Kommission verklagt Tschechien, Ungarn und Polen wegen Flüchtlingspolitik

Waage 300Die Europäische verklagt die Tschechische Republik, Ungarn und Polen vor dem Europäischen Gerichtshof, weil diese Länder ihren rechtlichen Verpflichtungen bei der Umverteilung von Flüchtlingen nicht nachkommen. 

Am 15. Juni 2017 hatte die Kommission Vertragsverletzungsverfahren gegen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen eingeleitet. Da die Antworten der drei Mitgliedstaaten nach Ansicht der Kommission nicht zufriedenstellend ausfielen, leitete die Kommission daraufhin die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens ein und übermittelte am 26. Juli 2017mit Gründen versehene Stellungnahmen.

Obwohl der Gerichtshof der Europäischen Union in seinem Urteil vom 6. September die Gültigkeit der Umverteilungsregelung bestätigt hat, verstoßen die Tschechische Republik, Ungarn und Polen weiterhin gegen ihre rechtlichen Verpflichtungen. Ihre Antworten auf die Stellungnahmen wurden erneut als nicht zufriedenstellend befunden, und es gibt keine Hinweise darauf, dass die drei Länder ihren Beitrag zur Durchführung des Umverteilungsbeschlusses leisten werden. Aus diesem Grund hat die Kommission beschlossen, die nächste Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einleiten und die drei Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der EU zu verklagen.

Nach den Ratsbeschlüssen sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, alle drei Monate verfügbare Plätze zuzusagen, um eine zügige und geordnete Umverteilung zu gewährleisten. Während alle anderen Mitgliedstaaten in den vergangenen Monaten Umverteilungen durchgeführt oder Zusagen geleistet haben, ist Ungarn seit Beginn der Umverteilungsregelung in keiner Form tätig geworden, und Polen hat seit Dezember 2015 Umverteilungen weder vorgenommen noch zugesagt. Die Tschechische Republik hat seit August 2016 keine Umverteilungen mehr durchgeführt und seit über einem Jahr keine Zusagen mehr gemacht.