebstahls vereinbart.

Die sechs Innenminister sehen die Notwendigkeit, über bereits bestehende operative Kooperationsformen hinaus, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls im grenznahen Bereich weiter entschlossen zu verstärken. Für die nachhaltige Bekämpfung der reisenden Tätergruppen bedarf es einer noch besseren Kooperation zwischen den Strafverfolgungsbehörden in den Ziel- und Herkunftsländern der Täter.

Die heute unterzeichnete „Aachener Erklärung“ ergänzt insoweit die durch die Justiz- und Innenminister der EU am 13. Oktober 2016 beschlossenen „Schlussfolgerungen des Rates zu organisierten Wohnungseinbrüchen“.

Konkrete Bestandteile der „Aachener Erklärung“ sind beispielsweise:
• Ein intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch;
• gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten;
• unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden, streben die Polizeibehörden eine enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren an

Die konkrete Ausgestaltung dieses strategischen Maßnahmenpaketes wird durch die Experten der jeweiligen Landeskriminalämter unter Einbeziehung des Bundeskriminalamtes sowie der Polizeien Belgiens und der Niederlande erfolgen.